Man muss nachweisen das man sich vergewissert hat das der Käufer volljährig ist.
Wo steht das?
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Man muss nachweisen das man sich vergewissert hat das der Käufer volljährig ist.
Wo steht das?
Nun wer sich nicht den Hut mit einem Hammer anzieht, verlangt wohl besser einen Altersnachweis.
Das ja. Ist aber eine ganz andere Aussage.
Wobei mir die Zertifizierung reicht.
Die sehen da bei egun schon recht genau hin.
Altersnachweis
Es geht mir nicht grundsätzlich um einen Altersnachweis, obwohl das auch schon niedliche Blüten treibt.
Bei Auctronia ist automatisch auch bei Taschenmessern ein Ü18 Häkchen gesetzt. Immer wieder Spass mit den Verkäufern.
Es geht um das penetrante Fordern einer PA-Kopie! Es gibt noch eine Geburtsurkunde, Postident und eine Versicherung an Eides statt.
Aber nein, Kollege Kleinverkäufer will nur das eine und glaubt auch noch fest an sein Recht es fordern zu dürfen.
Das hab ich rot eingerahmt damit es jeder besser lesen kann.
Mit der ID ist der Nachweis erbracht.
Alles anzeigenAlles anzeigenDie Egun-ID ist nur ein Gimmick, sie ist rechtlich Schall und Rauch.
Wie kommst du darauf? Dann ist das ganze Zertifizieren, ob bei Banken Waffenhändlern oder sonst
wo nur ein Witz. Da zeigst du auch nur deinen Perso.
Ob ein Gericht den Egun Altersnachweis akzeptiert ist im Ermessen des Gerichts.Daher habe ich Verständnis das immer noch Ausweiskopien gefordert werden.
Und was ist an der Ausweiskopie die der private Verkäufer hat sicherer?
Und wie kommst du darauf das daß im Ermessen des Gerichts liegt? Quelle.
Vor Gericht und auf hoher See…
Man muss nachweisen das man sich vergewissert hat das der Käufer volljährig ist. Mir persönlich reicht die Egun Zertifizirung nicht um mich abzusichern.
Aber das ist auch mein gutes Recht.
Natürlich ist das dein gutes recht. Die Aussage das die ID nicht rechtsverbindlich ist nicht.
Nur gewerbliche Händler müssen trotz ID einen Altersnachweis einfordern, für ihre Unterlagen.
Das machen sie aber in der Regel auch nur einmal, danach läuft jeder Kauf ohne Altersabfrage.
Hmmmm.....
Interessantes Thema....
Trift jetzt nicht den optimalen Ausgangspunkt, aber ich denke das es doch nicht ganz unwichtig sein könnte....
Nehmen wir einfach mal egon als Beispiel....
Ich will eigentlich gar nicht wissen, wie viele unter 18 Jährige dort "offiziell" komisches Kram kaufen.....
Dies könnte man noch weiter führen aber ich denke mal das dies an dieser Stelle nicht not tut!
Ich würde trotzdem darauf bestehen mich bereits legitimiert zu haben.
Die Egun-ID ist eine Erfindung eines Privatunternehmens, und hat rechtlich exakt 0,0 Aussagekraft, wenn es hart auf hart kommt.
Macht dort bei Egun jemand einen Fehler und setzt den Haken bei einer Person die vielleicht minderjährig ist und nie einen Altersnachweis erbracht hat, hast du das Problem.
Anders sieht es aus, wenn ein minderjähriger Papiere fälscht und dir so gegenüber Volljährigkeit vorgaukelt.
Die Prüfung der Volljährigkeit obliegt der als Verkäufer des Artikels, und nicht einer dritten Partei.
Kollege Kleinverkäufer will nur das eine und glaubt auch noch fest an sein Recht es fordern zu dürfen.
Darf er hier doch explizit, wenn es vorher im Angebot steht. Freie Marktwirtschaft. Der Anbieter stellt Regeln auf, die nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen.
