Waffenrecht/Kontrollen

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 24.510 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2023 um 19:32) ist von Bierbengel.

  • 😝

    Schau halt das du ein Slipjoint nimmst, das sind die traditionellen Messer ohne Verriegelung, wo die Klinge nur durch eine Feder gehalten wird.

    Die dürfen auch Einhandmesser sein.

  • In Gedanken versunken musste ich etwas in der amerikanischen Botschaft erledigen. Nein, nein, seinerzeit waren die noch in Bonn-Bad Godesberg. Gab ordentlich Rabatz, weil ich ein Victorinox in der Tasche hatte. Zur Erinnerung, die Botschaft eines Landes, in dem es mehr scharfe Waffen als Krankenversicherungen gibt.

    Liebe Grüße

    Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich bin im Messer Thema nicht so richtig drin ... deshalb mal eine Frage an die Messer-Spezies:

    Ich habe schon seit ewigen Zeiten ein Mcusta Messer (Einhandmesser) ... ist das nun ein "verbotenes Messer" und muss im Schrank bleiben, oder darf ich das in der Hosentasche mitführen . Dabei handelt es sich um dieses Modell

    Beispiellink:

    https://foerster-outdoor.de/messer/einhand…z-edelstahlclip

    Der "Einhandpin" lässt sich doch sicherlich mit einer Zange herausdrehen, oder?

    Ich habe alle meine Einhänder so kastriert und somit führbar gemacht.

  • Bleibt allerdings die Gefahr das ein Beamter es trotzdem mit einer Hand aufbekommt.

    Ich zumindest brauche eigentlich bei kaum einen Modell mit Back oder Linerlock einen Pin.

    Daher halt der Thread ob ihr Erfahrungen mit Kontrollen habt.

  • Mit ausreichend Fingerfertigkeit bekomme ich jede Art von Klappmesser irgendwie auch einhändig auf. Auch z.B. meine kastrierten "entpinten" Einhandmesser. Ich würde dem Beamten vor Ort fundiert erklären, dass ich rein objektiv kein Einhnadmesser führe, da die "gängigen" Öffnungshilfen nicht vorhanden sind.

    Wenn ihm meine Argumentation nicht ausreicht, soll im Zweifel ein Gericht darüber entscheiden.

    Kontrolliert wurde ich noch nie, weder bzgl. SSW mit KWS noch bzgl. mitgeführter Messer.

  • mir wurde vor kurzem von einem messerhersteller folgendes erklärt bezüglich klappmesser und 42 konform:

    feststellbare klinge + merkmale eines einhandmesser = führen verboten

    merkmale eines einhandmesser: öffnungshilfe in form eines pins, loches, flipper

    hat das messer keine dieser 3 öffnungshilfen, ist es legal führbar, auch wenn mann es technisch schafft, es mit einer hand auszuklappen.

    so anscheinden ist die gesetzliche definition

    bewahrt eine natürlich nicht davor, dass ein beamter das bei einer kontrolle anders sieht.

    wenn man sich juristisch dann dagegen wehrt, sollte aber in spätestens zweiter instanz ein zu rate gezogener

    sachverständiger die legalität klären können

    so wurde mir das zumindest gesagt.name des herstellers nenne ich aber nicht

  • Eben, das Gesetz gibt nicht vor wie das Messer zu öffnen ist.

    Wenn man dann mal zb. in den Knife-blog schaut, ließt man von konfizierten Messern mit Strafverfahren, welche mal eben 700 € + Anwaltskosten bescherten und das nur weil das Verfahren eingestellt wurde und nicht mit einem Freispruch endete.

    Ich hau da lieber ein Schloss vor den Rucksack wenn es verriegelt, selbst bei meinem Cutter für die Arbeit.

    Hier hätten mich halt mal Erfahrungen aus der Praxis interessiert.

  • der andere hat es nach ein paar Minuten krampfhafter Fummelei aber geschafft.

    Das ist das Problem bzw die Unsinnigkeit des Gesetzestextes. Ist genau so als wenn ein Polizist mit einem nicht frisierten Moped die Eiger Nordwand runter fährt und es dann beschlagnamt, weil es zu schnell gefahren bzw gefallen ist.

    Das ist, was ich auch im anderen Thread meinte. Es gibt mind. 4x Ansichten.

    Das was der Besitzer denkt.

    Das was Unsinniges im Gesetzestext steht

    Das was der Richter findet

    Das was der Polizist interpretiert

    Das was der Polizist finden will

    P.S. Trifft ein Polizist ein Mitglied einer richtig üblen Gang, wird der entweder nicht überprüft oder sein 40cm Messer ist noch im Toleranzbereich. Auch in der Messerverbotszone. ;) Das Gesetz ist quasi da, um den braven Bürgern (an ihrem eigenen Leib) zu zeigen, daß man Sicherheit ganz ernst nimmt. Es ist nicht für die, die sich garantiert nicht dran halten.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • ich wäre vor Gericht gegangen!

  • Nur wenn man viel Zeit und eine Rechtsschutzversicherung hat. Und am besten eine Einschätzung des Messers von einem Sachverständigen oder einer Behörde. Lohnt sich nur bei einem 1000,- Euro Messer.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Daher habe ich ein Victorinox oder ein günstiges Mora dabei und kein teures Leo-Damast-Messer. Nicht, weil ich es schonen will. Ich will es nur behalten. ;)

    Gruß Play

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  • Das ist mal wieder so ne Story ...

    Es wurde unterstellt, dass es ein Einhandmesser sein soll? Und dann wurde es zur Staatsanwaltschaft geschickt? Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit, die zum Landratsamt geschickt wird, der Staatsanwalt hat damit dann überhaupt nichts zu tun.

    Und ein eingeschalteter Rechtsanwalt rät dazu, den 350 Euro Strafbefehl anzunehmen??? Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, als Elektriker greift sogar die Freistellung im §42a WaffG als "berechtigtes Interesse".

    Sorry, aber ich glaube kein Wort von der Geschichte. Entweder ist sie völlig frei erfunden, oder es wurde die (relevante) Hälfte weg gelassen.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Airgunshooter (31. Mai 2022 um 17:43)

  • Was ich bisher gelernt habe. ALLES ist möglich. Egal wie unsinnig es sein mag.

    Siehe meine LG Durchsuchung.

    An-und Abmeldung meines Opel Manta Bs.

    Siehe die Tatsache, daß mein Vater vor einem Jahr gestorben ist, und die Behörden das immer noch nicht geschnallt haben bzw wollen.

    Ohne Passierschein A38 kein Tod, keine Anmeldung, keine Abmeldung, kein Fahrzeugschein, keine völlig legalen LGs (mit 5 Joule).

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das hängt eher von der individuellen Person ab.

    Aussage des Richters am Telefon zu meiner LG-Angelegenheit:

    "Die verantwortliche Staatsanwältin nervt langsam. Die bringt Uns jeden Tag neuen Mist auf den Tisch. Aber wir müssen das absegnen,solange der Sachverhalt nicht geklärt ist." (sprich Beschußtest zur Feststellung der 5 Joule). "Die macht dauernd Terror".

    Aussage eines hamburger Polizisten zur Staatsanwältin, als die danach meine völlig legalen LGs nicht rausrücken wollte: "Nein. Die schon wieder. Ich rede mal mit dem Polizisten in ..... Das ist echt Peinlich. Ich entschuldige mich für alle Unannehmlichkeiten.".

    2 Tage später kam der verantwortliche Polizist aus ... mit meinen LGs persönlich vorbei und hat sich 4x entschuldigt.

    Er müße tun, was die .... Staatsanwältin will.

    Fazit: Eine Hippi-Tussi terrorisiert alle. Vom Richter über die Polizisten bis zum Opfer.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Der erste Fehler war schon mit ja zu antworten, auf die Frage, ob sie Polizisten in die Tasche schauen dürfen !

    Das soll aber kein Vorwurf sein … leider reagieren die meisten Leute so, da sie „beim ersten Mal“ sich nichts böses / schlimmes dabei denken, sich keiner Schuld bewusst sind und der Ansicht sind absolut nichts falsches getan zu haben.

  • Die VIELZAHL / mittlerweile hohe Anzahl von Fällen dieser Art ist und kann (sogar mathematisch / statistisch gesehen) KEIN Märchen, Zufall oder allesamt erfunden mehr sein ❗️

    Probiere es doch einfach mal SELBST aus 😖

  • Eine Einstellung gegen eine Zahlung gibt es im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht, da gibt es nur ein Bußgeld. Zeig doch mal eine geschwärztes Foto der Sicherstellung und des Schreibens von der Staatsanwaltschaft. Ich vermute nämlich eher, dass der Tatvorwurf eine Straftat war und es gar nicht um ein Einhandmesser gegangen ist...

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