Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.979 Antworten in diesem Thema, welches 289.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Mai 2024 um 23:43) ist von kevin231o.

  • Na ja. Ist ja nur eine mögliche Form der Behinderung. Ich sehe das komplexer und umfassender.

    Es gibt auch Personen mit Behinderung (Contagan), die nur ihre Füße nutzen und mit Ihnen auch schreiben, Türen öffnen, ....

    Auch nur ein Beispiel.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ist das 42a-konform?

    Da wären Opinel No.13 und das Böker Magnum Majestic.

    Sind zwar nur ~20er Klingen, aber ohne trixerei 42a konform. :whistling:

    5 x riesig aus meiner Grabbelkiste.

    Oben quer das Opinel 13 - geöffnet knapp einen halben Meter 8| :

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • the_playstation Meine Vermutung ist, dass das wieder von dem Polizist abhängt ob er einem Behinderten einen Strick drehen will oder nicht. Aber der Beamte würde ja nicht umsonst ein angebliches Zweihandmesser nehmen und versuchen, es mit einer Hand zu öffnen, wenn es nicht generell um die Möglichkeit ginge anstatt der Fähigkeit des Messerträgers. Es sind die Messer an sich in den Gesetzen definiert, nicht die Menschen.

  • Es ist ja ein leicht mit einer Hand zu öffnendes Messer verboten.

    Aber wenn der Benutzer z.B. behindert ist und das Einhandmesser nicht mit einer Hand öffnen kann?

    Das Thema kam hier immer wieder mal auf, und das muss nicht mal was mit einer (körperlichen) Behinderung zu tun haben ... "mit einer Hand zu öffnen" ist so eine Sache. Wenn man mit einem eigentlichen Zweihandmesser so lange herumwurschtelt, bis sich das irgendwann mal einhändig öffnen lässt, kann das wohl für unsere Behörden und Bürokraten Grund genug sein, das Messer als Einhand einzustufen - auch, wenn sowas nach gesundem Menschenverstand hirnrissig ist. Man muss nur böswillig genug sein.

    Hier mal, als Beispiel, ein Thread von vor neun Jahren: Einhandmesser "entschärfen"

  • Ein ganz normaler Tag in der Konstruktionsabteilung für ungewöhnliche Grenzfälle des Waffengesetzes...

    Zum einen kann ein Mensch mit einer solchen Behinderung ja quasi durch seine Behinderung sein Bedürfnis rechtfertigen und damit ist dem §42a ja Genüge getan.

    Zum anderen wäre in einem solchen Fall ein feststehendes Messer vielleicht in der Praxis die bessere Wahl.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo,

    Mir hat ein Nachbar gesagt ich müsse mein Bajonett das ich auf dem Dachboden gefunden habe und hier gepostet habe, auf der Polizei abgeben muss,

    weil es unter das Kriegswaffen Gesetz fällt und man sowas nicht besitzen darf.

    Stimmt das?

  • Hallo,

    Mir hat ein Nachbar gesagt ich müsse mein Bajonett das ich auf dem Dachboden gefunden habe und hier gepostet habe, auf der Polizei abgeben muss,

    weil es unter das Kriegswaffen Gesetz fällt und man sowas nicht besitzen darf.

    Stimmt das?

    Kenne das Bajonett nicht, würde trotzdem nein sagen.

    Gibt Messer die Verboten sind, aber lediglich durch das WaffG und nicht das Kriegswaffenkontrollgesetz.

    Waffen die vortäuschen einen Alltagsgegenstand darzustellen wie Stockdegen.

    Faustmesser

    Butterfly's und Springmesser über ~ 4 cm Klingenlänge und 1cm Klingenbreite,

    Wurfsterne und Nunchakos auch.

    Auch so Wackelkandidaten wie das WASP Knive, welches beim Zustechen Gas absondert und welches dazu gemacht ist, Großwild wie Haie und Bären abzuwehren. Wo aber kein Feststellungsbescheid existiert.

    Kannst das ganze ja sonst noch in einem eigenen Thread eröffnen oder bei den Allgemeinen Diskussionen zu Messern reinhauen. Bei Gelegenheit, kann ich das mal mit Quellenverweis auf die entsprechenden Gesetzesstellen beantworten.

