Klar freut sich der Staat und alle 3 Jahre kann er wieder Rechnungen verschicken
Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes
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Floppyk -
7. Juni 2019 um 15:18 -
Geschlossen
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Ich denke auch, daß sich die Meisten zusätzlich einen KWS holen werden.
Den du aber wegen einer Nichtigkeit (Messer) schnell los bist, und bei einer Tiefenprüfung dann auch gleich noch deine WBKs in Gefahr sind.
Das Risiko würde ich als Besitzer von WBKs ncht eingehen. -
Den du aber wegen einer Nichtigkeit (Messer) schnell los bist, und bei einer Tiefenprüfung dann auch gleich noch deine WBKs in Gefahr sind.Das Risiko würde ich als Besitzer von WBKs ncht eingehen.
Und was heist das für dich ?
Wenn du so Mist baust bist du deine WBK auch los .
Ich verstehe deinen Sinn dahinter nicht .Ob du nun einen KWS und eine WBK hast oder nur eine WBK ,wenn du Mist baust ist alles weg egal was du hast.
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Für mich? GARNICHTS.
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unglaublich!. Ich würde wohl recht lange wegen gefährlicher Körperverletzung im Bau sitzen, wenn ich so einen Schützen erwischen würde.
Da wärst du nicht der einzige.
Solche Individuen gehören massakriert, um es mal brutal auszudrücken. Zumindest den gleichen Schmerz zufügen wie diese Lebewesen erleiden müssen, damit die spüren was Schmerz ist.
Ich könnte über solche Menschen. -
Also mein KWS wurde noch nie verlängert und hat auch kein Ablaufdatum.
Kanns sein das das von Landkreis zu Landkreis verschieden geregelt ist? -
Für mich? GARNICHTS.
Das bezog sich darauf
Den du aber wegen einer Nichtigkeit (Messer) schnell los bist, und bei einer Tiefenprüfung dann auch gleich noch deine WBKs in Gefahr sind.
Warum soll der KWS bzw. die WBK wegen eines Messers in Gefahr sein ?
Solange du damit einen Apfel schneidest ist gar nichts in Gefahr .
Wenn du aber auf die Idee kommst damit jetzt auch um dich stechen zu wollen ist deine WBK oder dein KWS in Gefahr ,das ist sie aber so oder so,selbst wenn du besoffen Auto fährst und gar kein Messer dabei hast .
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Also mein KWS wurde noch nie verlängert und hat auch kein Ablaufdatum.
Kanns sein das das von Landkreis zu Landkreis verschieden geregelt ist?Nein Unbefristet solange du dir nichts zu Schulden kommen lässt,wirst aber alle 3 Jahre erneut geprüft ob deine Zuverlässigkeit noch besteht ,dafür gibts dann einen Gebührenbescheid,25-30€ .
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Ist bei mir nie angekommen
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Meines Wissens gibts die kostenpflichtigen Überprüfungen nur für WBK-Inhaber.
Der KWS gilt solange du keinen Mist baust weswegen er dir wieder abgenommen wird.Gruß K.
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Denke auch das die Polizei doch weiß das ich den Besitze und im Fall das was passiert ihn einzieht.
Meiner ist von 2013 und ich musste nie nen Cent zahlen. (OWL) -
Sobalddu entsprechend großen Mist baust, kommt das in deine Akten.
Und da dort irgendwo auch steht, daß du einen KWS hast, wird der im selben Zug auch widerrufen.Gruß K.
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Denke auch das die Polizei doch weiß das ich den Besitze und im Fall das was passiert ihn einzieht.
Meiner ist von 2013 und ich musste nie nen Cent zahlen. (OWL)Dann freu dich ,es geht nämlich auch anders.
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In der Tat, wir haben eine neue "Messergattung" - unter 4cm.
Die 4cm-Grenze stammt übrigens meiner Meinung nach aus dem BKA-Feststellungsbescheid über die Mini- Springmesser und Butterflys.
https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=1Damals wurde gesagt: Diese Messer sind aufgrund ihrer geringen Klingenlänge (4 cm ) NICHT geeignet um die die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beeinträchtigen und somit keine Waffen. Das wurde auch in einem Urteil des VG Wiesbaden bestätigt, dass die kurzen Böker "Urban Survival" aufgrund der geringen Klingenlänge als Nicht-Waffe einstufte und damit den zuvor ergangenen Feststellungsbescheid aufhob.
BKA und Verwaltungsgericht haben also bestimmt: Ein Messer bis 4 cm ist ungefährlich.
Wir stellen uns nun die Frage ob diese kurzen Messer generell unter den 42a fallen.
Dazu schauen wir uns den §1 WaffG an.
(2) Waffen sind
...
tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.Also: Ein Messer, das nicht als Kampfmesser deklariert ist, darf bei einer Klingenlänge von 4cm ÜBERALL frei geführt werden und fällt NICHT unter den 42a. Es darf einhändig verriegeln und sogar ein Springer oder ein Butterfly-Messer sein (siehe obigen BKA-Feststellungsbescheid).
Denn wenn ein Messer nicht bestimmungsgemäß eine Waffe ist und auch nicht geeignet ist Menschen abzuwehren bzw. anzugreifen, dann fällt dieses Messer IN KEINER WEISE unter das Waffengesetz.
Damit ist es auch nicht relevant für die Verbotszonen.
Eigentlich müsste mal jemand ein geiles OTF-Springmesser mit einer kurzen Klinge herausbringen
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Ob und was die Regelüberprüfungen kosten, ist Sache der Städte/Kreise.
Ich glaube auch nicht, dass die in diesen Fällen zwischen WBK- und KWS-Inhaber unterscheiden. Der Aufwand ist schliesslich für beide gleich. -
Wurden nicht die Flugzeugentführungen beim Anschlag auf das World-Trade-Center mit Teppichmessern durchgeführt?
Andreas
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Hab grad mal gegoogelt und... Mist Böker Urban Survival Klingenlänge 4,4cm XD
Gruß K.
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Hab grad mal gegoogelt und... Mist Böker Urban Survival Klingenlänge 4,4cm XD
Kann man sicher am Bandschleifer vorsichtig kürzen
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Wobei es auf anderen Seiten auch mit 4cm angegeben wird.
Keine Ahnung was jetzt stimmt.
Ich hab den BKA-Bescheid jetzt nicht gelesen.
Bezieht sich der darauf, daß das Ding keine Waffe ist, oder daß das Ding keinen Vorschriften wie z.B. führverbot nach §42a unterliegt?Gruß K.
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Das geht doch nur um überprüfte Zuverlässigkeit in den Zonen.
So ist es und ist ja auch richtig. Der wer irgendeine Erlaubnis hat, muss zuverlässig sein, denn sonst wäre diese wieder weg.
Mir WR-Erlaubnis in meiner Tabelle meine ich einfach waffenrechtliche Erlaubnis.
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