Es rollt wieder mal was auf uns zu - gewünschte Waffenrechtsverschärfung

Es gibt 1.185 Antworten in diesem Thema, welches 240.138 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juli 2023 um 11:46) ist von PR90.

  • Ich denke deshalb wollen die das ggf. über den KWS lösen, da man da ja das Behältnis angeben und mit Foto belegen muss.

    Wie Esti geschrieben hat, ggf. vor einer Gesetzesänderung den KWS beantragen da der unbeschränkt gültig ist.

    Da reicht dann das Bild einer abschliessbaren Metallkassette oder ähnliches.

  • ich hab noch nie so viel spekulation über nicht vorhandenes gelesen, wie hier seit zig seiten....

    gruß edwin

    Wenn wir hier die geschaffenen Fakten in Form einer Waffenrechtsreform diskutieren, können wir uns getrost mit einem Taschentuch in der Hand zurücklehnen und die Augen trocknen, während wir schreiben. Denn viel mehr Optionen bleiben uns dann nicht, wenn das Bundesgesetzblatt mit den Änderungen verabschiedet wurde.

    Dann kannst du noch zwischen den Optionen a) Akzeptieren und Erlaubnis beantragen/ Abgeben zur Vernichtung, b) Auswandern oder c) illegal weitermachen wählen.

    a) hat finanzielle und rechtliche Folgen

    b) hat auch weitreichende Konsequenzen in allen Lebensbereichen

    c) ist einfach dämlich

    Also macht es Sinn, sich schnellstmöglich über die möglichen! Änderungen Gedanken zu machen und sich sinnvolle Formen des Widerstandes gegen die Änderungspläne zu überlegen.

    Die Pläne zum SSW Erwerb über KWS, die schon Teil des Koalitionsvertrages waren und die Auszüge, die Paramags hier eingestellt hat, machen eines sehr klar: Diesmal geht es nicht um Kleinigkeiten für einzelne Gruppen von Waffenbesitzern, diesmal sind alle Teile betroffen, Freie Waffen, Sportschützen, Sammler, Jäger!

    Und zu meinen beiden Beiträge von vorhin:

    Das sind beides keine Spekulationen, sondern ein Aufzeigen von Folgen im verwaltungsrechtlichen Bereich des WaffG.

    Ich denke deshalb wollen die das ggf. über den KWS lösen, da man da ja das Behältnis angeben und mit Foto belegen muss.

    Wie Esti geschrieben hat, ggf. vor einer Gesetzesänderung den KWS beantragen da der unbeschränkt gültig ist.

    Da reicht dann das Bild einer abschliessbaren Metallkassette oder ähnliches.

    Die Lösung über den KWS wäre allerdings dann rechtlich nicht korrekt und hätte Potential für Gerichtsverfahren.

    Und korrekterweise musst du vor der Gesetzesänderung keinen Nachweis der korrekten Aufbewahrung erbringen.

    Denn wie gesagt, ein KWS ist eine Erlaubnis zu Führen. Darüber, ob du eine SSW zuhause hast, sagt der KWS nichts aus.

    Du kannst ja prinzipiell den KWS auch nutzen, um mit einer vom Kumpel geliehenen Waffen herumzulaufen.

    Oder du bist Mitarbeiter beim Ordnungsamt Dresden. Die nutzen teils dienstliche Schreckschusswaffen. Und sofern in Dresden das Ordnungsamt nicht irgendwie an die Polizei angehängt ist, fallen sie nicht unter §55WaffG, benötigen also eine Führerlaubnis.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (6. Januar 2023 um 11:20)

  • Hier wird ja wirklich wild spekuliert und Dinge konstruiert, die keinen Sinn machen.

    Was mir zum KWS und dem geplanten Erwerb über selbigen einfällt: Eigentlich müssten sie da eine neue Berechtigung für generieren. Waffenschein und kleiner Waffenschein sind Führerlaubnisse, nichts weiter.

