!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.364 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Was, das darf man noch in seinen eigenen 4 Wänden, bzw. im geschlossenem Raum? Ich bin begeistert! :thumbsup:

    Bei arround 38 Joule darfst du damit garnichts außerhalb eines Schießstandes welcher für die Energie zugelassen ist.

    Lediglich die WBK brauchst du nicht ebenso wie den Munitionserwerbschein.

    ... :new16:

    Das zu erreichen ist nur möglich, wenn das kleine Ding hinten ausgeschraubt wurde. Dann könnte man es ohnein als Hinterlader nutzen. Was natürlich nicht legal wäre. Bei späteren Versionen war das ohnehin nicht mehr möglich.

    Hier möchte ich gleich 2 Dinge klarstellen.

    WENN es ein historisches Original gäbe, welches ein Hinterlader ist, Perkussionszündung und einen Kipplauf aufweist, dann ist wäre die Waffe frei ab 18 Jahren. Seit langer Zeit hält sich das Gerücht, dass nur Vorderlader WBK-frei sind. Das ist nicht der Fall. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Vorderlader und Hinterlader. Es kommt lediglich auf die Zündmethode an, und auf das historische Vorbild. Deshalb sind ja auch Sharps-Hinterlader frei, wenn sie einschüssig sind, und auch die mehrschüssigen Hinterlader mit Zündnadel-Zündung (Dreyse-Revolver, Dreys- Doppelflinte, ...).

    Weiterhin hält sich das Gerücht, dass man mit JEDER Waffe, die weniger als 7,5 Joule Energie aufweist, zu Hause schießen darf. Das ist nicht der Fall. Diese Grenze ist NUR bei Schusswaffen mit Druckluft, Federdruck oder Kaltgasantrieb relevant, WENN diese Waffen das F-Zeichen tragen. Eine Perkussionswaffe mag zwar unter Umständen frei verkäuflich sein, aber zu Hause SCHIESSEN darf man sie auch dann nicht, wenn sie unter 7,5 Joule hat. Lediglich bei "Waffen", die weniger als 0,5 Joule haben und auch nicht ohne nicht haushaltsübliches Werkzeug stärker gemacht werden können, ist das anders. Diese Objekte sind dann nämlich KEINE Waffen im Sinne des WaffG, mit Ausnahme dermöglichen Anscheinseigenschaft. Alle mir bekannten "Salonwaffen" haben aber mehr als 0,5 Joule. Es sind Schusswaffen im Sinne des WaffG.

    Also: Auch die "Salonwaffen" dürfen nur auf zugelassenen Ständen geschossen werden.

  • Wird Zeit, dass Paramags mal wieder den Thread aufräumt.

    Mich würde nur interessieren, wie der Fall ausgeht, alles Andere hier sind oft nur Spekulationen und Meinungen (wenn und aber und haste nicht gesehen!)

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

  • , im Endeffekt ist das Whitehawk ja eh nichts womit man viel anfangen kann.

    Wirklich gefährlich scheint sie nicht zu sein.

    In französischen Foren ist die Rede von 11 J......

    Ich weiß nicht so recht. Alles sehr mysteriös. Vor allen Dingen haben diese Waffe wohl schon tausende nicht erwerbsberechtigte Personen gekauft.

    Es wäre demnach ein Mega-Akt für die Staatsanwaltschaften dem ganzen nachzugehen und sämtliche Rechnungen der Verkäufer zu prüfen und die Käufer der Waffe zu bestrafen. Was mich vollkommen verwirrt ist die Tatsache das dieses Ding seit mehr als 10 Jahren auf dem Markt ist, dass BKA davon scheinbar Kenntnis hat und ahnungslose Laien sich strafbar machen weil sie es nicht besser wussten. Woher auch? Wenn ich mir im Mediamarkt eine Waschmaschine kaufe kann ich als Käufer doch wohl auch nicht davon ausgehen das hier vielleicht eine Atombombe verbaut ist. Meines Erachtens liegt bei der Thematik White Hawk (sollte sie tatsächlich als WBK-Pflichtig eingestuft sein) eindeutig ein Versagen der Händler vor. Bei einem Waffenhändler geht jeder Käufer davon aus, dass die Verkäuferangaben dem aktuell gültigen Waffengesetz entsprechen und diese Gesetze eingehalten werden. Ich glaube aber nicht das sich ein Waffenhändler (der von seinem Geschäft lebt) bewusst in die Nesseln setzt und seinen Betrieb vorsätzlich zerstört. Sollte es sich um eine Grauzone handeln, ist weder der Käufer, noch der Verkäufer für das Problem verantwortlich. Wo kein Gesetz vorliegt, ist auch keins zu beachten. Darüber hinaus sind 10 Jahre genug Zeit um die Legalität der Waffe festzustellen. Muss da erst ein Zufallsfund bei mir als Präzedenzfall gelten? Man kann doch jetzt nicht auf einmal den Kopf einschalten und die Waffe rückwirkend als illegal deklarieren. Das wäre jedem gegenüber der das Ding besitzt eine massive Ungerechtigkeit. Fakt ist das ich mich wie ein Verbrecher fühle, obwohl ich nichts kriminelles getan habe. Ich bin lediglich Sammler und Restaurator. Mein Ansehen im Dorf ist durch diese Umstände nun obendrein auch noch zerstört. Wir haben Handwerker im Haus welche das ganze Waffentheater mitbekommen haben. Das so etwas nicht bei den Handwerkern bleibt ist glaube ich jedem hier klar. Eigentlich ging es ja um eine ganz andere Geschichte die für die Rechtsorgane nun scheinbar out ist, weil man nichts verwertbares in dieser Richtung gefunden hat. Nun gut, wahrscheinlich bin ich ja nun auf einmal Warlord oder sowas. Ich weiß nicht ob es das alles wert ist. Mein Ruf zumindest ist durch diese Unverhältnismäßigkeit geschädigt und traumatisiert bin ich aufgrund dessen obendrein. Wer möchte schon gerne 5 Kripobeamten in voller Bewaffnung die Unterhosen seiner krebskranken Frau durchwühlen lassen? Ich habe so etwas rücksichtsloses noch nicht erlebt. Die Durchsuchung erweckte lediglich den Eindruck das man unbedingt etwas illegales finden musste um befriedigt unsere Wohnung zu verlassen. Ich habe ab Dato keinerlei Respekt mehr vor jungen Polizisten. Ich betone nochmals. Das hat nichts mit rechter Einstellung zu tun. Solcherlei Anspielungen verbitte ich mir. So Airgunshooter, nun weißt auch du warum ich so verbittert bin.

