Der Referentenentwurf - was bedeutet das für Armbrüste?

Es gibt 460 Antworten in diesem Thema, welches 53.867 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2024 um 10:10) ist von 5-atü.

  • Meines Wissens ist ein Bogen dadurch definiert das man die Energie durch Muskelkraft halten muss, das übernimmt bei ner Armbrust das Schloss. Beim Bogen sind Hilfsmittel zulässig (Releas) sowie Auszugskraftminderung (Compound). Wenn ich das Schloss so umbaue das ich den Trigger ziehen muss um die Energie zu halten bin ich bei nem Bogen. Dann hat mein Compoundsystem eben ein Letoff von 99,9%, das ist aber auch nicht definiert. Das ist ja auch das Prinzip von Fenris.

    Ja, absolut klar 👍🏻

    Jedenfalls wohl den meisten HIER !


    Aber dann laufe mal mit solch einer „modifizierten“ AB durch die Gegend (nachdem es zu einer Gesetzesänderung gekommen ist)

    UND erkläre dann mal jemandem, das dies durch die Modifikation jetzt aber keine AB mehr ist, sondern rechtlich gesehen, ein Bogen.

    Zu 99,99% wirst Du diese Gerätschaft erst einmal abgeben müssen bzw. wird diese dann einfach eingezogen.

    Wieviel Monate oder Jahre Du dann auf Rückgabe warten darfst und ggf noch zusätzlich einen Rechtsanwalt konsultieren musst - KEINE AHNUNG !


    Andersherum wird dann, da rein OPTISCH eher ein Bogen, selbst ein „festgestellter“ Fenris, Whipshot, ähnlich einem Draw-Loc oder gar eine vertikalen AB —> Hickory Creek immer noch als Bogen durchgehen.

    WETTEN DAS ⁉️

  • Also, ich würde ganz sicher weder mit einem Bogen noch mit einer Armbrust "spazierengehen" - wozu auch? Natürlich wäre das legal, natürlich wäre Ärger mit der Polizei vorprogrammiert und garantiert würden mich sämtliche Zuschauer für einen kompletten Spinner halten.

    Es geht mir nicht um das Führen, sonder um den Besitz und um das Schießen auf einem entsprechend ausgestatteten Platz. Mit meinen PABs schieße ich oft im Keller - das macht Spaß, ist sicher und niemand wird gestört. Wenn der KWS für Armbrüste kommt, dann wird man einen Fenris-Bogen und wohl auch eine nicht verriegelnde PAB weiterhin einfach so kaufen können. Das ist ein echter Vorteil.

  • Nein, darum geht es mir natürlich auch nicht !

    Ich wollte nur den irrsinnigen Zustand darstellen, der dahinter steht …


    PS:

    Vielleicht gibt es dann auch bald Umbau oder Anbau Kits für große AB‘s, um diese quasi in Bögen umzubauen - LOL 😂

    Sprich, die „Halte“ Funktion wird derart ausgesetzt, dass man die Sehne nur noch per Muskelkraft halten kann !

    Was technisch mit einem Bogen-Release im Verbindung mit einem Compound-Bogen ja auch schon heute einigermaßen bequem möglich ist.

    Dennoch stelle ich mir es gerade etwas absurd vor, bspw. eine TenPoint oder Ravin dann mit einem Release zu halten / zu betätigen 😁

  • Also, ich würde ganz sicher weder mit einem Bogen noch mit einer Armbrust "spazierengehen" - wozu auch? Natürlich wäre das legal, natürlich wäre Ärger mit der Polizei vorprogrammiert und garantiert würden mich sämtliche Zuschauer für einen kompletten Spinner halten.

    Es geht mir nicht um das Führen, sonder um den Besitz und um das Schießen auf einem entsprechend ausgestatteten Platz. Mit meinen PABs schieße ich oft im Keller - das macht Spaß, ist sicher und niemand wird gestört. Wenn der KWS für Armbrüste kommt, dann wird man einen Fenris-Bogen und wohl auch eine nicht verriegelnde PAB weiterhin einfach so kaufen können. Das ist ein echter Vorteil.

