Zum anderen ist die Forderung nach KANN praktisch nur in geschlossenen Räumen gegeben wo 7,5 Joule absolut ausreichend sind. Ansonsten müsste man großzügig blenden anbringen oder bräuchte ein Grundstück wo man in jede Richtung 250m bis zur Grundstücksgrenze hat.
Ich frage mich ja, wie ihr darauf kommt, dass das für jede Richtung gilt.
Dann hätten diverse Schießstände keine Chance auf Zulassung.
In Dorsten etwa liegt hinter dem FT-Parcours eine Bundestraße. Und das weitaus näher als 250m, eher 25m. Es gibt nur einen Doppelstabmattenzaun als Trennung. Aber in Schussrichtung ist der Sicherheitsabstand gegeben.
Gleiches gilt dort für den Tontaubenstand, wo eher noch grössere Sicherheitsbereiche gelten und diverse andere Schießstände.
Wichtig sind die Schutzmaßnahmen in Schussrichtung.
Zur Qualität des WaffG möchte ich einmal anmerken, dass es hier in Deutschland nicht so schlimm ist, wie oft behauptet.
Ja, es sind teils überkomplizierte oder auch sinnbefreite Regelungen drin, die man gerne mal in Angriff nehmen könnte.
Aber insgesamt kannst du hier in Deutschland eigentlich nicht meckern, was die Möglichkeit legalen Waffenbesitzes angeht. In Holland ist meines Wissens Schreckschuss und alles verboten, was wie eine echte Waffe aussieht. In Österreich haben sie Verbote für Vorderschaftrepetierflinten.
Und die 7,5J sind z.B. auch in Italien die Grenze für freie LG.
Wo man für meinen Geschmack , neben den oben erwähnten sinnfreien Formulierungen, noch nachregel kann, sind die Bedürfnisregeln. Hier kann man sicherlich auch ein paar Erleichterungen ohne Gefahr für die öffentliche Sicherheit einbringen.
Etwa so: KK-Einzellader/ KK-Repetierlangwaffen und WBK-LG nur mit Vereinsnachweis, Schrank und Sachkinde, aber ohne Trainingsvorgaben.