Nur wenn jemand ein paar Socken aus der Zeit kauft , unterschreibst kein Richter einen Durchsuchungsbefehl.
Würdest du darauf wetten? Ich bin sicher du verlierst
Ich hab schon Durchsuchungsbeschlüsse mit noch
dümmeren Begründungen gesehen!
Beschlagnahmt wurde die Waffe zunächst doch , weil ein Verstoß gegen die Aufbewahrung einer Waffe vorliegt.
Das steht im Protokoll aber anders...
Woher also diese Erkenntnis?
Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften kann
im Übrigen keine Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr
begründen.