Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 86.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.


  • Zum anderen ist die Forderung nach KANN praktisch nur in geschlossenen Räumen gegeben wo 7,5 Joule absolut ausreichend sind. Ansonsten müsste man großzügig blenden anbringen oder bräuchte ein Grundstück wo man in jede Richtung 250m bis zur Grundstücksgrenze hat.

    Ich frage mich ja, wie ihr darauf kommt, dass das für jede Richtung gilt.
    Dann hätten diverse Schießstände keine Chance auf Zulassung.
    In Dorsten etwa liegt hinter dem FT-Parcours eine Bundestraße. Und das weitaus näher als 250m, eher 25m. Es gibt nur einen Doppelstabmattenzaun als Trennung. Aber in Schussrichtung ist der Sicherheitsabstand gegeben.
    Gleiches gilt dort für den Tontaubenstand, wo eher noch grössere Sicherheitsbereiche gelten und diverse andere Schießstände.
    Wichtig sind die Schutzmaßnahmen in Schussrichtung.

    Zur Qualität des WaffG möchte ich einmal anmerken, dass es hier in Deutschland nicht so schlimm ist, wie oft behauptet.
    Ja, es sind teils überkomplizierte oder auch sinnbefreite Regelungen drin, die man gerne mal in Angriff nehmen könnte.
    Aber insgesamt kannst du hier in Deutschland eigentlich nicht meckern, was die Möglichkeit legalen Waffenbesitzes angeht. In Holland ist meines Wissens Schreckschuss und alles verboten, was wie eine echte Waffe aussieht. In Österreich haben sie Verbote für Vorderschaftrepetierflinten.
    Und die 7,5J sind z.B. auch in Italien die Grenze für freie LG.
    Wo man für meinen Geschmack , neben den oben erwähnten sinnfreien Formulierungen, noch nachregel kann, sind die Bedürfnisregeln. Hier kann man sicherlich auch ein paar Erleichterungen ohne Gefahr für die öffentliche Sicherheit einbringen.
    Etwa so: KK-Einzellader/ KK-Repetierlangwaffen und WBK-LG nur mit Vereinsnachweis, Schrank und Sachkinde, aber ohne Trainingsvorgaben.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • In Österreich haben sie Verbote für Vorderschaftrepetierflinten.

    Wieso Repetierflinten verboten, aber Selbstladeflinten erlaubt sind, ist mir ein Rätsel. Wer will schon eine Pumpe, wenn er auch SL haben kann?

    Im Übrigen ist das Österreichische WaffG liberaler als unseres. Waffen der Kategorie C sind dort frei ab 18 Jahren.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Weil es noch andere Möglichkeiten geben könnte?

    Mehr Joule ergeben eine höhere Geschoßgeschwindigkeit und damit gestrecktere Flugbahn, dadurch mehr Präzission, kann man deutlich beim Bogenschießen beobachten wenn man z. B. einen 25 und einen 50 lbs Bogen auf 50m schießt.

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von erik_fridjoffson (15. Oktober 2020 um 13:49)

  • @Esti Theoretisch muss sicher gestellt sein das auch bei versehentlicher Schussabgabe nix das Grundstück verlassen kann. Zum Beispiel wenn man von oben ins Ziel geht oder das Gewehr schräg abgelegt ist (ja, geladene Waffen werden nicht abgelegt)

    Vermutlich gibt es dann oben und seitlich blenden.

  • Wieso Repetierflinten verboten, aber Selbstladeflinten erlaubt sind, ist mir ein Rätsel. Wer will schon eine Pumpe, wenn er auch SL haben kann?
    Im Übrigen ist das Österreichische WaffG liberaler als unseres. Waffen der Kategorie C sind dort frei ab 18 Jahren.

    Und Selbstschutz/Homedefense ist ein anerkannter Grund für den Waffenkauf.

    In DE natürlich nicht. Da verklagt dich dann der Einbrecher auf Schmerzensgeld, und bekommt Recht. :thumbup:

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Wieso Repetierflinten verboten, aber Selbstladeflinten erlaubt sind, ist mir ein Rätsel. Wer will schon eine Pumpe, wenn er auch SL haben kann?
    Im Übrigen ist das Österreichische WaffG liberaler als unseres. Waffen der Kategorie C sind dort frei ab 18 Jahren.

    In Österreich sind aber auch z.B. Kurzwaffen für Jäger nur in Ausnahmefällen zu erwerben und Schalldämpfer verbotene Gegenstände, die man nur neuerdings als Jäger mit gültiger Jagdkarte erwerben darf.

