Der Referentenentwurf - was bedeutet das für Armbrüste?

Es gibt 460 Antworten in diesem Thema, welches 55.523 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2024 um 10:10) ist von 5-atü.

  • In der Verwaltungsvorschrift heißt es zu §27 Schießstätten, dass Armbrüste nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG als Waffen definiert sind und deshalb die Schießstätten dafür erlaubnispflichtig sind.

    Etwas weiter unten ist auch die Erlaubnisfreiheit für provisorische Heimschießeinrichtungen für Armbrüste erläutert.

    Wobei ich da auch Konfliktpotential sehe, weil WaffG und Verwaltungsvorschrift hier nicht sauber zusammenpassen. Ist auch kein Wunder, die Verwaltungsvorschrift ist von 2012, das Waffengesetz wurde danach noch zweimal geändert.

    Aber bzgl. der Armbrust und den Schießstätten hat sich im Gesetz nichts geändert.

    Aus der "Adder" FB Gruppe:

    Und weiter:

    Zitat

    sehr gute Zusammenfassung, sehe ich auch so. Was hältst du von der Meinung des DVAS https://l.facebook.com/l.php?u=http%3…cII5zyWzz3H73AW? Von denen hört man immer wieder, dass es eben doch Erlaubnispflichtig sei.

    Deutscher Verband für Armbrustsport DVASPORT.DE Deutscher Verband für Armbrustsport

    Abschließend:

  • Habe mir die DVAS Seite mal etwas genauer angeschaut.

    Gut finde ich, dass man konkret wird, kein Wischi-Waschi!

    Andererseits verstehe ich folgende Aussagen absolut nicht.

    Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Armbrust (außerhalb von Schießstätten) wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. (WaffG §10)“

    „Die gerne erwähnte Bedingung für das Schießen außerhalb von Schießstätten, dass der Pfeil das Grundstück nicht verlassen darf bezieht sich auf Armbrüste mit einer Grenze von weniger als 7,5J welche nur von wenigen PABs (Pistolenarmbrüste) eingehalten werden. (WaffG §12 Absatz 4)“

  • Wenn man die sportliche Nutzungsmöglichkeit quasi eleminiert, killt man den AB-Sport, da es immer schwerer wird, eine Schießstätte zu finden.

    Ist im Endeffekt wie das Aussterben einer Tierart weil der Lebensraum eleminiert wurde.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es mag ja jeder auslegen, wie er/sie mag. Letztlich liegt es in der eigenen persönlichen Verantwortung.

    Allerdings gibt es in den Gesetzestexten und zugehörigen Verwaltungsvorschriften einige schwierig formulierte Ausführungen.

    Was das bedeutet, wenn oberste Instanzen solche Ausführungen gerichtlich bewerten müssen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach unter Beweis gestellt. Stichwort "Halbautomatenurteil" und "Schalldämpferurteil". Damit wurden (teils) langjährige Praktiken in der Anwendung des Waffenrechts auf den Kopf gestellt, bis sie gesetzlich wieder geradegerückt wurden.

    Ob den Armbrustschützen dieses Glück, gerade unter den heutigen Umständen, auch widerfahren sollte, wage ich zu bezweifeln.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Natürlich trägt jeder eine eigene persönliche Verantwortung dafür, dass niemand zu schaden kommt und die Sicherheit bestmöglich gewährleistet ist.

    Aber doch nicht für schwammige und unklare gesetzliche Bestimmungen und Gesetze!

    Das sind keine schwierig formulierten Ausführungen, dass ist - sorry to say - idiotisch und ein unhaltbarer Zustand!

    Und das in einer (überregulierten) angeblich führenden Industrienation im Jahre 2023.

    NOPE

  • Das Problem. Kein noch so scharfes Gesetz kann die Dusseligkeit einiger Nutzer verhindern.

    Statt Gesetzen sollte man Käufer besser aufklären. Was ist beim "Betrieb" zu beachten. Gilt meiner Meinung nach für Alles. Von der Kettensäge bis zur AB.

