Pressluftgewehr die 2te - wieder PECH gehabt???

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 20.001 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2019 um 16:41) ist von Butcher me..

  • Macht dir vielleicht die Hitze zu schaffen? :huh:

    Was ist an einem 2,5 Jahre alten, neuem Luftgewehr nun schlechter als an einem 2,5 Monate jungem, neuen Luftgewehr? Ein Minikratzer und kein Originalkarton, dafür 25% Rabatt, die meisten würden 3 Kreuze im Kalender machen und sich über ihr Schnäppchen freuen.

  • Ich glaube nicht, gerade die vielen Sammler hier würden mit so etwas nicht klar kommen und es ebend nicht akzeptieren.

    Würdest du einen als Neuwagen verkauftes Auto welches sich im Nachhinein als Vorführwagen herausstellt und auch noch Makel hat, so einfach akzeptieren?

  • Sehe ich ähnlich, die 25% werden ja auf alles wegen Geschäftsaufgabe gegeben, und wenn da Neuware angeboten wird, dann hat die auch Neu zu sein.
    Ansonsten hätte da wenigstens Vorführer/Rückläufer oder 2 Wahl beistehen müssen.
    Im Prinzip ist es jetzt aber die alleinige Entscheidung des Käufers ob er damit leben kann oder nicht, wenn der Händler kein 2tes mehr hat, wird der bei einem Resteverkauf sicherlich kein Neues nachordern, sondern nur der Kaufpreis gegen Rückgabe erstattet.
    Trotzdem sehr ärgerlich.

  • Würdest du einen als Neuwagen verkauftes Auto welches sich im Nachhinein als Vorführwagen herausstellt und auch noch Makel hat, so einfach akzeptieren?

    Wer sagt das es ein Vorführmodell ist? Reine Spekulation.
    Und wenn das Auto einen Minikratzer hat (so ist der vorhandene am Gewehr ja beschrieben) ich es aber mit 25% Rabatt bekommen habe, halte ich meine Klappe und freu mich über den Schnapper.
    Möglichst billig kaufen und hinterher jammern ist leider inzwischen zu einem Volkssport geworden,der zumindest mich nervt.

    Bzgl. der Sammlergeschichte:
    Ich sammle Slotcars, wenn ich eins ergattere das mir fehlt, es aber Fehler hat, für nen Schnäppchenkurs, freue ich mich, stelle es zu den anderen und wenn ich ein baugleiches besseres für nen Hammerpreis bekomme wird das vorherige ausgetauscht, fertig.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Wenn er mit der gelieferten Ware nicht zufrieden ist dann einfach den Kauf stornieren und bei einem anderen Händler kaufen. Ist doch kein Problem. Gibt doch genug Händler.

  • Würdest du einen als Neuwagen verkauftes Auto welches sich im Nachhinein als Vorführwagen herausstellt und auch noch Makel hat, so einfach akzeptieren?

    Kommt auf die Makel an.

    Wenn ich meinen letzten Neuwagen 7500,-€ billiger bekommen hätte,
    da wären mir Kleinigkeiten egal gewesen.
    Bei der Nutzung bekommt das Auto, genau wie die Waffe, Gebrauchsspuren.
    Lässt sich nicht vermeiden.

    Versucht hätte ich es aber auch, noch irgendeinen Bonus raus zu handeln ;) .

    Gruß Otti

  • Ich glaube nicht, gerade die vielen Sammler hier würden mit so etwas nicht klar kommen und es ebend nicht akzeptieren.

    Würdest du einen als Neuwagen verkauftes Auto welches sich im Nachhinein als Vorführwagen herausstellt und auch noch Makel hat, so einfach akzeptieren?

    Mutmaßlicher Vorführer... Vielleicht auch nur ein Funtionstest im Werk oder beim Händler vor dem Versand.
    Mein neuer auf 4 Rädern hatte 30km auf der Uhr und einen Mini-Kratzer in der Stoßstange. Der Kratzer wurde fix rauspoliert und gut. Sowas passiert. Wenn das Auto am Band einen Kratzer abbekommt und es am Ende von der QS bemerkt und rauspoliert wird merkst du es nicht mal das es mal einen Kratzer hatte - macht im Ergebnis keinen Unterschied.

