Scuba Ringer nun Erlaubnispflichtig

Es gibt 270 Antworten in diesem Thema, welches 39.107 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2024 um 18:30) ist von bolzenschuss.

  • Die Scuba Ringer sind durchgefärbt und unterscheiden sich von den Airringern, die Mk2 sogar deutlich. Es gibt Unterwasser-Videos von beiden Waffen, Mk1 und Mk2. Warum sollte ein Harpunengerät NICHT auf Basis eines Pfeilabschussgerätes entwickelt werden? Es kommt nicht auf die Geschichte, sondern auf die Zweckbestimmung und Funktion der Waffe an. Kein Scuba Ringer wurde „umgebaut“ aus einem Airringer, es sind „geborene“ Harpunengeräte und werden auch so beworben. Diese Zweckbestimmung wird vom BKA auch nicht angezweifelt.

  • Was man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen darf, ist die Tatsache, dass es letztlich schnurz ist, wer von uns wie über die Scuba Ringer denkt, weil die rechtskräftige Deutung des BKA entscheidend ist, wenn die Rechtswege seitens GoGun und der Behörde ausgeschöpft wurden.

    Wobei ich hoffe, dass GoGun spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht stoppt. Denn von dort sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in waffenrechtlicher Sicht keine Erfolge zu erwarten, sondern im Gegenteil besteht sogar noch das Risiko einer Verschlechterung der Lage (wie schon mehrfach bewiesen) und die ist dann erstmal nicht mehr umkehrbar.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Was man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen darf, ist die Tatsache, dass es letztlich schnurz ist, wer von uns wie über die Scuba Ringer denkt, weil die rechtskräftige Deutung des BKA entscheidend ist, wenn die Rechtswege seitens GoGun und der Behörde ausgeschöpft wurden.

    Wobei ich hoffe, dass GoGun spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht stoppt. Denn von dort sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in waffenrechtlicher Sicht keine Erfolge zu erwarten, sondern im Gegenteil besteht sogar noch das Risiko einer Verschlechterung der Lage (wie schon mehrfach bewiesen) und die ist dann erstmal nicht mehr umkehrbar.

    Du hoffst, dass Gogun nach all dem den Schwanz einzieht und das nicht vor Gericht bringt? Das halte ich für völlig absurd. Das BKA hat sich schon mehrfach sehr weit aus dem Fenster gelehnt und hat auch vor Gericht dann verloren. Ich hoffe sehr, dass das BKA vom Verwaltungsgericht in die Schranken gewiesen wird. Abgesehen davon ist der besagte Feststellungsbescheid unfassbar schlecht und hat realistisch betrachtet kaum eine Chance vor dem Verwaltungsgericht.

    Glaubst Du wirklich, dass man nicht für seine Rechte kämpfen sollte, und dass alles gut wird, wenn man sich nicht wehrt? Derartige Denkweisen sind erst der Grund für unser unsinniges Waffengesetz. Nicht nur die Politiker die unsinnige Gesetze erlassen müssen in die Schranken gewiesen werden, sondern auch Behörden die es falsch umsetzen.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Warten wir mal ab was passiert. Könnte schon sein, dass das BKA bzgl. des Scuba Mk1 hart bleibt - aber der Mk2 wurde von Beginn an mit den großen Kartuschen, besseren Pfeilen und den richtigen Berstscheiben ausgeliefert. Da werden sie wenig machen können. Ob GoGun wegen dem seit längerer Zeit nicht mehr erhältlichen Scuba Ringer Mk1 vor Gericht ziehen würde, das wird wohl von einer möglichen Einigung bzgl. der Konsequenzen abhängen, insbesondere was den Altbesitz betrifft.

    Aber das BKA ist durchaus nicht unzugänglich bei solchen Themen. Beim Piexon JP6 wurde auch eine Lösung auf dem "Verhandlungswege" gefunden (Kennzeichnung als Tierabwehrgerät). Da gab es kein Gerichtsverfahren.

  • Was man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen darf, ist die Tatsache, dass es letztlich schnurz ist, wer von uns wie über die Scuba Ringer denkt, weil die rechtskräftige Deutung des BKA entscheidend ist, wenn die Rechtswege seitens GoGun und der Behörde ausgeschöpft wurden.

