Nutzung der Schießanlage nur mit Standaufsichtsberechtigung möglich - diese wiederum nur mit WSK-Prüfung zu bekommen

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.117 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2022 um 00:57) ist von black_friday.

  • Für die normale Standaufsicht im Verein benötigt man auch nicht unbedingt die Prüfung zur Standaufsicht, da reicht auch die WSK und eine interne Unterweisung durch den Schießsportleiter, zumindest war das Mal so und wird weiter anerkannt.

    Bei weiterführenden Wettkämpfen geht das dann allerdings nicht mehr.

    Auch im normalen Schießtrainingsbetrieb geht das nicht. Ein Verein, der so handelt, kommt in Teufels Küche, wenn es mal zu einem Vorfall kommt und im Rahmen der Untersuchung die Frage nach der Aufsicht gestellt wird.

    Siehe hier §10 der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung.

    Doch, es reicht eine Bescheinigung des Vereins (Schießsportleiters) dass man die nötigen Kenntnisse besitzt aus, so wird das auch in vielen Vereinen gehandhabt.

  • Korrekt - aber die Bescheinigung erstellt der Verein in der Regel nur im Zusammenhang mit der Waffensachkunde. Hintergrund ist an sich, das der Lehrgang zum Schießleiter / Standaufsicht in der Regel kaum extra nachgefragt wird, Lehrgänge finden erst statt, wenn eine Mindestzahl von Teilnehmern erreicht ist.

    Wenn Du eh auf einem zugelassenen Schießstand schießen musst, tritt in den Verein ein, mach die Sachkunde und die Standaufsicht - unser Verein ist voller Leute mit Deiner Geschichte ;)

  • Ich wollte heute eine Bahn auf dem LG-Stand des hiesigen SSV (Bundesstützpunkt) buchen. Ich sagte dem Herrn am Telefon, dass ich weder Vereins- noch irgendein Verbandsmitglied sei.

    Wenn Du kein Vereinsmitglied bist, muss Dir doch irgendwer das Gebäude aufschließen. Der kann ja dann die Standaufsicht übernehmen. Und irgendwer muss ja auch wieder zuschließen wenn Du weg bist. Alles irgendwie seltsam...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Die haben etliche Hallen/Bahnen für alle möglichen Waffen sowie feste Öffnungszeiten. Das ist eine buchbarer Schießstand. Dort kann man eine Bahn buchen und gut ist. Eine Schießaufsicht wird nicht gestelt.

    Auf- und abgeschlossen wird der gesamte Komplex zu festen Zeiten.

    Es handelt sich um die Anlage des NSSV Bundesstützspunkts. Wer rechtlich betrachtet der Betreiber ist weiß ich nicht.

  • Weshalb muss es für LG unbedingt ein Schießstand sein?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Die haben etliche Hallen/Bahnen für alle möglichen Waffen sowie feste Öffnungszeiten. Das ist eine buchbarer Schießstand. Dort kann man eine Bahn buchen und gut ist. Eine Schießaufsicht wird nicht gestelt.

    Da bitte ich um Verzeihung, hört sich an wie ein Gunshop in Nevada. Hätte nicht gedacht, dass es was in der Größe hier bei uns gibt.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Korrekt - aber die Bescheinigung erstellt der Verein in der Regel nur im Zusammenhang mit der Waffensachkunde. Hintergrund ist an sich, das der Lehrgang zum Schießleiter / Standaufsicht in der Regel kaum extra nachgefragt wird, Lehrgänge finden erst statt, wenn eine Mindestzahl von Teilnehmern erreicht ist.

    Ja heute wird die WSKP von jedem "Neuen" der in unseren Verein eintritt gefordert, als ich in den Verein eingetreten bin, gab es sowas noch nicht, da gab es eine Unterweisung vom Schießsportleiter, dann wurde einem ein paar Mal über die Schulter geschaut, und es gab die schriftliche Bestätigung der Sachkenntnis, den Schrieb besitze ich sogar noch.

    1996 habe ich dann auch mal son Sachkundekurs beim Bremer Schützenbund gemacht, den Kurs zum Schießleiter / Standaufsicht brauchte ich aber bis jetzt noch nicht machen, werde ich auch nicht mehr.

  • Jetzt muss ich mich doch mal einschalten.

    Ein Schützenverein bietet normalerweise geregelte Öffnungszeiten an, an denen eine Standaufsicht des Vereins anwesend sein muss.

    Wenn Gäste zum LG Schiessen kommen, zahlen sie ein Standgeld und einen kleinen Betrag für eine Tagesversicherung.

