Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 191.997 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Um mal auf das Thema zurückzukommen...

    Was ist eigentlich mit Magazinen bis 10 Schuss (LW) bzw. 20 Schuss (KW)?

    Bleiben die komplett freie Teile?

    Ja! Wenn sie nicht geblockt sind oder den "Anschein" eines großen Magazins haben - also "geborene" Magazine mit geringer Kapazität sind. Also - eigentlich gemacht aus den gleichen Materialien wie ihre großen, bösen und bald verbotenen Brüder. Ich lach mich schlapp.

  • Die Airsoft-Magazine bleiben frei.

    Stellt euch mal Airsoft-Magazine mit 10 Schuss für Langwaffen vor. Da macht ja nur noch "snipen" Sinn. Alles andere kann man dann einpacken. Das wäre der sichere Tod dieses Sports.
    Oder eben nur "Pistolen"-Runde.... Wo man inzwischen angekommen ist <X

    GmbH

  • Die auf dem Bild sind ok. Vieleicht habe wir uns da mißverstanden. Schrott sind die im Rückentrage-Set im Link.

    Das ist unterster Müll.

    Da gebe ich dir allerdings Recht. Das sind weder Samurai noch Ninja Schwerter. Ist halt nur Deko zum anschauen oder die private Faschingsveranstaltung zu Hause.
    Was will man auch von K&Z verlangen. Ist doch mehr ein Spielzeug Geschäft als ein Waffenladen.
    War ein Missverständnis, kann passieren.

    freischütz

  • Also „Raziel“ wäre hier schon längst gesperrt worden - sogar schon mehrfach !

    Just saying ...


    PS:
    Wobei sich das keinesfalls auf die letzten Beiträge bezieht, sondern auf den gesamten Thread !

    Einmal editiert, zuletzt von Delphin (17. Dezember 2019 um 01:23)

  • Wie sieht es mit Altdeko- Karabiner aus den 1970er Jahren aus. Lauf, Verschluss unberührt, nur Schweißpunkt im Patronenlager?

    Kannst Du behalten, Du musst nichts tun. Aber wenn Du ihn weitergibst NACHDEM das Gesetz in Kraft getreten ist (in ca. sechs Monaten) musst Du das melden. Der Käufer braucht eine Erwerbsberechtigung (eine noch zu definierende "kleine WBK", ähnlich wie bei den 4mm Waffen mit F-Zeichen), es sei denn Du lässt die Waffe auf den neuesten Stand der Deko-Umbau-Vorschriften nachrüsten.

    Rein wirtschaftlich ist es sicher am besten das Schätzchen kurz vor "Toresschluss" bei egun anzubieten. Aber dann musst Du damit leben dass die Waffe in die Hände von Kriminellen gerät.

  • Ich bevorzuge da mehr die etwas breitere Klinge, um beim Butter verstreichen auch die „volle Fläche“ erwischen zu können


    Dafür bevorzuge ich eine Hellebarde. Die schafft drei Bemmen mit einem Strich.
    Ist zur Zeit beim Hufschmied zum nach dengeln. Ich steh auf Wellenoptik im Belag. 8o

    freischütz

  • Ingo.M schrieb:

    Da sind die Deko-Sammler und Salut-Schützen wesentlich mehr betroffen. Die Saluter am schlimmsten. Da ist quasi Feierabend, wenn man keine WBK hat.

    Gruß Play

    Mal abwarten, ich kann mir auch vorstellen dass es da wie 72 noch ne Regel geben wird, das wer so'n Ding hat und diese anmeldet, dafür eine WBK ausgestellt bekommt, die Frage ist, wie muss man dann solch eine Waffe lagern, was im schlimmsten Fall für Einige sehr teuer werden kann.Was im Sammlerbereich sicherlich schwierig wird, ist das Ding mit den Magazinen, da gibt es einfach Waffen wofür es nichts Kleineres gibt. Aber auch da ist das letzte Wort ja noch nicht gesprochen, evtl. gibt es da ja auch Ausnahmen, wobei ich immer noch nicht weiß wie die das mit den Magazinen machen wollen, da ist nichts registriert und Seriennummern gibt es da auch nicht.
    [/quote]

    Was ich mich frage. Deko-Sammler könnten ihre großen Magazine ja auch dekowandeln. Oder die größere Kapazität blockieren. Also ein z.B. 40x Magazin, wo nur 5x reinpassen. Die Waffe ist völlig harmlos und das Magazin in der Deko auch.
    Ausser, man nimmt es raus und wirft es Jemanden an den Kopf.

    Daher finde ich gerade die Deko-Einschränkungen absurd hart.

    Gruß Play

    Es geht nur um echte Magazine für WBK Waffen. Die kaufen/haben aber auch Deko-Sammler und Softair-Spieler z.B. für die Optik bei Airsoft. Sieht halt cool aus mit Dekomurmeln gefüllt.

    Die Airsoft-Magazine bleiben frei.

    Gruß Play

    Salutwaffen werden nicht nur erlaubnis- sondern auch bedürfnispflichtig. Als Bedürfnis wurde Theater, Filmproduktion genannt. Zur Aufbewahrung reicht weiterhin ein verschlossenes Behältnis.

    Blockierung von Magazinen wird nicht gehen, da der große Magazinkörper zu einem verbotenen Gegenstand wird. Der genannte Händler möchte wohl seine Verluste minimieren.

    Ob es sich auch auf Magazine von SRS-Waffen auswirkt? Muß man abwarten. Im Gesetzentwurf steht nur etwas von Kartuschenmunition mit Zentralfeuerzündung Zentralfeuermunition

    2 Mal editiert, zuletzt von diavolonero (17. Dezember 2019 um 18:20) aus folgendem Grund: Kartuschenmunition war im Zusammenhang mit Salutwaffen, nicht Magazinbegrenzung

  • Ob es sich auch auf Magazine von SRS-Waffen auswirkt? Muß man abwarten. Im Gesetzentwurf steht nur etwas von Kartuschenmunition mit Zentralfeuerzündung.

    Kartuschenmunition mit Zentralgeuerzündung trifft ja auch für die Platzpatronen der SRS- Waffen zu :/

    Grüße

    Mike

  • Hi zusammen

    Könnte mich ja wieder aufregen über diese dummen Politiker und noch schlimmer das ich die gewählt habe <X

    Aber übern Irssin mit Armbrust Verbot und Klinge über 4cm lese ich nichts im neuen Gesetzt, nur halt in Waffenverbotszonen.
    Oder habe ich was übersehen?

    Salut muß man nun eintragen lassen in die WBK und auch in den Waffenschrank stellen?
    Aber ein Bedürfniss ist doch Müll

  • So wie ich das interpretiere sieht es leider so aus.
    Meines Erachtens müsste da Patrone stehen, wenn das nur scharfe Patronen betreffen soll.

    Wenn da im Gesetzestext tatsächlich Kartuschenmunition steht stellt sich im Umkehrschluss für mich aber die Frage, ob Patronen mit Geschoss rechtlich auch Kartuschenmunition sind.
    Vielleicht können unsere Experten hier mehr dazu sagen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
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