Freie Waffen *Marktplatz*

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 8.587 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2023 um 06:58) ist von Captain P.

  • Ich als Verkäufer muss mich von der Volljährigkeit des Käufers überzeugen. Verlangt das Gesetz. Das Gesetz steht über den AGB eines zivilrechtlich agierenden Unternehmens.

    Schon 2 mal falsch.

    1. Du darfst keine Waffe an Minderjährige übergeben.

    Wie du das anstellst steht nicht im Gesetz.

    2. Fast alle gesetzlichen Regelungen zu Kaufverträgen

    können vertraglich abbedungen werden. Insofern sind

    AGB sogaar häufig "über" dem Gesetz, deren Zweck

    ist nämlich in der Regel die gesetzlichen Bedingungen

    auszuschliessen.

    Kann man eine Pflicht die kraft Gesetz besteht hier wirksam an Dritte delegieren, oder nicht?

    Da eine solche Pflicht gar nicht besteht ist die Frage

    schon obsolet. Trotzdem ist die Antwort sehr einfach:

    man darf jede Pflicht deligieren wenn es im Gesetz

    nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

    ...völlig unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Egun ID ein verpflichtend zu akzeptierender Teil des Angebots / der Dienstleistung der Plattform ist

    Verpflichtend ist das nicht, dazu hätte eGun das

    ausdrücklich so formulieren müssen. Solange das

    aber nicht wirksam ausgeschlossen ist wird es

    zum Bestandteil des Kaufvertrages.

    Ich denke deine juristische Betrachtungsweise ist sehr oberflächlich.

    Und darauf kommst du weil?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Und darauf kommst du weil?

    Weil deine Antworten bisher sehr verkürzt sind und die rechtlichen Themen bestenfalls streifen, und nicht in die Tiefe gehen.

    Interessanterweise kippt das nun in unzutreffende Haarspalterei, denn....

    1. Du darfst keine Waffe an Minderjährige übergeben.

    ...ist damit gleichzusetzen, dass ich mich von der Volljährigkeit des Käufers überzeugen muss, exakt so wie von mir dargestellt.

    AGB sogaar häufig "über" dem Gesetz, deren Zweck

    ist nämlich in der Regel die gesetzlichen Bedingungen

    auszuschliessen.

    Und hier fängst du schon wieder an, Sachen zu vermischen.

    Insbesondere im HGB kommt es vor, dass gesetzliche Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen ersetzt werden. Wirskam. Auch gibt es den Lex-specialis-Grundsatz.

    Hier kommen aber OWI-Sachverhalte zum tragen, kommt es zur Abgabe einer Waffe an einen Minderjährigen.

    AGB negieren im vorliegenden Fall keine OWI.

    Aus einer OWI-Anzeige rauszukommen (wenn mal was passiert) mit dem Verweise "Egun ist Schuld" wird mindestens "spannend"... Wo wie wieder beim Punkt sind, in wie weit hier die Prüfung des Altersnachweis überhaupt hätte deligiert werden dürfen.

    Verpflichtend ist das nicht, dazu hätte eGun das

    ausdrücklich so formulieren müssen. Solange das

    aber nicht wirksam ausgeschlossen ist wird es

    zum Bestandteil des Kaufvertrages.

    Da sehe ich mich doch wunderbar in meinem Standpunkt bestätigt!

    Es ist ein Bestandteil eines Kaufvertrages, aber mindestens nicht verpflichtend.

    Schreibe ich im Angebot deutlich rein, dass ich einen Altersnachweis in der von mir gewünschten Form verlange und mache dies zur Voraussetzung übereinstimmender Willenserklärungen, ist dies legitim.

    Ungeachtet der abschließenden Antwort auf die Frage, ob ein Passus in den AGB Eguns der das Akzeptieren der ID vorschreibt unwirksam ist, oder nicht.

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    Vorschlag zur Güte: Beenden wir das hier. Wir haben unterschiedliche Meinungen und werden keinen Konsenz finden.

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  • Weil deine Antworten bisher sehr verkürzt sind und die rechtlichen Themen bestenfalls streifen, und nicht in die Tiefe gehen.

    Oh! Das von dir überrascht mich jetzt doch.

    unzutreffende Haarspalterei

    Also was jetzt? Tiefe oder nicht?

    ...ist damit gleichzusetzen, dass ich mich von der Volljährigkeit des Käufers überzeugen muss, exakt so wie von mir dargestellt.

    Absolut nicht! Du darfst deine Waffe sogar an einen

    Minderjährigen verkaufen. Nur der Besitz ist vom

    WaffG reglementiert, nicht das Eigentum.

    Wenn du Zweifel an der Volljährigkeit hast kannst

    du beispielsweise an eine andere Person übergeben.

    Du "musst" also nicht zwingend den Käufer prüfen.