    Nein, müssen sie nicht. Der KWS ist nämlich noch etwas: eine "waffenrechtliche Erlaubnis". Mit einem KWS darfst du schon jetzt z.B. in einer Waffenverbotszone trotzdem Messer mit mehr als 4cm Klingenlänge dabei haben, obwohl der KWS mit Messern gar nichts zu tun hat. Er ist aber eben eine waffenrechtliche Erlaubnis und genau das wird man auch hierfür nutzen. Wer eine SSW oder AB kaufen will, muss dann eine waffenrechtliche Erlaubnis vorlegen. Ob das ein KWS, WBK oder sonst was ist, ist egal.

    Das ist verwaltungstechnisch die einfachste Lösung. Es wird vermutlich auch nur der Erwerb so geregelt werden, nicht der Besitz. Wenn auch der Besitz davon abhängig wäre, hätte man ein Problem. Besitz heißt, die Waffen müssten registriert werden. Bei einer SSW wohl noch möglich, bei einer AB eher nicht. Ich hatte noch keine AB in den Händen, die eine Seriennummer hatte.

    Ach, und nochwas:

    Wenn SSW und ABs erlaubnispflichtig werden, fallen sie dann auch unter §36 (3) des Waffengesetzes!

    (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    Der Vorteil wäre wiederum, dass die eh schon nicht große Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle sich nochmal halbiert. :roll:

    Man muss es halt positiv sehen...

    Nicht zwingend. Bei einer SSW eh nicht, denn das ist keine Schusswaffe. Und "erlaubnispflichtig" bezieht sich in dem Text auf den Besitz. Bleibt es dabei, dass nur der Erwerb einen zusätzlichen Nachweis erfordert, wird §36 nicht ziehen.

    Mir wäre der KWS-Zwang persönlich egal - können die ruhig so machen. Die Kollateralschäden einiger andere Punkte fände ich viel schlimmer.

  • Das dürfte bei den meisten der Fall sein und so käme es im Fall einer Gesetzesänderung zur notwendigen Neuausstellung von irgendwas zwischen 750.000 und 800.000 neuen waffenrechtlichen Erlaubnissen allein für die KWS-Inhaber. Dazu kommen dann SSW und AB Besitzer die bisher keinen KWS haben.

    Die Zahlen könnten noch wesentlich größer sein. Laut Medienberichten lagern geschätzte 43 Millionen SSW in deutschen Haushalten.

    Auf der anderen Seite war der Staat nach 1945 mit einem ähnlichen Problem konfrontiert. Was zuvor aufgrund der Kriegshandlungen an Waffen verteilt wurde, ist niemals personalisiert worden und wahrscheinlich befanden sich nach Kriegsende noch Millionen davon in privaten Händen. Der K 98 war zumindest bis in die späten 60er frei verkäuflich und vor den Verschärfungen aufgrund des Terrorismus konnten mehrschüssige KK im Versandhandel bestellt werden. Diese Waffen wurden sicher nicht registriert und trotzdem haben die Behörden sie sukzessive aus dem Verkehr ziehen können. Weshalb sollte ihnen das mit den Altbeständen an SSW nicht gelingen?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Faeser will eine Erlaubnis für Schreckschusswaffen

    Der Tag am Freitag, 6. Januar 2023 - n-tv.de

    Faeser will nach Silvester-Krawallen Waffenrecht verschärfen

    Pünktlich auf einen neuen Gewaltausbruch folgt die Forderung nach strengeren Gesetzen - diesmal immerhin von Innenministerin Nancy Faeser. Nötig sei eine Erlaubnis für den Kauf von Schreckschusswaffen. Diese hätten in der Silvesternacht eine große Rolle gespielt, seien aber "eben nicht ein harmloses Instrument". Recht hat sie.

    Faeser hatte sich bereits vor den Ausschreitungen für eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen und hofft nun auf Unterstützung der Innenministerkonferenz.

  • Hier wird ja wirklich wild spekuliert und Dinge konstruiert, die keinen Sinn machen.

