Dieser Vorfall ist interessant. Ich erinnere mich, dass es bereits gleich gelagerte Fälle in der Vergangenheit gab. Weiß jemand wie das ausgegangen ist?
Immerhin darf man ja nach § 12,4 WaffG auf eigenem umfriedeten Grund ... schießen. Das das nicht gerade klug war, ist klar, spielt aber in der rechtlichen Betrachtung keine Rolle. Vielleicht Erregung öffentlichen Ärgernisses? Aber wohl kaum Verstoß gegen das Waffenrecht. Auch die gefundenen Drogen haben ja damit m.E. nichts zu tun und ist eine andere Sache.
Wie ist da Eure kurze Meinung?