    Moin

    Hm führen...ich bin eine Zeitlang per Fahrrad zum nächsten Bogenverein gefahren

    Der Bogen demontiert mit Zubehör in der abschließbaren Tasche

    Hätte im Falle einer Kontrolle vielleicht lustig werden können aber rein Rechtlich...

  • Das wäre nach wie vor erlaubt und kein Problem. Die Tasche müsste nichtmal abgeschlossen sein. Für Bögen ohne KWS, für Armbrüste dann mit KWS (wenn das Gesetz durchkommen sollte).

  • Die falsche Annahme / Postings eines anderen Users (in einem anderen Thread) hat mich gerade zu folgender Frage geführt.


    Unabhängig vom Referentenentwurf und einem ev. daraus folgenden geänderten und noch verschärftem Gesetzes, was wird denn dann mit dem AB schießen an sich werden ???

    In einem anderen / zurück liegenden Thread ging es um die Frage, ob überhaupt „privat“ mit der AB geschossen werden darf (auf eigenem oder zur Verfügung gestelltem befriedetem Grund & Boden oder Gebäuden, etc.), wobei es sich aber nicht um dauerhaft oder gewerbliche Schiessstände / Anlagen handelt (alle Sicherheitsvorkehrungen müssen natürlich dennoch berücksichtigt werden).

    Dies wird bislang von allen Behörden bejaht und ist somit erlaubt, bis eben auf den einen Fall im obigen Thread.

    Was passiert aber nun, wenn man einen KWS zum Erwerb und besitzen einer AB benötigen müsste ?


    Wird es dann bald auch STRIKT verboten und folglich eine Straftat (oder zumindest eine OWi) sein, einen Pfeil von einer Armbrust außerhalb eines behördlich abgenommen Schießstandes zu beschleunigen / zu verschiessen 😮😬🫣😳😱

  • Das sind alles ungelegte Eier, bevor über sowas nachgedacht wird sollte man erstmal abwarten was schlußendlich rauskommt.

    Die FDP bremst da definitiv das eine oder andere aus.

    Kann auch sein, und so verstehe ich das momentan am ehesten, das sich für die AB nichts/ nicht viel ändern wird, ausser das Besitz und Erwerb an den KWS gekoppelt werden um ggf. Anhänger der Reichsbürger oder ähnlicher Gruppierungen, die bei den Ordnungsbehörden bekannt sind, vom Erwerb auszuschliessen.

    Erwerb und Lagerung von Pfeilen können auch nicht regelementiert werden, ohne an die Bögen ranzugehen. Und davon ist zumindest momentan noch keine Rede. Wäre auch lächerlich da sie dann z.B. Haselsträucher etc verbieten müssten *Ironie off*

    my2cents

  • Generell sehe ich es hier genauso wie MrTolot: der Entwurf ist ein erstes Paper zu der Sache und das heißt noch lange nicht, dass es auch so kommt.
    Hier ist es unter anderen an den Verbänden und der Politik dies zu verhindern.

    Generell aber meine kleine Anmerkung zu der Sache: In dem Entwurf steht nichts davon, dass die Armbrust in irgendeiner Weise neu in die Schießstandpflicht aufgenommen wird. Egal wie viele Fehler der Entwurf an anderer Stelle hat, das wurde kaum übersehen.
    Und zwar, da es diese bereits schon gibt. Ein Schießen außerhalb bedarf einer Schießerlaubnis. Es gibt nirgends im Gesetz einen Punkt der die Armbrust davon freispricht. Das Thema hatten wir aber auch schon in diversen Threads.

  • weitere Änderungen zum WaffG:

    Gem. §12und30 des WaffG ist künftig für den Besitz oder Erwerb von Haselnuss- und ähnlichen Sträuchern eine waffenrechtliche Erlaubnis, mindestens jedoch ein KWS, nötig, da aus diesen jederzeit Munition für Armbrüste hergestellt werden können.

    Gleiches gilt für den Verkauf von Rohren jeglicher Art und Materials mit Durchmessern von 0,3 bis 30mm.

