Was ist das? Und ist es 42a konform?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 6.401 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2023 um 20:18) ist von Kentucky.

  • Der Griff einer herkömmlichen Sichel ist allerdings erheblich kürzer und die Klingenform ist anders.

    Und zu 100% würde ich mich nicht auf die Sache mit der Zweckbestimmung durch den Hersteller verlassen. Wenn da durch z.B. eine Polizeikontrolle ein Verfahren entsteht und ein Gutachter dann zum Schluss kommt, dass Waffeneigenschaften gegeben sind und der Hersteller den Zweck nur alibimäßig friedlich gestaltet hat, ist man gekniffen.

    Tchibo hatte bei seinem legendären Klopfmassagestab einen sehr friedlichen Bestimmungszweck, der Feststellungsbescheid hat trotzdem einen verbotenen Gegenstand konstatiert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Naja, Auszug aus der Beschreibung:
    "Sicherheitsverschluss: Die Sichel ist mit einem Sicherheitsverschluss ausgestattet, um ein versehentliches Schließen der Klinge während des Gebrauchs zu vermeiden. Durch Schwenken der Sichel kann diese direkt geöffnet werden...

    Klappbar: Durch Drücken des Knopfes an der Seite der Sichel kann die Klinge geklappt werden. Wenn Sie dann den Metallvorsprung an der Unterseite des Griffs nach links drehen, kann der Griff gefaltet werden...

    Klingenlänge 190mm..."

    Also einhändig zu öffnen und verriegelt,

    könnte evtl. als Hiebwaffe angesehen werden, egal wie das "Werkzeug" beworben wird.

    Im tiefen Wald oder menschenleeren Gebiet dürfte das wohl weniger ein Problem sein, vor allem wenn es im Rucksack geführt wird, aber als schnell zugreifbares EDC... :/

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Sicher kann man erst sein, wenn ein Feststellungsbescheid vom BKA auf dem Tisch liegt. Alles andere ist Roulette. Ich würde jedenfalls das Risiko scheuen, mit einem womöglich verbotenen Gegenstand in der Öffentlichkeit erwischt zu werden, wenn es ein eindeutig nicht verbotener auch täte.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Das trifft ebenso auf andere Gegenstände zu, die sich zum Dual Use eignen, also bsw. Eispickel oder Campingaxt, und natürlich kann es passieren, dass bei einer Zufallskontrolle die Polizei fragt, was man mit dem Ding vorhat. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt es zuhause oder transportiert es zumindest im nicht zugriffsbereiten Zustand.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • womöglich verbotenen Gegenstand

    Eben darum handelt es sich nicht.

    Ein verbotener Gegenstand wäre strafrechtlich relevant. Bei dieser Klappsichel ist dagegen der Besitz erlaubt und das Führen würde maximal auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

    Einmal editiert, zuletzt von Maraudeur (26. September 2023 um 20:29)

  • Danke für Eure Meinungen und Antworten 👍🏻

    Es ist ein schwieriges Thema mit keiner eindeutigen Antwort, wie wahrscheinlich alles andere auch, was heutzutage mit Waffen zu tun hat.

    Zusätzlich irritiert hat mich nun noch diese Urteilsanalyse

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…tzlich-straflos

    Das Führen eines Teleskopschlagstocks ist grundsätzlich straflos

    Das Führen eines Teleskopschlagstocks ist grundsätzlich

    und dann kommt:

    https://www.bussgeldkatalog.net/teleskopschlag…WaffG_Was_droht

    Teleskopschlagstock: Legal gemäß Waffenrecht oder verboten?

    Verstoß gegen das WaffG: Was droht?


    Auch wenn ein Teleskopschlagstock legal ist, müssen dennoch alle zutreffenden Regelungen des Waffengesetzes beachtet werden. Führen Sie diese Waffen unerlaubterweise in der Öffentlichkeit, ist dies üblicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG. In diesem Fall droht zunächst ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.


    Da ein Teleskopschlagstock als Waffe gilt, kann die Missachtung des Führungsverbots bei Versammlungen und Veranstaltungen auch als Straftatgelten. Hier droht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

  • Ich bin kein Experte für japanische Waffen, aber der Form nach sieht das Teil eher aus wie ein Kusarigama.

    Eine normale Sichel hat eine halbmondförmige Klinge, wie sie etwa auf diesem Wappen zu sehen ist:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sichel_(W…tten-blazon.svg

    Als Kusarigama wäre es eine Waffe und würde dem Führverbot unterliegen.

