!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.892 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Mir ist zumindest keine Waffe bekannt, die der WH genau entspricht...

    Deine Fragen nach F-Zeichen und Joule lassen darauf schließen, dass dir VL-Waffen und deren Richtlinien allgemein nicht bekannt sind. ;)

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Kann man das Thema nicht schließen?

    Nochmal 20 Seiten Spekulationen bringen doch keinem was, ausser denen die sich günstig eine schießen wollen wenn verunsicherte Inhaber versuchen sie noch schnell zu veräußern.

  • Zitat

    Kann man das Thema nicht schließen?

    Im Übrigen; da sich der Bürger getrost darauf verlassen kann, darf, soll, was er im öffentlichen Verkehr entsprechend der gültigen Rechtslage erwirbt, hat sich dieses Thema doch bereits von vorne herein erledigt.

    Natürlich kann man hingegen auch Anreize und Gedankenanstöße Dritter dadurch motivieren, die hingegen nicht unbedingt denen der eigenen Interessen entsprechen müssen. Also zumindest denen die man zu vertreten scheint.

  • Das Ding ist offensichtlich weiterhin frei ab 18.

    Und wie ist die Geschichte des Themenstarters nun ausgegangen?

    Ich vermute, das Verfahren wurde eingestellt und er hat seine White Hawk

    zurück bekommen...

    Oder was?

    Liebe Leute,

    ich hatte das Thema ausgegraben, weil mich interessiert, wie es ausgegangen ist...

    Der Themenstarter war im Oktober 21 zum letzten mal aktiv, kann also sein, dass da in absehbarer Zeit nix kommt.

    Aber wir haben ja Zeit... oder nicht? ;)

    Ich schieße, also bin ich.

    Einmal editiert, zuletzt von Flimp (23. Januar 2022 um 20:02)

  • Der Themenstarter war 3 Monate ich mehr online .

    Also war das Thema für ihn wohl nicht so wichtig , oder es kamen wohl doch noch ein paar Dinge wie Aufbewahrung usw dazu , und es kommt deshalb keine Info mehr .

    Hätte er die Waffe zurück bekommen dann wäre auch sicher eine Antwort von ihm gekommen .

    Zudem ist doch sie gleiche Waffe immer noch frei zu erwerben .

    Also haben die Verkäufer und der Gesetzgeber wohl kein Handlungsbedarf wegen der Konstruktion gesehen .

    Mag also jeder seine eigenen Schlüsse zu den geschilderten Vorgängen ziehen .

    Übrigens ist die Verwendung des Profilbildes der Themenstarters ein Verstoß gegen das Urheberrecht . Wer es mit Gesetzen also so locker sieht .....

  • Der Themenstarter war 3 Monate ich mehr online .

    Also war das Thema für ihn wohl nicht so wichtig

    Vielleicht ist er an einem Ort, wo er kein Internet hat :huh:

    Nein, das ist nicht anzunehmen. Ich wüsste auch gerne, was aus der Sache geworden ist. Wollen wir mal hoffen, dass es glimpflich verlaufen ist und die Sache einen Abschluss gefunden hat.

  • Vielleicht herrscht bei den Händlern auch Rechtsunsicherheit.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Bei Schneider kann man die Waffe aber vorbestellen. Das spricht eher dafür, dass sie einfach nur vergriffen ist. Nichts ungewöhnliches in der heutigen Zeit. Armbrüste. Luftgewehre, Vorderlader... in Krisenzeiten haben (freie) Waffen Konjunktur, nicht nur in den USA.

  • Bei Schneider kann man die Waffe aber vorbestellen. Das spricht eher dafür, dass sie einfach nur vergriffen ist. Nichts ungewöhnliches in der heutigen Zeit. Armbrüste. Luftgewehre, Vorderlader... in Krisenzeiten haben (freie) Waffen Konjunktur, nicht nur in den USA.

    bei sws nicht mehr im Angebot...die Kreise scheinen enger zu werden... =O;)

    sapere aude

  • Tatsächlich, Schneider hat sie komplett de-listed. Das bedeutet in der Tat, dass sie entweder schon Schwierigkeiten bekommen haben oder sich konkret davor fürchten. Das ist wohl noch nicht überall angekommen, manche Händler bieten sie noch an.

    Aber angesichts der kristallklaren Rechtslage (WBK-Pflicht) dürfte das nicht mehr lange der Fall sein. Ich jedenfalls würde mir keine Hawk zulegen. Das Risiko der "Enteignung" ist real.

  • Und schon wieder Spekulationen welche ohne offiziellen Quellen als Tatsachen verkauft werden anstatt den Herren Schneider nach dem Grund zu Fragen. 🙄

    Mag mir zwar keine Kaufen, bin aber mal gespannt ob da auch mal was belegbares kommt.

    Die Hawk hatte 2016 rum mal einen Run und war seitdem eigentlich kaum noch Thema hier,

    ich wittere schon fast eine Verschwörung um sie in der momentanen Stimmung endlich loszuwerden da das Dingen zuhause eh nicht geschossen werden durfte und für den KK Stand auch nicht getaugt hat. 😅

    Sollte sich das ganze allerdings irgendwann mal offiziell Bewahrheiten erwarte ich allerdings das all die Händlern ihre Kunden anschreiben und auch einen Rückkauf anbieten.

  • Ein Rückkauf ist nicht möglich für den Fall, dass die Hawk als WBK-pflichtig angesehen wird.

    Es würde sich dann um illegale, nicht registrierte und erlaubnispflichtige Waffen handeln. Solche Waffen können NICHT nachträglich legalisiert werden. Ein Rückkauf durch den Händler wäre ein meldepflichtiger Vorgang, der im NWR (nationales Waffenregister) dokumentiert werden müsste. Solche Käufe bedingen aber DREI NWR-Nummern - die des Käufers, die des Verkäufers und die der betreffenden Waffe. Hier wäre aber nur EINE Nummer vorhanden - die des Käufers.

    Die Waffen müssten behördlich eingezogen werden und würden der Vernichtung anheim fallen.

    Die Kette der Straftaten, über die wir hier reden (sollten die Hawks als WBK-pflichtig angesehen werden) beginnt beim Importeur (Hege?). Dieser hat die Waffen mutmaßlich ohne die vorherige Verbringungserlaubnis importiert. Sie hätten zu diesem Zeitpunkt im NWR registriert werden müssen. Die nächste Straftat ist dann das Inverkehrbringen der Waffen und die Abgabe an nicht berechtigte Personen. Die Käufer haben selbstverständlich auch strafbar gehandelt, denn sie haben eine erlaubnispflichtige Waffe OHNE Erlaubnis erworben und besessen.

    Möglich wäre natürlich eine Kaufpreiserstattung durch den Verkäufer. Aber damit wäre noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht - sollte die Staatsanwaltschaft auch gegen die Endkunden vorgehen wären ja noch die Kosten des Verfahrens etc. als Schaden zu nennen.