Beiträge von Pfeilbeschleuniger

    Mich würde mal interessieren,
    nach dem die Pfeilabschussgeräte ins WaffG aufgenommen wurden und eine Meldepflicht besteht für den alt Besitz und für den künftigen Neukauf.
    also die vor dem 20.2.20 schon eins im Besitz hatten,welche Auflagen damit verbunden sind?
    und welche Auflagen erfüllt werden müssen bei einem Neukauf eines Pfeilabschussgerätes?
    Gruß. Der Pfeilbeschleuniger

    Diese besondere Lamellenscheibe kannste nur bei ,,Arrow in Apple" beziehen,
    Diese Scorpyd Deathstalker gibt es in 3 Varianten,
    als 420-380-360 und in unterschiedlicher Ausstattungen mit dem Zielfernrohren

    450,-€ für eine fast neue Deathstalker egal was für eine Variante,das ist schon fast zu günstig,wenn sie neuwertig ist und alles OK ist.
    Eine neue Deathstalker 380 mit dem günstigen Ecalibur Zf bekommste für 1200,-€
    Gruß. Der Pfeilbeschleuniger

    Also diese Lamellenscheibe hat eine dicke von 40cm,stoppt alle Pfeile von Excalibur - Ten Point unsw.sehr gut, aber die Pfeile aus der Scorpyd dringen bis zur Befiederung ein,ist für Scorpyd nicht zu empfehlen.
    Deshalb schiesse ich nur mit der Scorpyd auf den selbst gebastelten Schießsack,der ist prall mit alten Kleider gefüllt ca.20kg schwer, der stoppt die Pfeile aus der Scorpyd sehr gut und man kann die Pfeile ganz leicht raus ziehen.
    Das ist nur der normale ACU Draw
    Also mit dem Kurbelspanner ist schon was fummelig, funktioniert aber auch gut,
    Ich spanne die Scorpyd meistens mit dem Spannschlitten, das geht schneller, ist aber auch anstrengender,

    Nach den Bildern zu urteilen, wobei die Bilderqualität nicht sonderlich gut ist,
    sieht es für mich eher nicht nach einem durchlaufenden vertikalen Riss aus,
    sondern nach einer Fertigungsnaht die im Herstellungsprozess bereits entstanden ist.

    Aus Erfahrung weiß ich, dass Wurfarme nicht einfach so in der Mitte durch brechen, sondern das sich eine Laminatschicht im Wurfarm von den anderen ablöst und das ergibt ein Riss im Querschnitt des Wurfarms, oft von einem auf den anderen Schuss.
    Anders sieht es in der Regel bei einem Mittelteil aus, da wird beim Auszug Zugspannung auf der Außenseite erzeugt und Druckspannung auf der Innenseite,
    Wenn das Mittelteil an der belasteten Außenseite nachgibt, entstehen horizontal verlaufende Risse auf der Außenseite, die hier nicht zu erkennen sind.
    Deshalb sollte man generell das Mittelteil seines Bogens immer mal optisch genau auf Risse überprüfen, den ein gebrochenes Mittelteil fliegt einem entgegen und ein gebersteter Wurfarm fliegt nach vorne weg.

    MfG.Der Pfeilbeschleuniger.

    @ Mr Tolot - Otti - asdfqwer

    Danke euch für die Antworten auf meine Frage, die für mich aufschlussreich und beruhigend sind.
    Ich komme aus dem aktiven Bogensport und habe immer Turnierwettkämpfe bestritten,
    da ist das Waffengesetzt nebensächlich, aber seit einiger Zeit habe ich auch viel Spaß am Armbrustschießen und die steht nun mal im WaffG, wo ich mich noch nie so richtig mit beschäftigt habe.

    Gruß. Der Pfeilbeschleuniger

    Hey Otti208,
    die Frage ist mir sehr wichtig sonst hätte ich die bestimmt nicht gestellt,
    es ist eben nicht jeder im Juristendeutsch so gebildet wie du und versteht gleich alles genau,
    oder hat die Zeit alle Thread zu lesen, wobei meine Frage bestimmt in dieser Form noch nicht gestellt wurde,
    aber sicherlich noch öfter gestellt wird, wenn sich jemand mit dem Gesetzestext beschäftigt und durch liest.
    Ich möchte dich auffordern in so einem Forum etwas kollegialer zu sein.
    Der Pfeilbeschleuniger.

    Gibt es zu dieser Waffenrechtsänderungsgesetzt vom 20.2.2020 irgendwo eine genaue Definition
    wo hervor geht, wie der Gesetzgeber eine Armbrust - Pfeilabschussgerät oder Pfeilgewehr definiert.
    Denn genau genommen sind doch alle drei Pfeilabschussgerät und wenn ich den Bogen noch dazu zähle wären es vier Begriffe.
    Fällt das jetzt alles unter Pfeilabschussgerät oder gibt es die Armbrust als Begriff so nicht mehr.
    Ganz schön verwirrend.
    MfG.Der Pfeilbeschleuniger

    Hallo Freunde,
    habe gerade mal beim DSD -Waffenrecht vom 20.12.19 nachgeschaut.
    Der DSB Vizepräsident Herr Walter Wolpert Rechtsanwalt bestätig das im Interview
    auch nochmals, dass bei Salut und Armbrüsten alles beim alten bleibt.
    Ich habe die wichtigsten Aussagen Fett markiert.



