Wie ich es verstanden habe ist es überhaupt kein Problem, den Laser neben die Armbrust zu legen, weil nur illegal ist, wenn er tatsächlich an die Waffe montiert ist ("über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind").
Er benutzt ein FX Radar Chrony, das misst die Geschwindigkeit in einem Bereich deutlich zum Ziel gerichtet. Bei Luftgewehren wird es oft direkt unter der Mündung an den Lauf gehängt. Das ist kein Lichtschranken-Gerät wie üblich, sondern ähnelt technisch diesen Radarpistolen der Polizei.
Den Fronthalter "Abzug" habe ich auch, ist sehr nützlich bei hohen Auszugsgewichten. Bei den voreingestellten 30 Pfund von Whippie braucht man ihn aber nicht. 70% Let Off nach Herstellerangabe, da liegen gerade mal 6,3 Pfund an im ausgezogenen Zustand.Den Vorteil des Fronthalters sehe ich weniger darin, die nötige Kraft am Zugarm zu verringern, sondern dass man nach dem Spannen bequem eine Hand wegnehmen kann, falls man vor dem Schießen doch noch irgendwohin greifen möchte... z.B. könnte man als Smombie irgendwie am Smartphone rumtippen wollen
Nein, dass ist leider - juristisch / rechtlich - gesehen falsch !
Sei mir bitte nicht „böse“, aber manche Gesetze sind auch nur nach dem Studium diverser Kommentare und Gerichtsentscheidungen halbwegs nachvollziehbar …
Alleine schon das vorhanden sein einer Montage / Halterung - Montagevorrichtung, um einen Laser oder eine Lampe (es geht hier um die Zielbeleuchtung) an einer Picatinny Schiene zu befestigen, ist normalerweise GANZ BÖSE 👿
Aber nun anscheinend nicht mehr, jedenfalls nicht für den Importeur / Verkäufer