Waffenrecht/Kontrollen

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 25.047 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2023 um 19:32) ist von Bierbengel.

  • Hier in Schweden gibt`s seit vielen Jahren das "Messergesetz". das tragen von Messern mit Klingenlänge über 7cm ist im öffentlichen Raum einfach verboten.

    feststehend oder nicht, klappbar oder nicht, egal.

    es gibt natürlich immer wieder Probleme mit Handwerkern die ihr "Morakniv" am Gürtel tragen och das wird meist geduldet.... die Gesetzsprechung ist aber klar und deutlich und läßt eigentlich keine Ausnahmen zu.

  • Als ob Gesetze etwas nutzen. Egal ob 3cm lang oder 10cm oder 29cm. Oder 10g schwer oder 20g schwer.

    Das sind willkürliche Maße die am Problem völlig vorbei gehen.

    1.) Wenn Jemand Jemanden erstechen will, interessiert Ihn das 0,0.

    2.) Ist eine Durchsetzung oder Überprüfung um das zu verhindern unmöglich.

    3.) Ist kein Straftäter aus Punkt 1 so blöd, dieses dann so zu führen, daß man es findet.

    4.) 5.) ...............

    Es ist der hilflose Versuch durch eine willkürliche neue Regelung etwas zu bewirken und zu regeln, daß man nicht regeln oder verhindern kann.

    Treffen wird es den Normalbürger, der zum Picknick oder zum Handwerk, oder weil Er es gerade gekauft hat völlig friedlich ein Messer mit sich führt.

    Mit Glück den Matcho-Azshilfs-Bösewicht, der einen auf dicke Hose machen wollte.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Dann wird es immer wieder neue unsinnige Gesetze geben die im Endeffekt nichts ändern.

    Diese Erkenntnis ist leider belanglos da die Entscheidenden halt nur solche Entscheidungen treffen. Im Glauben etwas erreicht zu haben. Oder in dem Wissen nichts zu erreichen aber damit trotzdem ihre Daseinsberechtigung dokumentierend.

    Motto: Wir haben etwas getan.

    Präzieser:

    Oh Gott wie konnte das passieren. Wir tun jetzt dieses oder jenes als Maßnahme.

    Oder:

    Oh Gott wie konnte das passieren obwohl wir alles als Maßnahme getan haben.

    Am Oh Gott ändert das nicht das Geringste. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Mir mittlerweile egal. Ich gehöre nicht zu denen, die kontrolliert werden, bewege mich nicht dort, wo kontrolliert wird, besitze keine Erlaubnisse, die ich verlieren könnte und die geringe Wahrscheinlichkeit eines Bußgelds für eine Ordnungswidrigkeit schreckt mich nicht. Das bezahle ich dann eben, wie einen Strafzettel für zu schnelles Fahren.

    Mein EDC ist SV-optimiert, denn sollte ich mal in eine solche Situation geraten, haben mein Leben und meine Gesundheit Vorrang. Nicht irgendwelche Regeln, welche höchstens den Tätern aber nicht den Opfern helfen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Normaler Weise höchstens einen niedrigen dreistelligen Betrag, wenn man damit bei einer Taschenkontrolle erwischt wird.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Der dümmste Tod wäre, einen Schrank voller Waffen zu besitzen, aber keine davon zur Hand zu haben, wenn es drauf ankommt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Die meisten meiner Messer sind eher Werkzeuge. Selbst das popelige Nesmuk Janus Folder, ein nicht verriegelndes Zweihandspeisemesser ohne Nagelhau, wäre in der Waffenverbotszone böse. Irgendwie lächerlich.

  • Dem kann man durch einen KWS aus dem Weg gehen. Dann dürfen solche Messer auch in der Verbotszone mitgeführt werden. Nur eben nichts, was unter den 42a fällt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • durch einen KWS aus dem Weg gehen

    Dazu gibt es ein recht gut gemachtes Video von T D :

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    PS: Ich stehe allgemein dem Herren immer noch sehr skeptisch gegenüber, besonders wenn er seinen eigentlichen Kompetenzbereich verlässt. Bildet euch immer selbst ein Urteil.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Hier in Schweden gibt`s seit vielen Jahren das "Messergesetz". das tragen von Messern mit Klingenlänge über 7cm ist im öffentlichen Raum einfach verboten.

    feststehend oder nicht, klappbar oder nicht, egal.

    es gibt natürlich immer wieder Probleme mit Handwerkern die ihr "Morakniv" am Gürtel tragen och das wird meist geduldet.... die Gesetzsprechung ist aber klar und deutlich und läßt eigentlich keine Ausnahmen zu.

    7 cm finde ich für ein Taschenmesser des täglichen Gebrauchs eigentlich völlig ausreichend und OK.

    Bei Berufs und Hobby Ausübung (zB. Gärtner, Dachdecker, Angler, Jäger) sollten aber Ausnahmen gelten.

    Wichtig ist dass solche Vorschriften möglichst einfach und eindeutig sind, so dass selbst der Dümmste nicht sagen kann dass er das nicht versteht.

    Und noch wichtiger wäre konsequentes, hartes durchgreifen und Bestrafen bei Straftaten.

  • Trotzdem finde ich dieses Größegetüdel albern.

    3cm, 6cm, 9cm, 15cm, oder vieleicht Wurzel (17,36cm). Oder 27 log (7)cm?

    Eventuell demnächst abhängig vom Gemüse?

    Hat man eine Tomate dabei, reichen 4cm. Hat man ein Brot dabei 10cm?

    Sorry aber das ist für mich irgendwie eher komisch. Glücklicherweise tangiert es mich nicht.

    Aber ich habe 0,0 Verständnis für die Fixierung auf bestimmte "Merkmale".

    Bei LGs Joule und bei Messern die Länge.

    In der Geschichte waren mal Stechwerkzeuge verboten, mit denen man durch ein Kettenhemd stechen konnte.

    Da man noch keine Dosenstecher oder Eispickel brauchte ein versändliches Verbot.

    Bei einem Messer richtet sich die Länge halt nach dem Schnittgut.

    Für eine Erbse halt anders als für eine Wassermelone.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ideal wäre es, wenn man den ausführenden Polizisten einen Ermessungsspielraum geben würde und diese den sinnvoll einsetzen.

    Den gibt es. Bei Ordnungwidrigkeiten kann der Polizist entscheiden, ob er sie verfolgt oder es beim erhobenen Zeigefinger belässt. Bei Strafttaten sieht es anders aus, die muss er verfolgen, ob er will oder nicht.

    PS: Ich stehe allgemein dem Herren immer noch sehr skeptisch gegenüber, besonders wenn er seinen eigentlichen Kompetenzbereich verlässt. Bildet euch immer selbst ein Urteil.

    Da bin ich bei dir. Er redet meiner Meinung nach auch gerne mal Unsinn.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Dem kann man durch einen KWS aus dem Weg gehen. Dann dürfen solche Messer auch in der Verbotszone mitgeführt werden.

    Der KWS gilt nur für "SRS-Waffen". Ja, ich habe auch schon mehrfach im Web die Meinung gelesen, dass irgend eine waffenrechtliche Erlaubnis ausreichen würde, um Messer in einer Waffenverbotszone zu führen, aber ich bezweifle, dass dem so ist.

    Zumal diese Verbotszonen meines Wissens auch nicht generell durch Bundesrecht geregelt sind, sondern jedes Bundesland kann seine eigenen Regeln festlegen. Da kommt es dann wirklich auf das Kleingedruckte an. Beispiel Stuttgart: https://www.stuttgart.de/leben/sicherhe…ffenverbotszone

  • Jede waffenrechtliche Erlaubnis führt dazu,

    dass ein Inhaber eines Waffenscheins, einer

    Waffenbesitzkarte oder eines kleinen Waffen-

    scheins ohne weitere Begründung ein

    berechtigtes Interesse zum Führen eines §42a

    WaffG konformen Messer in einer Waffenver-

    botszone besitzt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Naja, es geht dabei ja ums Führen in der Öffentlichkeit, da gab es soweit ich mich erinnere damals mal Tests bei welcher Messerlänge, welche Verletzungen bei einer Stecherei wahrscheinlich sind.

    Daher stammt nach meinem Wissen die 12cm Regel in Deutschland (Feste und Feststellbare Klingen).

    Nur haben da die übereifrigen zuständigen daraus wieder wie in Deutschland leider üblich ein sinnloses Vorschriften Wirrwarr geschaffen.

    Im Prinzip geht es beim Führen ja hauptsächlich um Taschenmesser, nicht um Brotmesser oder sonstige Küchenmesser.

    Und bei einem Taschenmesser sollte die 12cm Regelung und selbst die 7cm in Schweden schon passen, wobei die 12cm in Deutschland ja auch nur für feststellbare Klingen gelten.

    Wer bei der Ausübung seines Berufs oder Hobbys was größeres braucht, für den gibt es zumindest hier in Deutschland ja Ausnahmeregelungen.

    Ich persönlich hätte auch gar keine Lust son Riesenmesser ohne Grund mit mir rumzuschleppen (aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden), ich hab nen mini Taschenmesser am Schlüsselbund, knapp 4cm Klinge, eine Schere, Feile, Pinzette und Zahnstocher, mehr habe ich im normalen Alltag auch noch nie gebraucht.

    Klar, wenn ich zum Angeln fahre habe ich auch nen längeres Stech und Filetiermesser dabei, das ist dann auf dem Weg aber im Rucksack und nicht zugriffsbereit am Gürtel.

    Aber im Prinzip hast du natürlich Recht, normalerweise könnte man sich diesen ganzen Vorschriftenwahn schenken und lieber bei Straftaten mit der vollen Wucht der Gesetze bestrafen, weil wer was illegales vorhat, den interessieren Vorschriften und Gesetze sowieso nicht.