Die "Platzdeko" Frage ?

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 21.962 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Oktober 2021 um 22:08) ist von JMBFan.

  • Aus dem Waffengesetz natürlich, in Verbindung mit dem Beschussgesetz.

    Das Waffengesetz unterscheidet zwischen Salutwaffen (das sind IMMER Langwaffen) und Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassung nach §8 Beschussgesetz (also mit PTB-Prüfzeichen). Salut-Kurzwaffen gibt es nicht (jedenfalls nicht im Waffengesetz).

    Eine Zeitlang schien es unklar, ob die PTB-Kurzwaffen, die eigentlich umgebaute, ehemals scharfe Waffen sind, unter die "LEP"-Regelung fallen und somit als "gekorene" SRS-Waffen WBK-pflichtig sein müssten. Das hat man dann aber so nicht gemacht, die PTB-Zulassung wurde nicht angetastet. Nur hat man dann die Anforderung für Neuzulassungen verschärft, deshalb gibt es nur den Altbestand. Der bleibt aber frei.

  • Aus dem Waffengesetz natürlich, in Verbindung mit dem Beschussgesetz.

    Das Waffengesetz unterscheidet zwischen Salutwaffen (das sind IMMER Langwaffen) und Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassung nach §8 Beschussgesetz (also mit PTB-Prüfzeichen). Salut-Kurzwaffen gibt es nicht (jedenfalls nicht im Waffengesetz).

    Eine Zeitlang schien es unklar, ob die PTB-Kurzwaffen, die eigentlich umgebaute, ehemals scharfe Waffen sind, unter die "LEP"-Regelung fallen und somit als "gekorene" SRS-Waffen WBK-pflichtig sein müssten. Das hat man dann aber so nicht gemacht, die PTB-Zulassung wurde nicht angetastet. Nur hat man dann die Anforderung für Neuzulassungen verschärft, deshalb gibt es nur den Altbestand. Der bleibt aber frei.

    Nochmals vielen Dank - und eine andere Frage: Westenrevolver von Neumann, Uberti etc in 9mm Knall werden oft als "Umbauten" beschrieben. Das ist meiner Meinung nach falsch, da es ja nie scharfe Waffen waren. Im Grunde sind es Gaswaffen, zu deren Produktion viele Teile aus scharfer Produktion benutzt werden.

  • "Umbauten" ist halt eine übliche Floskel bei Egun. Genau wie:

    -Waffenstahl
    -butterweicher Schloßgang
    -scharfe Mündung

    Kenner und Sammler wissen Bescheid

    du hast bzgl der Salutumbauten die Floskel "Altbestand zählt" vergessen :D

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Kenner wissen Bescheid :D

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Na, klasse.

    Jetzt krieg ich wieder kein Auge zu, weil ich nun

    rumgrüble, worüber genau die Bescheid wissen...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Quintessenz?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sorry, wenn ich im Moment keinen Kopf dafür habe. Ich habe aktuell noch mehrere ungelesene DWJ und auch das letzte Visier-Spezial liegen. Kommendes Wochenende habe ich einen Lehrgang und hole das aber nach.

    Auf die Schnelle habe ich beim Querlesen aber schon gefunden, dass ab Stichtag jeden Erwerb und Überlassung einer Dekowaffe der Behörde anzuzeigen ist. Es geht aus dem Artikel nicht hervor, dass es nur "neue" Deko gemeint sind, sondern so geschrieben - alle.
    Wie schon von mir geschrieben, kommt der "EU Deaktivierungsbescheinigung" eine besondere Bedeutung zu. Dieses Dokument muss zwingend immer bei der Waffe bleiben. Auch beim Transport und insbesondere bei einer Überlassung an Andere. Ich schrieb ja kürzlich schon, dass man diese Bescheinigung faktisch als eine WBK für Deko ansehen kann, die jedoch nicht namentlich bezogen ist. Der Verlust dieser Bescheinigung ist anzuzeigen!
    Somit ist es künftig wichtig, dass beim Erwerb von EU-Deko auch diese Bescheinigung beiliegt. Vermutlich wird man diese bei Anmeldung vorlegen müssen.