    Was mir zum KWS und dem geplanten Erwerb über selbigen einfällt: Eigentlich müssten sie da eine neue Berechtigung für generieren. Waffenschein und kleiner Waffenschein sind Führerlaubnisse, nichts weiter.

    Nein, müssen sie nicht. Der KWS ist nämlich noch etwas: eine "waffenrechtliche Erlaubnis". Mit einem KWS darfst du schon jetzt z.B. in einer Waffenverbotszone trotzdem Messer mit mehr als 4cm Klingenlänge dabei haben, obwohl der KWS mit Messern gar nichts zu tun hat. Er ist aber eben eine waffenrechtliche Erlaubnis und genau das wird man auch hierfür nutzen. Wer eine SSW oder AB kaufen will, muss dann eine waffenrechtliche Erlaubnis vorlegen. Ob das ein KWS, WBK oder sonst was ist, ist egal.


    ...

    Na da geht es ja auch ums Führen des Messers und nicht um den Erwerb oder Besitz des Messers!

    Waffenschein hat noch nie etwas mit Erwerb und Besitz zu tun gehabt, dafür gibt es die Waffenbesitzkarten.

    Ist wirklich nicht schwer zu verstehen.

    Dieses rechtliche Zusammenzuwerfen und die WBK damit nutzlos zu machen ist was keinen Sinn macht.

    Dann können wir ja gleich alle Gelb/Grün/Rot WBKs durch einen großen Waffenschein austauschen, weil macht ja sowieso keinen Unterschied dann mehr!

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Man sollte sich schon bewusst machen, welche Optionen dem Staat hinsichtlich geplanter Änderungen beim KWS zur Verfügung stehen.

    - Er kann den KWS für den zukünftigen Erwerb bisher freier Waffen zur Bedingung machen.

    - Er kann im Antragsformular fragen, für welchem Waffentyp der KWS ausgestellt werden soll, bsw. SSW, AB oder beide.

    - Er kann außerdem VL und deregulierbare PCP mit aufnehmen. Es wäre unlogisch, Waffengattungen auszuklammern, die potenziell gefährlicher sind als SSW.

    - Er kann eine "Legalisierung" bereits vorhandener SSW und ABs durch Beantragung des KWS verlangen und dazu eine mehrjährige Übergangsfrist einräumen, um einer Überlastung der Behörden entgegenzuwirken. Alles was nach dem Ablauf der Frist ohne Genehmigung besessen wird, ist dann illegal.

    - Er kann die Ausstellung eines KWS vorab verweigern, nachträglich entziehen, eine mögliche Verlängerung ablehnen oder für diese regelmäßig Gebühren einfordern. Da der Betreffende bereits durch die Antragstellung den möglichen Waffenbesitz zur Anzeige bringt, kann er behördlich unter Strafandrohung dazu aufgefordert werden, vorhandene Waffen abzuliefern.

    - Er kann den gesammelten Datenbestand aufgrund ausgegebener KWS bei zukünftige Verschärfungen des WaffG nutzen. Beispielsweise durch Bedürfnispflichtigkeit für ABs und alternativer Aufforderung zur Abgabe oder Überlassen an einen Berechtigten.

    Wer jetzt denkt, das sei alles Quatsch, weil der Staat das aufgrund des damit verbunden bürokratischen Aufwands gar nicht leisten kann: Bei 43(?) Mio zugelassenen KFZ funktioniert das auch.

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    - George Washington -

  • Hier wird ja wirklich wild spekuliert und Dinge konstruiert, die keinen Sinn machen.

    Was mir zum KWS und dem geplanten Erwerb über selbigen einfällt: Eigentlich müssten sie da eine neue Berechtigung für generieren. Waffenschein und kleiner Waffenschein sind Führerlaubnisse, nichts weiter.

    Nein, müssen sie nicht. Der KWS ist nämlich noch etwas: eine "waffenrechtliche Erlaubnis". Mit einem KWS darfst du schon jetzt z.B. in einer Waffenverbotszone trotzdem Messer mit mehr als 4cm Klingenlänge dabei haben, obwohl der KWS mit Messern gar nichts zu tun hat. Er ist aber eben eine waffenrechtliche Erlaubnis und genau das wird man auch hierfür nutzen. Wer eine SSW oder AB kaufen will, muss dann eine waffenrechtliche Erlaubnis vorlegen. Ob das ein KWS, WBK oder sonst was ist, ist egal.