    Meine Pistole war auch nagelneu und hatte eine leichte Fehlstelle in der Beschichtung (sehr dünn auf der Kante, es schimmert der Stahl durch). Ist aber nicht ungewöhnlich bei der Waffe und schließlich kostet sie nur die Hälfte einer Ganzstahlpistole aus deutscher Produktion. Wobei nagelneu bei Heißgasern nach der Definition einiger User hier nicht existiert. Jede einzelne Waffe hat schließlich schon 2 Prüfladungen mit Überdruck durch, kommt somit schon gebraucht, ja nahezu misshandelt beim Käufer an.

    Wegen so einem Mückenschiss mach ich kein Fass auf.

    Der Händler hat angeboten die HW100 zurückzunehmen - wurde abgelehnt. Hier hat jemand offenbar Langeweile und will noch mehr Rabatt rausschlagen.

  • Ich glaube nicht, gerade die vielen Sammler hier würden mit so etwas nicht klar kommen und es ebend nicht akzeptieren.

    Dafür hat ihm der Händler die Rückabwicklung angeboten.
    Annehmen oder lassen, aber ne ich will es ja aber eben noch günstiger als die 25% da würde ich als Händler der gerade ein Traditionsunternehmen auflöst ebenfalls den Mittelfinger zeigen.

    Ganz viele Sammler dich ich hier im Forum kenne würden das Entspannt sehen und sich den Karton woanders besorgen.
    Somal die Sammler die sich ne HW 100 zulegen die häufig auch zum schießen nutzen.
    Sammeln macht doch erst dann Spaß wenn man sachen sammelt die nicht mehr Produziert werden.

  • Da gehe ich mit dir d'accord, Nosferatu2008. Bei Produkten, die sich aktuell in Produktion befinden, von "Sammeln" zu sprechen, ist etwas fragwürdig. Und der fehlende Karton würde mich nicht jucken.

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Und der fehlende Karton würde mich nicht jucken.

    Mich auch nicht und der Händler weiß natürlich das er das Ding für 25% unter neu jederzeit weg bekommt also warum sollte er noch mehr nachlassen?
    Der nimmt das Ding gern zurück der Kunde bekommt die Kohle und ein anderer freut sich über das Austellungsgewehrchen so als wäre neu.

  • wenn ich mich recht erinnere waren das 25% auf knapp 1000€.
    Das sind nicht wirklich 25%, eher so 10% auf den gängigen Preis.

    Da gehe ich mit dir d'accord, Nosferatu2008. Bei Produkten, die sich aktuell in Produktion befinden, von "Sammeln" zu sprechen, ist etwas fragwürdig.

    Veto!
    So manches Stück ist nach Ablauf der Produktion kaum noch zu
    bekommen. Ausserdem kann ein Sammler mit einem Budget das
    das Einkaufsvolumen der meisten Händler übersteigt einen guten
    Rabatt aushandeln - dann ist Neuware regelmäßig günstiger als
    gebrauchte Stücke.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Liebe Leute,

    Ich habe weder Langeweile noch irgendwie Bock mich ver****** zu lassen. Finde irgendwie seltsam das einige das normal oder nicht schlimm finden... ist am Ende ne Menge Geld.

    Wie einige von euch ja richtig erkannt haben geht es darum, dass Gebrauchtware als Neuware deklariert verschickt wurde. Und das ist eben nicht ok und hat auch erstmal NICHTS mit dem Preis zu tun. Das ist auch nichtmal eine Grauzone. Und die ganzen Vergleiche mit Autos etc. hinken.

    Und eine Rückabwicklung, lieber Nosferatu, löst das Problem nicht. Kurzum ist zwischen dem Händler und mir ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Ich habe meinen Teil erfüllt, er leider nicht. Wenn er es nicht erfüllen kann habe ich den Schaden. Warum sollte ich hier einknicken???
    Man spricht hier auch vom Erfüllungsschaden. Bei Rückabwicklung müsste er mir also die Differenz von Betrag x und nächst günstigstem Angebot drauflegen.

