!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.597 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Nur wenn jemand ein paar Socken aus der Zeit kauft , unterschreibst kein Richter einen Durchsuchungsbefehl.

    Würdest du darauf wetten? Ich bin sicher du verlierst :(

    Ich hab schon Durchsuchungsbeschlüsse mit noch

    dümmeren Begründungen gesehen!

    Beschlagnahmt wurde die Waffe zunächst doch , weil ein Verstoß gegen die Aufbewahrung einer Waffe vorliegt.

    Das steht im Protokoll aber anders...

    Woher also diese Erkenntnis?

    Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften kann

    im Übrigen keine Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr

    begründen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Beschlagnahmt wurde die Waffe zunächst doch , weil ein Verstoß gegen die Aufbewahrung einer Waffe vorliegt.

    Also sorry, aber ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Eine Waffe sicherzustellen, nur weil sie nicht weggeschlossen war, ist völlig unverhältnismäßig - zumal der Besitzer ja ganz offensichtlich zu Hause war.

    Wenn ich Zuhause die Flinte in der Ecke stehen lasse , ist das

    Beschlagnahmt wurde die Waffe zunächst doch , weil ein Verstoß gegen die Aufbewahrung einer Waffe vorliegt.

    Also sorry, aber ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Eine Waffe sicherzustellen, nur weil sie nicht weggeschlossen war, ist völlig unverhältnismäßig - zumal der Besitzer ja ganz offensichtlich zu Hause war.

    Paragraph 36 Waffengesetz sagt aber das Schusswaffen die keiner Erwerbsberechtigunf unterliegen gegen Abhanden kommen zu sichern sind , und das Unbefugte sie nicht an sich nehmen können .

    Ein Vorderlader in der Ecke der Werkstatt ......

    Sehen die Polizisten als nicht sicher aufbewahrt .

    Die gleichen Vorschriften gelten für EWB Schusswaffen. Nur dort ist ein entsprechendes Behältnis mit zulässiger Normung vorgesehen .

  • Falls es nicht nochmal on topic wird ........., das Schlusswort ist ja schon formuliert: RE: !!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

    und dann würde der wbk status wohl auch für den derringer guardian mit schrotzünder gelten.

    1. Waffe in der Werkstatt und Besitzer zuhause = Die Waffe ist unter seiner Kontrolle.
      Wegschließen in dem Fall nicht erforderlich. Sonst wäre ja keinerlei Handhabung
      wie reinigen oder ähnliches zulässig.
    2. Nicht ordnungsgemäß aufbewahrt = Ordnungswidrig. Löst aber keine Berechtigung
      zur Sicherstellung wegen Gefahrenabwehr aus da die Gefahr durch Wegschließen
      abgewendet werden kann. Es ist immer das mildeste Mittel zu verwenden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In Deutschland gibt es wegen ein paar gekauften Socken keine Hausdurchsuchung solange sie keine verbotenen Zeichen der NS Zeit besitzen .

    Niemand von uns kann sagen , ob das der erste Kauf war , oder schon öfters solche Dinge gekauft wurden . Dann hat mit Sicherheit die Staatsmacht eine Auge darauf.

    Das mag bei dir in der Schweiz anders sein .

    Beschlagnahmt wurde die Waffe wegen Gefahrenabwehr .

    Somit fällt eine nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Schusswaffe auch dazu .

    Aber wie gesagt . Von uns war niemand dabei. Es gibt hier nur die Äußerungen einer Seite.

  • Das mit dem Reinigen giltvso lange , wie keine weitere Persobnen im Haus sind . Dann darfst du kurz das Zimmer verlassen .

    Sind aber Personen anwesend für die der Zugriff auf die Waffe nicht befugt ist , musst du die Waffe dagegen sichern. Raum abschließen oder Waffe wegsperren.

    Ob die Werkstatt verschlossen war , wissen wir nicht.

  • Redet ihr hier noch vom Perkussions-Vorderladergewehr Pedersoli White Hawk, Kaliber 4,5 mm oder von scharfen Sturmgewehren.

    Jedenfalls könnte man Letzteres glauben, wenn man hier manche Spekulations- Kommentare liest.

    Man kann es auch echt dramtisieren. Vor allem dann, wenn es noch nicht einmal ein Ermittlungsergebnis gibt.

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

  • So richtig kennst du dich mit Juristerei aber nicht aus.

    In der Schweiz ist das ganz anders. Da bewahre ich mein

    Sturmgewehr im Besenschrank auf. Natürlich mit Munition

    (ohne schießt es ja nicht).

    Was Hausdurchsuchungen mit vorgeschobenen Gründen

    angeht empfehle ich Google. Du findest fast unbegrenzt

    Material. Ich habe selbst hunderte solcher Beschlüße

    gesehen (und die meisten erfolgreich angefochten).

    Nur hilft es halt nix wenn das Landgericht im Nachhinein

    entscheidet daß der Beschluß rechtswidrig war. Das kann

    man sich einrahmen und die Beteiligten machen genau so

    weiter.

    Weitere Personen im Haus? Wo hast du das denn her??

    Im WaffG steht das jedenfalls nicht.

