!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.403 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Was ich noch fragen wollte:

    Wird denn bei der White Hawk die fehlende Modellvorlage bemängelt oder ist es eben nicht für Vorderlader typische Ausführung eines Kipplaufverschlusses, was eher für eine Hinterladerkonstruktion spricht?

    Da offenbar Hege und Schneider informiert wurden, ist es schon merkwürdig, dass die Waffe weiterhin frei angeboten wird. Demnach scheinen die anderer Meinung zu sein und diese Waffe weiterhin nicht als erlaubnispflichtig anzusehen.

    Dazu ist auch gesagt, dass es zusätzlich merkwürdig ist, dass eine erlaubnispflichtige Waffe ohne Waffenbegleitunterlagen und folglich NWR-Kennung an den Einzelhändler kommt. Heutzutage kann der Händler das nicht mehr umgehen. Im Umkehrschluss muss sich der Händler darauf verlassen können, dass eine Waffe eben ohne diese Unterlagen auch frei ist, was wiederum bedeutet, dass sich der Kunde darauf verlassen muss und auch kann, wenn er eine Waffe im Fachhandel erwirbt.

    Wenn man dem folgt, dass ein (vermutlicher) Irrtum aber nicht zu Lasten den Kunden gehen und ihm zum Vorwurf gemacht werden.

  • Was ich noch fragen wollte:

    Wird denn bei der White Hawk die fehlende Modellvorlage bemängelt oder ist es eben nicht für Vorderlader typische Ausführung eines Kipplaufverschlusses, was eher für eine Hinterladerkonstruktion spricht?

    Da offenbar Hege und Schneider informiert wurden, ist es schon merkwürdig, dass die Waffe weiterhin frei angeboten wird. Demnach scheinen die anderer Meinung zu sein und diese Waffe weiterhin nicht als erlaubnispflichtig anzusehen.

    Dazu ist auch gesagt, dass es zusätzlich merkwürdig ist, dass eine erlaubnispflichtige Waffe ohne Waffenbegleitunterlagen und folglich NWR-Kennung an den Einzelhändler kommt. Heutzutage kann der Händler das nicht mehr umgehen. Im Umkehrschluss muss sich der Händler darauf verlassen können, dass eine Waffe eben ohne diese Unterlagen auch frei ist, was wiederum bedeutet, dass sich der Kunde darauf verlassen muss und auch kann, wenn er eine Waffe im Fachhandel erwirbt.

    Wenn man dem folgt, dass ein (vermutlicher) Irrtum aber nicht zu Lasten den Kunden gehen und ihm zum Vorwurf gemacht werden.

    Ich zitiere mal:

    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    Es is egal ob Vorder- oder Hinterlader. Deswegen sind auch die Sharps Gewehre frei, zumindest die die keine Metallpatronen benutzen (z.B. .45-70) oder Zündnadelgewehre wie das preussische Dreyse oder auch der Erma Gallagher Hinterlader.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ja richtig. Aber speziell diese White Hawk hat weder Lunten- noch Funkenzündung. Sie ist ja auch nicht ein mit aufschraubbarer Schrotzünderpiston konvertierter VL.

    Irgendwie kann man streng nach dem WaffG gar keine Definition für diese Waffenart finden, nur es entspricht eben eine Schusswaffe - aber welcher Art?

  • Ja richtig. Aber speziell diese White Hawk hat weder Lunten- noch Funkenzündung. Sie ist ja auch nicht ein mit aufschraubbarer Schrotzünderpiston konvertierter VL.

    Irgendwie kann man streng nach dem WaffG gar keine Definition für diese Waffenart finden, nur es entspricht eben eine Schusswaffe - aber welcher Art?

    Ich zitiere mich mal selbst.

    Vor 1870 gab es schon die Gallery Guns/Parlor Guns womit die Reichen Herren nach dem Dinner zuhause geplinkt haben,allerdings meist als Flobert.

    Hier das erste Modell ähnelt zb. dem Whitehawk optisch.

    Nun waren die VL Pistolen wie der Remmington Rider nach genau dem gleichen Prinzip wie das Whitehawk gebaut auch wenn nur 200 Stk damals gefertigt wurden, ich könnte mir daher gut vorstellen das es eben weil die Parlor Guns meist Einzelangertigungen waren auch welche mit Zündhütchen anstatt Flobert Antrieb gab.

    Aber wie Paramags schrieb ist das ganze hier nur Spekulation. Abwarten und Tee trinken. 🍵

  • Ja richtig. Aber speziell diese White Hawk hat weder Lunten- noch Funkenzündung. Sie ist ja auch nicht ein mit aufschraubbarer Schrotzünderpiston konvertierter VL.

    Irgendwie kann man streng nach dem WaffG gar keine Definition für diese Waffenart finden, nur es entspricht eben eine Schusswaffe - aber welcher Art?

    Das ist recht einfach.

    Es handelt sich um eine Schusswaffe, da ein Projektil durch einen Lauf getrieben wird.

    Es handelt sich um eine Feuerwaffe, da das Projektil mit heißen Gasen beschleunigt wird.

    Es ist eine Einzellader-Waffe, ganz offensichtlich.

    Es ist KEINE Waffe, die mit Zündnadel- Lunten- oder Funkenzündung arbeitet.

    Es ist fraglich, ob es sich um eine Perkussionswaffe handelt. Dazu müsste man die Schrotzünder rechtlich einstufen. Sind es "Zündhütchen", dann handelt es sich um eine Perkussionswaffe, die dann frei wäre, wenn es ein Modell vor 1871 geben würde.

    Stuft man diese Schrotzünder dagegen als Kartuschenmunition ein, dann ist die Hawk klar WBK-pflichtig, da sie kein PTB-Zeichen im Kreis trägt und dieses Zeichen auch nicht bekommen würde. Für eine solche Einstufung spricht, dass es einige PTB-zugelassene Schreckschuss-Pistolen gibt, die solche Schrotzünder verwenden ("Steel Dog" Knallrevolver). Auch die 6mm Flobert Platzer enthalten KEIN Pulver und werden dennoch als Kartuschenmunition eingestuft.

    Da es kein Modell von vor 1871 gibt, ist die Frage akademisch. Ich sehe die Hawk als WBK-pflichtig an.

  • Wer sagt das es kein Modell gab?

    Ich zitiere mich selbst nun kein drittes mal, jedoch war das Prinzip der Waffe durchaus gebräuchlich und auch Optisch waren ähiche Modelle vor 1871 auf dem Markt.

  • Tja, was genau ist ein "historisches Vorbild"... es müsste sich meiner Meinung nach um ein Modell handeln, das zumindest ähnlich aussieht UND einen Kipplauf hatte. Ich habe trotz einigermaßen gründlicher Suche nichts dergleichen finden können.

    Pedersoli wirbt auf der Homepage ja auch mit "modern technical features", ein klarer Hinweis auf das Fehlen eines historischen Vorbildes. Ein Original wird mit keinem Wort erwähnt, auch nicht auf den Seiten der deutschen Anbieter.

    Die Situation ist mit der "Tingle Pistole" vergleichbar. Eine einschüssige Perkussions-Vorderlader-Pistole. Diese Beschreibung passt auf eine Unmenge von historischen Waffen - aber KEINES dieser Modelle diente der "Tingle" als direktes Vorbild. Man hatte das Design "modernisiert", indem man optische Elemente des Revolvers integrierte. Somit wurde sie als WBK-pflichtig eingestuft.

  • Welche allerdings zeigt das exat das gleiche System zu der Zeit herum im Gebrauch war.

    Daher bin ich optimistisch das Pedersoli da auch ein Modell angetrieben mit Primern ausgraben kann wie beim Remington Rider.

    Da es die Anfänge vom Homeplinking waren finde ich das Thema zwar ganz interessant,

    Archive zu Historischen Einzelanfertigungen dürfen aber gerne die Händler durchforsten die das Spielzeug unters Volk bringen wollen.

  • Da es kein Modell von vor 1871 gibt, ist die Frage akademisch. Ich sehe die Hawk als WBK-pflichtig an.

    So scheint es im Moment. Aber deine Ausführung treffen meine Gedanken zum Problem.

    Ich zitiere mich selbst nun kein drittes mal, jedoch war das Prinzip der Waffe durchaus gebräuchlich und auch Optisch waren ähiche Modelle vor 1871 auf dem Markt.

    Ich habe ja bereits ausgeführt, dass es keine genauen Vorgaben gibt, welche Eigenschaften als Vorbildfunktion gelten.

    Zwar 22 Rimfire

    Dann hat sich das erledigt, denn diese Bedingung 1871 Modellvorbild gilt nur für Vorderlader.

    Daher bin ich optimistisch das Pedersoli da auch ein Modell angetrieben mit Primern ausgraben kann wie beim Remington Rider.

    Vorsicht - Pedersoli baut auch "moderne" VL bzw. VL-Waffen, die von vorne herein bei uns erlaubnispflichtig sind. Ein Beispiel wäre deren VL-Flinte, die mit zwei Läufen WBK-pflichtig ist.

    Ich möchte damit nur vorbeugen, dass man nicht denken darf, Pedersoli stellt nur freie VL her. Vermutlich ist das Waffenrecht in Italien anders und dort die VL grundsätzlich frei. Keine Ahnung. Aber Pedersoli ist ein italienischer Hersteller und kümmert sich nicht um Deutsche Belange.

    Ein Schrotzünder kann keine Kartuschenmunition sein, da es eben nur ein Zünder in der Kartusche (Schrotpatrone) ist.

    Beide:

    Wenn so eine Waffe ausschließlich nur mit Primern funktioniert und niemals als echter VL gebaut wurde, kann es auch die Bedingung Modellvorbild nicht gelten. Weil so eine Waffe eben kein VL war und ist.

    Das Problem wäre nur dann erledigt, wenn es einen echten VL gibt, der vor 1871 gebräuchlich war. Dann wäre es unerheblich, ob dieser Nachbau nun als VL funktioniert oder zu reiner ZH-Antrieb konvertiert wurde.

    Ist diese Waffe aber immer eine mit ZH-Antrieb gewesen, entfällt auch diese Ausnahme der Erlaubnispflicht, weil eben nie VL gewesen. Dann ist das Teil in der Folge auch erlaubnispflichtig.

    Wie auch immer, da werden wohl Gutachter vor Gericht befragt werden müssen.

    Eigentlich hoffe ich schon, dass nun ein richtig großes Fass mit diesem Fall aufgemacht wird und dieser Unsinn der Modellvorlage endlich aus dem Waffenrecht wird gestrichen. Möge die Richter zum Schluss kommen, dass es im Waffenrecht völlig ausreicht, wenn einfach bei VL zwischen einschüssig und mehrschüssig in der Erlaubnispflicht unterschieden wird und das dann von der Politik erhört wird. Im Grundsatz ändert sich mit dem äußerlichen Aussehen in der Deliktrelevanz oder sonstigen Gefährlichkeit nichts. Aber das würde erheblich zur Vereinfachung und Klarstellung beitragen.

    Aber das schrieb ich bereits.

  • Hier gibt es sogar eine Vorstellung der "White Hawk" bei Visier:

    https://www.all4shooters.com/de/shooting/bu…bericht-co2air/

    Da wird sogar von Perkussions VL gesprochen, was m.E. auch falsch ist.

    Was aber hier und in allen Verkaufsanzeigen diverser Händler aufgefallen ist, ein Modellvorbild wird nie genannt. Ebenso die Suche im Netz zeigt keinen echten VL mit dem Namen White Hawk. Es gibt aber den "Hawk in mehreren Varianten als echte VL, jedoch nie in Kipplaufausführung.

  • Ist diese Waffe aber immer eine mit ZH-Antrieb gewesen, entfällt auch diese Ausnahme der Erlaubnispflicht, weil eben nie VL gewesen. Dann ist das Teil in der Folge auch erlaubnispflichtig.

    Wie auch immer, da werden wohl Gutachter vor Gericht befragt werden müssen.

    Mit dieser Aussage würde dann auch der Remmington Rider WBK pflichtig werden da dieser in einer Auflage von 200 Stk als reiner Zündhütchen Derringer gebaut wurde.

    TypeSingle Shot Derringer
    Place of originUnited States
    ManufacturerE. Remington and Sons
    Produced1860 to 1863
    No. builtFewer than 200
    Barrel length3 in (76.2 mm)
    Caliber.17 (4.3 mm)
    Actionpercussion cap, breech loaded, powderless

    Eine Vereinfachung im WaffG wäre allerdings durchaus erwünschenswert, das dies geschieht wage ich allerdings nicht zu hoffen.

    Ich bin jedenfalls mal gespannt ob was von offizieller Stelle kommen wird.

  • Wobei mir das hier schon fast wie eine Selbstenteignung vorkommt.

    Es ist nichts passiert bis auf das bei einer HD ein VL eingezogen wurde der hier seit über 10 Jahren bekannt ist und nicht nur einmal diskutiert wurde, auch wenn ich keinen kenne der da lange Freude an dem Dingen hatte. Anstatt einfach abzuwarten ob was kommt sucht die Scene nun selbst nach Fakten die gegen das Gewehr sprechen und präsentiert sie öffentlich so das das BKA nur noch Copy & Paste nutzen muss.

    Flobert guns gibt es seit 1840.

    Auch Systeme mit Zündhütchen waren bekannt.

    Whitehawk ist so ein zwischending.

    Die Arbeit ob es genau das Modell gab sollen doch bitte die Waffenhändler sich machen die das Gewehr unters Volk gebracht haben und deren Existenz davon abhängt.


    Was ich allerdings interessant fände und auch für unseren Beschuldigen evtl. interessant wäre?

    Sollte es sich im Nachhinein bestätigen das Händler A WBK pflichtige Waffen an ihn verkauft hat? Kann der Käufer ihn auf Schadensersatz, Prozesskosten etc. verklagen?

  • Sollte es sich im Nachhinein bestätigen das Händler A WBK pflichtige Waffen an ihn verkauft hat? Kann der Käufer ihn auf Schadensersatz, Prozesskosten etc. verklagen?

    Es gibt den Rechtsbegriff "Verbotsirrtum". Der dürfte hier eine Rolle spielen, wenn denn der Beschuldigte sicher sein konnte, dass seine Tat erlaubt wäre. Das müsste hier gelten, denn ein Käufer darf ja sicher die Erlaubnisfreiheit annehmen, wenn er das Teil im offiziellem Handel gekauft hat. Somit kann er davon ausgehen, dass ein Händler (mit geprüftem) Wissen keine illegale Sache verkauft.

    Wenn die Sache eingestellt wird - was ich erwarte, dürfte es interessant werden, ob nach 153 od. 170 StPO.

  • unwissenheit schützt vor strafe nicht .das ist die volksmundverssion von dem hier :


    § 17 des Strafgesetzbuches besagt: Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte.

    du hättest dich informieren müssen, weil du es gekonnt hättest..

    da eine waffe kein spielzeug ist , ist das eben ein besoders beachteter bereich .

    hier zum beispiel gabs das thema schon öfter mit vorderladerwaffen und historischen und nachgebauten , was die gesetzlichen unterschiede betrifft..

    es ist traurig, wenn ein händler auch derart unwissend ist ... der müßte auch einen auf die glocke verbal bekommen...

    gruß edwin

    ich weiß wovon ich rede , mir ist das 1980 mit der tingle pistole auch passiert

    INVICTUS

  • Der entscheidende Satz ist:

    Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“

    Die Unvermeidbarkeit wird extrem selten angenommen,

    daher ist eine Einstellung nach § 153 wahrscheinlich.

    Das führt allerdings dazu daß der Betroffene seine Kosten

    selbst zu tragen hat. Rechtsmittel dagegen gibt es nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • unwissenheit schützt vor strafe nicht

    In dem Fall schon. Das ist ein sogenannter unvermeidbarer Verbotsirrtum.

    Ich glaube aber kaum, dass LKA oder BKA daran interessiert sind, der White Hawk wegen das gesamte Kapitel VL im WaffG aufzurollen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich bin der Meinung, wenn ein fachkundiger Händler das sagt, hat man seine Informationspflicht genüge getan. Denn man darf stark annehmen, dass er keine illegale Sachen verkauft.