    Die Gäste müssen keinem Verein angehören und müssen auch keinerlei Vorkenntnisse oder Zertifikate haben.

    So wird das in BW gehandhabt und sicher auch in anderen Bundesländern, es sei denn, der Verein will keine Gäste haben.

    Bei der Anlage des NSSV kann das allerdings anders gehandhabt werden, da es ein Leistungszentrum ist. Dort gibt es vermutlich keine Aufsicht, oder?

    Also einfach einen anderen Schützenverein mit LG Stand suchen und Spass haben.

    F-Waffen: Steyr Pro X in 4,5mm, Walther Reign in 5,5mm, Anschütz LG 380, Colt SAA, Dan Wesson 715.
    WBK-Waffen: Div. AR15 von DPMS und Oberlandarms in .223 Rem., Hadar II in .308 Win., div. Blaser R93 in .300 WinMag. und .375 H&H, Mossberg ATP 8 in 12/76, S&W 586 in .357 Mag., LAR Grizzly Mark V in .50 AE und .44 RemMag. und Weiteres ... ^^

  • Vieles ist richtig beschrieben worden, aber es sind auch einige Anmerkungen missverständlich bzw. nicht vollständig. Daher gebe ich auch meinen Senf dazu:

    Der Schießsport ist eine Sportart, die der Aufsichtspflicht unterliegt. Deswegen ist die Anwesenheitspflicht einer Aufsicht zwingend. Auch Videosysteme mit Liveschaltung ersetzen nicht die persönlich anwesende Aufsicht.

    Wer zur Aufsicht befugt und geeignet ist, ist klar geregelt. Dazu bedarf es einer Waffensachkunde und die Mitgliedschaft des Vereins. Eine Ausnahme gilt, wenn der Schießstand temporär vermietet wurde. Dann kann der Pächter eine geeignete Aufsicht stellen, wenn das der Verein nicht tut. Die Vereine müssen die Standaufsichten registrieren, so dass fremde, jedoch sachkundige Personen auch nicht unbedingt Aussichtsfunktion ausüben können.

    Eine weitere Ausnahme gilt, wenn nur ein Schütze auf dem Stand alleine schießt. Allerdings muss dieser zur Aufsicht berechtigt sein.

    Prinzipiell ist jeder Inhaber einer WBK oder Jagdschein (Ausnahme Falkner-Jagdschein) sachkundig im Sinne einer WSK. Leider wird eine WSK nicht immer vollumfänglich in den Vereinen und Verbänden anerkannt, insbesondere bei vereinsinternen Aufgaben, bzw. Anforderungen. Da ist z.B. der Schießleiter genannt.

    Eine WSK über dem Schützenverein kann nur an Mitglieder erfolgen. Schützenvereine dürfen keine Nicht-Mitglieder prüfen und für diese Zeugnisse ausstellen.

    Nicht-Mitglieder eines Schützenvereines müssen sich an Schulungen von stattlich anerkannten Stellen anmelden. Auch die Behörden selbst dürfen Prüfungen abnehmen, aber diese Stellen sind höchst selten zu finden. Das wäre für z.B. Waffen- / Munitionssammler oder Sportbootinhaber interessant, die primär mit dem sportlichen Schießen nichts zu tun haben, aber eine WSK benötigen. In aller Regel kümmern sich die Behörden um die (schriftliche) Jägerprüfung und verweisen ansonsten an Vereine bzw. anerkannten Stellen.

    Wenn der Themenstarter kein eigenes bzw. gemietetes Grundstück bzw. Räumlichkeit hat, wo das Schießen mit Druckluftwaffen möglich ist, dann bleiben nur drei Möglichkeiten: 1. Er sucht sich einen Gleichgesinnten mit Schießmöglichkeit. 2. Er schießt als Gast und unter Aufsicht in einem Verein. 3. Er wird Mitglied in einem Verein und bekommt weitere Möglichkeiten.

    Allerdings wird er im Verein mit seiner LGV auf Dauer nicht glücklich werden.

    Vielleicht mag es tröstlich sein, dass die reine Mitgliedschaft in unserer Gegend nur um die 60 € pro Jahr beträgt, also 5 € pro Monat. Darin ist meistens auch die kostenlose Nutzung der Vereinswaffen inkludiert.

    Schlussletztendlich sei auch noch erwähnt, dass eine Mitgliedschaft auch neue, sonst kaum erreichbare Schießdisziplinen möglich macht, was auch eigene erlaubnispflichtige Waffen ermöglicht.