    Und hier fängst du schon wieder an, Sachen zu vermischen.

    Ich???

    AGB negieren im vorliegenden Fall keine OWI.

    Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht.

    Das sind 2 völlig unterschiedliche Baustellen.

    Insbesondere bleibt ein Kaufvertrag wirksam

    wenn einer der Beteiligten danach eine OWI

    begeht.

    Aus einer OWI-Anzeige rauszukommen (wenn mal was passiert) mit dem Verweise "Egun ist Schuld" wird mindestens "spannend".

    Eigentlich nicht. Wir befinden uns im Strafrecht.

    Der Staat muss dir deine Schuld beweisen, nicht

    du deine Unschuld. Dazu gehört auch der Vorsatz.

    Und jetzt erkläre mir wie das gehen soll...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wobei ich sowieso nicht verstehe,wie man sich an diesem Thema so hochziehen kann. Meiner Meinung nach,reicht es sich auf die Egun ID zu verlassen. Es wird ja nur verlangt,die Volljährigkeit zu prüfen. In welcher Art dies geschehen soll,ist doch nicht geregelt ?

    Wenn ein Verkäufer die Ausweiskopie unbedingt haben möchte,dann bekommt er sie,wenn ich die Ware ebenfalls unbedingt will. Bin ich mir nach dem Kauf nicht mehr so sicher,habe zb. im Eifer des Gefechts etwas zu hoch geboten,dann nutze ich derlei Zwistigkeiten gerne,um vom Vertrag zurückzutreten. So,einfach ist das.

  • Nur gewerbliche Händler müssen trotz ID einen Altersnachweis einfordern, für ihre Unterlagen.

    Das geht sogar schon so weit, dass ich eine Ausweiskopie senden sollte für eine Pappschachtel. Wir wurden zweimal darauf hingewiesen, dass dies Notwendig sei, aber ohne eine Begründung hierzu.

    Haben dann zurück geschrieben, dass es schon sehr überzogen ist, für eine Pappschachtel eine Ausweiskopie zu verlangen.

    Heute soll die Warenpost (10€ Versand) ankommen.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Da hast seine Argumente schön auseinandergenommen.

    Um dies qualifiziert beurteilen zu können bedarf es entsprechender juristischer Vorbildung und nicht allein dem Umstand, dass einem die vertretene Position gefällt und/oder logisch erscheint.

    Ich sehe hier zwei unterschiedliche Meinungen.

    Nicht mehr, nicht weniger. Auf jeden der genannten Punkte könnte ich sinnvoll erwiedern.

    Will ich aber nicht, da ich bereits vorher schrieb...

    Vorschlag zur Güte: Beenden wir das hier. Wir haben unterschiedliche Meinungen und werden keinen Konsenz finden.

    ...belasse ich es nun dabei.

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    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (23. Mai 2023 um 14:42)

  • Wobei ich sowieso nicht verstehe,wie man sich an diesem Thema so hochziehen kann. Meiner Meinung nach,reicht es sich auf die Egun ID zu verlassen. Es wird ja nur verlangt,die Volljährigkeit zu prüfen. In welcher Art dies geschehen soll,ist doch nicht geregelt ?

    Wenn ein Verkäufer die Ausweiskopie unbedingt haben möchte,dann bekommt er sie,wenn ich die Ware ebenfalls unbedingt will. Bin ich mir nach dem Kauf nicht mehr so sicher,habe zb. im Eifer des Gefechts etwas zu hoch geboten,dann nutze ich derlei Zwistigkeiten gerne,um vom Vertrag zurückzutreten. So,einfach ist das.

    Das ist nicht einfach, sondern asozial!

    Ich weis nicht, wie andere soetwas handhaben, aber ich kann dir versichern, würde dir das in einer meiner Auktionen "passieren", hättest du recht schnell ein aufschlussreiches Schreiben meines Anwalts im Briefkasten.

    Mit gewonnener Auktion kommt ein Kaufvertrag zustande zu den Bedingungen, wie sie im Auktionstext dargestellt sind. Durch die Verweigerung eines Altersnachweises zu versuchen aus diesem wieder rauszukommen, weil du zuvor nicht in der Lage warst, ein dir selbst gestecktes Limit einzuhalten, zeigt doch eine recht interessante Charaktereigenschaft auf...

  • Ich habe dich doch Zitiert. Da sieht man doch ganz deutlich um was es geht.

    Aber wie schon gesagt...

