Für die normale Standaufsicht im Verein benötigt man auch nicht unbedingt die Prüfung zur Standaufsicht, da reicht auch die WSK und eine interne Unterweisung durch den Schießsportleiter, zumindest war das Mal so und wird weiter anerkannt.
Bei weiterführenden Wettkämpfen geht das dann allerdings nicht mehr.
Auch im normalen Schießtrainingsbetrieb geht das nicht. Ein Verein, der so handelt, kommt in Teufels Küche, wenn es mal zu einem Vorfall kommt und im Rahmen der Untersuchung die Frage nach der Aufsicht gestellt wird.
Doch, es reicht eine Bescheinigung des Vereins (Schießsportleiters) dass man die nötigen Kenntnisse besitzt aus, so wird das auch in vielen Vereinen gehandhabt.