Privatsphäre gegen Drohnen schützen (Einsatz von LG)

Es gibt 100 Antworten in diesem Thema, welches 10.327 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2022 um 23:17) ist von Nick_Nolte.

  • Das sehe ich erweitert.

    Dank solcher Zitat "Volltrottel" auf beiden Seiten werden sich die Gesetze für beide Hobbys verschärfen! Und das sehr gewiss. Und dann ist wie gesagt das Jammern groß.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es kommt noch ein technischer Aspekt dazu. Eine Bleikugel in einen Lithium - Ionen Akku zu versenken, so dass dessen Plastik - Behältnis auf ein Hausdach knallt, könnte noch besser wirken als ein Molotow - Cocktail.

  • Ich weiss gar nicht, was es da zu Diskutieren gibt. Das Handeln des Drohnenbeseitigers ist für mich nachvollziehbar, ebenso das Urteil. Es spielt dabei auch keine Rolle, dass der ein Luftgewehr genutzt hat... das hatte der halt zur Hand, um das Teil abzuwehren. Und dazu hatte er eben das Recht. Jemand ohne LG hätte es vielleicht mit einem Stein oder was anderem versucht. Der Volltrottel war da eben eindeutig der, der die Drohne gesteuert hat. Und so einen Vogel direkt oder indirekt zu verteidigen, nun ja... ;) So, mehr sage ich dazu nicht.

  • 1.) Beide Nachbarn sollten freundschftlich zu einander sein.

    2.) Der Drohnenpilot nie über anderen Grundstücken. Am besten nicht in Siedlungen.

    3.) Der Schütze hätte andere Optionen gehabt. Es war keine Notsituation.

    Beide hätten den Anderen fragen können.

    Schon gibt es keinerlei Probleme, ....

    Eastwood.

    Ich verteidige Niemanden. Aber eventuell sollte man der Abschaffung unserer Hobbys nicht noch behilflich sein. ;) Sonst können wir bald alle nur noch Briefmarken sammeln und das Forum muß sich umbenennen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Play, richtig durchlesen!

    Zitat aus dem Urteil.

    . Nachdem er durch lautes Rufen erfolglos versucht hatte, den Piloten zu vertreiben, holte er sein Luftgewehr und schoss die Drohne mit zwei gezielten Schüssen vom Himmel. Für ihn war nicht erkennbar, wer die Drohne steuerte.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Es geht mir nur um den Erhalt beider Hobbys. Keine der beiden Beteiligten hat dazu beigetragen! Beide haben ihr Hobby ich sage mal in Ungnade gebracht.

    Wenn etwas passiert wäre, dann wäre das ein weiterer Weg in Richtung weiterer Verbote für beide Hobbys.

    Und ich frage mich. Warum ist man so .....

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Bin raus und ab mit dem Thema in die Tonne.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • All´ diese Argumente kratzen die Rechtmäßigkeit aber nicht an!

    Sie mögen im Einzelfall durchaus am Ende eine Relevanz bekommen (Kollateralschäden). diese Abwägung dem Ausführenden allerdings im fraglichen Moment abzuverlangen, das fordert selbst das Recht nicht in Gänze.

    Die primäre Rechtsverletzung wiegt schwerer als das, was im Einzelfall, unter unglücklichsten Umständem, nach einer langen Ereigniskette möglicherweise hätte passieren können.

    Ist ähnlich wie mit der Hilfe bei einem Unfall.

    Naürlich kann es sein, dass ein Retter dem Verunfallten aufgrund fehlender medizinischer Kenntnis einen zusätzlichen Schaden zufügt, er allerdings zunächst mal das Leben des Opfers gerettet hat.


    Stefan

  • Laut der LuftVO §21h und auch der EU Drohnenverordnung hat sich der Pilot sowieso strafbar gemacht. Er hat schlicht und ergreifend nichts über bewohntem Gebiet zu suchen.

    Alles was im Anschluss geschah wertet der Richter natürlich als Nothilfe. Statt zu schießen hätte er auch einen Schuh werfen können. Das ändert aber nicht viel.

    Ende der Geschichte.

  • Vielen Dank für den Hinweis auf dieses Urteil. Interessant und irgendwie auch ermutigend im Sinne der Korrelation zwischen Rechtsverständnis und Rechtsstaat. Zumindest für mich.

    Ach wie gut, dass keiner weiß, dass ich Rumpelheinzchen stieß (ist nicht von mir, sondern von Otto, passt aber)

  • NC hat es gesagt. Nicht strafbar. Bußgeld.

    Vieleicht sollte man weniger A gegen B denken.

    Jörg Sprawe hat auch nicht gegen Gesetze verstoßen. Trotzdem nicht unbedingt Förderliches für unser Hobby.

    Ich kaufe morgen schon mal vorsorglich Briefmarken. ;) Denn dank solcher Geschehnisse werden sicher beide Hobbys bald weiter beschnitten.

    Danke.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es war keine Notsituation.

    Genau das hat das Gericht anders gesehen.

    Im Gegensatz zu play ist das Gericht dazu

    berufen und ausgebildet das zu beurteilen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Lies doch einfach mal das Urteil.

    Es ist erfreulich gut formuliert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Gegen den ist ja auch ein Verfahren eröffnet worden.

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  • Ich bin raus. Man will mich glaube ich nicht verstehen obwohl ich es 3-4x verklickert habe. Das Urteil ist egal. Mir geht es um das Gefährdungspotential und die "Öffentlichkeitsarbeit".

    Und dieser Vorfall wirft kein gutes Licht auf beide Hobbys.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ich denke, im Gegensatz zu dem, was der Vielschreiber hier herbeikonstruiert, ist das Urteil relevant im Sinne des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und der Wahrung der Privatsphäre. Die Hobbys LG-Schießen und Drohnenflug sind dabei sozusagen kollateral. Ich finde es gut, dass die für mich primären Punkte eben nicht den näheren Umständen der beiden Hobbys geopfert wurden.

    Ach wie gut, dass keiner weiß, dass ich Rumpelheinzchen stieß (ist nicht von mir, sondern von Otto, passt aber)

  • Sehe ich auch so. Wie gesagt. Das Urteil ist in Ordnung. Und dem Privatsphäre Recht wurde gebührend Sorge getragen.

    Für beide Hobbys war es trotzdem Mist.

    Denn es schafft Haß und Gegner gegen beide Hobbys.

    Das erkennt scheinbar hier kaum einer.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play