    @Esti Theoretisch muss sicher gestellt sein das auch bei versehentlicher Schussabgabe nix das Grundstück verlassen kann. Zum Beispiel wenn man von oben ins Ziel geht oder das Gewehr schräg abgelegt ist (ja, geladene Waffen werden nicht abgelegt)

    Vermutlich gibt es dann oben und seitlich blenden.

    Man muss schon die Einhaltung absolut grundlegender Sicherheitsregeln voraussetzen.
    Und auf d Stand wird ein geladenes Gewehr nur in Schussrichtung gehalten.
    Deine Argumente strikt weiter gedacht, müsste ein Öffnen des Standes zuhause nur von aussen zugänglich sein, weil ja der Schütze versehentlich mit geladener Waffe die Tür öffnen könnte weil es klopft. Dann wäre auch ein Schuss nach draussen möglich.

    Und Selbstschutz/Homedefense ist ein anerkannter Grund für den Waffenkauf.
    In DE natürlich nicht. Da verklagt dich dann der Einbrecher auf Schmerzensgeld, und bekommt Recht. :thumbup:

    Zum einen ist Home Defense mit der Achusswaffe ein sehr zweischneidiges Schwert, wo man abseits rechtlicher Dinge ziemlich viel Unglück produzieren kann.
    Zum anderen darfst du auch hier dein Heim mit der Waffe verteidigen.
    Nur wenn der Eintritt auf der falschen Körperseite ist, bekommst du natürlich Probleme.

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  • Wieso Repetierflinten verboten, aber Selbstladeflinten erlaubt sind, ist mir ein Rätsel. Wer will schon eine Pumpe, wenn er auch SL haben kann?

    Weil auch Pumpen Vorteile haben.
    Jagdlich z.B. eine höhere Magazinkapazität. SLF sind zumindest hier in DE auf 3 Schuss begrenzt, Pumpen nicht. Geübte Pumpenschützen sind auch nicht langsamer als Selbstladerschützen.

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  • SLF sind zumindest hier in DE auf 3 Schuss begrenzt,

    Vielleicht bin ich zu lange aus dem Sport raus, aber wurden die Röhrenmagazine umgebaut? iirc fassten die früher 5 x 12/76 bzw. 6 x 12/67,5.

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  • Das tun sie auch heute in der Regel noch.
    Ich sprach ja vom jagdlichen Gebrauch.
    Früher musste das Magazin dafür auf zwei Schuss begrenzt werden, heute ist die Magazingrösse (fast) egal, aber es dürfen maximal drei Schuss geladen werden.

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  • Zum einen ist Home Defense mit der Achusswaffe ein sehr zweischneidiges Schwert, wo man abseits rechtlicher Dinge ziemlich viel Unglück produzieren kann.Zum anderen darfst du auch hier dein Heim mit der Waffe verteidigen.
    Nur wenn der Eintritt auf der falschen Körperseite ist, bekommst du natürlich Probleme.

    In DE ist es ja so dass es auf die Verhältnismäßigkeit ankommt.

    Theoretisch kann man rechtlich sich auch mit einer Atombombe verteidigen, solange man die Verhältnismäßigkeit rechtfertigen kann.

    In der Praxis natürlich nicht so leicht. :P

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    Einmal editiert, zuletzt von El Tadashi (15. Oktober 2020 um 18:04)

  • Wenn man nach Japan schaut, umso freier.

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  • In DE ist es ja so dass es auf die Verhältnismäßigkeit ankommt.

    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    § 33 Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


    Das steht nichts von Verhältnismäßigkeit.

  • Wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Kommt immer auf die Umstände an. Ich war vor 2 Monaten Zeuge als ein Spaziergänger einen fast neuen Roller in den Hecken entdeckt hat. Der war scheinbar gestohlen und entsorgt worden. Daraufhin hat er die Polizei verständigt und am Roller auf die Streife gewartet. Die kam und hat den Roller inspiziert. Der Polizist wollte die Abdeckung entfernen um die Fahrgestellnummer zu prüfen. Hatte aber kein Werkzeug. Da hat der Spaziergänger dem Polizisten sein Taktisches Kampfmesser gereich. Der Polizist hat es vorsichtig benutzt und sich beim Spaziergänger für dessen Hilfe bedankt. Ich ha be derweil etwas die hübsche Polizei Kollegin unterhalten. Alles ganz unaufgeregt.

  • § 32 Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    § 33 Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


    Das steht nichts von Verhältnismäßigkeit.

    https://guenther-pfeifer.de/grenzen-bei-notwehr/

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