    Sind aber Personen anwesend für die der Zugriff auf die Waffe nicht befugt ist , musst du die Waffe dagegen sichern

    Sicher nicht. Solange ich die Kontrolle habe ist alles gut.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In Deutschland gilt eben leider NICHT das rechtliche Prinzip der "Früchte des verbotenen Baums", was Beweismittel betrifft. Das ist zum Beispiel in den USA anders ("Fruit of the poisonous tree"). Wird dort eine Durchsuchung durchgeführt, die sich im Nachhinein als unrechtmäßig erweist, dann dürfen etwaige Zufallsfunde NICHT gerichtlich verwertet werden. Sie sind juristisch gesehen dann irrelevant.

    https://en.wikipedia.org/wiki/Fruit_of_the_poisonous_tree

    Beispiel: Die Beamten wollen eine Hausdurchsuchung durchführen, klingeln aber an der falschen Tür und durchsuchen die falsche Wohnung. Auf dem Tisch werden ein paar Kilo Drogen gefunden und beschlagnahmt.

    Deutschland: Die Besitzer werden verhaftet und mit voller Härte bestraft.

    USA: Die Besitzer werden verhaftet, kommen aber sehr schnell wieder frei und können NICHT bestraft werden. Die Drogen werden trotzdem vernichtet.

    Das deutsche System erschwert den Ganoven das Leben, aber es motiviert die Behörden, eine Hausdurchsuchung mit einem Vorwand zu begründen. Vermutet man bei einer beobachteten Person Drogen, hat aber keinen Anfangsverdacht, dann versucht man es eben mit der Steuerhinterziehung. Hier genügt eine anonyme Anzeige, die mit etwas "Insiderwissen" gewürzt ist und deshalb als "glaubwürdig" betrachtet werden kann.

    Aber oft ist das gar nicht nötig, denn die Hürden für eine Hausdurchsuchung liegen in Deutschland faktisch sehr niedrig. Viele Richter stellen soche Beschlüsse schon bei sehr vagen Anfangsverdachtsfällen aus.

    Einmal editiert, zuletzt von JMBFan (19. Oktober 2021 um 17:12)

  • Da empfehle ich immer wieder den zugegebenermaßen schon alten Vortrag von Udo Vetter beim Chaos Computer Club.

    Da gab es schon HDs, die mit unbeschrifteten CDs oder wegen "Internetkriminalität" begründet wurden... .

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • JMBFan  Bad.Boy

    Auf "Gefällt mir" kann ich da nicht klicken denn das

    gefällt mir überhaupt nicht.

    Aber es ist völlig zutreffend geschildert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Deutschland ist leider nicht die Schweiz wo die Sig neben der Munition liegt . Die aber verblompt ist oder ?

    Oder der Verschluss getrennt vom Gewehr ? Was gilt für dich ?

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Redet ihr hier noch vom Perkussions-Vorderladergewehr Pedersoli White Hawk, Kaliber 4,5 mm oder von scharfen Sturmgewehren.


    Jedenfalls könnte man Letzteres glauben, wenn man hier manche Spekulations- Kommentare liest.


    Man kann es auch echt dramtisieren. Vor allem dann, wenn es noch nicht einmal ein Ermittlungsergebnis gibt.

    Genau das gleiche habe ich auch gedacht. Was für ein Zinnober wegen einem Spielzeuggewehrchen.

    freischütz

  • Deutschland ist leider nicht die Schweiz wo die Sig neben der Munition liegt . Die aber verblompt ist oder ?

    Oder der Verschluss getrennt vom Gewehr ? Was gilt für dich ?

    Die Dose Munition vom Militär ist/bleibt verschlossen.
    Ansonsten bekomme ich Munition auf dem Schießstand
    kostenlos gestellt und darf die auch mitnehmen (natürlich

    nur innerhalb der Schweiz).
    Getrennt vom Verschluss ist nur beim Transport relevant.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auch in der Schweiz müssen Schusswaffen vor dem Zugriff Dritter sicher aufbewahrt werden. Ein Besenschrank kann diese Anforderungen ganz sicher nicht erfüllen.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • ...

    In der Schweiz ist das ganz anders. Da bewahre ich mein

    Sturmgewehr im Besenschrank auf. Natürlich mit Munition

    (ohne schießt es ja nicht).

    ...

    Bin kein Schweizer, aber soweit ich weiss ist das tatsächlich möglich.

    Ich glaube aber, wenn die Waffe geklaut wird etc. (irgendwas halt) kann man dann trotzdem in Teufels Küche kommen.

  • Auch in der Schweiz müssen Schusswaffen vor dem Zugriff Dritter sicher aufbewahrt werden. Ein Besenschrank kann diese Anforderungen ganz sicher nicht erfüllen.

    Eine verschlossene Wohnung aber schon.

    Ich glaube aber, wenn die Waffe geklaut wird etc. (irgendwas halt) kann man dann trotzdem in Teufels Küche kommen.

    Ja, das gibt einigen Diskussionsbedarf. So ähnlich wie in

    Deutschland wenn ein Polizist seine Waffe verliert.

    Der kommt auch nicht in den Knast, hat aber keine Freude

    daran.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • PS

    Bei größeren Sammlungen -insbesondere mit Vollautomaten-

    wird auch ein Sicherheitskonzept erwartet.

    Hier geht es um das Sturmgewehr des normalen Schweizers

    das er vom Militär erhält. Fast jeder hat so eins daheim. Nach

    Ende der Dienstzeit darf man es behalten. Neuerdings muss

    man eine Bewilligung für einen Vollautomaten beantragen

    oder es auf Semi-Auto abändern lassen (Danke EU).

    Sobald man die Uniform auszieht wird man ja automatisch

    gefährlich :(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.