hast du sie schon "erworben"
Erwerben setzt einen Eigentumserhalt voraus! Du würfelst gerne alles durcheinander?
Wenn ich eine Waffe leihe, ist das dann ein "Eigentumserhalt" ? Denke nein.
Ausserdem heißt es hier unerheblich aus welchem Rechtsgrund.
Dann gibt es noch das "Überlassen". Hier spielt der Eigentumserhalt definitiv keine Rolle. Wird lt. WaffG genauso definiert. "Erlangen der tatsächlichen Gewalt" darüber.