!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.877 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Ich hatte schon vor Jahren öfters mal mit dem Gedanken gespielt mir die WH zu kaufen. Die "ordentliche" Leistung war ja immer bekannt. Aber letztendlich hat mich der stolze Preis und das ipsellige Aussehen des dürren Knallstocks davon abgehalten. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen das die Offiziellen das Gewehr nicht schon längst aus dem Verkehr gezogen hätten, wenn da etwas nicht koscha wäre... Und wer da so ein Ding im Keller hat, muss/darf nun damit leben und gut is. Ansonsten zersägen oder bei der nächsten Poliziedienststelle abgeben. Was glaubt ihr, wieviele KK Büchsen auf irgendwelchen Dachböden schlummern oder beim Bauern in der Ecke stehen... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der König (31. Oktober 2021 um 09:57)

  • Keine Ahnung was die Überheblichkeit soll.

    Scroll mal bei dem Link nach unten: https://www.tactical-dad.com/waffen/freie-s…derladerwaffen/

    Der Kollege hat bei Pedersoli selbst angefragt und die haben ihm gesagt, dass es KEIN historisches Vorbild gibt.

    Ich habe mir die Ausführungen von "Tactical Dad" durchgelesen und stimme seinem Urteil zu 100% zu.

    Seine Empfehlungen für die betroffenen Besitzer sind ebenfalls absolut nachvollziehbar.

  • Die White Hawk wird seit mehr als seit 10 Jahren frei verkauft und mit einiger Sicherheit ist dieser Fall nicht der erste, bei dem während einer Hausdurchsuchung ein solches Gewehr gefunden wurde.

    Wenn der Staat hier eine Notwendigkeit zum Handeln sehen würde, hätte er diese Waffe längst aus dem Verkehr gezogen.

    So einfach ist das leider nicht.

    Es fängt mit der Schwierigkeit der Definition von "der Staat" als viele kleine "selbständige" Organisationseinheiten an und endet mit den eigenen Interessen, Zielen und der Aufmerksamkeit jener Staatsorgane.

    Contergan war 5 Jahre im Handel.

    Heroin wurde erst nach 20 Jahren überhaupt verschreibungspflichtig und war daraufhin noch fast ein Jahrzehnt zu erwerben.

    Tuskegee lief etwa 40 (?) Jahre.

    Und ohne jetzt auf den ganzen Aluhut-Inhalt dieser drei Themen einzugehen, ist mein Punkt:

    Um etwas zu ändern, braucht es Interesse, Zuständigkeit, Willen, (Zeit-, Human-, und Finanz-)Mittel und ggf. einen Anlass um etwas von öffentlicher Seite zu ändern.

    Wenn der Staat hier also die Notwendigkeit zum Handeln erkennen will, müssten alle diese Dinge gegeben sein.

    Die Verkaufsdauer einer Sache hat darauf nur zweitrangig Einfluss.

    Daher warten wir einfach mal ab.

    Ich lege meine Kristallkugel jetzt auch erstmal wieder zur Seite und beobachte.

    Gruß Bastian

  • Bitte nicht vergessen: In Deutschland wird nach den Vorschriften gehandelt.

    Eine Strafsache gegen einen Waffenbesitzer wie den TS führt zwangsläufig zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Waffenhändler, den der TS zu seiner Entlastung angibt (natürlich wird er das tun, denn der Waffenhändler hat ihm die Waffe als legal und frei verkäuflich angepriesen). Das ist ein Automatismus. Nur wenn man am Ende entscheidet, dass die Waffe doch legal ist, wird alles eingestellt. Ansonsten wird das Verfahren gegen den Waffenhändler seinen Gang gehen.

  • Scroll mal bei dem Link nach unten: https://www.tactical-dad.com/waffen/freie-s…derladerwaffen/


    Der Kollege hat bei Pedersoli selbst angefragt und die haben ihm gesagt, dass es KEIN historisches Vorbild gibt.

    Dann ist die Sachlage ja eindeutig. Wenn noch nicht einmal der Hersteller dieser Waffe ein Modellvorbild als Vorderlader benennen kann, braucht man keine weiteren Diskussionen. Dann ist der WH erlaubnispflichtig. Dann geht es nun nur noch darum, woher die Waffe stammt und warum diese frei verkauft wurde. Letztlich ist zu hoffen, dass der Themenstarter sich auf ein Versehen und Irrtum berufen kann und er sich auf den Händler verlassen hat. Dann bleibt nur viel Glück zu wünschen. Ich hoffe, wir erfahren den Ausgang dieses Falls.

    Alles Gute.

  • Die White Hawk war ja schon immer WBK-pflichtig, sie ist nur fälschlicherweise frei ab 18 verkauft worden. An der Rechtslage hat sich nichts verändert.

    Wie scheinen hier endlich mal einen Rechtsgelehrten mit dem Schwerpunkt

    auf Feuerwaffen zu haben.

    Zumindest einen MythBuster - passend zum Status der WH-Erlaubnisfreiheit. ;)

  • Einen Hinweis hätte ich noch den Tactical-Dad nicht genannt hat und vielleicht für den ein oder anderen hilfreich sein kann. Nämlich die Verjährungsfrist.

    Angenommen die WhiteHawk ist/wäre erlaubnisbedürftig wäre die Strafe dafür "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe". Die Verjährungfrist bei einer solchen Strafandrohung liegt bei: "fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind".

    Aufpassen muss man hier, dass nicht nur der Erwerb strafbar ist, sondern der Besitz. Die Verjährung tritt also ein 5 Jahre nachdem man die WhiteHawk nicht mehr besessen hat.

    --> Wer das Ding seit mehr als 5 Jahren nicht mehr besitzt oder man ihm nicht beweisen kann, dass es nicht so ist, ist fein raus, weil Verjährung eingetreten ist.

    --> Tactical-Dads rat die WhiteHawk jetzt zu verkaufen heißt auch, dass es einen Beweis gibt, dass man sie eben grade noch besessen hat und damit tritt Verjährung erst 2026 ein.

  • Einen Hinweis hätte ich noch den Tactical-Dad nicht genannt hat und vielleicht für den ein oder anderen hilfreich sein kann. Nämlich die Verjährungsfrist.

    ...

    Aufpassen muss man hier, dass nicht nur der Erwerb strafbar ist, sondern der Besitz. Die Verjährung tritt also ein 5 Jahre nachdem man die WhiteHawk nicht mehr besessen hat.


    --> Wer das Ding seit mehr als 5 Jahren nicht mehr besitzt oder man ihm nicht beweisen kann, dass es nicht so ist, ist fein raus, weil Verjährung eingetreten ist.

    --> Tactical-Dads rat die WhiteHawk jetzt zu verkaufen heißt auch, dass es einen Beweis gibt, dass man sie eben grade noch besessen hat und damit tritt Verjährung erst 2026 ein.

    So sehe ich das auch. Das kann aber auch bedeuten, der Händler ist nach der Verjährung wahrscheinlich raus. Ich halte diesen aber für den Hauptverantwortlichen, denn er hat die Waffe illegal an den ahnungslosen Endkunden gebracht.

    Allerdings teile ich nicht alle Aussagen des werten Tactical-Dad. Er behauptet, dass ein (freier) VL schon mit Umbau auf Indoor-Piston erlaubnispflichtig wird, denn ein Vorbild mit dieser Zündungsart gab es nicht.

    Erstens ist der bloße Wechsel eines nicht wesentlichen Waffenteils genauso vom Besitzer erlaubnisfrei zu machen, als schraube er ein ZF auf einer Hawken. Beides verändert die Waffe nicht wesentlich. Zudem ist der Umbau der Zündung von beispielsweise Modellkanonen zwingend. Diese dürfen mit dem Zündloch auf Schießständen gar nicht betrieben werden. Da ist es üblich, dass diese auf einer Perkussionszündung umgebaut werden und per Reißleine gezündet werden. Dieser Umbau ist allerdings beschussplichtig, weil das Zündloch aufgebohrt und ein Gewinde geschnitten wird. Aber dennoch bleiben die Minikanonen frei. Übrigens entsprechen sie bekanntlich auch nicht dem Originalkaliber.

    Wie ich schon ausführte - es gibt leider keine verbindliche Liste als Vorgabe, was die Kriterien sind, wann man von einem Modellvorbild sprechen kann.

  • Das kann aber auch bedeuten, der Händler ist nach der Verjährung wahrscheinlich raus. Ich halte diesen aber für den Hauptverantwortlichen, denn er hat die Waffe illegal an den ahnungslosen Endkunden gebracht.

    Stimmt, wenn er vor 5 Jahren aufgehört hat sie zu verkaufen. Wenn ich nicht irre hatte Frankonia sie früher mal im Angebot und jetzt nicht mehr. Erinnert sich da jemand noch daran? Schneider, Hege, Ostheimer verkaufen sie ja noch immer, die haben bei der Verjährung Pech.

    PS: Ich finde es wirklich erschreckend mit welcher Ahnungs- und Sorglosigkeit manche Leute ihrem Beruf nachgehen.

  • @ Floppyk

    Er behauptet nicht, dass Waffen mit Indoor Pistons WBK pflichtig sind. Er sagt nur, dass andere dieser Meinung sind und weist lediglich auf diese anderen Meinungen hin.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Ich denke, dass die Verjährung (und auch die Strafandrohung) für den Händler wesentlich länger ausfällt als für den Kunden, denn der Händler handelt gewerbsmäßig. §52 Abs. 5 WaffG:

    (5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig... handelt.

    Wir reden hier also eher von 10 Jahren als von 5. Damit dürften so ziemlich alle jemals verkauften WHs strafrechtlich noch immer von Belang sein.

  • Bin ich mir nicht sicher, weil im §78 StGB steht unter Ziffer 4:

    Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

    Vermutlich also eher Verjährung auch nach 5 Jahren. Bin da aber natürlich kein Fachmann.

  • naja, aber selbst dann: Die Verjährungsfrist beginnt zu ticken, wenn die Tat vollendet ist. Bei gewerbsmäßgem Verkauf wird das wohl erst der Fall sein, wenn keine Waffen mehr verkauft werden.

  • "Tactical Dad" hat das historische Vorbild der White Hawk gefunden. Es ist die "Falco Arms" in 9mm Flobert, Ausführung externer Hammer.

    https://www.falcoarms.it/en/product/mon…andard-e-lusso/

    Die Fa. Falco Arms wurde 1964 gegründet und die Waffe, um die es geht, ist WBK-pflichtig. Eindeutig KEINE Perkussionswaffe und NICHT vor 1871 vorgestellt.

    Hier ein Vergleich der beiden Waffen:

    Falco-Peder.jpg

    Damit dürfte die Sachlage eindeutig geklärt sein. Die Hawk ist eindeutig erlaubnispflichtig.

    Nicht so toll finde ich, dass Pedersoli auf die Anfrage von "Tactical Dad" verneint hat, dass es überhaupt ein Vorbild gegeben hat. Hier hat die EINE italienische Waffenschmiede von einer ANDEREN italienischen Waffenschmiede abgekupfert. Evtl. hat es sogar eine Lizenzvereinbarung gegeben, das wissen wir nicht.

  • Damit dürfte die Sachlage endgültig geklärt sein - und die ehemaligen White Hawk Käufer können sich jetzt schon mal mit Kaffee und Kuchen eindecken.

    Hauptsache, die Haustür fliegt nicht um 5.00 morgens mit nem Knall aus den Angeln :))

    Das ist wohl das Problem mit grenzwertigen Gegenständen - mir kam das Teil von Anfang an dubios vor.

    Eine Tingle fand ich weniger komisch.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • "Tactical Dad" hat das historische Vorbild der White Hawk gefunden. Es ist die "Falco Arms" in 9mm Flobert, Ausführung externer Hammer.

    Und wer sagt daß die Falco nicht schon eine Kopie ist?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • NC9210

    Dann mach dich doch Mal auf die Suche nach einem anderen Vorbild. Es wird immer von "Gallerie gun" oder "Saloon Gun" als Vorbild gesprochen. Mir scheint es aber so, als ob die Google Bildersuche damit nicht das Geringste zeigt, was auch nur ansatzweise als Vorbild in Frage kommt. Ich glaube eher, dass die ganze Behauptung mit dem angeblichen Vorbild einer Perkussionswaffe an den Haaren herbei gezogen ist.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Nochmal, das waren damals Einzelstücke die extra für den Kunden gefertigt wurden ebenso wie vom Remmington Rider nur 200 Stück gebaut wurden. Da finden sich auch optisch ähnliche Bilder aber die waren meist auch in Flobert.

    Was ich nur angeregt hatte war das es auch möglich war das ein Büma halt das Rider System genutzt hat anstatt einen Zimmerstutzen auf Flobert auszulegen.

    Ist übrigens ein spannendes Thema was sich zu recherchieren lohnt da es die Anfänge des Plinkens sind.

    Na wenn das nun so kommt das sie WBK Pflichtig wird kann ich nur sagen Schande über die Händler die sie ungeprüft an die Kunden vertrieben haben anstatt einmal Perldersoli nach einem Vorbild zu fragen....... 👎

    Hoffe das macht dann auch eine große Runde mit potentiellen Schadensersatz und einer Amnestie für die Leute die heute noch solch eine Waffe besitzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (2. November 2021 um 09:38)