    Auch dürfen keine Schnüre, Seile etc. mehr an Personen ohne eine der o.g. Erlaubnisse abgegeben werden.

    Entsprechende Gegenstände sind vor Inkrafttreten des Gesetzes an Fr. Faeser zu senden. Der Versand erfolgt zu Lasten des jeweiligen Besitzers.

    Der Besitz aller genannten Gegenstände ohne eine entsprechende Erlaubnis wird mit Hausarrest nicht unter 6 Monaten bestraft. Dies wird durch eine elektronische Fussfessel geprüft.

    In diesem Zeitraum ist der Verurteilte gehalten, jegliche Debatten des Deutschen Bundestages und seiner Organe aufmerksam zu verfolgen, egal ob diese im Internet, Radio, schriftlich oder anderen Kommunikationsmedien erfolgt.

    Im Anschluss wird Sicherheitsverwahrung angeordnet, da dies niemand bei geistiger Gesundheit überstehen kann.

  • Habe noch mal in den Entwurf geschaut. Das ist eine echte Horrorshow.

    Zitat

    Bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] ist jedermann, in dessen Besitz sich eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe oder eine Armbrust befindet,

    verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und gleichzeitig einen

    Kleinen Waffenschein zu beantragen.

    Also nicht nur einen KWS beantragen, sondern auch den Besitz vorhandener Waffen melden. So fing es immer an, wenn der Staat alles einsammeln wollte.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Habe noch mal in den Entwurf geschaut. Das ist eine echte Horrorshow.

    Zitat

    Bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] ist jedermann, in dessen Besitz sich eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe oder eine Armbrust befindet,

    verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und gleichzeitig einen

    Kleinen Waffenschein zu beantragen.

    Also nicht nur einen KWS beantragen, sondern auch den Besitz vorhandener Waffen melden. So fing es immer an, wenn der Staat alles einsammeln wollte.

    Ja kannste dann da Antanzen ,am besten noch mit dem ganzen Gerümpel damit man sich die Seriennumnern notiert .

    Dann ist der Weg auch nicht mehr weit zum Safe Klasse XY .

    Hat eigentlich nur den Sinn man dürfte ja alles behalten muss halt einen Riesen Aufwand betreiben und ne menge Geld ausgeben .

    Alternativ kann man ja alles abgeben was ja eher beabsichtigt ist .

    Sind es keine Freien Waffen mehr braucht man auch nicht mehr anzufangen zu denken WM ich stell mich mal auf den Balkon....also fällt das schiessen auch flach ,bleibt mehr oder weniger der Besitz übrig .

    Und dafür den ganzen Aufstand ,Sachkunde ,Gutachten da muss man schon richtig dran hängen das man sich diese Bürokratie antut .

    Da kann sich jeder glücklich schätzen der es beim Hobby nicht übertrieben hat .

    Wer da 1000de investiert hat da kann man schon Mittleid haben .

  • Sollte der Besitz ähnlich aufwendig wie bei WBK-pflichtigen Gegenständen werden, ergibt die Beschränkung auf freie Waffen kaum noch Vorteile.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Sollte der Besitz ähnlich aufwendig wie bei WBK-pflichtigen Gegenständen werden, ergibt die Beschränkung auf freie Waffen kaum noch Vorteile.

    Richtig aber auch vielleicht ist das gewollt .


    Der Rest wird ja auch nicht einfach ,ähnlich wie beim PKW ,wer sich kein E leisten kann oder keine möglichkeit hat das zu Laden soll eben zu Fuß gehen ,Autos äh Waffen nur noch für die oberen 10.000

  • Ein Teil wird den KWS beantragen, ein anderer behält seine Waffen ohne KWS und der dritte bemüht sich vielleicht direkt um eine WBK.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ein Teil wird den KWS beantragen, ein anderer behält seine Waffen ohne KWS und der dritte bemüht sich vielleicht direkt um eine WBK.

    Ich hab den ja schon bald 5 Jahre auch aus dem Grund weil man dachte das man im Fall der Fälle ne Erlaubnis hat .

