Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.979 Antworten in diesem Thema, welches 289.669 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Mai 2024 um 23:43) ist von kevin231o.

  • Hydra

    Du hast alles gesagt und sogar die Gesetzesstellen zitiert. :thumbup: Nur ziehst Du mMn die falschen Schlussfolgerungen daraus.

    In einer Bananenrepublik leben wir nicht, nein. Dennoch soll es vorkommen, dass ein und der selbe Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird. Auch vor Gericht.

    Hast du eine WBK? Ich schon. Und wenn man das Risiko eingehen will, sie zu verlieren, kann man natürlich so handeln. Man muss sie auch nicht zwingend verlieren, das stimmt. Aber mir persönlich ist einfach das Risiko zu hoch, auf die Gefahr hin, dass du mich jetzt Feigling nennst.

    Jeder wie er will. Leben und leben lassen.

    P. S.

    Cuttermeser sind übrigens definitiv Werkzeuge und Messer mit einem berechtigtem Interesse. Aber nur für Handwerker, die nachweisen können, dass sie sie brauchen. Ein Bowie auf dem Weg in den Wald nicht. Wenn es aber in einem verschlossenem Behältnis z. B. in einem abgeschlossenem Rucksack o.ä. transportiert wird, wird es wenigstens nicht "geführt", sondern vorschriftsmäsig "transportiert". Zu welchem "berechtigtem Interesse" du es dann transportiert, darfst du dann gerne mit dem Beamten vor Ort diskutieren. Campen wird er bestimmt nicht akzeptieren.

  • nicht von alleine

    Angewöhnen die Beamten vorher zu fragen. Kreuzberg ist nicht Kleinrübendorf.

    Einfach mal versuchen sich in sein Gegenüber zu denken....

    die falschen Schlussfolgerungen

    Die Schlussfolgerungen sind die Summe von Erlebtem, sowohl privat und besonders beruflich.

    Daher auch meine Abneigung gegen das Internet. Das Leben im Web hat mit der Realität nur noch wenig zu tun.

    Hast du eine WBK?

    Ja, und weitere "Scheine" die besondere Zuverlässigkeit erfordern.

    Bist du Rechtsanwalt?

    Etwas indiskret, auch ich habe ein Leben außerhalb des Forums, das ist und bleibt privat und wird nur stark gefiltert preisgegeben.

    PS: Feigling würde ich so nie sagen, du machst dir nur selbst das Leben schwer. Deine Entscheidung.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • nicht von alleine

    Angewöhnen die Beamten vorher zu fragen. Kreuzberg ist nicht Kleinrübendorf.

    Einfach mal versuchen sich in sein Gegenüber zu denken....

    Danke, dass tue ich meisten auch und es ist natürlich auch völlig logisch, dass es örtliche Unterschiede gibt, manchmal gravierende.

    Sei mir bitte nicht böse, aber damit bestätigst Du im Umkehrschluss dann ja die unterschiedliche (hier die örtlich verschiedene) Handhabung, Anwendung und Auslegung der Gesetze.

  • damit bestätigst Du

    Ich habe, glaube ich wenigstens, nie Gegenteiliges behauptet.

    Ich wehre mich nur gegen die Stammtischparolen, dass Beamte willkürlich und schikanös handeln.

    Ein Opa mit einem Einhandmesser ist etwas anderes als der achtzehnjährige Testosteron-Paule mit Rasierklingen unter den Achseln und dem gleichen Messer.

    Für die Handhabung und Auslegung gibt es Spielräume, Freiräume sind eher selten, und auch Auslegungen sind nicht grenzenlos.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • P. S.

    Cuttermeser sind übrigens definitiv Werkzeuge und Messer mit einem berechtigtem Interesse. Aber nur für Handwerker, die nachweisen können, dass sie sie brauchen.

    Das ist auch für nicht solche egal. Wenn man von daheim zum Schwager fährt, weil man bei der Renovierung aushilft, und solches dabei hat, hat man das irgendwo mit den anderen Sachen eingepackt. Fällt bei einer Kontrolle daher nie auf und damit kommt man auch quasi nie in solche Diskussionen.

    Normal leben ohne sich Gedanken über jeden Sch... zu machen ;) Funktioniert hier schon seit einer halben Ewigkeit :thumbup:

    edit:

    Opa mit Einhandmesser. Ich weiß nicht, ob es hier Spielräume in der Auslegung gibt. Schließlich ist die Polente verpflichtet Gesetzte durchzusetzen. Die Spielräume sind ein Auge zuzudrücken. Ich nehme aber an, das Ding wird trotzdem ermahnend eingezogen, sonst wäre es beide Augen zudrücken. Wenn es Gemaule gibt, werden halt alle Maßnahmen durchgezogen.

    Polenteausbildung beinhaltet übrigens auch sowas (Link). Damit sich keiner böse verschätzt, mit dem Opa. Daher gibt es den Opa-Bonus in Wirklichkeit auch eher selten.

    Wesensveränderung im Alter

    3 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (21. November 2023 um 06:55)

  • Henrystutzen

    dass man zum führen ein „berechtigtes interesse“ haben muss ist klar,

    aber zum transportieren auch, sicher?

    Ja! Du musst ja irgendwie zu deinem "berechtigtem Interesse" kommen. Der Jäger z.B. zur Jagt. Auf dem Weg dorthin "transportiert" er und darf nicht "führen". Führen erst in seinem Revier. Oder der Handwerker, der ja erst zur Baustelle kommen muss. Natürlich ist das nicht praxistauglich. Kein Handwerker hat seine Messer "verschlossen" im Auto. Ein Beweis dafür, dass nicht alles im WaffG sinnvoll ist. Und hier kommt dann der Ermessungsspielraum der Beamten zum Tragen.

    Jeder, der eine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich trägt, "führt" diese. Jeder der sie z.b. im Auto ordungsgemäß verpackt hat, "transportiret" sie.

    Ordnungsgemäß aber heist: Tranportieren nur in einem abschliesbarem Behältnis. (Nachtrag: Sorry stimmt nicht. Es muss "verschlossen" heißen)

    Das Waffengesetzt unterscheidete nicht zwischen einem Messer (über 12cm Klingenlänge) und einer Halbautomatik. Beides sind Waffen, für die gilt: Führen verboten (Ausnahme: mit Waffenschein)

    Demnach ist auch eine Machete unter oder zwischen den Autositzen verboten. Im Rucksack, der mit einem Schloss versperrt ist, wäre sie wieder legal. Eine Waffe darf beim "Transport" nicht "zugriffsfähig" sein. Zugriffsfähig heißt: In wenigen (2-3 Hangriffen) griffbereit.


    Vom Kofferraum steht zwar nichts im WaffG, aber bei der Halbautomatik ist es aber erforderlich. Handschuhfach, auch wenn es abschließbar ist, wird nicht anerkannt.

    4 Mal editiert, zuletzt von Henrystutzen (21. November 2023 um 18:36)

  • Ich wüsste jetzt nicht, wieso man für den sicheren, verschlossenen Transport von Gegenständen (vor allem solchen die nicht explizit als Waffe deklariert sind) bei denen nur das Führen eingeschränkt ist, trotzdem ein berechtigtes Interesse beweisen müsste.

    Muss jemand der ein großes Küchenmesser verschlossen transportiert beweisen, dass er es daheim tatsächlich zum Kochen braucht? Und wenn er das nur in die Schublade in Reserve legen möchte? Oder verschenken möchte? Wird das dann eingezogen? Und was ist mit den Hobby-Gärtnern/Handwerkern/Sammlern die allerlei Messer, Äxte, Macheten, Schwerter vom Laden oder einer Börse/Messe eingepackt heim fahren? Alles illegal?

    Bitte einfach mal überlegen...

    Grüße - Bernhard

  • P. S.

    Cuttermeser sind übrigens definitiv Werkzeuge und Messer mit einem berechtigtem Interesse. Aber nur für Handwerker, die nachweisen können, dass sie sie brauchen.

    Das ist auch für nicht solche egal. Wenn man von daheim zum Schwager fährt, weil man bei der Renovierung aushilft, und solches dabei hat, hat man das irgendwo mit den anderen Sachen eingepackt. Fällt bei einer Kontrolle daher nie auf und damit kommt man auch quasi nie in solche Diskussionen.

    Wenn du zum Schwager fährst und ihm beim Teppichschneiden hilft, gilst du quasi als "Handwerker" und hast demnach ein "berechtigtes Interesse", wenn du es dem Beamten glaubwürdig machen kannst. Da muss nichts verheimlicht werden oder nicht auffallen. Dein Beispiel ist also schlecht gewählt.

    Normal leben ohne sich Gedanken über jeden Sch... zu machen ;) Funktioniert hier schon seit einer halben Ewigkeit :thumbup:

    Glückwunsch! Ich denke, es gibt hier ettliche, die anderer Meinung sind und / oder andere Erfahungen gemacht haben.

    Opa mit Einhandmesser. Ich weiß nicht, ob es hier Spielräume in der Auslegung gibt.

    Ich glaube, das ist es genau, worüber sich Hydra aufregt. Und zwar zu recht. Halbwissen im Internet. In deinem Fall sogar gar kein Wissen. Es gibt legal führbare Einhandmesser und nicht führbare Einhandmesser. Das sind keine "Spielräume in der Auslegung", sondern steht im WaffG.