    Der Altbestand bleibt anmeldefrei, sowie auch ein Bestandsschutz fortbesteht. Auch ein Überlassen an Andere ist erlaubt, unterliegt aber dann der Anmedepflicht,

    Wichtig scheint mir:
    Zitat: "Da eindeutig klargestellt ist, dass diese nach vormaligem Recht abgeänderten Waffen ihre Waffeneigenschaft nicht (mehr) verloren haben, ist der Erwerb und Besitz für den Neuerwerber nicht mehr einfach erlaubnisfrei möglich."

    Die DWJ schriebt weiter, dass bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt wurde, wie das künftig gehandhabt werden soll, auch weil noch keine Anträge diesbezüglich bekannt sind. Es ist ebenso unbekannt in welcher Form eine solche Erlaubnis aussieht oder ob eine grüne WBK ausgestellt wird.
    Klar scheint aber zu sein, dass auch bei solchen Deko keine Sachkunde, kein Bedürfnis und zertifizierter Waffenschrank nötig sein wird.

    Somit widerspricht sich das auch ein wenig. Es sei denn, die Anmeldung bei Überlassung ist zwar zwingend, jedoch an keiner weiteren Voraussetzung gebunden.
    Das hätte man dann auch einfacher im WaffG verfassen können.

    In Kurzform liest sich das für mich so:
    Altdeko ohne Bescheinigung:
    Besitz ohne Anmeldung wie gehabt möglich. Der Besitzer braucht sich um nichts kümmern. Aber Überlassung ist mindestens meldeplfichtig. Ob dann die Behörde eine EU Deaktivierungsbescheinigung fordert, was bei Alt-Deko faktisch unmöglich ist, bleibt abzuwarten.
    Künftiger Erwerb von Dekowaffen ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Ob dann für Alt-Deko ohne diese Bescheinigung noch besondere Probleme erwachsen, bleibt abzuwarten, wie man momentan auch nicht weiß in welcher Form dann eine solche Erlaubnis erteilt wird.
    Aber es ist deutlich komplizierter und in den Feinheiten noch ungeklärter, als wie sich das bei den Salutwaffen verhält.

    Zitat und meine Anmerkungen beziehen sich aus der DWJ Heft 09/2020, S. 8 ff

    Nachtrag: Ich bin mal gespannt, wie das mit dieser EU Deaktivierungsbescheinigung funktionieren wird. Bei Erlaubnisinhabern ist die Wichtigkeit der WBK von vorne herein klar, zumal diese namentlich ausgestellt ist und der Verlust tüchtig Gebühren kostet. Aber bei einer losen Bescheinigung in Form eines einfachen A4 Blattes, welches einfach bei Neukauf der Waffe beiliegt, dürfte es genauso wie eine Bedienungs- oder Pflegeanleitung verhalten, die bei den meisten Gebrauchtkäufen auch nie beiliegt. Wer im Thema nicht drin steckt, wird die Papiere einfach irgendwo hinlegen oder sie gleich im Karton lassen, der später zum Altpapier geht.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (26. August 2020 um 17:21)

  • Autsch!!! - da bekommst ja ein Deja-Vu, ...und Hirnkrebs ;(

    Bin ja gespannt, wie das im Richtigen Leben jetzt durchgeführt wird, vor allem das Bedürfnis für die Salutwaffen und dessen "Anerkennung" wird noch sehr lustig werden - da ist nirgends ein Wort von "Bestandsschutz oder wirtschaftliche Umstände etc." - da werden viele Salutwaffen sehr schnell zu Schrott werden - habe daher nicht verstanden, warum die auf den Auktionsplattformen aktuell immer teurer werden - oder hat jetzt jeder eine Filmproduktion. ??? :whistling:

    Die "kalte Enteignung", die man bei den "gekorenen LEP"s" bereits eingeführt und durchgezogen hatte, hat offenbar mutiert und durch die Hintertür einen weiteren Ableger geboren - die "Bedürfnisgeprägte Enteignung".

    Bei den LEP wurden zumindest wirtschaftliche Gründe (ggf.) noch anerkannt, aber trotzdem hat man die Umbauten unverkäuflich und wertlos gemacht - trotz WBK-Pflicht und Registrierung - bei den Salutis kommt jetzt m.E. die Steigerung der "kalten Enteignung" - schwupps und weg, ...

    Nebenbei sieht man an der ganzen Gesetzgebung, wie sehr unser Staat offensichtlich auch den - gründlich überprüften WBK-Inhabern misstraut - daher, ... Autsch!!!

    M.E. zeigt die ganze Entwicklung doch deutlich, dass man - mit List und Tücke und Geduld mit der "Menschheit" alles machen kann, was man will - jeder steht unter Generalverdacht, ... keine "Waffen" unter das Volk - wobei ich hier mit Waffen nicht nur Schusswaffen meine - Messer, Gebeln, PKW, LKW etc. kommen da noch dazu :S

    Jetzt sind es halt die (Schuss-) Waffen (in Privathand), die auf der Liste der auszurottenden Arten stehen - demnächst sind es dann halt die SUV oder das Schweineschnitzel aus nicht biologisch gerechter Zucht, die nix mehr für Normalmenschen sind - und halt einfach, gesetzlich komplett verklausuliert, dass es Otto Normalverbraucher gar nicht kapieren kann und ohne Jurastudium begreift - verboten werden.

    Klein fängt es an, und am Ende der Geschichte hat dann niemand mehr eine normale Gabel, da alles andere "verboten" ist - weil sooooo gefährlich.

    Da harre ich den Dingen, die da noch kommen mögen.

  • Nochmals vielen Dank - und eine andere Frage: Westenrevolver von Neumann, Uberti etc in 9mm Knall werden oft als "Umbauten" beschrieben. Das ist meiner Meinung nach falsch, da es ja nie scharfe Waffen waren. Im Grunde sind es Gaswaffen, zu deren Produktion viele Teile aus scharfer Produktion benutzt werden.

    ..das sind kein Umbauten. Sie wurden parallel zu den scharfen Waffen produziert. Soweit, so legal.. n.m.M....
    Stutzig sollte man werden, wenn man bei einem Deko Revolver (hier SAA) das liest:
    "...geliefert werden alle Teile des Revolvers ohne Lauf, Trommel und Rahmen. Diese 3 Teile werden dem Höchstbieter auf Wunsch kostenlos überlassen."
    Ging gerade erst wieder einer über die Bieterrampe... (wohlgemerkt OHNE PTB).
    :ban:

  • Kleines Update: Ich hatte EINE Salut-Langwaffe behalten, war sowieso ein billiges Ding. Nur aus Neugier habe ich dann eine WBK beantragt und angegeben, dass ich damit Aufnahmen für meinen (sehr kleinen und eher privaten) YouTube-Kanal machen will und das Ding nur dafür angeschafft habe. Da ich die Waffe (und auch keine andere) aber bisher NICHT in einem Video gezeigt habe, hatte ich nicht viel Hoffnung. Aber was soll ich sagen, man hat mir die Erlaubnis erteilt!

    Jetzt muss ich wohl doch ein paar Videos damit drehen, sonst wird man mir die WBK wohl wieder wegnehmen, in ein paar Jahren oder so.

  • Naja, die Gefährdung durch die Salutwaffen hat man wohl eher in der Umbaubarkeit gesehen. Eine registrierte Salutwaffe gefährdet niemanden. Deshalb war man wohl eher großzügig.

  • Das spielt keine Rolle. Ebensowenig ob das Gesetz unsinnig ist. Der SB hat ein Bedürfnis zu verlangen und das steht recht genau im Gesetz. Nicht nur meiner Auffassung ist so ein Bedürfnis von privat nicht zu erbringen. Das hatten wir aber schon mal.

    Wenn es nun wider Erwarten doch geklappt hat, ist es ja gut. Aber das wird leider keine Regel werden.

  • Da die Anmeldefrist ohnehin vorbei ist und die Abertausend nicht angemeldeten Salutwaffen jetzt irreversibel illegal sind, erübrigt sich die Frage nach der „Regel“. Die Ära der Salutwaffen ist vorbei. Ich sehe aber einen Markt für „geborene“ SSW-Langwaffen mit PTB-Zeichen, als legale Requisiten.