Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 189.296 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Es ist doch eine Tatsache dass der Jagdschein die schnellste und einfachste Möglichkeit ist an eine WBK zu kommen. Sicher kein Kinderspiel, aber immer noch erheblich einfacher und vor allem schneller als der Weg über den Schützenverein. Sicher, wenn man im Kurs damit prahlt, nur an Waffen kommen zu wollen und sich ansonsten gar nicht für die Jagd interessiert wird man rausgeworfen. Aber ich glaube nicht dass man ein begnadeter Schauspieler sein muss um den Kurs erfolgreich zu absolvieren.

    Einfach nur, vergiss es, wir hatten bei uns im Verein Sportschützen die den Jagdschein gemacht hatten und deren Meinung war" Puuuuuuu, dass das so Schwer würde, hätten wir nicht gedacht, übrigens sind von 20 Mann bei der Jagscheinprüfung 4 Durchgefallen, da gehts nicht nur um Waffkunde, aber das kann dir ein Jäger besser erklären.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Gibt es irgendwo auf Normaldeutsch eine Zusammenfassung was jetzt geändert wurde und wann es in Kraft tritt?

    Ich habe das gefunden.
    https://www.fwr.de/fileadmin/Waff…Henrichmann.pdf

    Im Prinzip wird alles verboten bzw. anzeige- und registrierungspflichtig und Waffenteile wie Schlittenfedern kann man bald nur noch kaufen, wenn man Bedürfnis vorweisen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Umaxxxx (14. Dezember 2019 um 14:01)

  • Nicht umsonst nennt man die Deutschen eher auch die Haarespalter.

    Das sieht man eher auch hier in der Diskussion.

    Ist nicht böse gemeint, Freunde, aber wenn ich eher lese, daß ein sogenannter Waffenlobbyist namens Huber erzählt, man könne eher jede SSW auf scharf umbauen, fasse ich mich eher an den Kopf und denke "Kürbis gedeihe" - in Richtung dieses Herrn.

    Und was Politik angeht: die taugt eher insgesamt nix, egal, mit welchem Buchstaben auch immer die Parteien eher anfangen.

    Ich wiederhole nochmals, was ich eher schon schrieb in diesem Thread: man verschärft das Waffengesetz z.B. auch eher Richtung Messer, es sollen nur noch 4cm-Klingen führbar sein dürfen - aber gleichzeitig läßt der Staat es zu, daß jene, die eher gerne auf andere einstechen, sich die nötigen Stichwerkzeuge eher in Baumärkten und Supermärkten für billgst Geld holen können.

    Finde den Fehler!

  • Die Jagdausübung mit mehr als 3 Schuss in der Waffe ist nicht verboten, nur den Schuss auf Wild.

    Also sorry, aber das ist doch nun wirklich an den Haaren herbei gezogen. Klar darf ich mit mehr als 3 Schuss in der Waffe auf die Jagd gehen. Wenn ich aber schießen will muss ich vorher die überzähligen Patronen rausnehmen...

  • Dann kann man sicher innerhalb der sechs Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einen Umbau auf 2 Schuss vornehmen lassen (Büchsenmacher). Mehr laden darf man eh nicht. Wie gesagt, eine kleine Einschränkung, aber im Vergleich mit den Verschärfungen für Sportschützen doch sehr mild.

    Wie kommst du auf sechs Monate?
    Wenn's nächste Woche durch den Bundesrat geht, fehlt nur noch Steinmeiers Unterschrift und dann wird veröffentlicht und ist gültig. Ein Monat vielleicht.
    Und die zwei-Schuss Magazinregel hatten wir schon.
    Und wo du von Sportschützen sprichst:
    Die allermeisten Sportschützen schießen im DSB LG und LP. Für diese ändert sich rein gar nichts.
    Ich bin selbst Jäger und obwohl ich in der Praxis wohl vorerst keine Einschränkung haben werde, ausser bei der Zuverlässigkeitsprüfung, bin ich trotzdem gegen die Novelle und habe die Petition mitgezeichnet.
    Mir jetzt von anderen anhören zu müssen, dass die ach so privilegieten Jäger ja eine Vorzugsbehandlung bekommen, geht mir ziemlich gegen den Strich!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich will den Jagdschein sicher nicht in Verruf bringen, aber unfair ist das schon. Warum müssen Sportschützen sich all diesen Begrenzungen und Bedürfnisnachweisen unterziehen während Jäger keine solchen Probleme haben?

    Jetzt verfällst du in genau den Neid-Modus, den ich zu verhindern suche. Denk mal bitte einen Schritt weiter - das ist wie damals in der Kindheit:

    Kind: "Mama, mein Bruder nimmt mir die ganze Zeit mein Spielzeugauto weg, ich will es wiederhaben!"
    Mutter: "Die ganze Zeit streitet ihr euch, er gibt es jetzt her und keiner kriegt es wieder, bis ihr euch einig seid."

    Das ist jetzt zugegebenermaßen ein provokanter Vergleich, aber du wirst sicher verstehen, was ich meine. Nur, dass unsere Mutter (bzw. Vater Staat) das Spielzeugauto niemals wieder herausrücken wird, wenn es erst einmal weg ist.

    Ich kenne viele Jäger, die entweder zugleich Sportschützen sind oder solche zu ihren Freunden zählen und sich für sie einsetzen. Bei der letzten Petition ging es vor allem darum, das Übel von Sportschützen abwehren zu wollen, da haben sich ohne Unterschied auch die Jäger engagiert. Es wäre schön, wenn die Sportschützen ihnen jetzt nicht in der Rücken fallen, weil der Gesetzgeber durch die Reglementierung einen Keil zwischen die Interessengruppen zu treiben versucht.

    Dann verlieren wir nämlich alle - und zwar endgültig!


    Magazin für den Stand? Das muss wohl ein Revier mit gehörlosem Wild sein, oder der schlechteste Schütze seit Menschengedenken.

    Ein SchießSTAND ist eine baulich umschlossene Einrichtung, auf der sich üblicherweise gar kein Wild aufhält. Ein großes Magazin auf dem STAND dient dem zeiteffizienten Training ohne ständiges Herumhantieren, was sowohl einen Sicherheitsaspekt hat als auch in ultimo der Waidgerechtigkeit dient.


    Edit: Ich sehe, wir haben die gleichen Gedanken, @Esti.

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • "Statt dieser Messerverbotszonen habe ich mich während der Verhandlungen für die
    Einführung individueller Messerführverbote für Straftäter stark gemacht. Ich werde das
    Thema weiter verfolgen und weiß bei dieser Forderung die Polizei an meiner Seite."

    Das wäre doch mal ne vernünftige Lösung gewesen.
    Dieser Herr Marc Henrichmann hört sich jedenfalls nach nem vernünftigen Politiker an. :thumbup:

  • Wie kommst du auf sechs Monate?

    Durch das Lesen der Änderungstexte.

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf

    Artikel 5
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt …
    [einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft.

    In diesem Punkt ist der Ausschuss der Empfehlung des Bundesrats gefolgt. Dieser hatte um eine 6-Monats-Frist gebeten, auch aufgrund der Umstellungen bei Fachhandel und Verwaltung.

  • "Statt dieser Messerverbotszonen habe ich mich während der Verhandlungen für die
    Einführung individueller Messerführverbote für Straftäter stark gemacht. Ich werde das
    Thema weiter verfolgen und weiß bei dieser Forderung die Polizei an meiner Seite."

    Das wäre doch mal ne vernünftige Lösung gewesen.
    Dieser Herr Marc Henrichmann hört sich jedenfalls nach nem vernünftigen Politiker an. :thumbup:


    Messerverbotszonen


    Auf expliziten Wunsch aller Bundesländer erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, per Verordnung das Führen von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über 4 cm an bis dato kriminalistisch unbelasteten Orten verbieten oder einzuschränken. Ich hätte dieser Regelung zugestimmt, da wir als Union weitreichende Ausnahmen für Personen, die aus gutem Grund ein Messer tragen, in das Gesetz verhandelt haben: Für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Anlieger, Anrainer-Verkehr, und Gewerbebetreibende; für Personen, die ein Messer im Zusammenhang mit Berufsausübung, Brauchtumspflege oder Sport mit sich führen. Das gilt auch für Messer, die nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert werden. Diese Ausnahmen garantieren, dass niemand bei der Ausübung seines Hobbys und in Alltagssituationen kriminalisiert wird.


    Nja das heißt eigentlich nichts anderes wie man kann jetzt überall Waffenverbotszonen einrichten ,in diesen dürfen keine Messer mit feststehender oder Feststellbarer Klinge über 4cm geführt werden,Messer mit Slipjoint die nicht veriegeln dagegen unbegrenzt in der Klingenlänge :laugh: .


    Alle die da wohnen oder eine Waffenrechtliche Erlaubnis haben betrifft dies nicht ,die können dann wie bisher alles 42a konforme bei sich tragen ,2 Hand messer mit feststellbarer Klinge ,Feststehende Messer bis 12cm .


    Oh man was für ein Gesetz .


    Man hat das führen in Waffenverbotszonen für jedermann eigentlich gelockert :laugh::laugh::laugh:

  • Das heist ein Opinel über 4cm was feststellbar ist wenn man kein Anwohner ,Inhaber einer Erlaubnis ist darf in einer Zone nicht geführt werden,hat man einen Schein ist es egal!

    Ein Spyderco UKPK darf man in der Tasche haben und braucht gar nichts vorzuweisen .

    Wenn das so ist hätte man das auch mit den Weihnachtsmärkten.....streichen können,denn das sind im gegensatz zu den neuen Waffenverbotszonen ja wirklich welche ,da ist noch nicht mal das Schweizer erlaubt.


    Bravo, unterm Strich ist nicht viel anders außer das man "Waffen" jetzt in Waffenverbotszonen führen darf mit KWS mehr Messer als ohne ,SSW vermutlich aber wiederum nicht , noch komplizierter hat man es gemacht!

    Nachgedacht hat man wie immer mal nicht :whistling:


    P.S. Das wird ja noch geiler :laugh: ,wohnt man in Strasse xz braucht man keinen Schein ,geht man dann in Strasse xy wo auch eine Zone ist braucht man einen Schein da man dort ja kein Anwohner ist :klo:

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian 1984 (14. Dezember 2019 um 14:38)

  • Durch das Lesen der Änderungstexte.
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf

    Artikel 5
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt …
    [einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft.

    In diesem Punkt ist der Ausschuss der Empfehlung des Bundesrats gefolgt. Dieser hatte um eine 6-Monats-Frist gebeten, auch aufgrund der Umstellungen bei Fachhandel und Verwaltung.

    Danke, das hatte ich bisher nicht gelesen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hier noch ein Dokument

    https://www.dsb.de/fileadmin/_hor…_Mitag_2019.pdf

    Zum Thema Messer heist es dort


    Zitat

    Wir werden die bereits bestehende Befugnis der Länder, an bestimmten öffentlichen Orten und Einrichtungen Waffenverbotszoneneinzurichten, erweitern. So soll die Einrichtung von Verbotszonen für Waffen, aber auch für Messer, künftig nicht nur an Kriminalitätsschwerpunkten, sondern unter anderem auch an belebten öffentlichen Orten und in Bildungseinrichtungen ermöglicht werden. In solchen Zonen soll das Mitführen von allen Messern mit einer Klingenlänge von über 4 Zentimetern verboten werden, auch wenn diese nicht unter das Waffengesetz fallen. Allerdings müssen die Rechtsverordnungen Ausnahmen von den Verboten für Fälle vorsehen, in denen für das Führen eines Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist beispielsweise bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse, aber auch im Zusammenhang mit der Berufsausübung oder der Brauchtumspflege der Fall. So wollen wir eine Ahndung alltäglicher Verhaltensweisen vermeiden.

    Da ist jetzt nur noch von 4cm die Rede!

  • Jep wobei auch 4 cm genug Schaden anrichten können.
    Generelles Messerführverbot für Straftäter fände ich wesentlich sinnvoller und auch für die Polizei einfacher umzusetzen, wenn sie nur ihre bekannten Pappenheimer kontrollieren müssen.

  • Jep wobei auch 4 cm genug Schaden anrichten können.
    Generelles Messerführverbot für Straftäter fände ich wesentlich sinnvoller und auch für die Polizei einfacher umzusetzen, wenn sie nur ihre bekannten Pappenheimer kontrollieren müssen.

    Man sieht aber niemand weiß überhaupt was richtig genaues ,jeder Schreibt was anderes!

  • Man sieht aber niemand weiß überhaupt was richtig genaues ,jeder Schreibt was anderes!

    Das geht den Politikern genauso... =O Gott bewahre!

    was wird denn nun mit den älteren deko-waffen mit bka stempel oder zertifikat?????? bestandsschutz,registrieren,oder weiterhin frei...da kommt fast nix rüber.

    So wie es bis jetzt aussieht werden die verboten, wenn es ehemalige Vollautomaten waren. Der Rest muss registriert werden. Dafür soll es aber Fristen geben.

  • Über was ihr euch hier den Kopf zerbrecht möchte ich mal wissen. Wir haben teilweise noch nicht mal die richtige Auslegung der WaffG-Verschärfung von 2017. Da braucht ihr euch in diesem Chaos das hier gerade herrscht doch noch keine Gedanken machen über ein Gesetz das noch nicht mal unterschrieben ist. Es wird jetzt eh erst mal wieder monatelang gemutmaßt was das alles heißt, wie das gemeint sein könnte, es wird über Definitionen gestritten und und und... Wartet doch einfach mal ab.