mit individuellen gründen kommst du bei einer behörde garantiert nicht weiter - das sind wünsche aber kein bedürfnis i. s. d. waffenrechts.
nach dessen lesart ist allein der nachweis relevant, dass in einen verband eine gewisse disziplin mit dem LG geschossen wird. und nach alledem, was hier zu lesen war, müsste ich damit wohl auch weiter kommen in der sache. ich halte euch euch auf dem laufenden. kann aber dauern...