@ Markarov: Habe ich doch geschrieben, es ergibt sich aus § 7 StGB. Deine Beispiele passen da rein: Wenn es in Frankreich legal ist, kein Problem. Wenn Du aber in Frankreich etwas illegales tust, dort nicht erwischt wirst es in Deutschland aber ebenso strafbar ist, kannst Du auch hier für eine im Ausland begangene Tat bestraft werden. Achtung das ist nur ein möglicher Fall. Weitere sind, wenn das Opfer ebenfalls Deutscher ist usw. Steht alles in § 7 StGB. Nur deshalb habe ich darauf hingewiesen dass es für deutsche Bürger eben nicht so ist, dass es Regionen gibt in denen die deutschen Gesetze nicht greifen. Für deutsche gelten nationale Regeln im Rahmen des § 7 StGB weltweit.
@ El Tadashi: Meine Ausführungen mögen zwar juristisches Haarespalten sein, aber glaub mir, es ist so. Ich mache das beruflich und da brauche ich über solche Sachverhalte nicht mehr groß nachdenken. Deiner Ausführung, man habe sich an die Gesetze des Gastlandes zu halten, ist richtig. Dennoch gilt für Dich als Deutscher im Ausland auch weiter nationales Recht, im Rahmen des § 7 StGB.
Ich denke ich werde mir solche Feinheiten in diesem Forum zukünftig sparen. Wir wollen ja über freie Waffen und nicht über Jura sprechen.
Gruß
DSM