    Ich bin da bestimmt noch viel weniger Experte ;)

    Auf den ersten Blick fehlt mir für eine Kusarigama aber die typische dazugehörige Kette und das Gewicht am Ende dieser.

  • Der Griff einer herkömmlichen Sichel ist allerdings erheblich kürzer und die Klingenform ist anders.

    Und zu 100% würde ich mich nicht auf die Sache mit der Zweckbestimmung durch den Hersteller verlassen. Wenn da durch z.B. eine Polizeikontrolle ein Verfahren entsteht und ein Gutachter dann zum Schluss kommt, dass Waffeneigenschaften gegeben sind und der Hersteller den Zweck nur alibimäßig friedlich gestaltet hat, ist man gekniffen.

    Tchibo hatte bei seinem legendären Klopfmassagestab einen sehr friedlichen Bestimmungszweck, der Feststellungsbescheid hat trotzdem einen verbotenen Gegenstand konstatiert.

    Das wird in dem einen Link ganz gut beschrieben.

    Bei einem verbotenen Totschläger schwingt der Kopf - hin und her / Spirale / Feder, o.ä.

  • Ein Freund sagte mir, dass dieser JS Ähnliches mit einem Teleskop-Schlagstock gemacht hätte und diesen durch das montieren eines Hammer-Kopfes in einen legal führbaren Nothammer umgebaut hat.

    Das klingt ähnlich abstrus wie die Theorie, dass ein Pfefferspray zum Tabasco-Sprüher wird, wenn ich einen entsprechenden Aufkleber drauf mache. Genau wegen solcher Diskussionen möchte ich niemals im Leben Polizist sein.

    "Nein, Herr Wachtmeister. Mein ACAB Shirt bedeutet Alles Cool, Alles Bestens"

    Soweit ich das mitbekommen habe, ist das nicht nur Theorie, sondern tatsächlich die Praxis 🤪

    Es gibt doch solch ein Teil als Behörden Version ONLY, wobei auf der absolut identischen zivilen Versionen dann lediglich solch ein Aufkleber - nur zur Tierabwehr - oder so ähnlich, befestigt ist.

  • Teleskopschlagstock: Legal gemäß Waffenrecht oder verboten?

    Weder verboten noch genehmigungspflichtig. Insofern ist führen in der Öffentlichkeit nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, ähnlich wie bei einem Messer, das unter den 42a fällt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Teleskopschlagstock: Legal gemäß Waffenrecht oder verboten?

    Weder verboten noch genehmigungspflichtig. Insofern ist führen in der Öffentlichkeit nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, ähnlich wie bei einem Messer, das unter den 42a fällt.

    Etwas schockiert hatte mich nur das aufgeführte Bußgeld von bis zu 10.000€, nebst der Ergänzung von ‚zunächst‘.

    Obwohl mir auch klar ist, dass soll eine Summe sicher weder beim ersten Verstoß, noch bei einer - einfachen - Ordnungswidrigkeit ausgesprochen wird.

    Aber eine richtige Regelung oder ähnliches habe ich dazu nirgends finden können?

    Würde etwas rechtliche und Entscheidungs- Sicherheit geben ;)


    Auch wenn ein Teleskopschlagstock legal ist, müssen dennoch alle zutreffenden Regelungen des Waffengesetzes beachtet werden.

    Führen Sie diese Waffen unerlaubterweise in der Öffentlichkeit, ist dies üblicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG.

    In diesem Fall droht zunächst ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

  • Die 10k sind eher theoretischer Natur. Wenn man etwas Recherche betreibt, was für Verstöße gegen den 42a als Buße verhängt wurde, sind es Beträge im niedrigen dreistelligen Bereich, und von den wegen Geringfügigkeit eingestellten Verfahren liest man ja nichts.

    Mag anders sein, wenn jemand einschlägig polizeibekannt und vorbestraft ist.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Zusätzlich irritiert hat mich

    Okay, da haben wir einmal ein BGH-Urteil mit einem Bericht von einem RA,

    und einen Schrieb von jemandem mit journalistischer Ausbildung, was immer das bedeuten mag.

    Wo liegt jetzt das Problem beides zu werten?

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Aktuell zum Thema Bußgeld, was die Polizei anhand der Waffenverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof schreibt.

