Rechtliche Konsequenzen durch Schreckschusswaffe?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.844 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2021 um 21:36) ist von Paramags.

  • Ich weiß, dass einige Online- Händler, die Seriennummer (unsichtbar für den Kunden) im Kundenkonto des jeweiligen Kunden hinterlegen, alleine schon aus Gründen der Garantie bzw. Rücksendungen. Wenn eine Waffe, aus welchen Gründen auch immer, an den Händler retouniert wird, weiß dieser, ob es sich auch wirklich um die Waffe handelt, welchem den Kunden einst zugeschickt oder vor Ort verkauft wurde. Und sollte die Polizei einmal diese Waffe enteignen, lässt sich, wie Esti es schon schrieb, herausbekommen, welchem Händler diese Waffe mal geliefert und an wem er sie verkauft hat.

    Wenn man 1 und 1 zusammenzählt, kommt man eigentlich selbst drauf, dass man direkt die Seriennummer dem Kunden zuordnen kann, der die Waffe als erstes erworben hat.

    Und bei polizeilichen Ermittlungen wird auch der kleine Händler, genau wie auch der Lieferant des Händlers Auskunft geben.

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

  • SSW sind (derzeit) nicht anmelde-, eintragungs- oder

    sonstwie nachweispflichtig. Viele der sich im Umlauf

    bzw im Besitz befindlichen SSW sind schon mehrfach

    veräußert und wieder gekauft worden. Was eine ordentliche

    Nachverfolgung schon ausschließt.

    Ich will sagen, es schreibt kein Gesetz vor, beim Verkauf

    von SSW irgendwelche Daten vom Käufer zu sammeln oder

    Kaufverträge auszufertigen. Das einzige was dem Verkäufer

    obliegt, sich von der Volljährigkeit des Käufers zu überzeugen,

    ggf noch auf den Transport, Führungsverbot ohne KWS und

    Verwahrung hinzuweisen, das wars auch schon.

    Was der neue Besitzer dann mit der erworbenen SSW anstellt

    liegt nicht mehr in der Macht und Verantwortung des VK.

    Ich verkaufe meine 150PS starke Maschine und der Käufer

    verursacht damit (bewußt) einen Unfall. Bin ich jetzt etwa

    Mitschuld, weil ich ihm die Maschine veräußert habe...!?

    Darf jeder der eine SSW veräußert überhaupt eine Datensammlung

    über jede Person die diese gekauft haben, anlegen?

  • Wenn man nicht gerade frisch 18 ist muss nichteinmal ein Ausweis vorgelegt werden wenn man Lokal einkauft.

    Meine lokal erstandenen SSW sind garantiert nicht auf mich registriert.

    Da habe ich mir ein Model ausgesucht, der Herr Musterman ist nach hinten gegangen und hat es geholt, Geld auf die Hand und fertig.

    Andersherum gab es früher schon durchaus Hausdurchsuchungen bei Leuten die sich Online bei Waffen Mustermann Ventile und Federn gekauft haben.

  • Das ist wohl richtig, dass man die Seriennummer nicht ewig nachverfolgen kann. Ich als Händler würde auch im Kundenkonto die Seriennummer hinterlegen, ansonsten kann der Kunde mir ja später in der Garantiezeit eine gleiche, aber nicht die wirklich verkaufte Waffe zur Reklamation vorlegen und diese beanstanden.

    Wenn ich gewerblich oder privat ein Auto verkaufe, wird auch ein Kaufvertrag gemacht, indem die Fahrgestellnummer des zu verkaufenden Autos erfasst wird.

    Wenn ich testmäßig anonym eine SSW bei der Polizei abgebe, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Polizei (wenn sie es wirklich will) anhand der Seriennummer herausbekommt, wer und wo diese Waffe verkauft/gekauft wurde. Ich denke, wir wissen in dieser Hinsicht weniger als wir ahnen.

    (Meine persönliche Meinung, ich mag mich auch tatsächlich irren, aber möglich ist alles)

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  • Gubi , da hast du sicher recht, aber es wird anders gehandhabt. Wenn ich eine Knifte vor Ort kaufe und ich kein Kundenkonto hab, dann wird der Ausweis entgegen genommen und alle notwendigen Daten aufgeschrieben.

    Dann bekommt man einen Zettel wegen KWS usw. gleichwohl auch die Bemerkung "es wird nichts registriert".

    Habe ich aber ein Kundenkonto, dann wird es eh registriert.

    Egal wo du SSW kaufst, es wird immer rigistriert wer sie gekauft hat. Und allein deswegen ist es in meinen Augen KEIN voreilender Gehorsam sondern eine Absicherung meinerseits, wenn ich die Käuferdaten speichere. Ich weis du hast dieses nicht angeprangert....nur so für die Allgemeinheit.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Gubi , da hast du sicher recht, aber es wird anders gehandhabt. Wenn ich eine Knifte vor Ort kaufe und ich kein Kundenkonto hab, dann wird der Ausweis entgegen genommen und alle notwendigen Daten aufgeschrieben.

    Dann bekommt man einen Zettel wegen KWS usw. gleichwohl auch die Bemerkung "es wird nichts registriert".

    Habe ich aber ein Kundenkonto, dann wird es eh registriert.

    Egal wo du SSW kaufst, es wird immer rigistriert wer sie gekauft hat. Und allein deswegen ist es in meinen Augen KEIN voreilender Gehorsam sondern eine Absicherung meinerseits, wenn ich die Käuferdaten speichere. Ich weis du hast dieses nicht angeprangert....nur so für die Allgemeinheit.

    Dann wird es auch so sein, wenn man wie im Onlineshop meine persönlichen Daten plus Ausweisdokument verlangt, dann ist es offensichtlich, dass auch die Seriennummer der Waffe intern hinterlegt wird. Wenn ich online in mein Kundenkonto schaue (egal wo) kann ich meine ganzen Bestellungen der letzten Jahre sowie meine Kundendaten aufrufen. Meinen Perso musste ich nur einmal mailen, bei weiteren Bestellungen nicht mehr.

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  • Paramags 8. September 2021 um 21:36

    Hat das Thema geschlossen.