    Nachtrag: Ich vergaß zu erwähnen, dass das dauerhafte Gastschießen in einem Verein einfach zu teuer ist. Weit günstiger ist eine Mitgliedschaft. Schließlich hat i.d.R. jeder Verein eine Preisgestaltung, die Gäste auf Dauer eine Mitgliedschaft schmackhaft machen sollen. Außerdem genießt jedes Mitglied weitere Vorteile, während es weiterhin keine Nachteile gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (4. Dezember 2022 um 12:56)

  • Zur WSK:

    Zwar kann man auch als Nicht-Mitglied bei anerkannten Stellen als Privatperson einfach aus Interesse eine WSK absolvieren. Aber ohne (späteres) Vorhaben eigene Schusswaffen erwerben zu wollen oder als Bewacher tätig zu werden, ist das ziemlich sinnfrei. Immerhin kostet das meistens um die 300 €, sowie ggf. Übernachtungs- und Fahrtkosten einzuplanen sind.

    Als Vereinsmitglied ist das nicht nur weit günstiger - oft kostet das nur 50 € -, sondern die WSK dient auch für die Standaufsicht. Weiterhin ist diese Bedingung für die Schießleiterprüfung, so wie eine Jugendbasislizenz. Ist man einige Zeit aktiv im Verein ist der Schritt zur WBK nur eine Formsache.

    Aber eine WSK ohne Vereinsmitgliedschaft ist in den meisten Fällen sinnlos, sofern keine speziellen Zwecke außerhalb des Schießsports angestrebt werden.

    Nachtrag: Oben hat jemand eine "Prüfung zur Standaufsicht" erwähnt. Das gibt es nicht. Es gibt nur eine Prüfung zum Schießleiter. Das ist etwas anderes.

    Die Standaufsicht in einem Schützenverein wird ernannt. Derjenige der Aufsicht machen will, wird einfach in den Unterlagen des Vereins als solcher registriert. Wenn keine Kreidetafel auf Stand üblich ist, wird ein Namensschild gefertigt, das als Aushang der aktuellen Aufsicht auf dem Stand Pflicht ist. Die früher behördliche Meldung der Standaufsichten an die Behörde ist m.W. weggefallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (4. Dezember 2022 um 16:06)

  • Floppyk herzlichen Dank für deine ausführliche und interessante Antwort.

    Ich möchte mich dafür bedanken, dass du dir die Zeit dafür genommen hast, all dies zu schreiben und mir so ausführlich zu antworten.

    Vielen Dank, allerdings auch noch mal an alle anderen Forumskollegen, die meine Frage verstanden haben und versucht haben so gut wie möglich zu beantworten. Es ist nicht immer ganz einfach zu verstehen was der Threadstarter wirklich wissen will und man gleitet manchmal auch eine etwas andere Bereiche ab.

    Trotzdem, vielen Dank an euch alle.

    Einem Verein möchte ich jedoch trotzdem einfach nicht beitreten. Dafür gibt es diverse Gründe und Aversionen.

    Ich fokussiere mich jetzt einfach auf die WSK-Prüfung incl. Standaufsichtsberechtigung und bei meinem Glück schätze ich mal, dass dann die ausgestellte Bescheinigung bei dem entsprechenden Betreiber der Schießbahn nicht anerkannt wird. 🙄

  • Nachtrag: Oben hat jemand eine "Prüfung zur Standaufsicht" erwähnt. Das gibt es nicht. Es gibt nur eine Prüfung zum Schießleiter. Das ist etwas anderes.

    Die Standaufsicht in einem Schützenverein wird ernannt. Derjenige der Aufsicht machen will, wird einfach in den Unterlagen des Vereins als solcher registriert. Wenn keine Kreidetafel auf Stand üblich ist, wird ein Namensschild gefertigt, das als Aushang der aktuellen Aufsicht auf dem Stand Pflicht ist. Die früher behördliche Meldung der Standaufsichten an die Behörde ist m.W. weggefallen.

    Zumindest wird im Verein immer erzählt dass für die Aufsicht im eigenen Verein (auch Vereinsmeisterschaft) die WSKP reicht, man für die Standaufsicht bei zB. Bezirks, Kreis oder Landesmeisterschaften aber einen Schießsportleiter braucht.

    Bei uns im Verein wird im Herbst immer eine Liste für das nächste Jahr mit Datum und jeweiligem Namen herausgegeben, wann welches Mitglied Aufsicht zu führen hat, da ist dann jedes Mitglied etwas 1-2x pro Jahr dran, wer an dem angesetzten Termin nicht kann, der muss halt für Ersatz zB. durch tauschen sorgen.

