Was ich noch fragen wollte:
Wird denn bei der White Hawk die fehlende Modellvorlage bemängelt oder ist es eben nicht für Vorderlader typische Ausführung eines Kipplaufverschlusses, was eher für eine Hinterladerkonstruktion spricht?
Da offenbar Hege und Schneider informiert wurden, ist es schon merkwürdig, dass die Waffe weiterhin frei angeboten wird. Demnach scheinen die anderer Meinung zu sein und diese Waffe weiterhin nicht als erlaubnispflichtig anzusehen.
Dazu ist auch gesagt, dass es zusätzlich merkwürdig ist, dass eine erlaubnispflichtige Waffe ohne Waffenbegleitunterlagen und folglich NWR-Kennung an den Einzelhändler kommt. Heutzutage kann der Händler das nicht mehr umgehen. Im Umkehrschluss muss sich der Händler darauf verlassen können, dass eine Waffe eben ohne diese Unterlagen auch frei ist, was wiederum bedeutet, dass sich der Kunde darauf verlassen muss und auch kann, wenn er eine Waffe im Fachhandel erwirbt.
Wenn man dem folgt, dass ein (vermutlicher) Irrtum aber nicht zu Lasten den Kunden gehen und ihm zum Vorwurf gemacht werden.