Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 86.749 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • um Beispiel wenn man von oben ins Ziel geht oder das Gewehr schräg abgelegt ist (ja, geladene Waffen werden nicht abgelegt)

    Das stimmt so nicht, kommt auf den Verband an, beim BDS werden beim CAS durchaus geladene Waffen abgelegt siehe hier

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  • "Bestimmte Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht, beispielsweise der rechtfertigende Notstand, erfordern eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Rechtsgüter.
    Hier darf beispielsweise das Rechtsgut Eigentum nicht auf Kosten des Rechtsgutes Lebens verteidigt werden.

    Diese Abwägung wird als Verhältnismäßigkeit bezeichnet.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet bei Notwehr und Nothilfe jedoch gerade keine Anwendung. Es wird nicht danach gefragt, inwieweit sich die gegenüberstehenden Rechtsgüter in ihrer Wertigkeit entsprechen oder eben nicht entsprechen.

    Eine Körperverletzung kann indes, je nach Einzelfall, durch eine tödliche Notwehrhandlung gerechtfertigt sein, sofern sich der Angriff eben nicht auf eine andere Art und Weise beenden lässt und somit angemessen und geboten ist.
    Gleichermaßen kann sich jemand mittels körperlicher Gewalt gegen einen Diebstahl schützen, obschon das Rechtsgut der körperlichen Integrität im Vergleich zum Eigentum ein höherer Rang beizumessen ist.


    Einzig im Rahmen der Gebotenheit (zu der wir im nachfolgenden Abschnitt kommen), wird für Fälle extremer Missverhältnisse auch für die Notwehr eine Art Verhältnismäßigkeit geprüft.
    Ein derartiger Fall läge beispielsweise vor, wenn jemand mit einer Pistole auf einen im Kirschbaum sitzenden Kirschendieb schießen würde.
    Hier wäre das Missverhältnis der geschützten Rechtsgüter zu gravierend und die Notwehr wäre aufgrund dem Merkmal fehlender Gebotenheit nicht erfüllt.


    Unter den sich gegenüberstehenden Rechtsgütern erfolgt ansonsten aber grundsätzlich keine Abwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Hinsichtlich der Mittel, die innerhalb der Notwehr zur Verfügung stehen, muss indes wie erwähnt das relativ mildeste der gleichen Effizienz erwählt werden. Dies vollzieht sich jedoch unabhängig vom Rang der Rechtsgüter."

    https://www.koerperverletzung.com/grenzen-der-notwehr/

    Ist ein sehr komplexes Thema und kommt wohl immer auf den Einzelfall an.

    Ist aber nun zuviel Offtopic.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • "Bestimmte Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht, beispielsweise der rechtfertigende Notstand, erfordern eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Rechtsgüter.
    Hier darf beispielsweise das Rechtsgut Eigentum nicht auf Kosten des Rechtsgutes Lebens verteidigt werden.

    Wenn ein Dieb von mir flieht und das geraubte Gut in den Händen hält, darf ich ihn auch in D mit der Waffe daran hindern. Auch hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Wegen einem Päckchen Kaugummi ein No Go, bei einer Börse mit 5k€ ja....

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  • Wenn ein Dieb von mir flieht und das geraubte Gut in den Händen hält, darf ich ihn auch in D mit der Waffe daran hindern. Auch hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Wegen einem Päckchen Kaugummi ein No Go, bei einer Börse mit 5k€ ja....

    Was machste da, ihm ne Coladose in den Rücken werfen?

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Mehr Energie: mehr Reichweite, mehr Präzision, mehr Penetration.
    Im Endeffekt eben 3 fachen Spaß.

    Mehr Reichweite und mehr Präzision kannst streichen.
    Der Gefahrenbereich zwichen 7,5 und 16J ist nur maginal die Diaboloform sorgt dafür das noch 170 und 180m ende ist mit Flug.
    Wenn das Diabolo dann auch noch überschall erreicht ist es ganz vorbei das Ding trudelt wie der rote Baron bei seinem letzten Flug.
    Präzision bringt auch nix wenn der Lauf nicht zum Speed passt.
    Darfst dir gerne mal eine Haenel 310 kaufen und die stärkere Feder der 311 verbauen.
    Danach streut das Ding wie Gieskanne.

    Aber Zockerlein die Diskusion hatten wir schonmal Sinnlos da du da reiner Theoretiker bist! :D

  • Existiert auch ein Gesetzestext der die Aussagen des Herrn Pfeifer bestätigt?

    Nein, das ist nur Geschwurbel.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn ein Dieb von mir flieht und das geraubte Gut in den Händen hält, darf ich ihn auch in D mit der Waffe daran hindern.

    Ziemlich genau so, redet man weiteren Restriktionen im WaffG natürlich das Wort.
    Die Flucht des Angreifers beendet den Notstand und damit das Recht auf Notwehr.

  • Eben nicht, solange er das Eigentum eines anderen in Händen hält. Lass Dir das mal von einem Strafrechtler erklären. Ich hab als Security jahrelang mit diesen Dingen zu tun gehabt, entsprechende Ausbildungslehrgänge genossen...

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  • Also doch ne Coladose in den Rücken werfen bei der Flucht, oder wars ne Kugel?

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

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  • Die Flucht des Angreifers beendet den Notstand und damit das Recht auf Notwehr.

    Eigentum ist Notwehrfähig. Ein Dieb der mit dem
    Diebesgut flieht hat seine Tat nicht beendet, daher
    ist Notwehr weiter zulässig.
    Nur die Flucht ohne Diebesgut beendet die Tat und
    damit auch den Notstand.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das stimmt zum Teil. Solange der Dieb die Beute nicht gesichert, also in ein Lager oder Versteck verbracht hat, gilt Notwehr und Nothilfe. Erst wenn die Tat beendet, also die Beute endgültig gesichert ist, darf keine Verteidigungshandlung mehr durchgeführt werden. Ob die Verteidigungshandlung verhältnismäßig war, wird im Zweifel das Amtsgericht feststellen.

  • Eigentum ist Notwehrfähig. Ein Dieb der mit dem
    Diebesgut flieht hat seine Tat nicht beendet, daher
    ist Notwehr weiter zulässig.

    Jau, aber ein Waffengebrauch ist mit Eintritt der Flucht nicht mehr verhältnismäßig.
    Leib und Leben des Diebes sind ab dann ein höheres Rechtsgut als die materielle Beute.

  • Bei mir zu Hause habe ich nicht letale 12/70 Patronen mit Gummigeschossen zu Verfügung,

    Mir anderen Worten, du hast eine Geladene 12/70 in der Ecke stehen?
    Da kann ich dir nur mal das zum lesen empfehlen.

    https://forum.waffen-online.de/topic/334927-g…-cal-12-flinte/

    Als Waffenbesitzer ist dir schon klar das deine Waffen verschlossen im Waffenschrank zu stehen haben, wie willst du da bei nem Einbruch dran kommen, mal sehen was ein Richter dann zu dir sagt wenns passiert ist.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Mir anderen Worten, du hast eine Geladene 12/70 in der Ecke stehen?Da kann ich dir nur mal das zum lesen empfehlen.

    https://forum.waffen-online.de/topic/334927-g…-cal-12-flinte/

    Als Waffenbesitzer ist dir schon klar das deine Waffen verschlossen im Waffenschrank zu stehen haben, wie willst du da bei nem Einbruch dran kommen, mal sehen was ein Richter dann zu dir sagt wenns passiert ist.

    Der / ein Richter kann dazu NICHTS sagen !

    Meine Waffe(n) liegen bspw. sehr oft zur Reinigung auf dem Tisch, wenn ich mich zu Hause befinde :thumbsup:

    Da muss nichts in den Waffenschrank, denn in dem kann ich meine Waffe(n) nicht reinigen !

    Wenn nun beim Reinigungsvorgang zufällig ein Einbrecher vorbei kommt - TJA, sein Pech :!:

  • Der / ein Richter kann dazu NICHTS sagen !
    Meine Waffe(n) liegen bspw. sehr oft zur Reinigung auf dem Tisch, wenn ich mich zu Hause befinde :thumbsup:

    Da muss nichts in den Waffenschrank, denn in dem kann ich meine Waffe(n) nicht reinigen !

    Wenn nun beim Reinigungsvorgang zufällig ein Einbrecher vorbei kommt - TJA, sein Pech :!:

    Selten so gelacht gerade.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

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  • Mir anderen Worten, du hast eine Geladene 12/70 in der Ecke stehen?

    Wo habe ich das geschrieben? Kauf dich mal ne Brille... Ich hab nen Safe in ausreichender Sicherheitsstufe, bei dem ich Waffen und Mun zusammen lagern darf, da sind in der Tür innen Patronenhalterungen,,, dazu Flinten mit und ohne Hahn, dazu eine VRF... weist Du wie lange es für mich als CAS Schütze dauert eine Querflinte zu laden, abgesehen davon, das diese Waffe speziell für das schnelle öffnen getunt ist... die nehme ich mit der einen Hand raus, klappe gleichzeitig das Laufbündel auf und lade mit der anderen Hand. Das wird regelmäßig im Trockentraining geübt....
    in meinem anderen Haus sogar einen Waffenraum mit Tresortür, da darf ich alles offen drin lagern...

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