Einfach nicht mitbieten, wenn es einem nicht passt, ist die Lösung.
Ich verstehe deinen Standpunkt nicht.
Ich verstehe deinen Standpunkt nicht.
Verlangt ja auch niemand. Das PAuswG kennst du aber?
Ich verstehe deinen Standpunkt nicht.
Verlangt ja auch niemand. Das PAuswG kennst du aber?
Kenne ich.
Ist aber m.E.n. völlig irrelevant im vorliegenden Zusammenhang.
Kannst mich gerne anhand eines Beispiels berichtigen, ich lerne gerne dazu.
Ist das PAuswG nicht genau wegen solcher Internetidentifikation 2021 abgeändert /abgeschwächt worden?
(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.
(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
(3) Die Seriennummern dürfen nicht mit Hilfe automatisierter Verfahren zum Abruf oder zur Verknüpfung personenbezogener Daten verwendet werden. Abweichend hiervon dürfen die Seriennummern mit Hilfe automatisierter Verfahren zum Abruf verwenden
Macht dort bei Egun jemand einen Fehler und setzt den Haken bei einer Person die vielleicht minderjährig ist und nie einen Altersnachweis erbracht hat, hast du das Problem.
Was zu beweisen wäre.
So wie ich mit dem Käufer einen Vertrag abschließe, so schließe ich gleichfalls einen Vertrag mit der Plattform (z.B. Egun).
Wenn die nun einen Fehler begeht, bin ich raus.
Denn das die einen Haken an die falsche Stelle setzen dürfte nachweisbar sein.
LG
Thorsten
So wie ich mit dem Käufer einen Vertrag abschließe, so schließe ich gleichfalls einen Vertrag mit der Plattform (z.B. Egun).
Vor allem beinhaltet der Vertrag zwischen Verkäufer
und Käufer die Bedingungen der Plattform; und die
besagen daß der Altersnachweis mit der ID erbracht
ist.
Anderslautende Bedingungen müsste der Anbieter
sehr deutlich in sein Angebot schreiben damit diese
wirksam werden. Im Kleingedruckten wäre das eine
überraschende Klausel gem. § 305c BGB.
§ 20
Kann ich zumindest nicht einhalten. Weder kann ich die Kopie entsprechend kennzeichnen,
noch habe ich Einfluss auf die weitere Verwendung durch Dritte.
Also weiter mit meinem vorbereiteten Dreizeiler in der Hoffnung auf Einsicht.
Die Verwendung durch Dritte wird allgemein durch die AGB´s geregelt.
Und/Oder durch die DGSVO.
Eine Kopiekennzeichnung macht man eigentlich mit einem beliebigen Grafikprogramm durch den Schriftzug "Kopie".
Was Ihr da schreibt hätte zur Folge, dass keine Privatperson mehr online Ü18 Artikel verkaufen kann, sollte eine Plattform sich nicht um den Altersnachweis kümmern.
Wo dann trotzdem bei dem Problem wären, wie gegenüber der Plattform der Altersnachweis erbracht werden kann. Oder gegenüber einem Onlinehändler.
Nur nur per Video ID Verfahren?
§ 20
Kann ich zumindest nicht einhalten. Weder kann ich die Kopie entsprechend kennzeichnen,
noch habe ich Einfluss auf die weitere Verwendung durch Dritte.
Mit jedem Grafikprogramm kann man ein "Kopie" reinsetzen. Auch wenn man per schwarzem Balken Nummern schwärzt ist das Dokument als "nicht original" erkennbar.
Hier geht es vermutlich auch eher um ein pysisches Dokument. Man soll/darf ja keine Auweisfälschung herstellen.
Natürlich machst du dich als Inhaber des Ausweises nicht strafbar, wenn ein Dritter Unfug damit treibt, den du nicht zu verantworten hast.
und Käufer die Bedingungen der Plattform; und die
besagen daß der Altersnachweis mit der ID erbracht
ist.
