So wir es im PDF steht, ist der Entwurf noch arg unausgereift. Es scheint erstmal eine Ideensammlung zu sein.
Zum Beispiel würde der Entwurf die jagdliche Schießausbildung unmöglich machen, so wie er da jetzt steht.
Die Prüfungsvorschriften erlauben keine Schießprüfung in den Kugeldisziplinen mit .22lfB.
Der BDS als Verband, der hauptsächlich GK-Disziplinen anbietet, würde wohl auch massive Probleme bekommen, genau wie der Reservistenverband und alle anderen Verbände. Selbst beim DSB würde man Probleme bekommen, wenn auch wahrscheinlich deutlich weniger als die anderen Verbände.
Aber es ist schon wild, was da vorbereitet wird.
Wenn man jetzt mal den Fall denkt, jemand sei innerhalb der letzten fünf Jahre zweimal umgezogen, was ja durchaus vorkommen kann:
Wenn diese Person nun einen Antrag auf Erteilung der WBK stellt, muss die Waffenbehörde in Zukunft Auskünfte einholen bei:
- LKA oder zentrale Polizeidienststelle
- 3 örtlichen Polizeidienststellen der letzten Wohnorte
- der Bundespolizei
- dem Zollkriminalamt
- 3 Gesundheitsämtern
Macht insgesamt 9 Stellungnahmen, auf die der/die zuständige SB(in) nach dem Antrag warten muss. Mindestens aber 5, wenn man in der Zeit nicht umgezogen ist. Gut, dass die Sachbearbeiter in den Behörden sich den ganzen Tag an den Füßen spielen. So haben sie endlich mal ein bisschen zu tun .
Dazu noch die Auswirkungen der dezenten Änderung im Wortlaut zur Zuverlässigkeit:
Statt „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“ jetzt „tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“.
So kann möglicherweise bei einem übervorsichtigen Sachbearbeiter schon eine flapsige Bemerkung einen tatsächlichen Anhaltspunkt darstellen und man ist in Folge eines schlechten Witzes oder einer missverstandenen Anmerkung erstmal unzuverlässig.
Dieser Entwurf ist eine potentielle Katastrophe und wir sollten uns dagegen wehren und zwar mit möglichst vielen stichhaltigen, sachlichen Argumenten.
Ich fange auf jeden Fall an zu sammeln!