    Ich werde aber jetzt nicht noch einen Kurs machen oder noch zum Seelenklempter gehen um da ein Gutachten machen zu lassen was mich die hälfte kostet wie das Zink überhaupt wert ist .

    Das ist ein Aufstand wie ein Führerschein zu machen damit ich Bobbycar fahren darf :n17: .

    Irgendwann ist es auch mal gut bin doch nicht im Kindergarten .

    Als würde man einem Unterstellen nicht Zurechnungfähig zu sein .

    Ich bin so frisch ich kann sogar mit scharfen Waffen so umgehen ohne das ich mich oder einen anderen Erschiesse ,kann eigentlich jeder der sich intensiv mit beschäfftigt und noch Frisch in der Birne ist,anscheinend muss ich sehr schlau sein konnte ich schon mit 13.

    Ja damals hat man sogar einem Kind im Verein ne Scharfe in die Hand gedrückt und es ist gar nichts passiert .

    Heutzutage ist das vielleicht nicht mehr so aber deshalb lass ich mich doch nicht per Gesetz für blöd erklären nur weil heute einige nicht mehr ganz Frisch sind.

    Mich stört diese Bevormundung eh extremst ,man bekommt vorgeschrieben was man zu essen hat,wie man sich fort zu bewegen hat ,was man gut und nicht gut zufinden hat ,wie man zu bezahlen hat,dieses extrem übergriffige .

    Sollen mal vor ihrer Haustüre kehren.

  • Vergleichbar mit - Achtung - OT:

    In meinen Zwanzigern plus hatten wir die Möglichkeit kostenlos mit Jet Ski‘s zu fahren, was wir natürlich gerne / begeistert auch getan haben.

    Das sind diese „Wasser-Motorräder“ !

    Früher konnte man damit noch fast überall fahren, wo man wollte …

    Wir haben trotzdem immer drauf geachtet, niemanden zu stören, usw.

    Dann kam plötzlich ein neues Gesetz, durch das man gezwungen war, für alles, was über 5 PS hat, einen Wasser-Sportboot-Führerschein zu machen.

    Wir waren damals 4-5 Jungs und wollten nur weiter mit den Dingern fahren und unserm Spaß haben.

    Einer von uns hat dann mit diesem Führerschein angefangen, wobei die Theorie schon sau schwer war und es echt viel zu lernen gab (definitiv schwerer als ein Auto-Führerschein).

    Als mein Kumpel sich dann aber plötzlich bei der Praxis auf einem Kutter ⛴️ 😳 wieder fand, um einen Führerschein zu bekommen, mit dem er weiter legal Jet Ski fahren konnte, dachte er nur noch FUXX OXX❗️

    So ähnlich kommen mir so manche Pläne dieser Gesetzesänderung vor 🥵

  • Mir will nur jetzt schon rein logisch nicht in den Kopf, wie man eine Armbrust legal frei führen kann (theoretisch jedenfalls), aber diese dann nur auf einem Schießstand schießen / verwenden darf ⁉️

  • Mir will nur jetzt schon rein logisch nicht in den Kopf, wie man eine Armbrust legal frei führen kann (theoretisch jedenfalls), aber diese dann nur auf einem Schießstand schießen / verwenden darf ⁉️

    Das macht in der Tat keinen Sinn, außer es war ursprünglich auch nicht so gedacht. Das man jetzt gern von staatlicher Seite das Ganze strenger auslegen möchte und das auch tut bis es höchstrichterlich geklärt ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Wenn es einerseits Thema auf Besprechungen von Referenten ist, kann man auf der anderen Seite schwerlich argumentieren das ist alles bekannt und glasklar, nur sämtliche Behörden begehen eine Fehler in der Auslegung. Dann hätte man das Thema besser in den Entwurf mit aufnehmen sollen, vielleicht versucht man auch das „Boot“ nicht zu überfrachten weil man sich gute Chancen ausrechnet das ohne Änderungen durchzubekommen. Nicht das man die Bogenschützen auch noch wachrüttelt?