    Nur Anleitung zur sicheren Benutzung hilft. Z.B. vom verantwortlichen Fachverkäufer.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Als ich mir das vor einigen Jahren durchgelesen hatte (das Gesetz, nicht die Auslegungen) da kam ich zu dem Urteil dass, sofern man auf einem befriedeten Besitztum (bedeutet, auf dem Eigenen oder mit der Erlaubnis des Inhabers) schießt welches einen Pfeilfang in Armbruststärke oder eine solide Mauer hat, um Sicherheit zu gewährleisten, das okay und legal ist. Indoors auch kein Problem. Dass die Auslegung des DVAS in diesem Punkt sehr eng und kontrovers formuliert ist war ja schon mal Thema als der DVAS neu entstanden ist, im Zuge des letzten Dramas mit dem DSV.

    Wenn die "Brennlupe" des Gesetzes mal genau darauf fällt kann schon sein dass was anderes dabei herauskommt als man meint. Bis dahin gehe ich von meinem gesunden Menschenverstand bei der Interpretation als richtig aus. Vorauseilender Gehorsam im Sinne einer noch engeren Auslegung is mM nach nicht angebracht.

  • Wenn man die sportliche Nutzungsmöglichkeit quasi eleminiert, killt man den AB-Sport, da es immer schwerer wird, eine Schießstätte zu finden.

    Ist im Endeffekt wie das Aussterben einer Tierart weil der Lebensraum eleminiert wurde.

    Gruß Play

    Nö! Ist doch nicht wahr. Der DVAS wirbt doch mit seinen absolut rechtssicher, nach neusten Normen, abgenommen Stand. Dort könnte man trainieren falls der Extremfall eintritt. Und damit ein Bedürfnis nachweisen.

    Macht doch Sinn, wenn man eine Verschärfung mit seinem Auftreten und Äußerungen forciert.

    Der eine bietet die Hardware (Armbrüste) , der andere die Infrastruktur in Form von "Verband" und Sportanlage. Und macht im gleichen Zug auf seine Sichtweise, das alle Anderen falsch liegen, aufmerksam. Mit beiden lässt sich viel Geld verdienen.

    Gruß bolz

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.

  • An the_plsystation:

    Ja durchaus sinnvoll und wünschenswert.

    Ist nur in Zeiten der Geiz-ist-so-geil Mentalität sehr schwierig.

    Gut wäre vielleicht ein Mittelweg, dass man solche -Sportgeräte- wozu ich auch Bögen zählen würde, sowie SSW und LG & LP sowie BB‘s, usw. - nur noch im qualifizierten Fachhandel kaufen kann um darf, nebst Belehrung like einer kleinen Sachkunde.

    Da sehe ich dann aber wieder den Handel und die Hersteller - Lobby - aufschreien, weswegen das bei uns hier bestimmt nix wird.

    Lieber verschärtft man die Gesetze völlig unnötig und ungeeignet / untauglich, um sagen zu können, dass etwas (sinnloses) getan wurde.

    Dazu fällt mir ein schöner Spruch ein:

    „Es geht nicht darum die Dinge richtig zu tun,

    sondern darum, die richtigen Dinge zu tun!“

  • Na, ums Geld verdienen geht es dabei doch nicht oder nicht nur (weiß aber wie Du das meinst).

    Viel schlimmer und gravierender ist doch, dass aufgrund einer solchen Aussage und Auslegung doch jeder alte, aber erst recht neue Armbrust Schütze jetzt denkt, dass er zu Hause (großes Grundstück, Bauernhof, Waldgrundstück, große Wiese, usw.) auf einer eigenen und bisher durchaus geeigneten sicheren temporären privaten zeitweise aufgestellten „Anlage“ nicht (mehr) schiessen kann oder darf.

    Und das wohl NUR, wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, weil EIN EINZIGER Sachverständiger in Hessen das so sieht und die Verwaltungsvorschrift so interpretiert und ausgelegt hat.

    WAHNSINN

    2 Mal editiert, zuletzt von Al_Bundy (27. Juli 2023 um 15:59)

  • Spannend, dass du behauptest der DVAS würde mit seinen Ansichten Geld verdienen, dem ist schlicht nicht so. Er vertritt lediglich die aktuelle Rechtsauffassung von Behörden und Ministerien und kommuniziert diese auch so, dies stellt keine persönliche Sichtweise dar.
    Uns ist viel daran gelegen allen eine einheitliche Grundlage zu schaffen und so auch zu erreichen, dass in jedem Fall der Vollzug einheitlich durchgeführt wird, soweit dies durch individuelle Umstände möglich ist. Das wiederum kommt jedem Sportler mit der Armbrust entgegen und gleicht die aktuell stark unterschiedliche Auslegung der unteren Behörden an.

    Al_Bundy deine beiden zitierten Texte beziehen sich auf folgenden Punkt:
    Wer außerhalb von Schießstätten schießen möchte benötigt dazu entweder einen Erlaubnisschein (§10) oder darf die 7,5J nicht überschreiten, wenn der Pfeil das Gelände nicht verlassen kann (§12 Abs 4). Darüber hinaus gibt es keine Ausnahmefälle welche dem WaffG nicht widersprechen. Die VwV sind teils missverständlich und widersprechen augenscheinlich teilen des WaffG. In diesem Fall sind diese schlicht nicht anzuwenden.

  • Ich weiß nicht woher du die Aussage mit einem einzelnen SSV nimmst.
    Bitte nichts durcheinanderbringen. Die aufgelisteten Punkte auf der Seite des DVAS beziehen sich nicht auf Hessen, sondern auf den Bund. So kommuniziert von den Landesministerien als auch dem BMI. Das ist keine Meinung einer einzelnen Person oder einer einzelnen unteren Behörde.

    Wenn du hier auf ein geplantes Turnier im vergangenen Jahr eingehst, stimme ich dir zu, dass es um eine einzelne Meinung eines SB ging. Dies kann jede Behörde anderweitig auslegen und Ausnahmegenehmigungen erteilen, so dass möglich ist, dass für ein einzelnes Event keine gesonderte Schießstättenabnahme erfolgen muss. Dies ist nicht der Regelfall, jedoch nach §12 Abs 5 WaffG möglich.

  • An Trondor:

    Danke, dass habe ich auch so verstanden, lässt mich aber um so mehr mit Zweifeln im Regen stehen.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es zu 100% in Ordnung und auch rechtlich erlaubt sei, im eigenen großen Garten etc. mit der Armbrust zu schiessen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und (theoretisch) kein Pfeil das befriedete Grundstück verlassen kann.

    Und das soll sich jetzt -plötzlich- geändert haben?

    Sogar zwei Waffenbehörden, zuerst auf Gemeinde, dann auf Kreis und sogar auf Bundes-Land- Ebene haben mir das auf telefonische Anfrage so bestätigt.

    Was oder wem soll ich denn als privater Armbrustschütze nun glauben?

  • Al_Bundy

    Das hat an sich nichts mit plötzlich zu tun, sondern ist seit geraumer Zeit so. Wird nur schlicht schlecht vollzogen und da der Sport bislang wenig verbreitet ist, gab es von vielen Behörden auch kaum Berührungspunkte bzw. es ist nicht aufgefallen, dass es hier ein Vollzugsproblem gibt.

    Der Punkt mit dem Nichtverlassen des Pfeils nimmt im Gesetzestext auch immer die Begrenzung von 7,5J mit ein, wird dann aber auf vielen Seiten nicht vollständig zitiert. Daher kommt zumindest ein Teil der Missinterpretation.

    Wenn du Aussagen von Kommunaler oder auf Kreisebene etc. hast, lass sie dir schriftlich geben, damit bist du als Schütze auf der sicheren Seite. Es gibt hier bei den unteren Behörden eben ein Interpretationsproblem. Eine telefonische Auskunft ist im Fall der Fälle leider nichts wert.

    Wir haben es auch immer wieder erlebt, dass solche Aussagen getroffen werden, auch schriftlich. Zur Validierung dieser wurde bisher keine dieser von den Landesbehörden so bestätigt. Und diese sind es, welche das Recht für das jeweilige Land nun einmal auslegen und an die es herangetragen wird, wenn es auf den unteren und oberen Behörden Unstimmigkeiten gibt.

