Alles anzeigen Alles anzeigenUnd ein eingeschalteter Rechtsanwalt rät dazu, den 350 Euro Strafbefehl anzunehmen??? Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, als Elektriker greift sogar die Freistellung im §42a WaffG als "berechtigtes Interesse".
Sorry, aber ich glaube kein Wort von der Geschichte. Entweder ist sie völlig frei erfunden, oder es wurde die (relevant) Hälfte weg gelassen.
Sauber das du anderen sofort Lüge unterstellst.
Wenn du richtig gelesen hättest hättest du gesehen das da von keinem Strafbefehl die Rede war sondern Einstellung bei Zahlung von.
Und ein "berechtigtes Interesse" wäre es nur gewesen wenn er auf direkten Wege gewesen wäre und keine Möglichkeit gehabt hätte die Werkzeuge in der Firma zu lassen.
Aber lassen wir das, mit Leuten wie dir lohnt sich eine Diskussion meist nicht, weiter so.
Eine Einstellung gegen eine Zahlung gibt es im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht, da gibt es nur ein Bußgeld. Zeig doch mal eine geschwärztes Foto der Sicherstellung und des Schreibens von der Staatsanwaltschaft. Ich vermute nämlich eher, dass der Tatvorwurf eine Straftat war und es gar nicht um ein Einhandmesser gegangen ist...
Wir sind doch hier nicht in einem juristischen Fachforum, in dem man solche Abläufe erwarten oder gar verlangen bzw. als Grundwissen voraussetzen könnte !
PS:
… und wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird bzw. die Zahlung verweigert oder die Sachlage anders gesehen wird, landen auch OWi‘s vor einem Richter !