    Gruß

    :modo:

  • Das Einzige was zu beachten ist (wenn man es denn ganz genau nehmen will) ist die verschlossene Aufbewahrung und nicht mit nach draußen nehmen, da rechtlich als Waffe definiert.

    Ansonsten würd ich deinem Nachbarn eine Kopie des Waffengesetzes schenken, damit es keine weiteren Missverständnisse gibt, die dann dich vielleicht auch betreffen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Sieht richtig gut aus das Messer. Wenn es von Puma käme und € 250-300 kostete, würde ich es sogar kaufen. Dann wäre es hochwertig verarbeitet und richtig scharf. Aber Perkin und 80,- Öre lassen darauf schließen, dass es billiger Kram aus einer pakistanischen Hinterhofschmiede ist.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ??

    So ein Ding segelt hier auch rum.

    Habe ich vor ein paar Jahren bei Waffen Krauser am Ostbahnhof erstanden.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Sieht richtig gut aus das Messer. Wenn es von Puma käme und € 250-300 kostete, würde ich es sogar kaufen. Dann wäre es hochwertig verarbeitet und richtig scharf. Aber Perkin und 80,- Öre lassen darauf schließen, dass es billiger Kram aus einer pakistanischen Hinterhofschmiede ist.

    Das scheint bei diesem Nachbau auch tatsächlich so zu sein.

    Ich dachte zuerst, dass Perkin für Herbertz dieses Bowiemesser herstellt, was aber nicht sein kann.

    Fairerweise muss ich sagen, dass ich mit den Messern von Herbertz insgesamt sehr zufrieden bin.

    Sind immer etwas teurer, halten dafür aber auch, was sie optisch versprechen.

    Natürlich sind dies dennoch keine Puma Messer.

    Dieses hier von Herbertz kostet um die 90 Euro

    (der Perkin Nachbau dafür aber nur 30$).


    Zu dem Perkin Messer habe ich noch eine Rezession bei Amazon gelesen, die das alles bestätigt, was Du vermutet hast.


    Big Bowie Messer und unter $30. Nicht schlecht.

    Rezension aus den Vereinigten Staaten vom 23. April 2019

    Es ist ein ok Messer für den Preis. Ich tue nicht so, als wäre es ein Randall Bowie, und ich wäre nicht in der Lage, es zu benutzen, wenn ich es täte. Derzeit habe ich keine Pläne, es zu benutzen, sondern nur sammeln. Ich habe ein paar große Schrades für Drecksarbeit. Ich denke, Perkins macht ein paar schöne Messer, aber die Liebe zum Detail fehlt im Vergleich zu einem Buck. Ich würde es wieder kaufen und empfehlen es zumindest zu sammeln. Entschuldigung, ich kann es nicht für echte und tatsächliche Verwendung empfehlen und schätzen andere Bewertungen, die tun. Ich würde einen anderen kaufen, wenn jemand es tatsächlich benutzt, weil der Preis stimmt. Verkäufer scheint die Frage des Ursprungslandes nicht beantworten zu wollen.“

    Einmal editiert, zuletzt von HelmStahl (13. Juni 2023 um 07:26)

  • Hallo Willi und Kentucky,

    Danke für die Info.

    Hier ein Bild

    Hey Rick, das ist ein NVA Bajonett und nicht verboten.

    Da es allerdings vom Verwendungszweck, eine Waffe darstellt, darfst du es nicht in der Öffentlichkeit unverschlossen am Mann haben.

    Was mir gerade noch einfällt, dein Nachbar könnte es mit dem BW Fallmesser verwechselt haben.

    Fallmesser sind auch verbotene Gegenstände und dürfen nur an Behörden ausgegeben werden.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fallmesser

    :modo:

  • Zu dem Perkin Messer habe ich noch eine Rezession bei Amazon gelesen, die das alles bestätigt, was Du vermutet hast.

    Ich hatte mal ein Perkin bei Amazon bestellt, das auf den Bildern richtig gut aussah. Bei meinem war dann die Parierstange aus Messing nicht sauber verarbeitet und im Griff aus Bein prangte ein großer Ölfleck, der sich nicht entfernen ließ. Deshalb meine Anmerkung mit der pakistanischen Hinterhofschmiede. Qualitätssicherung gibt es bei Perkin offenbar nicht.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -