!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.312 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Und da ist das Schießen mit unter 7,5 Joule Waffe nicht auf Kaltgaswaffen beschränkt.

    Da liegt das Problem. Zündhütchen sind keine Kaltgaserfundschaften. Sie gelten als heiß, denn sie lassen sich abschlagen und erzeugen heiße Gase. Da die Energie 7,5 Joule übersteigen (kann) hat das damit nichts zu tun.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Necronomicon

    Dass das White Hawk eine Heißgaswaffe ist, ist natürlich klar. Es ging aber nur um die Frage, ob das Schießen mit Heißgaswaffen unter 7,5 Joule Zuhause erlaubt ist. Und das ist eben erlaubt. Entgegen der Behauptung von JMBFan.

    Mit einer 4mmM20 Waffe darf man zuhause schießen.

    Mit dem White Hawk darf man es natürlich nicht.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Dass das White Hawk eine Heißgaswaffe ist, ist natürlich klar. Es ging aber nur um die Frage, ob das Schießen mit Heißgaswaffen unter 7,5 Joule Zuhause erlaubt ist.

    Unter 7,5 Joule ist der Knackpunkt und das sollte jetzt mal klar sein. Zuhause kannst du machen was du willst, solange es niemand in der heutigen Nachbarschaft zur Anzeige bringt. Das WH bringt ein wenig mehr, die entsprechenden Zündhütchen vorausgesetzt, und ich finde diese Entgegnungen als sehr unangemessen, wenn man länger drüber nachdenkt. Was soll das?

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Unter 7,5 Joule ist der Knackpunkt

    So ist es. Oben wurde das WaffG richtig zitiert. Es ist unerheblich, ob die 7,5 J nun mit Druckluft, Co² oder ZH erzeugt wird. Genau aus diesem Grund wurden ja das 4M20 Mäusekaliber entwickelt, die keine Geschossenergien über 7,5 J entwickelt. Deswegen tragen diese Art von Waffen auch das F-Zeichen, welches eine Geschossenergie von unter 7,5 J bestätigt. Das ist eine rein Deutsche Geschichte.

    Aber auch genau deswegen sind die Indoor-VL zu Hause zu schießen unzulässig. Bislang wurden in allen Testberichte dieser Dinger im originalem Kaliber mit Kunststoffkugeln und Schrotzünderantrieb deutlich über 7,5 J gemessen, teilweise mit dreifacher Energie.

    Zuhause kannst du machen was du willst, solange es niemand in der heutigen Nachbarschaft zur Anzeige bringt.

    Das ist ein dummer Satz, denn er gilt immer, macht die Sache aber nicht harmloser oder befreit von Strafe.

    Tatsache ist, das Schießen mit den Indoor-VL im originalen Kaliber ist außerhalb von Schießständen unzulässig - Punkt

  • Dass das White Hawk eine Heißgaswaffe ist, ist natürlich klar. Es ging aber nur um die Frage, ob das Schießen mit Heißgaswaffen unter 7,5 Joule Zuhause erlaubt ist.

    Unter 7,5 Joule ist der Knackpunkt und das sollte jetzt mal klar sein. Zuhause kannst du machen was du willst, solange es niemand in der heutigen Nachbarschaft zur Anzeige bringt. Das WH bringt ein wenig mehr, die entsprechenden Zündhütchen vorausgesetzt, und ich finde diese Entgegnungen als sehr unangemessen, wenn man länger drüber nachdenkt. Was soll das?

    Hier geht es um das Waffenrecht. Es geht darum, was man unter welchen Umständen darf und was wie sanktioniert ist.

    Wenn Du der Meinung bist, dass unsere rechtlichen Regeln sowieso egal sind, musst Du dich ja nicht an der Diskussion beteiligen. Aber mich deswegen anzugreifen, dass ich klar gestellt habe, dass es sehr wohl erlaubt ist Zuhause mit einer 4mmM20 Waffe zu schießen, finde ich weit mehr als abwegig.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Es geht darum, was man unter welchen Umständen darf und was wie sanktioniert ist.


    Wenn Du der Meinung bist, dass unsere rechtlichen Regeln sowieso egal sind, musst Du dich ja nicht an der Diskussion beteiligen. Aber mich deswegen anzugreifen,

    Seltsam finde ich eigentlich nur, dass du wohl anscheinend und offensichtlich bereits alles weißt, was du erfragt hattest und hier um Absolution gebeten hast. Und ich bin natürlich NICHT der Meinung, dass die rechtlichen Regeln egal sind.

    Wer-wann-wo für eine Diskussionsbeteiligung berechtigt ist, unterliegt ebenso nicht deiner Einschätzung.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Das Verbort rückwirkender Gesetze verbietet doch eine echte Rückwirkung gerade im strafrechtlichen Sinne, nicht, also eine rechtliche Schlechterstellung die im Nachhinein sodann auch noch strafbewehrt sein soll. Art. 103 Abs. 2 GG ist da doch einschlägig.

    Kaum auszudenken was ab den 70igern alles möglich wurde . . .

  • Das Verbort rückwirkender Gesetze verbietet doch eine echte Rückwirkung gerade im strafrechtlichen Sinne, nicht, also eine rechtliche Schlechterstellung die im Nachhinein sodann auch noch strafbewehrt sein soll. Art. 103 Abs. 2 GG ist da doch einschlägig.

    Die White Hawk war ja schon immer WBK-pflichtig, sie ist nur fälschlicherweise frei ab 18 verkauft worden. An der Rechtslage hat sich nichts verändert.

  • Die White Hawk war ja schon immer WBK-pflichtig, sie ist nur fälschlicherweise frei ab 18 verkauft worden. An der Rechtslage hat sich nichts verändert.

    Wie scheinen hier endlich mal einen Rechtsgelehrten mit dem Schwerpunkt

    auf Feuerwaffen zu haben. Na, dann ist ja alles klar. Ich denke, daß wir auf

    seine Worte uneingeschränkt vertrauen können.

    Gut, dann scheinen wir wohl endlich durch zu sein. Wurde aber auch Zeit.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Aber keines Falles wollte ich Überheblichkeit zum Ausdruck bringen.

    Aber diese forsche Art, mit gefestigtem Wort zu agieren, brachte mich zu meiner Annahme.

    Ich bitte in aller Form um Nachsicht, sollte mir hier ein Fehler unterlaufen sein.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Aber diese forsche Art, mit gefestigtem Wort zu agieren,

    Ja sorry, ich dachte es hätte hier im Thread jemand geschrieben, dass er bei Pedersoli nachgefragt hat. Da hatte ich mich geirrt.

    Hier im Thread hatte aber nur jemand bei Schneider nachgefragt worauf die gesagt haben, dass sie keine Ahnung haben was sie eigentlich tun (mit meinen Worten zusammengefasst):-)

  • Die White Hawk wird seit mehr als seit 10 Jahren frei verkauft und mit einiger Sicherheit ist dieser Fall nicht der erste, bei dem während einer Hausdurchsuchung ein solches Gewehr gefunden wurde.

    Wenn der Staat hier eine Notwendigkeit zum Handeln sehen würde, hätte er diese Waffe längst aus dem Verkehr gezogen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Die Büchse stand doch vor einigen Jahren schonmal im Schlaglicht der behördlichen Aufmerksamkeit.In der ersten Baureihe war es ja noch möglich , die Waffe komplett zusammen zu klappen. Das schließt das deutsche Waffengesetz ja neunmal auch aus -Stichwort „Wildererwaffen“. Pedersoli hat das Problem dann mit einem Stopstift abgestellt. Wenn die Waffe so evident erlaubnispflichtig wäre , wäre das doch im Zuge dieser Aktion aufgefallen.

  • Pedersoli hat das Problem dann mit einem Stopstift abgestellt.

    Eher eine abgesägte Schraube, aber der Zweck heiligt die Mittel.

    Ja, diese Auseinandersetzung gab es , und danach war dem Gesetzgeber

    die Waffe nicht mehr interessant genug. Bin ich nicht traurig drum.

    <

    Ich würde hier jedoch jetzt auch keine schlafenden Hunde wecken wollen.

    In jeder Gesetzesreform gibt es eine Sache, die uns weg genommen oder

    erschwert wird. Ich würde da jetzt nur sehr ungerne die Aufmerksamkeit

    auf das White Hawk lenken wollen.

    Meinetwegen sollen sie im Bogensport den Köcher auf maximal 30 Pfeile

    festsetzen, aber das White Hawk würde ich nicht vor den Bus schubsen wollen.

    Ein hierfür geeigneter Anwalt wird ganz sicher dazu in der Lage sein, eine

    hierbei beteiligte Partei auf einen Fehler aufmerksam zu machen und die Waffe

    wieder dem rechtmäßigen Eigentümer zuzuführen, ohne alles zu sehr an die

    große Glocke zu hängen.

    Bis dahin würde ich dem mitlesenden Gesetzgeber nicht zu viele Vorschläge

    unterbreiten wollen. Wir sind hier im öffentlichen Forenbereich. Nech?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.