  • Wellnessgmbh

    versuche mal, Dich langsam herunterzufahren, ich kann verstehen, dass Du enttäuscht und verbittert zugleich bist, aber es bringt ja auch nichts, hier in Deinem Thread die Luft abzulassen. Im Gegenteil, mit etwas Pech lesen die Herrn Beamte hier noch schön mit. Warte jetzt erst einmal, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Noch wird ja ermittelt und ein Ergebnis gibt es derzeit nicht. Und zum jetzigen Zeitpunkt kannst Du eh nix ändern. Du machst Dich nur selber bekloppt. Hebe Dir Deine Energie für später auf, falls Du sie denn brauchen solltest.

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    Einmal editiert, zuletzt von Jesse McCoy (15. Oktober 2021 um 14:03)

  • Sollte es sich um eine Grauzone handeln, ist weder der Käufer, noch der Verkäufer für das Problem verantwortlich.

    Das BKA wird sich nicht für das Ding interessiert haben, weil bisher niemand einen Bescheid anforderte und es nicht deliktrelevant ist.

    Aber selbst wenn sie eine .308 gefunden hätten, bräuchtest du dich nicht wie ein Verbrecher zu fühlen. Der unerlaubte Besitz WBK-pflichtiger und nicht verbotener Waffen ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Im Gegenteil, mit etwas Pech lesen die Herrn Beamte hier noch schön mit.

    Darauf kannst du wetten. Foren wie diese werden sicher auf Anzeichen nach verbotenem Waffensitz und extremistischer Gesinnung geprüft.

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    - George Washington -

  • Es ist leider nicht das erste Mal, dass so eine Sachlage vorliegt. Bei den Tingle-Pistolen war das auch so, die wurden sogar mehr als 20 Jahre lang frei verkauft. Aber dann ist das irgendwann aufgefallen. Noch immer werden viele 100 dieser Waffen im Besitz argloser Bürger sein, die gar nicht wissen, was sie da an der Wand in der Kellerbar hängen haben.

    https://openjur.de/u/2260407.html

    Bezüglich des BKA muss ich mal etwas klarstellen. Diese Behörde hat mittlerweile einen geradezu mythologischen Ruf, viele halten "das BKA" für so eine Art Allsehendes Auge in Sachen Waffenrecht. Das könnte nicht weiter von der Realität entfernt sein. Es sind einige wenige Beamte (ca. 3 Personen), die in der relevanten Abteilung arbeiten. Diese Leute machen von sich aus GAR NICHTS. Das ist weder ihre Aufgabe noch sind sie dafür technisch ausgerüstet. Ihre Computer haben nicht einmal einen freien Internet-Zugang, wegen der Hackerangriffe. Das BKA wird in Sachen Waffenrecht NUR tätig, wenn es angerufen wird, etwa durch Gerichte, Staatsanwaltschaften oder eben auch durch Waffenhändler, Hersteller oder Importeure.

    Ein Waffenhändler ist für seine Handlungen selbst verantwortlich. Es besteht KEINERLEI Pflicht, ein Objekt durch das BKA "freigeben" zu lassen. Hat der Händler Zweifel und will sich absichern, dann KANN er einen Antrag auf einen BKA-Feststellungsbescheid stellen. Dieser wird nur dann akzeptiert, wenn das BKA diese Zweifel ebenfalls erkennt, ansonsten erfolgt eine Ablehnung. Man muss in dem Antrag genau erklären, warum eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Beim White Hawk müsste der Antragsteller also etwa die passenden historischen Vorbilder auflisten, die Ähnlichkeiten und Abweichungen erläutern und dann um eine Einstufung bitten.