    Die Aufsicht muss sich mit Datum und Uhrzeit in das Standaufsichtsbuch eintragen und während der Aufsicht, Verein, Datum, Name und Bahnnummern für alle sichtbar auf eine Tafel schreiben.

  • Wer zur Aufsicht befugt und geeignet ist, ist klar geregelt. Dazu bedarf es einer Waffensachkunde und die Mitgliedschaft des Vereins.

    Oben hat jemand eine "Prüfung zur Standaufsicht" erwähnt. Das gibt es nicht. Es gibt nur eine Prüfung zum Schießleiter. Das ist etwas anderes.

    Das ist vom Verband abhängig. Beim DSB nennt sich das "Sachkunde für verantwortliche Aufsichtsperson" und ist seit einigen Jahren Teil der WSK, wenn man diese beim DSB macht. Es gibt aber dazu eine separate Bestätigung, die man beim DSB - Verein vorweisen muss, wenn man dort als Berechtigt zur Aufsicht erfasst werden will.

    Hier der Link zur entsprechenden DSB - Richtlinie:

    https://www.dsb.de/media/PDF/Rech…daufsichten.pdf


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Der DSB reitet auf diese Qualifizierung zur Standaufsicht herum. Deswegen sträuben die sich, wenn die Sachkunde nicht vom DSB kommt. Dabei sind die Regeln zur Standaufsicht in jeder Sachkunde inkludiert. Es ist aber kein Lehrgang mit extra Prüfung, sondern lediglich eine Unterweisung.

    Einem Verein möchte ich jedoch trotzdem einfach nicht beitreten. Dafür gibt es diverse Gründe und Aversionen.

    Tja, wohl nicht nur ich sehe das so, dass du da über deinen Schatten springen und mal unvoreingenommen die Sache angehen solltest. Wenn es wider erwarten dennoch nicht klappt, bindet dich ja eine Mitgliedschaft nicht dein Restleben, sondern allenfalls ein Jahr.

    Wie auch immer. Als Vereinsmitglied genießt du auch andere Vorteile des Vereinslebens. Spätestens wenn der Grill angeschmissen wird... :new11:

  • Ausserdem bitte ich zu bedenken - Vereine sind keine Dienstleister für Gäste. Wir leben davon, das ein Vereinsmitglied sich einbringt, sich an regelmäßigen Reparaturen des Standes, Reinigung der Kugelfänge etc. beteiligt. Wenn das wegfällt, können wir die Stände nicht unterhalten. Die Vereinsmitglieder, die für Gäste den Stand aufmachen, machen das in Ihrer Freizeit - und an sich würden sie vermutlich lieber selber schießen, wenn sie auf dem Stand sind. Von einem 10er die Stunde ( wir nehmen aktuell 5) könnten wir wirtschaftlich nicht leben, wenn wir für anfallende Arbeiten Firmen engagieren müssten. Dann wären eher 50 Euro die Stunde fällig. Eine kommerzielle Schießanlage hier hat mittlerweile aufgegeben - Lohnt sich nicht. Leider ..

  • Ausserdem bitte ich zu bedenken - Vereine sind keine Dienstleister für Gäste. Wir leben davon, das ein Vereinsmitglied sich einbringt, sich an regelmäßigen Reparaturen des Standes, Reinigung der Kugelfänge etc. beteiligt.

    Exakt das ist der Punkt weshalb ich seit drei Jahren Dauergast bin. Mit den Arbeitseinsatzen die eine Mitgliedschaft mit sich bringt wäre mein Zeitbudget für das Hobby bereits mehr als aufgebraucht.

    Deshalb gebe ich lieber mal etwas extra in die Kaffeetasse, fege den Lupistand oder Sponsore ein paar Scheiben. Weil mir klar ist, dass der Beitrag nur ein kleiner Teil ist der den Laden am laufen hält, die Arbeitszeit der Mitglieder aber schon den wesentlichen Teil bringt.

    Von daher... Wenn ihr nicht oft genug Zeit für einen Verein findet um einzutreten....bringt euch als Gast ein. Spenden werden von den meisten Vereinen gern genommen.

    (dann kann man vielleicht auch mal unter Aufsicht mit der HW44 auf den KK Stand wenn dieser frei ist ;))

  • Es ist aber kein Lehrgang mit extra Prüfung, sondern lediglich eine Unterweisung.

    Das wird auch als kleiner Extralehrgang mit kurzer Prüfung angeboten (für alte oder DSB-fremde WBKs). Ich kenne jemand, der musste diese Prüfung nachmachen, da die entsprechenden Punkte in seiner vor zig Jahren gemachten WBK angeblich noch nicht enthalten waren.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates