Black Deals bei Frank.
Der einzige Laden, der einfach UVP nach oben korrigiert. Das ist nur ein Bsp von vielen.
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Black Deals bei Frank.
Der einzige Laden, der einfach UVP nach oben korrigiert. Das ist nur ein Bsp von vielen.
der einfach UVP nach oben korrigiert
Die gleiche UVP findet man im PW-Store. Da hat Uma wohl angezogen.
der einfach UVP nach oben korrigiert
Die gleiche UVP findet man im PW-Store. Da hat Uma wohl angezogen.
ja kurz vorm black deal
War bisher immer der Preis.
https://www.shoot-club.de/Browning-GPDA-…alpistole-9mm-3
..und dennoch gibt es sie auch billiger in UVP.
Das ist leider bei sehr vielen Händlern ein nerviges Problem, aber Frankonia bzw. der Ottokonzern machen das sehr gerne mit.
Aktuell sind mit Black Deals alle für mich interessanten Waffen teurer, als ohne Black Deal und stattdessen mit dem bis vor kurzem noch funktionierenden 10€-Code "keiler23".
Ich kauf bei Frankonia eigentlich nur noch, wenn es sich nicht verhindern lässt.
Einer der Dauerrenner heuer. Macht aber auch Laune das Ding!
Die sollen die in Chrom mal auf diesen Preis setzen !
Gruß
Peter
Danke für die Info zur Airmagnum. Habe mal probeweise bestellt. Bin gespannt ob ich sie zu diesem Preis bekomme.
Mann könnte evtl dagegen vorgehen, wenn Lust und Zeit.
Mann könnte evtl dagegen vorgehen, wenn Lust und Zeit.
und Geld.
Einfach ne Mail hinschreiben dass genug Bestand vom Artikel da ist, der Storno daher nicht nachvollziehbar ist und ihr auf Erfüllung des Kaufvertrag besteht … dauert 2min und mit etwas Glück bekommt ihr sogar noch einen deutlich besseren Preis als die 139€
Wie gesagt, wenn Lust...
Dann lieber die nächste Gebrauchte XT inkl Zweibein, ZF und Schalli gebraucht für 150€ schnappen.
Der Verkäufer kann verkaufen, er muss nicht.
Das stimmt. Mit einer Bestellung bietet man dem Händler nur die Abnahme zu Preis X an. Dieser kann dann frei entscheiden, ob ein rechtskräftiger Kaufvertrag entsteht oder er ablehnt.
Daher kriegt man meist in der direkten Bestellbestätigung auch den Hinweis, dass diese Email automatisch kommt und noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Das stimmt. Mit einer Bestellung bietet man dem Händler nur die Abnahme zu Preis X an. Dieser kann dann frei entscheiden, ob ein rechtskräftiger Kaufvertrag entsteht oder er ablehnt.
Daher kriegt man meist in der direkten Bestellbestätigung auch den Hinweis, dass diese Email automatisch kommt und noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Ach wenn du theoretisch keinen Rechtsanspruch drauf hast wird Frankonia dennoch deine Bestellung so ausführen … das zeigt meine eigene Erfahrung
Ich hatte diesen Fall auch bereits einmal bei einem Produkt, welches sie wohl fälschlicherweise für 11%(!) des eigentlichen Marktpreises (statt 179,-€ für 19,95€) eingestellt hatten und habe es auch tatsächlich ethalten.
Andererseits wurde, wie weiter oben gepostet, auch schon mehrfach bei zu guten Angeboten direkt danach seitens Frankonias storniert.
Hallo,
zum Problem mit der 850 Airmagnum bei Frankonia...
Die haben es wohl leider immer noch nicht hinbekommen
Siehe hier Klick
Zitat von mir #597
...Ich habe dann bei Frankonia angerufen und mit einem netten Mitarbeiter telefoniert.
Wir haben dann rausgefunden, dass es wohl ein Problem mit den Bestellnummern im System gibt.
Man bestellt die 134834-65, storniert wird aber die 162258! Schaut mal in eure Storno E-Mails!
Die 162258 ist die alte Bestellnummer der Airmagnum. Wenn man die bei der Suche eingibt kommt "Ausverkauft".
Einfach bei Frankonia (09302 / 20 50 400) anrufen, Sachverhalt NETT erklären und per Telefon bestellen!
Dann bekommt ihr die Flinte auch für den Preis.
Gruß PlinKing
Einfach ne Mail hinschreiben dass genug Bestand vom Artikel da ist, der Storno daher nicht nachvollziehbar ist und ihr auf Erfüllung des Kaufvertrag besteht … dauert 2min und mit etwas Glück bekommt ihr sogar noch einen deutlich besseren Preis als die 139€
Ein Kaufvertrag wird nur in der Regel nicht bei Aufgabe der Bestellung abgeschlossen.
Die AGB sind nahezu IMMER so formuliert, dass Du als Kunde mit Abgabe deiner Bestellung ein Angebot an den Händler abgibst, dass dieser erst noch annehmen muss.
Zusätzlich steht bei den Preisen oder in den AGB meistens eine Klausel zu Irrtümern beim angegebenen Preis.
Gegen sowas vorzugehen ist nahezu aussichtslos.
Das sogenannte Preisauszeichnung Gesetz gilt nämlich meines Wissens nach nicht online, nur beim Kauf vor Ort (Preisschild im Laden an der Ware).