Neue Regelung: F-Waffen nun mit PTB-Nummer

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 12.386 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2023 um 21:02) ist von Ingo.M.

  • Wenn es 12 Joule hat ist es nicht erlaubnisfrei.

    Damit wird das F nicht unrechtmäßig.

    Beschußämter prüfen Luftgewehre übrigens

    nur ausnahmsweise und auf Antrag.

    Bitte nenne die Norm (Gesetz oder Verordnung)

    nach der ein F unrechtmäßig ist!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das F ist nur dann rechtmäßig, wenn die Waffe unter 7.5 Joule hat. Par 19 Erste Anlage zum Waffengesetz 1976.

    Das Kennzeichen für Schusswaffen...nicht mehr als 7.5Joule...entsprechend Anlage 1 F im Fünfeck.

    Tatsächlich vergibt das Zeichen der Hersteller. Das kann auch ein Büchsenmacher vor Ort sein. Kein Beschussamt.

  • Das F ist nur dann rechtmäßig, wenn die Waffe unter 7.5 Joule hat. Par 19 Erste Anlage zum Waffengesetz 1976.

    Sorry, aber das steht da nicht so.

    Eine Waffe ist erlaubnisfrei wenn Sie max. 7,5 Joule hat

    und mit dem F gekennzeichnet ist. Der Umkehrschluss

    passiert nur im Kopf, steht aber in keiner Norm.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es braucht dafür keine Norm. Es ist nicht erlaubt ein F auf eine nicht F Waffe anzubringen. Das kann aber jeder tun, gewerblich wie privat, rein technisch. Und weil es wohl 20 Jahre dauerte bis man von Stempelung bzw. Prägung wechselte und Laser mittlerweile nicht mehr Professionalität und Ehrlichkeit garantieren...

    Auch das CE wurde und wird oft einfach auf Billigware unrechtmäßig gestempelt. Bedeutet China Export...

    Dann bräuchte man prinzipiell für ALLES eine "PTB-Nummern". CE Zeichen, GS Zeichen, VDE Zeichen, .................

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es braucht dafür keine Norm. Es ist nicht erlaubt ein F auf eine nicht F Waffe anzubringen.

    Ohne Norm gibt es kein Verbot.

    Was nicht ausdrücklich verboten ist

    bleibt erlaubt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • So wie ich das sehe kann JEDER ein F-Zeichen auf alles mögliche anbringen. Kaffeetassen inklusive. Und ja, auch auf ein Luftgewehr. Das nicht gewerbsmäßige ANBRINGEN ist nicht reguliert.

    Die gesamte Regulierungsthematik rund um das Anzeigeverfahren bezüglich der F-Waffen betrifft AUSSCHLIESSLICH die Hersteller bzw. Importeure. Gesetzliche Grundlage dafür sind der §9 Abs. 2 des Beschussgesetzes sowie der §11 Abs. 6 der Beschussverordnung.

    Hier ist geregelt: Wer eine F-Waffe erstmals gewerbsmäßig herstellen oder importieren will, der muss dies der PTB zwei Monate zuvor anzeigen und darf das F-Zeichen erst aufbringen, wenn die PTB nach bestandener Prüfung des Testmusters die Anzeige bestätigt. Die Möglichkeit des Weges über die Beschussämter sei hier mal außen vorgelassen, das betrifft nur Kleinstauflagen.

    Wird das Anzeigeverfahren nicht oder nicht richtig durchgeführt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 der Beschussverordnung und es kann nach Abs. 3 desselben Paragrafen bis zu 20.000 € Bußgeld verhängt werden.

    Für den "Konsumenten" gilt: Hat die Waffe ein F-Zeichen UND max. 7,5 Joule Energie, dann ist der Besitz legal. Wie das F-Zeichen draufgekommen ist, das spielt keine Rolle - jedenfalls nicht nach den Buchstaben des Gesetzes. Aber: Ohne Waffenherstellungserlaubnis sind der legalen Bastelei an Druckluftwaffen enge Grenzen gesetzt. Ein starkes Druckluftgewehr selbst drosseln ist NICHT legal, ohne die nötigen Erlaubnisse. Ist man jedoch einem "Betrüger" aufgesessen, der einem eine Waffe verkauft hat, die zwar unter 7,5 Joule liegt und ein F-Zeichen trägt, aber NICHT durch das Anzeigeverfahren der PTB gelaufen ist (und auch nicht durch die Einzelabnahme seitens eines Beschussamts), dann hat man als einfacher Bürger nichts zu befürchten. Der Importeur bzw. der Hersteller darf sich aber über ein Bußgeld freuen, mit allen Konsequenzen für die Waffenhandelserlaubnis.

    Das Gesetz ist aber auch in dieser Sache sehr schlecht gemacht und weist Widersprüche auf. So schreibt der §9 Abs. 2 des BeschG vor, dass die Anzeige der Herstellung zwei Monate VOR der Herstellung erfolgen muss. Der Anzeige ist aber ein Muster beizufügen, das gemäß des Merkblatts der PTB bereits das F-Zeichen tragen muss. Das Muster muss gemäß des §11 Abs. 6 der Beschussverordnung der Serie entnommen werden. Wie aber kann eine Serie und ein Muster aus dieser zwei Monate VOR der Herstellung derselben Gegenstände existieren? Das ist ein Widerspruch, natürlich. In der Praxis wird das einfach so gehandhabt, dass die erste Serie natürlich bereits fertig ist, dann die fünf Muster getestet werden, eines ausgewählt und zusammen mit dem Papierkram an die PTB geschickt wird. Anders ist es ja auch gar nicht möglich. Lediglich mit der Auslieferung muss gewartet werden, bis die Anzeigebestätigung vorliegt.

