Aus dem Waffengesetz natürlich, in Verbindung mit dem Beschussgesetz.
Das Waffengesetz unterscheidet zwischen Salutwaffen (das sind IMMER Langwaffen) und Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassung nach §8 Beschussgesetz (also mit PTB-Prüfzeichen). Salut-Kurzwaffen gibt es nicht (jedenfalls nicht im Waffengesetz).
Eine Zeitlang schien es unklar, ob die PTB-Kurzwaffen, die eigentlich umgebaute, ehemals scharfe Waffen sind, unter die "LEP"-Regelung fallen und somit als "gekorene" SRS-Waffen WBK-pflichtig sein müssten. Das hat man dann aber so nicht gemacht, die PTB-Zulassung wurde nicht angetastet. Nur hat man dann die Anforderung für Neuzulassungen verschärft, deshalb gibt es nur den Altbestand. Der bleibt aber frei.