    Einmal editiert, zuletzt von Henrystutzen (21. November 2023 um 12:43)

  • Ich wüsste jetzt nicht, wieso man für den sicheren, verschlossenen Transport von Gegenständen (vor allem solchen die nicht explizit als Waffe deklariert sind) bei denen nur das Führen eingeschränkt ist, trotzdem ein berechtigtes Interesse beweisen müsste.

    Bernhard, schau mal, was alles als Waffe deklariert ist, du wirst dich wundern.

    Muss jemand der ein großes Küchenmesser verschlossen transportiert beweisen, dass er es daheim tatsächlich zum Kochen braucht?

    Ja! Der Beweiß dürfte allerdings recht leicht fallen. Nur, wer packt sein nigel nagl neues Küchenmesser auf dem Weg nach Hause schon in ein abschließbares Behältnis?

    Und schwups, schon bist du wieder dran, weil du ein Messer, das unter das Führberbot fällt nicht ordnungsgemäß "transportierst".

    Ihr könnt mich jetzt gerne Korintenkacker nennen. Ich habe das WaffG aber nicht geschrieben. Ich bringe es anderen nur bei.

  • Wenn du zum Schwager fährst und ihm beim Teppiscneiden hilft, hast du ein "berechtigtes Interesse", wenn du es dem Beamten glaubwürdig machen kannst. Dein Beispiel ist also schlecht gewählt.

    Ich glaube, das ist es genau, worüber sich Hydra aufregt. Und zwar zu recht. Halbwissen im Internet. .[...] Es gibt legal führbare Einhandmesser und nicht führbare Einhandmesser. Das sind keine "Spielräume in der Auslegung", sondern steht im WaffG.

    1. Findst du das nicht komplett Banane? Was muss ich dafür tun? Sachen dabei haben die nach Baustelle aussehen? Die Telefonnummer meines Schwager weitergeben, damit sie den anrufen und fragen, ob wir heute Teppich schneiden wollen? Für was genau dann ist das Beispiel schlecht?

    2. Dachte Hydra regt sich vor allem auf, wenn man nicht richtig liest was er schreibt. Das mache ich jetzt schon länger aber und SEHE, daß in seinem Post es nicht um führbare und nicht-führbare Einhandmesser ging, sondern einfach nur um Spielräume zwischen Opa(-Helmut) und Testosteron-Paule.

    Zitat

    In deinem Fall sogar gar kein Wissen.

    Ich kann ihn also teils verstehen. Mich würde das irgendwann auch aufregen, wenn die Leute ständig irgendwas in meinen Texten sehen was ich garnicht geschrieben habe. Also wie grad - und im Gegensatz zu mir - 100% Wissen bei 0% Sehkraft.

  • Findst du das nicht komplett Banane? Was muss ich dafür tun? Sachen dabei haben die nach Baustelle aussehen? Die Telefonnummer meines Schwager weitergeben, damit sie den anrufen und fragen, ob wir heute Teppich schneiden wollen?

    Jaa, ich finde es auch Banane. Wobei ich jetzt nicht ernsthaft glaube, dass das nötig sein würde. Unsere Gesetzte sind aber oft Banane. Nicht nur manches im WaffG.

    100% Wissen bei 0% Sehkraft.

    8)

    :) ^^ :D

    Einmal editiert, zuletzt von Henrystutzen (21. November 2023 um 13:06)

  • AG Kiel, Urt. v. 07.08.2009 – 597 Js OWi 27781/09 – „Transport eines Einhandmessers im Rucksack“

    ZVR-Online Dok. Nr. 10/2014 – online seit 07.05.2014

    § 42a Abs. 1 Ziffer 3 WaffG, § 53 Abs. 1 Ziffer 21a WaffG

    Leitsatz der Redaktion

    Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, sonstige technische Schließeinrichtungen oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist. Ein ordnungsgemäß geschlossener Rucksack ist ein verschlossenes Behältnis.Rn. 1

    Den Rest bitte, aus Urheberrechtsgründen über den Link durchlesen.

    Quelle

    https://www.zvr-online.com/archiv/2014/au…0Beh%C3%A4ltnis.

    :modo:

    Einmal editiert, zuletzt von WilliWedel (21. November 2023 um 14:05)

  • Das goile Küchenmesser muss man auch nicht gleich im Laden auspacken. Ich hab grad keine Produktfotos beim Hersteller, aber wer so eine abgeschlossene Verpackung mit bloßen Händen schonmal aufmachte

    Zwilling Chefkochmesser und Spickmesser

    der weiß, das es sich hier u.a. niemals im Leben um einen schnellen Zugriff handeln kann :P Da holt man den Einhand aus dem fest zugeschnürrten Rucksack in 1/8 der Zeit raus.