Habe ich anscheinend etwas unglücklich formuliert:
Schießen ohne waffenrechtliche Erlaubnis nur noch mit Lg/Lp, für Kk und Flinte nur mit Erlaubnis oder Nachweis , dass kein Waffenverbot besteht, was bei den Behörden beantragt werden und ein Jahr gültig sein soll.
Hoffe, das stimmt nun so.