    Ein Händler KANN aber auch das Risiko eingehen, einfach drauflos zu verkaufen. Im Falle der "White Hawk" konnten ja auch viele Jahre lang gute Umsätze erzielt werden. Aber ein solcher Händler steht nicht nur mit einem Bein im Knast, sondern riskiert auch seine Waffenhandelserlaubnis. Noch dazu kann der Staat sämtliche erzielten Umsätze komplett einziehen, ohne Rücksicht auf den Einkaufspreis. Das bedeutet in der Regel: Bankrott.

    In der Praxis verlässt sich da oft einer auf einen anderen. Wenn Frankonia das Ding frei verkauft, warum soll ICH das nicht auch dürfen? Aber leider gibt es KEIN Gewohnheitsrecht im Waffengesetz.

    Bei zweifelhaften Einstufungen und bei einer geringen Gefährlichkeit der Waffen drücken die Staatsanwälte aber öfters auch mal ein Auge zu. Kann so passieren, muss aber nicht. Der Waffenhändler Mario R. hatte eine in Ungarn frei verkäufliche Gummigeschoss-Waffe einfach so nach Deutschland geliefert. Zwei Jahre und 3 Monate Haft für 168 solcher Lieferungen. Die Umsätze (99.000 €) wurden eingezogen. Herr R. wird jetzt wieder frei, aber wahrscheinlich pleite sein. https://www.sueddeutsche.de/panorama/waffe…trafe-1.4258587

  • Der Waffenhändler Mario R. hatte eine in Ungarn frei verkäufliche Gummigeschoss-Waffe einfach so nach Deutschland geliefert. Zwei Jahre und 3 Monate Haft für 168 solcher Lieferungen.

    Der hatte das Ding aber als 'Migrantenschreck' und damit explizit zum Einsatz gegen Menschen beworben.

    Anderer Fall (habe jetzt allerdings keinen Link): Vor einiger Zeit musste sich ein Ehepaar vor Gericht verantworten, das die von Opa geerbte AK-47 nicht ablieferte. Das wurde nur ein dreistelliges Bußgeld verhängt.

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    - George Washington -

  • Aber selbst wenn sie eine .308 gefunden hätten, bräuchtest du dich nicht wie ein Verbrecher zu fühlen. Der unerlaubte Besitz WBK-pflichtiger und nicht verbotener Waffen ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

    Falsch. Das sind erlaubnispflichtige Schusswaffen. Wer sie ohne eine Erlaunis erwirbt oder besitzt macht sich strafbar, §52 WaffG. Sechs Monate bis fünf Jahre.
    Das wird oft verwechselt mit dem §53, der aber ganz andere Tatbestände regelt (etwa der Besitz einer freien Luftdruckwaffe durch einen Minderjährigen).

    Der hatte das Ding aber als 'Migrantenschreck' und damit explizit zum Einsatz gegen Menschen beworben.

    Anderer Fall (habe jetzt allerdings keinen Link): Vor einiger Zeit musste sich ein Ehepaar vor Gericht verantworten, das die von Opa geerbte AK-47 nicht ablieferte. Das wurde nur ein dreistelliges Bußgeld verhängt.

    Natürlich hat ein Richter einen Ermessensspielraum, der ist im WaffG sogar sehr groß.

  • Das sind erlaubnispflichtige Schusswaffen. Wer sie ohne eine Erlaunis erwirbt oder besitzt macht sich strafbar, §52 WaffG. Sechs Monate bis fünf Jahre.

    Stimmt. Sofern es um halbautomatische Kurzwaffen geht.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Da sich ja alle hier so gut mit dem dt. WaffGes. auskennen:

    Wenn ich also von Frankreich nach Deutschland umziehen würde,

    und meine hier legal erworbene Uberti "Remington 1858" mitnehmen würde,

    müsste ich mit "6 Monaten bis 5 Jahren" Knast rechnen??

    Einmal editiert, zuletzt von Markarov (15. Oktober 2021 um 15:39)

  • Nein, um jegliche WBK-pflichtige Waffe.

    Ist zugegeben etwas unübersichtlich, aber 52.2a betrifft verbotene und 52.2b halbautomatische Kurzwaffen. Darunter fallen meines Erachtens nicht Repetierbüchsen, halbautomatische Langwaffen, Flinten oder Revolver.

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  • Da sich ja alle hier so gut mit dem dt. WaffGes. auskennen:

    Wenn ich also von Frankreich nach Deutschland umziehen würde,

    und meine hier legal erworbene Uberti "Remington 1858" mitnehmen würde,

    müsste ich mit "6 Monaten bis 5 Jahren" Knast rechnen??

    Nein, da hatte ich den falschen Absatz im Auge. Es sind max. 3 Jahre, oder Geldstrafe. Aber es ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.