    Dann müssten sie §10 ändern. Denn der besagt klar, dass die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz über eine WBK erteilt wird, nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Und auch ein Jäger, der seine Langwaffe auf Basis des Jagdscheins kaufen darf, benötigt für den weiteren Besitz eine WBK für seine Waffe. Außerdem gilt diese Ausnahme nicht für Kurzwaffen, worunter ca. 99% aller SSW fallen.

    Laut Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 2.7 sind SSW sehr wohl Schusswaffen.

    2.
    Arten von Schusswaffen

    ...
    2.7 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.

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  • Das bedeutet jetzt im Umkehrschluss, noch schnell eine kaufen bevor diese WBK - pflichtig werden?

    Zumindest sich mit pyrotechnischer Munition einzudecken. Deren Verkauf könnte ebenso verboten werden wie zuvor der Vogelschreck und dazu braucht es sicher keine aufwendige Gesetzesänderung.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Das bedeutet jetzt im Umkehrschluss, noch schnell eine kaufen bevor diese WBK - pflichtig werden?

    Kommt drauf an, ob man später eine illegale Waffe haben will oder nicht.

    Ganz ehrlich, der erste Beitrag hier im Thema nach frischer Anmeldung ohne jegliches Hallo oder nähere Vorstellung und dann direkt in so eine Kerbe gehauen...

    Das riecht so trollig, dass wir die weitere Teilnahme an diesem Thread mal direkt unterbinden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • hab selten soviele: könnte, wird, vielleicht, geplant, sollte etc. Pp. auf einem Haufen gelesen.

    Jungs, ist etwas kurzfristig Änderbar ?


    Zu den immer schärfer werdenden Gesetzen im allgemeinen: das ist halt einfacher als die wahren Ursachen zu suchen, zu finden und zu Lösen.

    Das war schon immer so in der Politik: Bestimmten Kreisen vorwerfen das diese die Dinge zu vereinfacht darstellen um Leute zu Fangen, aber selbst genau die gleiche Praxis an den Tag legen.

    Isno halt so.... :pinch:

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )

  • Ganz ehrlich, der erste Beitrag hier im Thema nach frischer Anmeldung ohne jegliches Hallo oder nähere Vorstellung und dann direkt in so eine Kerbe gehauen...

    Das riecht so trollig, dass wir die weitere Teilnahme an diesem Thread mal direkt unterbinden.

    Wieso ist es Getrolle, wenn eine bekannte Tatsache erwähnt wird?

    Die Silvesterstraßenschlachten gerade in Berlin gibt es doch schon seit Jahrzehnten, und das die beteiligten Leutchen auf geltende Gesetze kacken, ist bekannt. Videos davon konnte man schon auf YT finden, als das noch ziemlich neu war, und das ist schon eine Weile her. Und z.Bsp. die Vogelschreckerchen, welche da gern und oft mit genutzt wurden und werden, sind nicht erst seit kürzlich eigentlich nur gegen Erwerbsberechtigung erhältlich. Was aber, wie gesagt, solchen Vollpfosten einfach am Hintern vorbeigeht und wohl leider auch künftig, auch nach eventuellen neuen Waffenrechtsverschärfungen, am Hintern vorbeigehen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Eastwood (6. Januar 2023 um 13:06)

  • hab selten soviele: könnte, wird, vielleicht, geplant, sollte etc. Pp. auf einem Haufen gelesen.


    Jungs, ist etwas kurzfristig Änderbar ?

    Auch wenn vieles noch spekulativ sein mag, hat die Politik bereits ihren Willen zur erneuten Verschärfung des WaffG bekundet.

    Weshalb sollte man vorab nicht darüber reden? Ist doch ein interessantes Thema, welches uns alle betrifft.

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    - George Washington -