Das Führen von Elektroschockern mit PTB Zeichen ist laut WaffG nicht verboten. Was schreiben die da für einen Quatsch?
Edit: Auf den §1 beziehen sie sich aber nur wg. der Waffendefinition.
"Waffen im Sinn des §1 Absatz2 des Waffg"
Das Führen von Elektroschockern mit PTB Zeichen ist laut WaffG nicht verboten. Was schreiben die da für einen Quatsch?
Edit: Auf den §1 beziehen sie sich aber nur wg. der Waffendefinition.
"Waffen im Sinn des §1 Absatz2 des Waffg"
Mal so aus "dumm" gefragt: Wie machen das Ordonnanzschützen in Deutschland?
Mein Schwedenmauser ist Bj. 1900, hat einen gültigen deutschen Beschuss-Stempel, sieht aus wie neu und schiesst einwandfrei.
Das ist sogar bei meinem scharfen S&W 686 so. Sehe da kein Problem.
Ich habe mal angefragt, wann die wieder lieferbar ist. Die gefällt mir.
Ich hab die in 6" scharf und suche diese CO2 Version schon länger. Bitte sag Bescheid, wenn die irgendwo lieferbar ist
Ich verwende bei Kws, egal ob kalt, oder heiss, einen unbenutzten roten Kabelbinder, den ich komplett durch den Lauf schiebe. War noch jede Aufsicht zufrieden damit
Na, dann bin ich wohl die grosse Ausnahme. Ich hatte da wg. einer EWB-pflichtigen Druckluft Büchse von FX per Mail angefragt, bin relativ kurz angebunden abgefertigt worden und eine weitere Detailanfrage von mir wurde gar nicht mehr beantwortet.
Leider ist Benke der Generalverteter für FX, was die Modelle jenseits der 7.5J Grenze angeht und so habe ich das Projekt eben beendet.
Ich hab da 2019 mal was bestellt und war sehr zufrieden.
Jetzt, durch diesen Thread, hab ich mich wieder an den Laden erinnert....
....und gleich noch was bestellt...(hab sogar was halbwegs Sinnvolles gefunden)
Leider handeln einige SB nicht gesetzeskonform. Und nicht immer kann man sich wehren. Gottseidank ist mein Amt da korrekt. (noch)
Ich bin mir gerade nicht sicher, glaube aber das ich damals auch eine Disziplin angeben musste.
Beim BSSB sicher nicht:
[...] also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes) [...]
Ich dachte nur Verbände können sich eine Schießsportordnung genehmigen lassen? Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Ich denke, das bezieht sich auf §15a Satz3: "
Die Genehmigung von Sportordnungen ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15 Absatz 1 erfolgt, wenn die Vorgaben des § 15 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a und Nummer 7 sowie die Vorgaben des Absatzes 2 Satz 2 erfüllt sind."
Ich musste für Gelb keine Disziplin oder Waffe angeben. Wie auch - sie wurde mir ja 'leer' ausgestellt.
Man muss das getrennt sehen. Zum einen braucht man das OK des Vereins, der auf seinen eigenen Bedürfnisse achtet,....
Der Verein bescheinigt keine Bedürfnisse (mehr). Der Verein bestätigt die 12/18 Termine. Und zwar ohne wenn und aber. Wenn er das nicht tut: Verein wechseln.
Sehe ich anders, da es sich um eine Erstausstellung des Gelben handelt...
da will der Verband ein Wörtchen mitreden. ....
In welchem Landesverband trägt man im Antragsformular für die Bedürfnisbescheinigung einer Gelben eine Disziplin ein?
Ich zitiere mal aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG (WaffVwV) zu §14:
"...
Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist..."
Der Erwerb einer Druckluftwaffe über 7.5J für die Disziplin 'Field Target' auf Gelb ist also kein Problem, egal, in welchem Verband man selbst organisiert ist.
Das deckt sich übrigens mit der Auskunft meines SB nach einer Anfrage durch mich.
Wenn du die Gelbe schon hast, dann sollte es kein Problem darstellen.
Vielen Dank für die Antworten und sorry fürs OT
Hast du schon eine gelbe WBK und schon eine Waffe eingetragen kannst du im Rahmen 2/6 einfach kaufen und eintragen ohne erneuten Bedürfnisantrag.
Ich habe eine Grüne mit 2 eingetragenen KWs (9x19mm und .357 Mag) und eine Gelbe. Die Gelbe ist noch leer. Ich bin im DSB.
In der DSU gibt es sogar noch eine Menge weitere interessante Disziplinen für LG >7,5J!
Gruß
UCh
Soweit ich das jetzt verstanden habe, reicht mir für den Erwerb ja eine Diszi der SpoO eines anerkannten Verbandes, auch wenn ich in diesem Verband gar nicht bin, oder?
Ich war gestern seit einer gefühlten Ewigkeit wieder Mal auf unserem Schießstand und habe da eine HW97
in 16 Joule ausprobiert, weil ich das Teil kaufen möchte.[...]
Ich hab mich neu verliebte und kaufe sie.Gruß Mirko
Ich würde mir auch gern ein Luftgewehr jenseits der 7.5J auf gelbe WBK kaufen. Aber mit welcher Disziplin begründet man da sein Bedürfnis? Oder kaufst du die HW auf JJS?
Problematisch?
Rechtlich für mich nicht, bin Schweizer mit entsprechendem Wohnsitz.
Materialmässig auch nicht! Sind das Ergebnis vielfacher Versuche. Innenkörper des Sabots GFK mit Faserverlauf in Schussrichtung, überzogen mit einer dünnen schicht Thermoplast. Im Lauf saubere Führung bis ~1450m/sek, sauberes Trennen vor der Mündung und anschliessend fast rückstandslose Zerlegung des Sabots.
MfG
Mitr
Glückliche Schweiz Leider kann ich aufgrund eben der rechtlichen Situation hier nicht mitreden. Klingt aber geschmeidig
Ah, verstehe....Danke für die Info.