Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 86.475 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • Na ja - JEIN !

    Denn so eindeutig ist das dann eben doch gar nicht bzw. dann doch, denn solche Messer sind wiederum erlaubt bzw. eben nicht verboten, nach dem Wortlaut des Gesetzes:

  • War eben Einkaufen und hab son Dingen mitgenommen.
    Wenn schon das BKA Karambits nicht als Einhandmesser einstuft, dann die Teile erst recht nicht. Der Griff steht auch nicht 90° zum Heft was für die volle Kraftübertragung ja wichtig wäre.
    Für Stiche meiner bescheidenen Meinung nach nicht besonders geeignet.
    LG.

  • Meine Frau benutzt nur solche Messer aber das ist dem Umstand geschuldet, das sie stark unter Rheuma in Händen leidet und sie mit herkömmlichen Messern nicht oder nur mit starken Schmerzen arbeiten kann und deswegen wurden solche Messer erfunden um Rheumakranken das Arbeiten zu erleichtern

  • Ich vermute mal, die Klingenstärke des gebogenen Küchenmessers ist zu dünn, um es als Waffe einzusetzen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Klinge beim Küchenmesser liegt bei 2,5 cm, um annähernd als Stichwaffe eingesetzt zu werden müsste die Klinge aber zur anderen Seite geschliffen sein.
    Das gebogene ist ne Karambit Klinge im Vergleich zum Küchenmesser.

    Wie ist deine Frau denn zufrieden mit den Messern? @der leipziger
    Ich war heut nicht sehr angetan beim Tomaten und Gurken schneiden aber werde es mal ne Woche testen. Kann auch einfach ungewohnt sein, ein Messer so zu halten.
    Für Rheumapatienten aber bestimmt nicht verkehrt.
    LG.

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (16. Februar 2021 um 18:32)

  • Weder die Dicke, noch die Stabilität der Klinge ist waffenrechtlich relevant.
    Ein Küchenmesser mit >12cm Klinge ist z.B. trotzdem vom Führverbot betroffen.

    Ein Balisong mit dünner Küchenmesserklinge wäre trotzdem ein verbotenes Messer.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Nochmals zum Thema Altdeko.

    Meine Recherchen haben ergeben, dass Altdeko (vor der EU-Deaktivierungsverodnung) nicht meldepflichtig sind.

    Allerding muss Überlassung, Vererbung und Vernichtung angezeigt werden.

    Kann da noch jemand weitere Ausführungen machen.

  • Einfach hier durchlesen dann findest du die Antwort. Und wenn du es schon gelesen hast dann hast du ja die Antwort. Leider sind die schönen Deko Zeiten vorbei.

  • Wieso sollen da die schönen Zeiten vorbei sein. Es besteht Besitzstandswahrung für alle vor 2017 erworbenen (Alt)Deko Waffen, die nicht nach der EU-Deaktivierungsverordnung umgebaut sind. Das gilt auch für Deko bei denen in den 1970er Jahren nur das Patronenlager zugeschweißt wurde.

    Verschlüsse und Läufe sind vollkommen unversehrt.

    Genauso schreibt es auch unser Landratsamt auf seiner Web-Seite

    Quelle: Änderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020 (Stand 20.12.2019) – Schießclub Oberpfalz Ost e.V. (scoo-cham.de)

    Nach früherem deutschen Recht unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die nicht die Anforderungen der EU Deaktivierungs-Verordnung erfüllen, werden künftig wie scharfe Schusswaffen behandelt. „Alt-Dekowaffen“ bleiben jedoch solange erlaubnis- und auch anzeigefrei, wie sie nicht den Besitzer wechseln. Erst bei einem Besitzwechsel (auch im Erbfall) oder bei dem Verbringen in einen anderen EU Mitgliedstaat müssen Alt-Dekowaffen nach den neuen Vorgaben nachdeaktiviert werden. Für den Fall des Besitzerwechsels kann auch eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt werden, die unter erleichterten Voraussetzungen (keine Waffensachkundeprüfung erforderlich) erteilt wird.

    Nach den Vorschriften der EU Deaktivierungs-Verordnung abgeänderte (unbrauchbar gemachte) Feuerwaffen, bleiben zwar erlaubnisfrei, der Neuerwerb muss künftig allerdings angezeigt werden.

    Auch das Abhandenkommen von unbrauchbar gemachten Dekowaffen muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Wurli (6. Juli 2021 um 18:19) aus folgendem Grund: Und hier die Ursprungsquelle (AWaffV) Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen (1) Für Schusswaffen, die1.vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, 2.vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder 3.vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind, besteht die Berechtigung zum Besitz fort, es sei denn, die Schusswaffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht. Im Übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes. (2) Wer gemäß Absatz 1 Satz 1 zum Besitz einer dort genannten Schusswaffe berechtigt ist, kann diese erlaubnisfrei überlassen. § 37a Satz 1 Nummer 1, § 37e Absatz 3, §§ 37f und 37h des Waffengesetzes gelten entsprechend. (3) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen ist weder ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes noch ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengesetzes erforderlich. (4) § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen entsprechend.

  • Jupp, ich mich dahingehend korrigieren. Bei Messer-Attentaten werden bevorzugt Küchenmesser eingesetzt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Auch wenn das Thema eigentlich schon durch ist, habe ich eben eine Mail von Niedermeier bekommen wo nochmals aufgeklärt wird wie man sich zu verhalten hat, und was man behalten darf, und was nicht.

    Ich zitiere die Mail mal:

    "

    !!!!! WaffG.Neu - Fristsetzungen bis 01.09.21 !!!!!

    Salutwaffen:

    Seit dem 01.09.20 sind Salutwaffen eintragungspflichtig. Ein Bedürfnis und somit eine Erwerbsberechtigung bekommt man jedoch nur zur Brauchtumspflege (z.B. Gebirgsschützen) oder als Filmausstatter. Bitte beachten Sie, dass Sie Salutwaffen bis zum 31.08.21 an einen Büchsenmacher, Waffenhändler, die örtliche Behörde oder einen der zuvor genannten Berechtigten abgeben müssen.

    Alternativ können Salutwaffen nach den neuen EU-Vorschriften auf Deko umgebaut, einzeln vom Beschussamt zertifiziert und dann vom Kunden/Käufer mittels Anzeigebescheinigung bei der örtlichen Behörde gemeldet werden. Die deutschen Beschussämter schöpfen hier aus dem Vollen, sodass der Dekoumbau und die Einzelzertifizierung zusammen ab ca. 500 € möglich sind.

    Grundsätzlich nehmen wir weiter alle bis zum 27.08.21 eingeschickte Salutwaffen an und übernehmen in der Regel auch die Versandkosten. Zahlen können wir jedoch nur noch für bestimmte Modelle wie z.B. K98, Gew.98, US P14, P17, M1 Garand, 1903 etc. mit unbeschädigten Verschlüssen und Gehäusen.

    Altdeko-Vollautomaten/Teilesätze OHNE Rautenstempel:

    Altdekowaffen dürfen Sie weiterhin besitzen. Eine Überlassung ist jedoch nur an Inhaber einer Altdekowaffen-WBK (bedürfnisfrei bei der örtlichen Behörde zu beantragen) möglich.

    Dies gilt jedoch nicht für Altedeko-Vollautomaten/-Kriegswaffen/-Teilesätze. Für den zukünftigen Besitz müssen diese und deren untere Gehäuse (Griffstück), obere Gehäuse, Dekoverschlüsse, Verschlussträger und Dekoläufe zu EU-Dekowaffen/-Teile umgebaut werden. Der Umbau ist wesentlich aufwändiger und ist inkl. Einzelzertifizierung und unten stehendem Antrag ab ca. 650 € möglich.

    Bevor Sie uns die Vollautomaten-Altdekowaffe/-Teilesatz/-Teile überlassen dürfen, müssen sowohl Sie als auch wir bis spätestens 31.08.21 eine Überlassungs-Ausnahmegenehmigung beim BKA auf dem Postweg beantragen. Einen Mustertext hierfür stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ab Eingang des Antrags beim BKA gilt für Sie bis zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung (in ca. 6 - 12 Monate) die „Besitzstandswahrung“.

    Wenn Sie sich von Ihren zuvor beschriebenen Altdekowaffen und/oder Teilen trennen möchten, senden Sie uns bis spätestens 22.08.21 eine Aufstellung mit Zustandsbeschreibung und/oder Fotos. Wir übernehmen eine Vielzahl an Modellen und Teilen und tragen in der Regel auch die Versandkosten. Zahlen können wir jedoch nur noch für bestimmte Modelle wie. z.B. MP40, MP44, FG42, MG34, MG42, etc.

    Die Einzige Alternative ist die Abgabe vorstehender Vollautomaten-Altdekowaffe/-Teilesatz/-Teile ohne Rautenstempel bis zum 31.08.21 an Ihre örtliche Behörde.

    Altdeko-Vollautomaten/-Teile MIT Rautenstempel:

    Altdeko-Vollautomaten/-Teile mit Rautenstempel dürfen auch nach dem 31.08.21 weiter besessen werden. Vor einem Verkauf müssen diese jedoch zu EU-Dekowaffen umgebaut werden. Auch hier ist der Umbau wesentlich aufwändiger und ist inkl. Einzelzertifizierung und unten stehendem Antrag ab ca. 650 € möglich.

    Bevor Sie uns die vorstehenden Altdekowaffen/-Teile überlassen dürfen, müssen wir eine Übernahme-Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen.

    Lange Magazine:

    Bis zum 31.08.21 müssen Langwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 10 und Kurzwaffenmagazine mit über 20 Schuss bei der örtlichen Behörde angemeldet werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Magazine vor dem 13.06.17 erworben hatten. Lange Magazine, die Sie nach dem 13.06.17 erworben haben, müssen unter strengeren Auflagen bis zum 31.08.21 beim BKA gemeldet werden.

    Das Verbotsmerkmal stellt das lange Magazingehäuse dar. Daher wird beispielsweise ein auf 10 Schuss blockiertes G3 Magazin rechtlich als verbotenes 20 Schuss Magazin eingestuft.

    Auf einigen Schießstätten dürfen nur 10 (Langwaffe) bzw. 20 (Kurzwaffe) Schuss Magazine verwendet werden.

    Wir empfehlen Ihnen daher Ihre langen Magazine gar nicht erst anzumelden, sondern gleich auf 10 bzw. 20 Schuss kürzen zu lassen.

    Durch eine vom BKA ausgestellte Ausnahmegenehmigung dürfen Sie uns daher bis zum 31.08.21 lange Magazine zum Kürzen, Dekoumbau (Entfernung der Magazinlippen) oder zur Vernichtung abgeben. Ab dem 01.09.21 dann nur noch angemeldete. Einsendeschluss ist der 25.08.21. Die Auftragslage ist sehr hoch. Die Rücklieferung erfolgt daher innerhalb von ca. 15 Wochen.

    Für viele Modelle haben wir bereits Kürzungsmethoden entwickelt. Eine Modelliste finden Sie hier:

    https://www.waffen-niedermeier.de/de/werkstatt

    Wir haben auch viele bereits gekürzte Magazine im Sortiment!"

    Gruß Tadashi

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • der meint die freien deko teilsätze wie mg34,mg42,mg53 oder AK modelle. gehäuse und griffstücke sind ja bei diesen unverändert. diese sind aber nun nach der neuen gesetzgebung nicht mehr frei besitzbar. also muss der teilsatz auf eu-norm umgebaut oder abgegeben werden...so verstehe ich das :/

  • So steht das da nicht.

    Solltest Du oder jemand anderes betroffen sein, kann man ja bei zbsp. Niedermeier anrufen, und nochmal nachhaken.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Eben bei ZIB gesehen dass dort eine Modellwaffe von Shoei angeboten wird, allerdings ohne Magazin da laut ZIB Zitat: "Aufgrund des neuen Waffengesetztes vom 01.09.2020 ist das Magazin aufgrund des originalgetreuem Nachbaus wie ein "echtes" Magazin einzustufen und müsste bei der Waffenbehörde angemeldet werden. Aus diesem Grund verkaufen wir das Shoei ausdrücklich ohne das Magazin!!!" Zitat Ende


    Wird immer lächerlicher, dass selbst reine Modellwaffen nun davon betroffen sind. Ist evtl. auch nur eine reine Vorsichtsmaßnahme seitens ZIB?!

    Kann ich gut verstehen, dass die kein Risiko eingehen wollen.

    Hier der Link zu der Modellwaffe

    https://www.zib-militaria.de/epages/6143141…Products/102450

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Wahrscheinlich ist das Magazin so gebaut, dass die originale Munition geladen werden kann.

    Wenn es dann noch in die originale Waffe passt...

    Aber was soll man sagen? Ich finde diese ganze "Magazin-Begrenzung" unsinnig.

    Wer weiß wann man selbst Druckguss Dekos wegschließen bzw anmelden muss :rolleyes:

  • Wahrscheinlich ist das Magazin so gebaut, dass die originale Munition geladen werden kann.

    Wenn es dann noch in die originale Waffe passt...

    Aber was soll man sagen? Ich finde diese ganze "Magazin-Begrenzung" unsinnig.

    Wer weiß wann man selbst Druckguss Dekos wegschließen bzw anmelden muss :rolleyes:

    Dazu würde es sicher einen BKA Bescheid geben, dass die Magazine nicht unter dieses "Verbot" fallen. Dieses müsste aber erstmal gemacht werden.

    Naja, und somit ist auch mein Traum geplatzt, eines Tages evtl. an ein Shoei FG42 Type 2 zu kommen. ;(:(:thumbdown:

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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