  • Ja genau, ich bezog das auf den zweiten Fall, ein geplantes Turnier im vergangene Jahr, über das Du in einem vorherigen Thread berichtet hattest.

    Wenn das aber nun bundesweite Gültigkeit haben sollte, wie Du schriebst, dann dürfte de facto NIEMAND mehr außerhalb genehmigter und angenommener Schiessstätten (für Armbrüsten mehr seine Armbrust schiessen - richtig?

    Wie viele abgenommen und genehmigte Schiessstätten für Armbrüste gibt es denn tatsächlich in Deutschland?

    (2 oder 3 vielleicht)

    Demnach würden sich beispielsweise doch alle YouTuber, die ihre Videos mit dem abschiessen von Pfeilen mit ihrer Armbrust ins Netz stellen, straffällig machen - oder?

    Und auch die bisher veranstalteten (nicht angenommenen) Turniere, wären demnach Straftaten - oder?

    Sowie jeder angegebene Schuss mit einer Armbrust auf einem befriedeten Gelände, wobei gewährleistet ist, dass nein Pfeile das Gelände. verlassen kann - oder?

    Wenn dem so sein sollte, dann steht dies so aber auf tausenden von Seiten im Internet falsch drin.

    Und ich und viele tausende Armbrust Schützen verstehen die (Armbrustwelt) um so weniger.

  • Das Problem ist halt, daß die, bei aussterbenden Tieren sind es Schutzgebiete, immer seltener werden.

    Siehe FT Sport. Da gibt es nur noch eine Hand voll Vereine und Sportstätten, wo das erlaubt ist und funktioniert.

    Je weniger es werden, um so mehr ist ein Sport dem Untergang geweiht. Wer dagegen Schach spielt, kann das (noch) überall tun.

    Je schwerer es wird, einen passenden Ort für das Hobby zu finden, um so schlimmer. Und das gilt nicht nur für FT oder ABs.

    Auch z.B. für den RC-Modellbau und andere "Männer-Hobbys".

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • An Trondor:

    Danke, ich sehe und verstehe ja durchaus, dass Du das Thema nicht negativ siehst oder uns Armbrust Begeisterten den Armbrust Sport schlecht machen willst, ganz im Gegenteil.

    Ich werde mich zeitnah mal bemühen, konkrete schriftliche Aussagen von den jeweiligen Behörden dazu zu bekommen!

  • Aber Drohnen unter so uns so viel Gramm darf man ohne Drohnen-Führerschein und ohne Registrierung fliegen.

    Kaufen kann sich glaube ich jeder eine solche Drohne, kontrolliert wird eine Registrierung oder ein Drohnen-Führerschein für eine schwerer Drohne sicher auch nicht.

    Verrückte Welt!

  • Per se hast du recht (mit der Ausnahme dass es sich in erster Linie erst einmal um eine Owi handelt) und das ist in Summe ein Problem.
    Sowohl für die Schützen, die Behörden, Streamer oder sonstwen. Auch, weil Schießstände und Schützen die auf solchen schießen einem ganz anderen Kontrolldruck unterliegen, als jene die dem Sport außerhalb nachgehen.

    Die Anzahl der Schießstätten welche als offene Schießstände für die Armbrust zugelassen sind (auch Feldarmbrust, also nicht nur Sport/Jagdarmbrüste) beläuft sich nach meinem Kenntnisstand auf 16 in ganz Deutschland. (Mitteilung einer Behörde, Anzahl ihnen angezeigter AB-Schießstätten).

  • So einfach ist das schon lange nicht mehr. Die Orte, wo man fliegen darf, sind mittlerweile auch kleiner als Naturschutzgebiete.

    Selbe Problematik um auf die ABs zurück zu kommen. Einen Ort finden, wo man kann und darf.

    Ein Hobby nutzt wenig, wenn man dafür z.B. 50-500km weit fahren muß. Erst recht ohne Auto!

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play