Illegale Klauseln sind unwirksam. Könnte man hier durchaus wirksam ansetzen...
Anderslautende Bedingungen müsste der Anbieter
sehr deutlich in sein Angebot schreiben damit diese
wirksam werden. Im Kleingedruckten wäre das eine
überraschende Klausel gem. § 305c BGB.
Natürlich schreibe ich direkt ins Angebot "Altersnachweis erforderlich (Foto / Kopie vom Ausweis), Egun ID reicht nicht aus" - oder so ähnlich.
Sowas ist doch selbstverständlich, wenn man einen Altersnachweis haben möchte, und später keine Diskussionen diesbezüglich. Geht ja nicht darum sein gegenüber durch windige AGB über den Tisch zu ziehen, sondern um sich abzusichern, wie man es für richtig hält.
Illegale Klauseln sind unwirksam. Könnte man hier durchaus wirksam ansetzen...
Wie kommst du auf diesen absonderlichen Gedanken?
An der Klausel ist nichts illegal!
Ich habe das übrigens (nicht nur aus diesem Grund)
auch schon vor einem Gericht durchgesetzt!
Sofern in den Angeboten eindeutig geschrieben steht, dass die egun-ID nicht ausreicht und um eine Kopie des Ausweises gebeten wird, kann ich als Kunde selbst entscheiden, ob ich die Bedingungen annehmen will oder nicht. Im Nachhinein eine Ausweiskopie zu fordern, finde ich nicht okay und würde dann auch versuchen, mein Recht durchzusetzen. Einen Prozess wäre mir das, trotzt Rechtsschutz, dann aber vermutlich auch nicht wert. Aber wenn der Verkäufer wirklich meine Kohle haben will, dann wird er sich auch an meine Bedingungen halten (müssen) - sofern er eben nicht explizit einen Altersnachweis gefordert hat.
Abgesehen davon, dass man mit nahezu jedem etwas besseren Grafikprogramm die Ausweiskopie entsprechend 'tunen" könnte und ein 15jähriger dann ganz schnell mal 19 ist, ohne dass dies der durchschnittliche Verkäufer dann wirklich nachprüfen könnte, finde ich es beinahe wichtiger, das Paket dann wenigstens mit Alterssichtprüfung zu versenden.
Richtig intelligent finde ich es ja, wenn bei Ausweiskopie / Altersprüfung ein riesen Galama gemacht wird und der ü18-Artikel dann aus Geiz als Warensendung oder Päckchen verschickt wird. Sehr sinnvoll 🙈
Noch was anderes, was hier aber gerade passt:
Als ich vor ein paar Tagen bei Frankonia etwas bestellt habe, musste ich auch eine Ausweiskopie hochladen. Bisher reichten allen online-Shops eine Kopie mit geschwärztem Foto / geschwärzter Ausweisnummer und geschwärzten persönlichen Daten (wie z. B. Größe, Augenfarbe,...). Eigentlich selbstverständlich - es geht ja dabei auch nur um das Alter und sonst nix. Ob ich jetzt hübsch oder hässlich bin, blaue oder rosa Augen hab' und 130 oder 230 cm groß bin, hat da niemanden zu interessieren. Auch die Ausweisnummer sollte eigentlich irrelevant sein, die fangen mit der Info ja an sich nichts an.
Frankonia hat dies bei meiner Kopie jedoch bemängelt und tatsächlich um eine ungeschwärzte Kopie gebeten. Das hat mich, gelinde gesagt, doch etwas irritiert und ich warte noch auf Antwort. Wie war das denn bei euch? Habt ihr eure Ausweiskopien bisher geschwärzt oder "im Original" eingereicht?
Ich meine, auf einer offiziellen Seite einer Bundesbehörde gelesen zu haben, dass sogar empfohlen wird, entsprechende Daten zu schwärzen, da zum einen für die Altersprüfung irrelevant und zum anderen z. B. bzgl Identitätsdiebstahl nicht ganz ungefährlich.
