Nur, wer packt sein nigel nagl neues Küchenmesser auf dem Weg nach Hause schon in ein abschließbares Behältnis?
Und das steht so im Waffengesetz? Dass nicht führbare Messer im abschließbaren Behältnis transportiert werden müssen?
Ich glaube Du verwechselst da etwas.
Grüße - Bernhard
Im WaffG steht, dass Waffen nur in einem abschließbaren Behältnis "transportiert" werden dürfen. S. Link von WilliWedel
Ein Messer über 12cm Klingenlänge darf nicht geführt werden. Wenn ich ein "berechtigtes Interesse" habe, darf ich es "benutzen". Aber nur hierzu. Wie komme ich jetzt aber zum Ort meines "berechtigten Interesses"? (Beispiel: beim Schwager Teppichschneiden helfen. s.o. Oder als Jäger ins Revier?) Hierfür muss eine Waffe (egal ob Messer oder Schusswaffe) ordnungsgemäß "transportiert" werden. Und das geht eben nur "abgeschlossen" und nicht "zugriffsfähig". Wie gesagt die Schusswaffe im Kofferraum, das Messer wie Willi schreibt.
Ja, verknoten reicht auch. Da sieht man mal wieder wie weit der Gesetzestext ausgelegt werden kann. Darin heißt es nur "verschlossen". Schreckschußwaffen kommen mit der Post sogar oft nur mit einem Kabelbinder "verschlossen" an.