    Einmal editiert, zuletzt von JMBFan (6. August 2023 um 05:48)

  • Korrekt bis auf:

    Ein starkes Druckluftgewehr selbst drosseln ist NICHT legal, ohne die nötigen Erlaubnisse.

    Auch das ist legal. Das Problem ist, daß der Besitz

    des ungedrosselten Gewehrs nicht legal ist. Darauf

    basiert auch die Logik; man muss nichts weiter

    regulieren wenn schon der Besitz erlaubnispflichtig

    ist; alles weitere (drosseln, stempeln) ist dann nicht

    mehr legal möglich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sicher, wenn die Drosselung zum Beispiel im liberaleren Ausland erfolgt (Holland oder so) dann könnte man das selbst machen und auch das F-Zeichen aufbringen. Aber ansonsten fällt mir keine Konstellation ein, in der eine Drosselung eines starken Druckluftgewehres OHNE Erlaubnis in Deutschland legal wäre.

    Was man aber darf: Auf einem max. 7,5 Joule starken Luftgewehr aus der "Vor-F-Zeit" das F aufbringen, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese Waffen sind zwar auch ohne F-Zeichen legal, aber das ist oft schwer zu vermitteln gegenüber dem freundlichen Streifenpolizisten.

  • Aber ansonsten fällt mir keine Konstellation ein, in der eine Drosselung eines starken Druckluftgewehres OHNE Erlaubnis in Deutschland legal wäre.

    Das hat aber nur mit der Erwerbsberechtigung zu tun.

    Jeder Jäger, der für Langwaffen eine Berechtigung hat

    kann das tun - es bedarf dazu keiner weiteren, speziellen

    Erlaubnis.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Aber nur wenn er die Waffe auf der WBK hat und sie ordnungsgemäß im NWR registriert ist. Und natürlich nur dann, wenn zur Drosselung kein wesentliches Teil ausgetauscht werden muss, das eine Anpassung erfordert. Die Verwaltungsvorschrift legt das (erlaubnispflichtige) "Bearbeiten" einer Schusswaffe recht eng aus.

    Zitat

    Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten.

    Analog dazu würde man wohl auch das Umarbeiten einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe in ein F-Modell als "Bearbeiten" einstufen müssen. Aber in der Praxis ist das völlig irrelevant.

  • Ein Jäger darf Langwaffen ohne Voreintrag erwerben.

    Er muss diese lediglich innerhalb 14 Tagen bei der

    Behörde anzeigen und erhält dann seine WBK.

    Wenn er in den 14 Tagen bereits gedrosselt hat teilt er

    das seiner Behörde mit; fertig.

    Die Bearbeitung wesentlicher Teile erfordert natürlich

    eine zusätzliche Erlaubnis. Da bleibt beim Luftgewehr

    nach genauer Prüfung aber nur der Lauf übrig ;)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Falsch interpretiert, gelöscht

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Waffe wird aber vor dem Kauf im NWR registriert sein(auf den Verkäufer) und NUR der Inhaber einer Herstellungserlaubnis oder die Behörde selbst kann sie entfernen. Die Behörde wird das aber nicht machen, denn sie können nicht prüfen, ob die Waffe nun unter 7,5 Joule hat.
    Sprich: Die Waffe wäre zwar gedrosselt und hätte dann auch ein F-Zeichen, aber sie wäre weiterhin erlaubnispflichtig und muss in die WBK des Jägers eingetragen werden.

  • Die Behörde hat die Waffe aus dem NWR zu entfernen,

    deshalb teilt der Jäger die Drosselung ja mit. Mir ist

    nicht ersichtlich mit welcher Berechtigung die Behörde

    eine Prüfung verlangen könnte.

    Die Erlaubnispflicht der Waffe (bzw. des Besitzes) hängt

    nicht von dem Eintrag in NWR ab.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Weil Sie nicht mehr erlaubnispflichtig ist.

    Genau wie nach einer Zerstörung oder dem

    Verlust.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Kauf einer WBK Waffe ist für einen WBK Inhaber ja kein Problem, auch ich als Sportschütze mit gelber WBK kann ohne Voreintrag ein WBK pflichtiges Luftgewehr kaufen.

    Aber einfach selbst drosseln und dann von der Behörde verlagen dass die das Gewehr ohne stichhaltige Beweise ausgetragen, das geht nicht, da muss ne offizielle Messung der Leistung vorliegen bzw. ein Büma muss den fachgerechten Umbau inkl. :F: Stempelung mit seiner Unterschrift bestätigen.

  • Erklärst du mir wo das genau geregelt ist?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Erklärst du mir wo das genau geregelt ist?

    Jeder Sachbearbeiter hat auch einen Ermessensspielraum und würde das niemals ohne schriftlichen Nachweis machen. Der SB muss ja auch für seine Entscheidung gerade stehen. Das muss nirgends im WaffG stehen, der SB würde es aus nachvollziehbaren und berechtigten Gründen einfach nicht machen.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.