Würde mich mal interessieren, wie ihr damit umgeht oder welche Erfahrungen ihr damit gemacht habt.
Was Ihr da schreibt hätte zur Folge, dass keine Privatperson mehr online Ü18 Artikel verkaufen kann, sollte eine Plattform sich nicht um den Altersnachweis kümmern.
Du kapierst es einfach nicht. was du da geschrieben hast ist vollkommen absurd.
Wenn du nur mal darüber nachdenkst das längst nicht alle egun Nutzer eine ID
haben wird es dir vielleicht selbst klar.
Ich versende eine Ausweiskopie nur, wenn eine spezielle Vereinbarung erforderlich ist und getroffen wurde.
Nur "habenwollen" eines Geschaefts-"partners" ist kein Grund.
Alle Daten bis auf Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift sind unkenntlich gemacht.
Vom Empfaenger verlange ich sofortige Vernichtung/Loeschung nach Kenntnisnahme.
Ok, das kann ich nicht pruefen.
Ist jemand damit nicht einverstanden, gibt es kein Geschaeft.
Was Ihr da schreibt hätte zur Folge, dass keine Privatperson mehr online Ü18 Artikel verkaufen kann, sollte eine Plattform sich nicht um den Altersnachweis kümmern.
Du kapierst es einfach nicht. was du da geschrieben hast ist vollkommen absurd.
Wenn du nur mal darüber nachdenkst das längst nicht alle egun Nutzer eine ID
haben wird es dir vielleicht selbst klar.
Entspann dich!
Wie wäre es, wenn du erstmal die maßgeblichen Posts hier ließt, und verstehst?
Im obigen Kommentar reklamiere ich die Position anderer hier die quasi mitteilen, man dürfe keine Kopie vom Personalausweis machen und verschicken.
Würde das zutreffen - was ich verneine (!!!) - wäre mein Kommentar die Konsequenz, die das von anderen herangezogene PAuswG zur Folge hätte.
Schalte also bitte mal einen Gang runter, wenn du hier den Kontext völlig falsch verstehst...
Ich habe niemals behauptet, eine Plattform müsse sich um die Abwicklung des Altersnachweises kümmern - sofern dass dein "Problem" war.
Wie kommst du auf diesen absonderlichen Gedanken?
An der Klausel ist nichts illegal!
Kann ich dir erklären:
Ich als Verkäufer muss mich von der Volljährigkeit des Käufers überzeugen. Verlangt das Gesetz. Das Gesetz steht über den AGB eines zivilrechtlich agierenden Unternehmens.
Folglich können AGB dadurch ganz leicht unwirksam werden.
Tatsächlich kommen wir jetzt schon in juristisch komplexere Tiefen.
Kann man eine Pflicht die kraft Gesetz besteht hier wirksam an Dritte delegieren, oder nicht?
Ich habe das übrigens (nicht nur aus diesem Grund)
auch schon vor einem Gericht durchgesetzt!
Wobei sich hier die Frage stellt, was unter "das" zu verstehen ist, und wie der Gesamtkontext war.
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...völlig unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Egun ID ein verpflichtend zu akzeptierender Teil des Angebots / der Dienstleistung der Plattform ist ohne deren Teilnahme man "ausgeschlossen" wird, oder lediglich ein Angebot, welches auf die darüber hinausgehenden Rechtsgeschäfte von Käufer und Verkäufer keine direkt zwingende Auswirkung hat, sondern lediglich genutzt werden kann.
Wír haben hier drei Parteien im Boot:
1. Käufer
2. Verkäufer
3. Plattform
Diese stehen in unterschiedlichem Rechtsverhältnis zueinander.
Ich denke deine juristische Betrachtungsweise ist sehr oberflächlich.
Solltest du Jurist/Anwalt sein, bitte ich um Entschuldigung.