  • Als ich vor ein paar Tagen bei Frankonia etwas bestellt habe, musste ich auch eine Ausweiskopie hochladen. Bisher reichten allen online-Shops eine Kopie mit geschwärztem Foto / geschwärzter Ausweisnummer und geschwärzten persönlichen Daten (wie z. B. Größe, Augenfarbe,...). Eigentlich selbstverständlich - es geht ja dabei auch nur um das Alter und sonst nix. Ob ich jetzt hübsch oder hässlich bin, blaue oder rosa Augen hab' und 130 oder 230 cm groß bin, hat da niemanden zu interessieren. Auch die Ausweisnummer sollte eigentlich irrelevant sein, die fangen mit der Info ja an sich nichts an.

    Frankonia hat dies bei meiner Kopie jedoch bemängelt und tatsächlich um eine ungeschwärzte Kopie gebeten. Das hat mich, gelinde gesagt, doch etwas irritiert und ich warte noch auf Antwort. Wie war das denn bei euch? Habt ihr eure Ausweiskopien bisher geschwärzt oder "im Original" eingereicht?

    Normalerweise schwärze ich immer alle nicht zum Altersnachweis relevanten Daten. Das macht, mit einer Ausnahme, auch bei gewerblichen Händlern keine Probleme.

    Die Ausnahme ist, wie bei dir, Frankonia. Die haben sich auch nach längerer Diskussion am Telefon nicht von einer vollständig ungeschwärzten Kopie abbringen lassen.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • auch nach längerer Diskussion am Telefon nicht von einer vollständig ungeschwärzten Kopie abbringen lassen.

    Tja, dann werde ich wahrscheinlich auch nicht erfolgreich mit meiner "Beschwerde" sein. Ist jetzt wohl die Frage, wie wichtig mir der Artikel ist. Mein Geld scheint denen dann wohl nicht ganz so wichtig zu sein....

  • Wobei ich sowieso nicht verstehe,wie man sich an diesem Thema so hochziehen kann. Meiner Meinung nach,reicht es sich auf die Egun ID zu verlassen. Es wird ja nur verlangt,die Volljährigkeit zu prüfen. In welcher Art dies geschehen soll,ist doch nicht geregelt ?

    Wenn ein Verkäufer die Ausweiskopie unbedingt haben möchte,dann bekommt er sie,wenn ich die Ware ebenfalls unbedingt will. Bin ich mir nach dem Kauf nicht mehr so sicher,habe zb. im Eifer des Gefechts etwas zu hoch geboten,dann nutze ich derlei Zwistigkeiten gerne,um vom Vertrag zurückzutreten. So,einfach ist das.

    Das ist nicht einfach, sondern asozial!

    Ich weis nicht, wie andere soetwas handhaben, aber ich kann dir versichern, würde dir das in einer meiner Auktionen "passieren", hättest du recht schnell ein aufschlussreiches Schreiben meines Anwalts im Briefkasten.

    Mit gewonnener Auktion kommt ein Kaufvertrag zustande zu den Bedingungen, wie sie im Auktionstext dargestellt sind. Durch die Verweigerung eines Altersnachweises zu versuchen aus diesem wieder rauszukommen, weil du zuvor nicht in der Lage warst, ein dir selbst gestecktes Limit einzuhalten, zeigt doch eine recht interessante Charaktereigenschaft auf...

    Asozial könnte doch eher sein,wenn Leute etwas lesen,den Inhalt nicht erfassen,und es dennoch versuchen zu kommentieren.

    Nun,wenn mir mit dir und nicht dir mit mir dies passiert,und mir würde passieren,dass ein Anwalt von dir mir schreibt,weil er denkt,dir ist mit mir etwas passiert,obwohl mir mit dir etwas passiert ist,dann würdest du auf dessen Kosten sitzen bleiben. Denn nicht dir mit mir wäre etwas passiert,sondern mir mit dir. Und über solche Leute,freut sich wiederum ein von mir beauftragter Anwalt,den du dann auch noch bezahlen darfst. Zudem noch Schadensersatz,da eben du den Kaufvertrag nicht erfüllt hast.

    Denn die Rede war nicht,den Altersnachweis zu verweigern,sondern ihn durch die zertifizierte Egun Mitgliedschaft schon erbracht zu haben. Desweiteren ging es um die ausschließliche Forderung nach einer Personalausweiskopie und die Nichtakzeptanz eines anderen Altersnachweises. Mir erging es tatsächlich schon zweimal so,dass man von mir eine Kopie des Personalausweises forderte,obwohl ich darauf hinwies,dass ich ein solches Dokument gar nicht mein eigen nenne. Ich habe einen Pass,keinen roten,sondern einen grünen. Und wer den höherwertigen grünen Pass als Altersnachweis nicht anerkennt,der hat ein Problem,nicht ich. Und deshalb sind sie auf ihrem Zeug sitzen geblieben,was in mir in dem Fall auch keinerlei Bedauern hervorrief. Wenn mir an der Ware unbedingt etwas gelegen wäre,dann hätte ich auf den Vertrag bestanden.

  • Geschwurbel, Geschwurbel... :D