    Und ganz ehrlich: mein Angebot war fair und zur Diskussion gestellt. Er hat sich 0 bewegt und auf Stur gestellt, hätte irgendwas draufpacken können und gut ist, aber nein.

    Und yacuza, das Problem ist, dass ich dann in 7;5 statt in 10 Jahren auf meine Kosten die Kartusche prüfen lasse, evtl. andere Verschleissthemen habe etc. warum sollte ich das tun?
    Ich habe Neuware bestellt und bezahlt. Punkt.

    Räumungsverkauf hin oder her, sowas macht man nicht. Oder haben alle, die dort bestellt haben aufgrund des Preises angenommen Gebrauchtware zu bekommen? Also.

    Gruß aus der Sonne
    Sky

    ----
    "Raten ist wie Scheibenschießen"

  • Und eine Rückabwicklung, lieber Nosferatu, löst das Problem nicht. Kurzum ist zwischen dem Händler und mir ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Ich habe meinen Teil erfüllt, er leider nicht. Wenn er es nicht erfüllen kann habe ich den Schaden. Warum sollte ich hier einknicken???

    Wenn er nix anderes mehr liefern kann weil Räumungsverkauf vielleicht sogar mit Insolvenz (dann wird er auch nicht mehr beliefert) ist die Rückabwicklung die einzige Möglichkeit.
    Du schickst die Ware zurück er überweißt den gezahlten Betrag in voller höhe zurück und schon ist es so als hättest du nie was gekauft.

    Und yacuza, das Problem ist, dass ich dann in 7;5 statt in 10 Jahren auf meine Kosten die Kartusche prüfen lasse, evtl. andere Verschleissthemen habe etc. warum sollte ich das tun?

    Ich glaube nicht das du bei einem Freizeitgewehr die Kartusche Prüfen lässt.
    Ich glaube mich auch zu erinnern das die HW 100 eine Alukartusche hat, da ist mit Prüfen eh nix nur tauschen.
    Hätte ich nicht 2017 recht günstige für meine Steyr eine 2014er Kartusche bekommen würde ich heute noch die verwenden die 2014 abgelaufen war.
    Die Kartusche hat nichts, der Grund warum das mit der 10 Jahresregel eingeführt wurde ist das bei einem Hersteller (weiß nicht mehr ob Anschütz oder Feinwerkbau) eine unter zu hohem Druck unter Laborbedingungen geborsten ist.
    Kaum sind die Dinger fest verbaut (siehe HW 110, Rotex usw.) laufen die selben Kartuschen nicht mehr ab.

    Ich glaube nicht das du mit ner HW 100 beim DSB antreten möchtest, und nur da wird die Kartusche geprüft.

  • Was du nicht verstehen willst ist, daß der Händler nicht uneinsichtig ist!
    Er hat dir ein Gewehr geschickt das nach deinen Aussagen keine Neuware war. Darüber kann man diskutieren und es ist richtig das das nicht so sein sollte.
    Jetzt beschwerst du dich darüber das du damit nicht leben willst, bzw. es noch nicht weißt. Wenn dir aber der Händler nochmals Rabatt anbietet dann würdest du es behalten.
    In meinen Augen können aber die Fehler/Macken für dich gar nicht so schlimm sein, denn wenn du weitere Vorteile ( in welcher Form auch immer ) von Händler bekommst, dann behälst du es...
    Dir ist aber schon klar das der Händler das so nicht machen muss. Er hat dir angeboten das Gewehr zurück zu nehmen und dir den vollen Kaufpreis zu erstatten. Somit ist dem Händler im schlimmsten Fall lediglich vorzuwerfen das er das Gewehr nicht als Neuware zu dir geschickt hat.
    Aber auch das ist so eine Sache, denn auch nach mehrmaligen bitten doch mal Fotos einzustellen kam von deiner Seite nix. Und genau das ist das was hier viele nicht verstehen.
    Du meckerst und schimpfst und es geht dir in meinen Augen nur darum noch mehr Rabatt rauszuschlagen. Der Händler möchte das nicht und du bist jetzt sauer das er sich angeblich nicht bewegt.
    Hat er aber, weil er das Gewehr zurücknimmt und dir deinen Kaufpreis erstattet. Er kann auch nichts anderes in diesem Fall tun, da er seinen Laden schließt und keine Neuware/Ersatz mehr anbieten kann.
    Nur du willst das nicht akzeptieren, sondern noch mehr rausschlagen...
    Leben und leben lassen ist das Motto! Ist bei dir aber nicht angekommen...

    Gruß Markus :)

  • Der Händler und der Käufer haben einen Vertrag geschlossen, das bedeutet
    das beide Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen müssen.
    Der Käufer muss also bezahlen und der Händler die vereinbarte Ware im
    vereinbarten Zustand liefern. Das hat er anscheinend nicht getan, dann muss
    er nachbessern - sprich einwandfreien Ersatz liefern.
    Den Vertrag wieder auflösen (also Rückgabe gegen Erstattung des Preises)
    kann er nur wenn der Käufer zustimmt. Das gilt auch für einen Preisnachlass.
    Die 3 Varianten sind im Gesetz genau so beschrieben (Nachbesserung,
    Wandlung und Minderung). Wenn der Händler nicht nachbessern kann ist der
    Käufer zum Ersatzkauf berechtigt. Der Händler muss dann die Mehrkosten
    erstatten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da man aber nicht weiß aus welchem Grund der Händler schließt wäre es im schlimmsten Fall möglich dass der Fragesteller am Ende ohne Ware und ohne Geld dasteht.
    Ich würde dieses Risiko für vielleicht nochmal 50 Euro Nachlass nicht eingehen.

  • Guten Morgen!

    Nachem ich das hier alles durchgelesen habe sieht das für mich so aus:

    ALLE Käufer haben auf Neuware 25% Rabatt bekommen. ALLE haben Neuware geliefert bekommen.

    Bis auf Skywalker. Der hat nun ein Gewehr erhalten was wohl ein Rückläufer oder Vorführmodell war.

    Das hat mit Sammlerobjekten nun erst mal gar nix zu tun.

    Da wäre das gleiche als würde niemand Rabtt bekommen haben und einer hat die besagte Waffe ohne Karton und etc. bekommen.

    Gehe ich jetzt mal von einem wiederverkauf nach 1 Jahr aus.

    Dann bekommt derjeneige der ein einwandfreies Gewehr bekommen hat einen guten Preis dafür.

    Skywalker nicht. Wenn der Käufer ein 1 Jahr altes Gewehr bei ihm kauft das aussieht wie 5 Jahre genutzt und das auch noch eine 3,5 Jahre alte Kartusche hat ist ihm entweder eine Negativbewertung sicher, oder er bekommt lange nicht die Summe dafür die ein Gewehr in dem Alter wert wäre.

    So gesehen hat er schon völlig Recht einen Nachlass zu fordern oder ein neues Gewehr zu bekommen.

    Die 25% Nachlass gab es ja, wie gesagt, nicht für den Zustand, sondern als Folge eines Räumungsverkaufs.

    Und im Gegesatz zu vielerlei vertretener Meinung ist auch bei einem "Freizeitgewehr" die TÜV Stempelung auf der Kartusche relevant.

    Schon für den Fall eines Schadens durch bersten. Wenn die Versicherung da ins Spiel kommt wirds doof. Aber so richtig.

    Und bei dem fetten Aufdruck (wenn der so fett ist wie bei der HW110) ist der Ablauf der Kartusche auch gut zu erkennen.

    Versucht dann mal im Verein oder beim FT Wettkampf damit zu schiessen. Da gab es gerade letztes Jahr eine eindeutige Ansage von Adam Benke zu. Kein TÜV, Kein Wettkampf!

    Das zum Thema TÜV.


    Der Händler und der Käufer haben einen Vertrag geschlossen, das bedeutet
    das beide Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen müssen.
    Der Käufer muss also bezahlen und der Händler die vereinbarte Ware im
    vereinbarten Zustand liefern.

    Und das absolut unabhängig von Räumungsverkauf Rabatten!

    Anders wäre das mWn. bei Mängel Rabatten, aber das ist hier in diesem Falle ja nicht gegeben.

    Viele Grüße,