Schüsse auf Balkon

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 6.110 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2021 um 15:00) ist von spyxx.

  • Dieser Vorfall ist interessant. Ich erinnere mich, dass es bereits gleich gelagerte Fälle in der Vergangenheit gab. Weiß jemand wie das ausgegangen ist?

    Immerhin darf man ja nach § 12,4 WaffG auf eigenem umfriedeten Grund ... schießen. Das das nicht gerade klug war, ist klar, spielt aber in der rechtlichen Betrachtung keine Rolle. Vielleicht Erregung öffentlichen Ärgernisses? Aber wohl kaum Verstoß gegen das Waffenrecht. Auch die gefundenen Drogen haben ja damit m.E. nichts zu tun und ist eine andere Sache.

    Wie ist da Eure kurze Meinung?

    https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtte…lteuf2brwgvuo0c

  • Ist kein Verstoß gegen das Waffenrecht.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Daraus machen die doch bestimmt eine vorgetäuschte Straftat.

    Ein Bekannter hat auf einem NICHT befriedeten Grundstück geschossen, um Vögel von den

    Obstbäumen zu verjagen.

    Seinen alten Vater hat das SEK auf den Boden geschmissen.

    Leider darf ich die beiden nicht darauf ansprechen wie es ausgegangen ist, juristisch, meine ich....

    Ich hätte den De ppen angezeigt der die Polizei gerufen hat.....

    War ja auch Vortäuschen einer Straftat. :saint:

  • Unnötiges Lärmen nach 117 OWIG kommt auch kaum in Frage und dürfte die Polizei kaum interessieren, wenn nicht von anderen angezeigt.

    Wäre dann eh ferner liefen, würde ich sagen.

  • War ja auch Vortäuschen einer Straftat. :saint:

    Nur, wenn er vom Balkon aus auf Leute gezielt hätte.

    Mal angenommen, man spielt einen Egoshooter und stellt die Boxen so laut, dass die Nachbarn an echte Schüsse glauben. Dann rückt unter Umständen auch das SEK an, aber deshalb war es kein Vortäuschen einer Straftat.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Wer Drogen zu Hause hat und dann auf diese auf sich aufmerksam macht, ist natürlich mega dumm. Daran hat wohl keiner Zweifel. Dummes Handeln allein ist aber noch kein Straftatbestand (, sondern muss vom Leben selbst bestraft werden). Dennoch ist es ja interessant, warum bei Vorfällen dieser Art immer vom Verstoß gegen das Waffenrecht die Rede ist, zumal hier ja auch kein Geschoss dabei ist, was über die Grundstücksgrenzen fliegen könnte.

  • Dennoch ist es ja interessant, warum bei Vorfällen dieser Art immer vom Verstoß gegen das Waffenrecht die Rede ist

    Die Presse übernimmt die Meldung von einer Nachrichtenagentur, welche zeitnah von der Polizei informiert wurde. Da bedeutet aber nicht, dass die Staatsanwaltschaft hinterher ein Verfahren einleiten muss.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Nur, wenn er vom Balkon aus auf Leute gezielt hätte.

    Das wäre in der Tat wohl eine strafrechtlich relevante einer Bedrohung mit Waffengewalt.

    Die Presse übernimmt die Meldung von einer Nachrichtenagentur, welche zeitnah von der Polizei informiert wurde. Da bedeutet aber nicht, dass die Staatsanwaltschaft hinterher ein Verfahren einleiten muss.

    Wohl war. Was der Staatsanwalt davon macht, wissen wir nicht und wie die Verhandlung ausgeht werden wir wohl auch nicht erfahren. Aber so wird das wohl sein, dass da schon der Verstoß WaffG einfach angenommen wird, wenn da eine Waffe im Spiel war.

  • Es gab ja in Tübingen neulich einen ähnlichen Fall, der wurde glaub ich im Laberthread besprochen.

    Meine Meinung ist: Am meisten gestört hätte auch mich die Lärmbelästigung. Auch wenn ausdrücklich erlaubt, sollte man sich solchen Unfug in dicht bebautem Gebiet einfach sparen.

    Eine Ausnahme stellt Neujahr dar, dort ist die Akzeptanz bzw. die Hemmschwelle, bei der Polizei anzurufen, einfach höher.

  • darf man ja nach § 12,4 WaffG auf eigenem umfriedeten Grund ... schießen

    laaaaangsam.

    Das stellt nämlich zunächst auf das persönliche Eigentum an Grund und Boden ab.

    Also das "befriedete Eigentum"

    Bin ich lediglich Besitzer der Wohnung (oder d. Grundstücks) dann ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.

    Ist man nur Miteigentümer (Eigentumswohnung) könnte wohl die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (jur. Person) nötig sein.

    Andererseits könnte auf einem Balkon auch schon Öffentlichkeit vorliegen?

    Wenn der Balkon von der Strasse oder anderen Häusern einsehbar ist, könnte das der Fall sein.

    Dann könnte schon das herumfuchteln mit einer Schusswaffe als Einschüchterung / Nötigung aufgefasst werden.

  • Hallo,

    wie dämlich muß man sein , egal ob erlaubt oder nicht, sich auf den Balkon zu stellen und in die Luft

    zu schießen. Es kann nicht jeder unterscheiden ob scharf oder Kartusche.

    Es gibt genug andere Orte.

    Das Kerlchen hat nichts anderes verdient.

    Außerdem ist es unserem Hobby nicht unbedingt zuträglich.

    Gruß

    Radi

    PCP Pistolen und div.

  • Bin ich lediglich Besitzer der Wohnung (oder d. Grundstücks) dann ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.

    Ist man nur Miteigentümer (Eigentumswohnung) könnte wohl die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (jur. Person) nötig sein.

    Glaube ich nicht. Das würde sich ja dann auf alle Fälle von führen innerhalb der Wohnung beziehen. Auch wenn man eine "scharfe" Waffe aus dem Waffenschrank holt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich dachte, dass hier nicht über Straftaten mit Waffen diskutiert wird?


    Und jetzt bin ich auf die erste spitzfindige Entgegnung gespannt...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Eben, keine Straftat, sondern allg. Diskussion um einen interessanten Vorfall. Auch keine Politik 8)

    Nene, genau steht im 12/4 "durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum"

    Inhaber des Hausrechts ist auch ein Mieter. Er verfügt, wer oder was in deiner (gemieteten) Wohnung oder Grundstück geduldet wird. Etwas anderes ist der Besucher oder Gemeinschaftseigentum. Dort bedarf es der Zustimmung.

  • Das Thema berührt im weiteren Sinne die Frage, ob man mit einer SSW an Silvester auf dem Balkon schießen darf, und das dürfte so Einige hier betreffen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -