Schüsse auf Balkon

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 6.176 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2021 um 15:00) ist von spyxx.

  • Das würde sich ja dann auf alle Fälle von führen innerhalb der Wohnung beziehen.

    Ein Balkon ist aber nicht "innerhalb" der Wohnung, sondern ausserhalb.

    (In der Gebäudewirtschaft zählt es sogar zum Dach)

    Auch wenn man eine "scharfe" Waffe aus dem Waffenschrank holt.

    Mein Waffenschrank z.B. steht im Keller.

    Von dort zur Wohnung, durch das Treppenhaus, geht's sicherheitshalber nur im Waffenkoffer.

    Auch wenn meine Nachbarn alle im Bilde sind und mich nicht fürchten ;) , kann immer mal ein Hausfremder entlang kommen und dann die Treppe verschmutzen. *lol*

  • Ein Balkon ist aber nicht "innerhalb" der Wohnung, sondern ausserhalb.

    (In der Gebäudewirtschaft zählt es sogar zum Dach)

    Gebäuderechtlich schon, aber er ist auch Teil der vermieteten Wohnung und wird nicht extra ausgewiesen wie bsw. ein Parkplatz.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Inhaber des Hausrechts ist auch ein Mieter.

    nur im Bezug auf seine Mieträume.

    Nicht im Bezug auf die Allgemeinflächen sowie Dach und Fassade.

    ob man mit einer SSW an Silvester auf dem Balkon schießen darf

    Meist wird es geduldet.

    Zum schiessen im öffentlichen Raum (bzw. mit Einwirkung in den öffentlichen Raum) bedarf es einer Schiesserlaubnis durch die Ortsbehörde (z.B. Bürgermeister)

    Privates Feuerwerk ist am 31.12. von 24:00 bis 01.01. 01:00 Uhr erlaubt.

    Zu anderen Zeiten ( Hochzeit, Polterabend) ist für privates Feuerwerk ebenfalls eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde nötig.

  • Gebäuderechtlich schon, aber er ist auch Teil der vermieteten Wohnung und wird nicht extra ausgewiesen wie bsw. ein Parkplatz.

    Es geht aber doch nicht um's Mietrecht oder so.

    Entscheident ist die Einwirkung auf den öffentlichen (auch eingeschränkt öffentlichen) Raum.

    Dabei macht es keinen Unterschied ob Du aus dem Fenster, aus der Türe, oder vom Balkon schiesst.

  • Ich weiß ja nicht wo du wohnst? Aber das scheint mir ja eine recht katholische Gegend zu sein????

    Vom 31.12. ab 24 Uhr bis 01.01. um 1 Uhr ist ja gerade mal eine Stunde???? Völlig unrealistisch! Vielleicht ein anderes Land???

    In der Regel ist Feuerwerk vom 31.12. ab 0,00 Uhr bis 01.01. um 24 Uhr erlaubt! Also volle zwei Tage!

    Wenn sich das mit deinen Aussagen zum Mietrecht auch so verhält dann gute Nacht! PS: berufl. Gebäudemanagement ;)

  • Ich glaube das Problem liegt doch wohl nicht darin das er auf dem Balkon mit Platzpatronen rumgeknallt hat, sonder weil er dabei mit einer "Waffe" in der Hand gesehen wurde.

    Hätte der Trottel sich etwas geschickter angestellt und sich bei der Aktion nicht sehen lassen, hätte er jetzt auch kein Problem.

    hätte, hätte, Lichterkette...

    Mindestens eine Ordnungswidrigkeit, und damit meine ich jetzt nur bezüglich dem "rumballern-und-dabei-gesehen-werden" (Erregung öffentlichem Ärgernis?) im eingeschränkten öffentlichen Raum , hat er sich jedenfalls redlich verdient,

    Glückwunsch...

    - ist nur meine Meinung

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Na ja, ich finde nicht das ein reines Erspähen einer Waffe am Fenster oder Balkon einen Polizeieinsatz auslösen sollte. Da man selbst Anscheinswaffen legal besitzen darf, kann es nicht sein, dass solange etwa keine Bedrohung vorliegt oder beobachtet wird, der spannende Nachbar einen Einsatz auslösen kann. Dies ist in der Realität freilich anders. Es gab ja bereits einen Polizeieinsatz wegen einem „bewaffneten“ Papp James Bond Aufsteller am Fenster. Ein Passant hatte eine bewaffnete Person in einer Wohnung gemeldet.

    Ich frage mich immer wer für einen solchen Nonsens die Kosten trägt. Vor allem falls noch Türen zu Bruch gehen usw.

    Gruß

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !

  • Meint Ihr solche Leute gibt es wirklich?? In den meisten Berichten wird immer ein naiv gekünsteltes Szenario beschrieben. Die "Mehrheit" (ihr wisst ja, ist mein Lieblingswort) ist dann zutiefst entsetzt und schreit ganz laut auf. Genau das was man erreichen will. Was letztendlich niemanden interessiert ist, wie das Ganze aus geht....man erfährt es ja auch nicht. Warum sollte man auch da nur ein Wort verschwenden? Die Saat ist in den Köpfen gesäht und mehr braucht es nicht.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Verstoß gegen das Waffengesetz? Ich denke der Wurf der SSW vom Balkon war nicht sehr schlau ;)

    Ansonsten muss man hier ganz klar trennen zwischen "sollte man nicht machen" und dem Gesetz.

    Ich habe auch viele Dekos also keine deaktivierten Waffen sondern Modelle wenn man so will. Die darf ich vollkommen legal rumliegen lassen.

    Meine Gartenhütte ist auch von einigen Nachbarn einsehbar. Je nach Blickwinkel kann man deutlich zwei alte Gewehre (Dekos) durch die Scheiben erkennen.

    Das hat keinen zu interessieren.

  • Wie kommst du darauf? Im Waffengesetz steht "befriedetes Besitztum".
    Dazu gehört natürlich für den Mieter sowohl die Wohnung als auch der Balkon, der Mieter ist der Besitzer.
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

  • Also manche User verstehe ich nicht.

    Da wird auf der einen Seite bemängelt das die Polizei schnell da ist , wenn einer mit einer Kurzwaffe auf dem Balkon hantiert.

    Auf der anderen Seite wir bemängelt , das die Polizei beim Amoklauf von München nicht schnell genug war , und privater Schusswaffenbesitz das Problem lösen könnte.

    Wie soll ein Zeuge der jemanden mit der Kurzen auf dem Balkon sieht wissen ob das eine scharfe Waffe ist , mit der er in die Luft schießt , oder ob es eine SSW ist ?

    Also warten ob in den nächsten 10 Minuten jemand tot umfällt ?

    Doch eher nicht.

    Wenn so ein Hirni , der wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetzt schon vorbestraft ist, Blödsinn macht , dann muss er mit Konsequenzen rechnen .

    Und das mit Recht .

    Durch solche Helden werden die Waffengesetze sicher nicht gelockert.

  • Es gehört zum Common Sense, in der Öffentlichkeit auch dann nicht seine Waffen vorzuführen, wenn dabei kein Gesetzverstoß begangen wird.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Maraudeur Finde ich auch, obwohl manch einer das vielleicht als "vorauseilenden Gehorsam" bezeichnen würde.

    Als ich meine Steyr neulich im Garten ablichten wollte, habe ich der auch ein Tuch übergeworfen und sie so über den gut einsehbaren und ohne Hoftor versehenen Eingangsbereich geschleppt. Da kann einfach jederzeit ein Post- oder Paketbote reinstolpern...

  • so , wie die aufgehtzt lage beim thema waffen ist, ist es einfach im eigen intresse besser, damit nicht rumzuwedeln oder rumzuballern... egal ob man das darf oder nicht.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich denke da an Silvester zurück. Bei uns in der Straße wurde zwar Feuerwerk abgebrannt, aber kaum SSW geschossen. Insofern habe ich mich mit meinen auch eher zurückgehalten.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich habe mit STG44, MP40 und einigen anderen SSW im Garten die Nachbarn unterhalten :)

    Aber wie gesagt: bei diesem Beitrag geht es nicht darum wie man darüber denkt, sondern gegen welche Gesetze verstoßen wurde.

    Die Staatsanwaltschaft bzw der Richter muss sich an Gesetze und nicht an Meinungen halten.

    Es nimmt doch hier auch niemand den Typen in Schutz.

  • Na ja, ich finde nicht das ein reines Erspähen einer Waffe am Fenster oder Balkon einen Polizeieinsatz auslösen sollte. Da man selbst Anscheinswaffen legal besitzen darf, kann es nicht sein, dass solange etwa keine Bedrohung vorliegt oder beobachtet wird, der spannende Nachbar einen Einsatz auslösen kann. Dies ist in der Realität freilich anders. Es gab ja bereits einen Polizeieinsatz wegen einem „bewaffneten“ Papp James Bond Aufsteller am Fenster. Ein Passant hatte eine bewaffnete Person in einer Wohnung gemeldet.

    Ich frage mich immer wer für einen solchen Nonsens die Kosten trägt. Vor allem falls noch Türen zu Bruch gehen usw.

    Gruß

    DSM

    Wenn jemand bei der Polizei anruft und von "Person hantiert mit Waffe" redet, dann reagieren die natürlich erstmal. Da kann man keinen Vorwurf machen, das ist auch nicht das Problem. Wenn sich herausstellt, dass kein Verstoß vorliegt rückt die Polizei halt wieder ab. das Problem entsteht erst wenn die Presse davon Wind bekommt, da ist dann immer von gefährlicher Waffe, Waffengesetz die Rede. Die Einstellung der Ermittlungen wird dann natürlich nicht veröffentlicht.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!