    Wobei ich hoffe, dass GoGun spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht stoppt. Denn von dort sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in waffenrechtlicher Sicht keine Erfolge zu erwarten, sondern im Gegenteil besteht sogar noch das Risiko einer Verschlechterung der Lage (wie schon mehrfach bewiesen) und die ist dann erstmal nicht mehr umkehrbar.

    Du hoffst, dass Gogun nach all dem den Schwanz einzieht und das nicht vor Gericht bringt? Das halte ich für völlig absurd. Das BKA hat sich schon mehrfach sehr weit aus dem Fenster gelehnt und hat auch vor Gericht dann verloren. Ich hoffe sehr, dass das BKA vom Verwaltungsgericht in die Schranken gewiesen wird. Abgesehen davon ist der besagte Feststellungsbescheid unfassbar schlecht und hat realistisch betrachtet kaum eine Chance vor dem Verwaltungsgericht.

    Glaubst Du wirklich, dass man nicht für seine Rechte kämpfen sollte, und dass alles gut wird, wenn man sich nicht wehrt? Derartige Denkweisen sind erst der Grund für unser unsinniges Waffengesetz. Nicht nur die Politiker die unsinnige Gesetze erlassen müssen in die Schranken gewiesen werden, sondern auch Behörden die es falsch umsetzen.

    Du hast ein kleines, aber wichtiges Detail überlesen! Bundesverwaltungsgericht, also höchste Instanz! Ich habe nicht gesagt, ich hoffe, dass GoGun überhaupt nicht klagt, sondern dass sie nicht bis zur allerhöchsten Instanz gehen und das aus gutem Grund. Suche doch einfach mal nach den Begriffen "Schalldämpferurteil" und "Halbautomatenurteil", dann weißt du vielleicht, warum ich das sage.

    In beiden Fällen hat das BVerwG nicht nur die Klagen für den Kläger negativ beschieden, sondern sogar noch Fakten geschaffen, die sich auf eine große Zahl Waffenbesitzer negativ ausgewirkt haben. Und nicht nur das, es hat auch teils jahrelange Genehmigungspraxis von Waffenbehörden und BKA für falsch erklärt. Die beiden Urteile wurden letztlich zwar durch geänderte Waffengesetze wieder gekippt, aber ich zweifle massiv daran, dass es im Fall eines Scuba Ringers auch dazu käme.

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  • Mich würde ja interessieren, ob Harpunen oder ähnliche Pfeilabschussgeräte in DE irgendeine Deliktrelevanz haben. Gab es denn überhaupt einen einzigen Fall, bei dem sowas missbraucht wurde?

    Geht es hier wirklich nur darum, dass JS Gesetze kreativ nutzt, dies zur Schau stellt, und daher vehement in die Schranken gewiesen werden muss, weil "da könnte ja ein jeder kommen"? Wenn dies so ist, ist es sehr traurig, und zeigt deutlich, in welche Richtung es in Deutschland gehen wird. Sieht aber auch danach aus, dass selbst Interessierte es exakt so wollen. Also eigentlich wieder OK.

  • In absolut jedem Land werden derartig Gesetzeslücken im Waffenrecht genutzt und das ist doch völlig legitim. In den USA ist jedem, wegen einem Verbrechen Vorbestraften, der Besitz scharfer Waffen verboten. Also kaufen die sich Druckluftwaffen mit unbegrenzt Joule oder Vorderladerrevolver. Z.B. die überwiegende Mehrheit der US Youtuber die über Pepperballwaffen berichten ist vorbestraft. In Ungarn werden Waffen für Gummigeschosse massenweise gebaut und verkauft und in der Schweiz wurden früher Schreckschusswaffen verkauft die kein Mündungsgewinde hatten. Dass jemand diese Lücken sucht und nutzt ist aus meiner Sicht sogar zu begrüßen, sonst würde es nur mit der DSB Opfermentalität weiter bergab gehen.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Hier geht es aber eher darum, dass nach derzeitiger Sicht des BKA der Scuba Ringer eben nicht in der angedachten Gesetzeslücke steckt, sondern vom Waffengesetz erfasst ist und das aber vom Vertreiber anders gesehen wird.