    Zitat


    Dazu schreibt die Polizei Hamburg: „Personen, die innerhalb der ausgewiesenen Waffenverbotsgebiete mit den oben angeführten Gegenständen angetroffen werden, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Beim Erstverstoß 'Führen eines gefährlichen Gegenstandes' wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängt. Je nach Schwere und Häufigkeit der Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich.

    https://www.nius.de/News/irrsinn-d…05-175fb974a513

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Zusätzlich irritiert hat mich

    Okay, da haben wir einmal ein BGH-Urteil mit einem Bericht von einem RA,

    und einen Schrieb von jemandem mit journalistischer Ausbildung, was immer das bedeuten mag.

    Wo liegt jetzt das Problem beides zu werten?

    Ich / wir hier können das schon richtig werten.

    Das Problem liegt aber doch in der Wertung und Bewertung von anderer - offizieller Seite!

    Zum Beispiel möchte ich gar nicht wissen, wie solch ein eigentlich harmloser Bußgeldbescheid bewertet und gewertet wird, wenn man einen - kleinen Waffenschein - oder eine Waffenbesitzkarte sein Eigen nennt.

    Hinsichtlich der so bezeichneten - Zuverlässigkeit.

  • Ich / wir hier können das schon richtig werten

    Anscheinend nicht, sonst würde es dich nicht irritieren.

    Zum Beispiel möchte ich gar nicht wissen....

    Na was denn nun? Was wird das? Panikmache aus Unwissenheit?

    Ein paar Scheine habe ich auch. Fühle mich weder benachteiligt, eingeengt oder bedrängt.

    Ich frage mich eher, was jemanden bewegt, in D einen Schlagstock zu führen. :whistling:

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Dann erleuchte uns unwürdige Unwissende doch bitte mit Deiner großen Weisheit und Erfahrung 👍🏻

    Ich selbst bin ganz besonders gespannt!

  • "Ich frage mich eher, was jemanden bewegt, in D einen Schlagstock zu führen. :whistling:"

    Nun ja, ich sags mal so, jeder, der öfter mal Nachrichten liest bzw. hört, könnte auf den Gedanken kommen sich ein halbwegs wirksames Mittel zur Messerabwehr zulegen zu wollen.

    Mir selber wär so ein Ding zu umständlich, sind ja doch recht schwer bzw. hosentaschenuntauglich, aber ich kann jeden verstehen, der heutzutage gern sowas dabei hat.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • "Ich frage mich eher, was jemanden bewegt, in D einen Schlagstock zu führen. :whistling:"

    Nun ja, ich sags mal so, jeder, der öfter mal Nachrichten liest bzw. hört, könnte auf den Gedanken kommen sich ein halbwegs wirksames Mittel zur Messerabwehr zulegen zu wollen.

    Mir selber wär so ein Ding zu umständlich, sind ja doch recht schwer bzw. hosentaschenuntauglich, aber ich kann jeden verstehen, der heutzutage gern sowas dabei hat.


    Gruß K.

    Danke, dass sehe ich ganz ähnlich!

    Hier wird aber gleich derjenige ohne jeglichen Grund dämonisiert, der eine Frage stellt und es in der Folge eventuell möglich sein könnte, dass so etwas sogar legal / nicht strafbar sein könnte.

    Mir sind die Teile auch viel zu groß und schwer, um diese durch die Gegend zu tragen.

    Aber warum man so ein Teil nicht im Handschuhfach oder Kofferraum liegen haben darf, erschließt sich mir keineswegs.

    Und wer kein Auto hat oder damit nicht fährt, den kann ich auch verstehen, wenn er solch ein Teil mit sich trägt.

    Aus Panik / Angst, was weiß ich, geht mich auch nichts an.

    Jedenfalls trägt die aktuelle öffentliche Situation nicht gerade dazu bei, dass die Bevölkerung weniger Angst / Panik haben müsste.

    Und außerdem, wie bin ich - wir darauf gekommen?

    Über diese klappbar Sichel, die ich zuvor vorgestellt und dazu gefragt hatte.

    2 Mal editiert, zuletzt von 9mm Parabellum (3. Oktober 2023 um 15:16)

  • Im Handschuhfach darfst du so einen Schlagstock doch liegen haben. Vorausgesetzt das Handschuhfach ist abgeschlossen.

    Das ist doch im Gesetz als Ausnahme genannt. "...im abgeschlossenen Behältnis..."

    Und wenn jemand an der Einstufung des Handschuhfachs zweifelt, dann halt in irgendeinem anderen Behälter, den man absperren kann.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: