Neuer Fenris-Bogen von EK Archery - preiswert?

Es gibt 153 Antworten in diesem Thema, welches 21.137 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2022 um 00:29) ist von Delphin.

  • Wie ich es verstanden habe ist es überhaupt kein Problem, den Laser neben die Armbrust zu legen, weil nur illegal ist, wenn er tatsächlich an die Waffe montiert ist ("über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind").


    Er benutzt ein FX Radar Chrony, das misst die Geschwindigkeit in einem Bereich deutlich zum Ziel gerichtet. Bei Luftgewehren wird es oft direkt unter der Mündung an den Lauf gehängt. Das ist kein Lichtschranken-Gerät wie üblich, sondern ähnelt technisch diesen Radarpistolen der Polizei.

    Den Fronthalter "Abzug" habe ich auch, ist sehr nützlich bei hohen Auszugsgewichten. Bei den voreingestellten 30 Pfund von Whippie braucht man ihn aber nicht. 70% Let Off nach Herstellerangabe, da liegen gerade mal 6,3 Pfund an im ausgezogenen Zustand.

    Den Vorteil des Fronthalters sehe ich weniger darin, die nötige Kraft am Zugarm zu verringern, sondern dass man nach dem Spannen bequem eine Hand wegnehmen kann, falls man vor dem Schießen doch noch irgendwohin greifen möchte... z.B. könnte man als Smombie irgendwie am Smartphone rumtippen wollen :D

    Nein, dass ist leider - juristisch / rechtlich - gesehen falsch !

    Sei mir bitte nicht „böse“, aber manche Gesetze sind auch nur nach dem Studium diverser Kommentare und Gerichtsentscheidungen halbwegs nachvollziehbar …


    Alleine schon das vorhanden sein einer Montage / Halterung - Montagevorrichtung, um einen Laser oder eine Lampe (es geht hier um die Zielbeleuchtung) an einer Picatinny Schiene zu befestigen, ist normalerweise GANZ BÖSE 👿

    Aber nun anscheinend nicht mehr, jedenfalls nicht für den Importeur / Verkäufer ???


    Einmal editiert, zuletzt von Delphin (22. April 2022 um 01:11)

  • Verstehe ich jetzt wieder nicht, im letzten Satz sagst du doch, dass es jetzt doch okay ist?!

    Das mit dem Vorhandensein der Halterung kannte ich ja auch so, aber aktuell ist es doch anscheinend so, dass der von JMBFan zitierte Absatz als relevant angesehen wird, und die Halterung deshalb unwichtig ist, sofern sie nicht die Lampe mit der Waffe verbindet?

  • Jein, im letzten Satz meinte ich nur, dass der Importeur und Händler / Verkäufer anscheinend nichts (mehr ?) zu „befürchten“ hat …

    Als Käufer / Schütze / Anwender wäre ich mir da keinesfalls so sicher !


    Mein letzter Kenntnisstand ist, dass alleine schon das vorhanden sein einer Befestigung an einem Laser oder einer Lampe genügt (sofern diese auch an eine [scharfe] Waffe passen würde, was meist bei Picatinny-Halterungen gegeben ist), um rechtliche Probleme zu bekommen !

    Das Internet ist voll von Fällen, bei denen Käufer / Schützen diverse Probleme bekommen haben, von Hausdurch-suchungen über die Beschlagnahmung ganzer Waffen- Sammlungen, bis hin zum Verlust der Zuverlässigkeit und damit ebenfalls der WBK, etc. - „nur“ weil dieser sich einen solchen Laser oder Lampe MIT einer solchen Halterung im Internet bestellt hatte.

    Daher ist diese „Entscheidung“, zumal bereits aus 2009, relativ unverständlich für mich !

    4 Mal editiert, zuletzt von Delphin (22. April 2022 um 00:50)

  • PS:

    Passt für mich absolut NICHT zusammen !

    Damit meine ich jetzt nicht GoGun (s.u.), sondern die (un- juristische / rechtlich nicht greifbare) „Meinungsänderung“ des BKA …


    Zuerst dies hier aus 2016:

    https://imgbb.com/HgBY7H0

    Wobei selbst hier „schon“ folgendes (lt. Gesetz) steht:


    Dann aber später (also nach 2016) kommt das hier (war glaube ich Ende 2020 oder erst in 2021):

    https://gogun.de/en/Adder-7-shot-Gogun-Plus-Package/1000788


    Und nun in 2022 wird „plötzlich“ die Entscheidung aus 2009 als relevant / geltend angesehen ???

    3 Mal editiert, zuletzt von Delphin (22. April 2022 um 01:13)

  • Also ich lasse von allem „laser-artigem“ hier in D die Finger weg. Auch wenn GoGun einen Laser hier in D für den Fenris verkauft ist mir das zu heikel. Mein Fenris hat kein Laser.  


    Das Lustige ist aber, wenn du in den USA in nen Walmart gehst, kann man eine Packung Unterhosen, Tiefkühlpizza, einen Sixer Bier, und nen Picatinny mountable Laser kaufen (also Redneck Style). Nur wegen dem Bier muss man an der Kasse dann einen Ausweis präsentieren.

  • Ich sehe das so:

    Das Laser-Verbot wurde zunächst von den meisten (allen?) Behörden und Gerichten streng ausgelegt. Ein Laser, der die typischen Merkmale eines Ziel-Lasers auswies, oder eine Lampe, die die Merkmale einer Ziel-Beleuchtung aufwies, galt auch ohne Waffe als verbotener Gegenstand.

    Solche typischen Merkmale sind die Klemmvorrichtung für übliche Montageschienen (Picatinny, 11mm Dovetail) sowie eine H/V Justagemöglichkeit bei Lasern.

    2009 dann das BVerwG Urteil, das klargestellt hat: Diese Merkmale allein reichen nicht, weil es auch andere Nutzungsmöglichkeiten für derartige Gegenstände geben kann. Das Objekt muss an einer Waffe montiert sein, sonst greift das Verbot nicht.

    Obwohl es sich hier um ein höchstrichterliches Urteil handelt hat es sich natürlich nicht sofort herumgesprochen. Noch heute werden viele Zöllner, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Verteidiger und auch Richter immer noch von der ursprünglichen, strengen Auslegung ausgehen. Deshalb kann es auch heute noch zu Verfolgungen und Verurteilungen kommen.

    Immer öfter jedoch kannte zumindest EINE der an einem Verfahren beteiligte Partei das Urteil und dann wurden die Verfahren eingestellt. An einem höchtsrichterlichen Urteil kommt man nicht vorbei, am Ende. Je mehr Einstellungen es gab (auf Kosten der Staatskasse), umso dringender wurde eine klärende Verwaltungsvorschrift. Die ist dann irgendwann gekommen und jetzt ist sie gültig.

    Die Armbrüste waren zunächst überhaupt nicht betroffen, weil das BKA der Meinung war, dass Laser, die eben NICHT für Waffen bestimmt sind, an Armbrüsten montiert werden dürfen - weil ABs eben KEINE Schusswaffen sind. Die Gleichstellung im Gesetz wurde als nicht relevant angesehen. Das änderte sich 2020 allerdings, das BKA hat seine Meinung geändert und sieht nun die Gleichstellung als wirksam an. Laser an Armbrüsten sind verboten, ganz gleich ob es sich um einen mit Panzerband befestigten Laserpointer oder um einen Waffenlaser handelt.

    Klar ist jedenfalls: Der bloße Besitz eines Lasers oder einer Lampe, die an eine Waffe montiert werden KÖNNTEN, ist nicht mehr strafbar. Das Urteil ist rechtskräftig und bindet alle untergeordneten Gerichte. Selbst wenn eine Behörde (Zoll etc.) aus Unkenntnis tätig werden sollte - eine Einstellung ist ziemlich sicher, wenn der Verdächtige bzw. der Anwalt auf das Urteil hinweist.

    Solche Objekte dürfen NATÜRLICH an Gegenstände, die keine Waffe im Sinne des Gesetzes sind, montiert werden. Bögen sind explizit vom Waffengesetz ausgenommen und man darf an einem Bogen eine Lampe oder einen Laser montieren - genau wie bei einem Billiardkö oder einem Besenstiel.

  • JMBFan

    Danke für diese absolut richtige, ausführliche und vor allem für jeden (nicht rechtlich „vorbelasteten“) verständliche Erläuterung 👍🏻


    Dennoch verwundet mich dann die anscheinend blinde Justiz (eigentlich muss sie dies ja auch sein und soll / muss sich nur am Gesetz orientieren).

    Hier ist die Justiz aber anscheinend komplett „schwerst- behindert“ 🙉 🙈 🙊


    Denn mir sind genügend Fälle bekannt (privat, aber auch ein Blick ins Internet genügt), in denen es auch NACH dem (eigentlich bindenden) höchstrichterlichen Urteil aus 2009, noch Anklagen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und auch die Aberkennung der sogenannten Zuverlässigkeit (Verlust der WBK), gab !

    Wie ist das zu erklären ???


    Auch bin ich mir (juristisch nicht belegbar) selbst heute noch ziemlich sicher, dass die sogenannte Zuverlässigkeit recht schnell weg sein dürfte, wenn man sich so eine Laser- oder Lampen- Zielbeleuchtung als WBK Inhaber bestellt, zu Hauer hinlegt oder gar mit in den Safe einschließt (aus guten Glauben, zur Sicherheit).

    to be continued 😁

  • Denn mir sind genügend Fälle bekannt (privat, aber auch ein Blick ins Internet genügt), in denen es auch NACH dem (eigentlich bindenden) höchstrichterlichen Urteil aus 2009, noch Anklagen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und auch die Aberkennung der sogenannten Zuverlässigkeit (Verlust der WBK), gab !

    Wie ist das zu erklären ???

    Wie ich bereits ausführte, wenn keiner der Beteiligten Kenntnis von dem Urteil hat, dann wird ein Richter sich auch nicht daran orientieren. Es ist natürlich die Aufgabe des Verteidigers, solche Urteile ausfindig zu machen und sich darauf zu berufen. Aber viele Verteidiger sind, naja, schlecht bzw. geben sich keine Mühe.

    Vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand, aber trotzdem halte ich die Chancen, in einem solchen Fall (also Picatinny-Laser an einem Bogen befestigt) ohne Konsequenzen davon zu kommen, für sehr hoch. Wahrscheinlich wird es nicht einmal zu einer Anklage kommen. Gegen die Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit kann man natürlich auch Rechtsmittel einlegen. Hier würde sogar eine Beschwerde bei der Direktion der zuständigen Waffenbehörde in Frage kommen, denn die SBs sind an die WaffVwV gebunden.

  • Da gebe ich Dir völlig und uneingeschränkt recht !

    Dennoch sind auch Staatsanwälte und sogar Richter „Organe der Rechtspflege“, letztere allerdings unabhängige … also immer an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vorbei zu entscheiden, wird nicht lange / ewig gut gehen.

    Natürlich ist es die eigentliche Hauptaufgabe des Verteidigers / Rechtsanwaltes, seinen Mandanten bestmöglich und mit allem Wissen zu vertreten.

    Aber auch Staatsanwälte und Richter haben eine gewisse Pflicht und Verantwortung gegenüber dem (zu Recht oder Unrecht) Beschuldigten gegenüber !

    Der „normale“ Ablauf als Beklagter wäre sonst den Instanzenweg weiter hoch zu gehen, bis das nächste höhere Gericht irgendwann auf das „darunter“ liegende zurückverweist, mit dem Hinweis eben darauf, dass dieser Sachverhalt / Sachlage bereits entschieden wurde und man sich danach zu richten / orientieren habe.

    Nur was ist schon „normal“, wenn man erst einmal in dieser Mühle drin steckt bzw. dort hinein geraten ist … und vor allem, wie lange dauert so etwas und wie teuer kann und darf es dann auch noch werden ?!

    Mich verwundert eben nur die gewisse Häufung und Häufigkeit von Fällen, die ungeklärt bzw. andersartig entschieden wurden - trotz dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung aus bereits 2009 !

  • Meiner Erfahrung nach sind Richter bei Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung sehr selten bereit, anders zu entscheiden. Da müsste schon ein sehr signifikanter Unterschied zwischen dem zur Entscheidung anstehenden Fall und der vorherigen BVerwG-Entscheidung vorliegen. Es ist absolut nicht gut für das Ansehen eines Richters, wenn er seine Entscheidung von einer höheren Instanz um die Ohren gehauen bekommt.

    Der "hungrige Staatsanwalt", der scharf wie ein Bluthund jedem Fall hinter hechelt, gehört ebenfalls in die "Mythos" Kategorie. Wenn ein durchschnittlicher deutscher Staatsanwalt mit einem neuen Fall konfrontiert wird, dann wird er IMMER zuerst nach Gründen suchen, NICHT tätig zu werden. Ein Staatsanwalt will seine Fälle gewinnen, bei Vorliegen einer einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidung ist das wenig wahrscheinlich.

    Ein typischer Ablauf wäre wie folgt:

    Bei einer Routineüberprüfung der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen wird bei einem WBK-Inhaber zufällig ein Bogen mit montiertem Laser-Zielsystem entdeckt. Die Mitarbeiter der Waffenbehörde rufen die Polizei und der Bogen wird samt Laser sichergestellt. Der WBK-Inhaber geht zu seinem Anwalt und macht ihn auf das Urteil sowie auf die WaffVwV aufmerksam. Der Anwalt erhält Akteneinsicht und lässt sich zur Sache ein, zitiert natürlich sowohl das Urteil als auch die Verwaltungsvorschrift. Daraufhin wird das Verfahren eingestellt und der Bogen wird nach einigen Wochen dem Besitzer zurückgegeben. Davon wird die Waffenbehörde in Kenntnis gesetzt. Eine Aberkennung der Zuverlässigkeit ist aufgrund des Vorfalls nicht zu rechtfertigen.

  • Das Lustige ist aber, wenn du in den USA in nen Walmart gehst, kann man eine Packung Unterhosen, Tiefkühlpizza, einen Sixer Bier, und nen Picatinny mountable Laser kaufen (also Redneck Style). Nur wegen dem Bier muss man an der Kasse dann einen Ausweis präsentieren.

    So weit (USA) brauchst du gar nicht zu gehen:

    Hier in Frankreich kriegt man alles an Lampen und Lasern (auch in Kombination)

    zB bei Amazon oder wo auch immer, zu Preisen von 25-250 €,

    und darf das Zeug auch montieren wie man lustig ist...

  • Dieses Laser-Verbot ist aber auch wirklich eines der leuchtendsten Beispiele idiotischer Passagen im deutschen Waffenrecht. Es steht auf einer Stufe mit den Wurfsternen, Nun-Chakus und Butterfly-Messern. Für alle diese Objekte hätte ein Führverbot vollkommen ausgereicht. Was einen Ziel-Laser nun gefährlicher macht als ein Red Dot, das erschließt sich mir nun so überhaupt gar nicht.

    Diese Verbote sind doch nur aufgrund von unrealistischen Hollywood- und Bruce-Lee-Filmen erlassen worden.

  • Nunchakus sind ja auch solange erlaubt, bis man sie „zusammen fügt“ / verbindet !

    Vorher sind es ja im rechtlichen Sinne auch nur zwei Stöcke oder Stäbe, logisch - was auch sonst ;)


    Aber mit den bösen Nunchakus kann man dann ja andere Menschen würgen / erwürgen.

    Da ist zumindest der „angebliche“ Grund für das Verbot …


    Mit einem Seil / Tau / Schnur / etc. ist das ja zum Glück alles nicht möglich 😖 😇


    PS:

    IMO bekommt man in Österreich 🇦🇹 ebenfalls diesbzgl. alles an Lasern / Lampen … so viel bzw. wenig zur EU (hat nichts mit Europa zu tun).

  • I know ;)

    Und Du liegst mit Deinen Ausführungen ja auch absolut richtig !


    Aber die Vielzahl von anders gelagerten Fällen (bzw. daraus folgenden Entscheidungen), u.a. auch im Internet, spricht da eben - seltsamer Weise - eine ganz andere Sprache ???


    Wir haben heute JHV vom 🔫 Verein !

    Ich werde diesbzgl. einfach mal den Vorsitzenden (Waffenhändler von Beruf) sowie die Schiessleiter / Lehrgangsleiter, usw. fragen.

    Interessiert mich jetzt einfach …

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  • Wieder so ein unerträgliches Mistvideo.

    Zuerst 10 Minuten völlig sinnloses Gelaber, dann ständig wackliges Rumeiern mit der Kamera ("ich hab jetzt einen Gimbel")...

    am Schluß nochmal eine Viertelstunde leeres Gesabbel... gruslig

    Gut dass man bei juhutube springen kann.

    Mehr als 10 Minuten von der fast 1 Std hab ich nicht ertragen...

  • Boah das Video ist wirklich sehr mühsam... schade. Aber trotzdem das erste Vid welches ich kenne das eine Vergleich anstellt.

    Jep, deswegen dachte ich auch, es ist sinnvoll, dies hier zu posten ;)


    PS:

    Der Video-Autor weist im Text auch nochmals extra auf den DIY - 3D-Druck / SIL - FENRIS hin ! 👍🏻

    2 Mal editiert, zuletzt von FireandIce (15. Juni 2022 um 09:18)