    Wer Recht bekommt, wird sich zeigen.

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  • Zur Erinnerung: Dies ist eigentlich keine Gesetzeslücke, sondern eine bewusste Entscheidung des (damaligen) Gesetzgebers. Nicht vergleichbar mit den Pfeilabschussgeräten und den Tierabwehrwaffen.

  • Genau, und da dabei Pfeile im Spiel waren, können wir auch gleich noch Bögen mit ins Spiel bringen. X/ Leute, das hat nichts mit dem SR zu tun, dass ist nur Off Topic.

    Und vielleicht könnte man ja auch erst einmal abwarten, wie nun die Reaktion der Bürokraten auf die eingereichten Unterlagen betreffs Widerspruch ausfällt.

  • Ich vermute mal, hierzu wird es (noch) nichts neues geben?

    Aber auch ich verstehe zwar das Anliegen des BKA, habe aber eben auch bedenken, dass bei Eskalation vor Gericht es zu Verschärfungen anderer Pfeilgeräte und -Waffen aufgrund pauschaler Verbote kommen könnte.

    Ich habe ein wenig Bauchweh bei der ganzen Sachen, egal aus welcher perspektive ich sie betrachte.

  • Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Die Widerspruchsbegründung ist sehr ausführlich und das BKA muss das gründlich prüfen. Denn es ist klar: Wenn sie den Widerspruch zurückweisen geht die Sache vor Gericht. Da möchte das BKA sicher nicht stümperhaft dastehen.

    Ich denke mal, sie werden jetzt DOCH eigene Tests machen. Wenn diese Tests zeigen, dass der Scuba Ringer auch unter Wasser funktioniert (wenn die richtigen Berstscheiben und Pfeile verwendet werden), dann werden sie einlenken. Wenn die Tests NICHT erfolgreich sein sollten, dann werden sie dies dokumentieren und hart bleiben.

    Zumindest sollte das so geschehen, in einem Rechtsstaat.

  • Ich denke auch, dass man da nicht mal eben was übers Knie brechen will. Das wird wohl noch etwas dauern, bis neue Fakten auf dem Tisch liegen.

    Auf der FB-Seite vonGoGun gibt es jedenfalls keine neue Info dazu. Allerdings zu anderen Sachen, vor einigen Tagen (Zitat):

    "Die Rückkehr der FX-Pfeilabschussgeräte: Die Dreamline Short Arrow!
    Bald als freies Druckluftgewehr mit 7,5 Joule! Reichweite der superleichten Pfeile (120 gr = 7,8 Gramm) locker 100 Meter, auf 10 Meter fantastische Präzision.
    Mit dem beiligenden Exportkit sind Pfeilgeschwindigkeiten bis 500 fps (150 m/s) erreichbar."

    Er bleibt also voll auf Kurs. ^^ Aber wenn die Sachen regelmäßig behördlich abgesegnet werden ... tja, was soll man sagen.

  • Es kommt auch eine Gatling mit Acht Schuß in 7,5J mit Export Kit natürlich ?( Weiß nicht wirklich was ich davon halten soll.

    MfG

    Luftdruck: CP99, Perfecta 47, Zoraki HP-01, SSW: Röhm RG3, Airsoft: KWC SP2022 Federdruck, P99 AEG, 2X Umarex MP7 AEG, Umarex G36C, Franchi SAS 12 Federdruck, Armbrust: Umarex CF 118

  • Weiß nicht wirklich was ich davon halten soll.

    Mir ist dazu gerade etwas eingefallen:


    Aus den Ferengi JS Erwerbsregeln:

    ...

    16. Geschäft ist Geschäft (... bis sich ein besseres anbietet)

    ...

    25. Angst ist ein guter Geschäftspartner

    ...

    32. Paß auf, was Du verkaufst; es könnte genau das tun, was der Kunde erwartet

    ...

    82. Ein kluger Kunde ist kein guter Kunde

    ...


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Und hier gibt es schon eine ÜBER HARPUNE - Scuba Ashinger genannt:

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  • Wir brauchen dringend eine Liberalisierung des Waffenrechts hinsichtlich Freigabe von Waffen der Kat. C. Damit dieser Unsinn endlich vom Markt verschwindet.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -