Wüsste ich nicht. Das wurde hier bei der Änderung zum WaffG diskutiert.
Hier der Bußgeldkatalog
Das WaffG.
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
(2) (weggefallen)
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen
und die AWaffV
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
Ansonsten macht doch nen Thread auf, hier gings ja um den Derringer und nicht um Edwins Zahnstocher.