    Der Verband


    Waffenrecht
    Waffenrecht: DSB-Vizepräsident Recht Walter Wolpert im Interview
    20.12.2019 14:02
    Am 20. Dezember hat nach dem Deutschen Bundestag auch der Bundesrat das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz verabschiedet. Dies wird somit voraussichtlich Anfang 2020 wirksam. Walter Wolpert, DSB-Vizepräsident Recht, bezieht Stellung zu dem Gesetz und blickt noch einmal zurück auf das Gesetzgebungsverfahren.
    Foto: DSB / DSB-Vizepräsident Recht, Walter Wolpert, äußert sich zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz. Herr Wolpert, nach der Zustimmung des Bundesrats ist das neue Waffengesetz final verabschiedet. Was sind die wichtigsten Neuregelungen für die Sportschützen, was bleibt beim Alten?
    Wolpert: „Die zukünftige Gesetzeslage in den für die DSB-Mitglieder wichtigsten Punkten stellt sich wie folgt dar:
    - Nach dem Erwerbsbedürfnis, an dem sich nichts ändert, wird zukünftig 5 und 10 Jahre nach dem Ersterwerb geprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) mit einer seiner Waffen nachweisen, dass er regelmäßig schießt. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum (zwei Jahre vor der Prüfung) belegt werden kann. Nach zehn Jahren genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einem Schießsportverein. Diese Regelung gilt ab der erst erworbenen Waffe. Das heißt 10 Jahre nach dem Erwerb der ersten Feuerwaffe ist diese Überprüfung abgeschlossen. Später erworbene Waffen fallen dann für diese Überprüfung nicht mehr ins Gewicht. All diejenigen, die bereits die erste Waffe vor über 10 Jahren erworben haben, müssen zukünftig nur noch ihre Mitgliedschaft im Schützenverein nachweisen.
    - Es bleibt bei den Vorderladerwaffen sowie den Armbrüsten alles beim Alten.
    - Vor der Genehmigung des Erwerbs von Feuerwaffen wird zukünftig regelmäßig eine Verfassungsschutzabfrage durchgeführt.
    - Magazine mit einem Fassungsvermögen von mehr als zehn Patronen für Langwaffen sowie 20 Patronen für Kurzwaffen werden als „verbotene Gegenstände“ eingestuft. Trotz deutlichem Vortrag hierzu, ließen sich die Politiker von dieser Verschärfung, die in benachbarten Nationen sehr viel schützenfreundlicher umgesetzt wurde, nicht abbringen. Sportschützen haben aber die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erhalten, wenn sie das Bedürfnis dafür nachweisen können.
    - Und auch bei der kurzfristig aufgenommenen Begrenzung der gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte auf zehn eingetragene Waffen ließ sich der Gesetzgeber in der sehr kurzen Zeit zwischen Bekanntwerden dieser geplanten Änderung und der Verabschiedung im Bundestag nicht abbringen. Weitere Waffen können zukünftig nur noch auf die grüne Waffenbesitzkarte erworben werden mit dem Nachweis des Bedürfnisses.
    - Im Bereich der Schießstandsachverständigen ist es gelungen, eine Öffnungsklausel für die Bundesländer zu erreichen, die es ihnen ermöglicht, die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger sowie das Verfahren der Anerkennung selbst zu regeln. Die Regelung könnte wieder zu einer besseren bundesweiten Verfügbarkeit an Schießstandsachverständigen führen, da nicht mehr ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige zum Einsatz kommen können.“
    Wie bewerten Sie das Ergebnis? Was ist positiv, was negativ?
    Wolpert: „Ich schließe mich der Meinung unseres Präsidenten Hans-Heinrich von Schönfels an: Wir können mit dem leben, was angesichts der zwischenzeitlichen ursprünglich geplanten Belastungen für unsere Schützen - beispielsweise die für alle persönliche Erscheinungspflicht bei der Waffenbehörde, psychologisches Gutachten oder der Wegfall der Erschwernisse für Vorderlader - als Ergebnis erreicht wurde. Natürlich heißt das nicht, dass wir restlos zufrieden sind mit den Neuregelungen, gerade auch bei der Deckelung der gelben Waffenbesitzkarte, der Magazinkapazität oder auch der verpflichtenden Verfassungsschutzabfrage - da hätten wir uns definitiv anderes für unsere Mitglieder gewünscht und haben dies in den Gesprächen auch mit Nachdruck und Informationen unterfüttert vorgestellt. Doch im gesamten Verfahren ist sehr deutlich geworden, dass es von Seiten der Parlamentarier und auch des maßgeblich verantwortlichen Innenministeriums bestimmte "rote Linien" gab, die nicht zu überwinden waren. Dass aktuelle Entwicklungen wie der schreckliche Anschlag von Halle, auch wenn dieser mit illegalen Waffen verübt wurde, mit hinein spielte, mag für manche nicht nachvollziehbar sein, ist aber politische Realität. So hatte sich die Innenministerkonferenz beispielsweise einstimmig mit 16:0-Stimmen für weitere Verschärfungen ausgesprochen. Letztlich geht es immer um die Abwägung unterschiedlichster Interessen und um einen Kompromiss des Machbaren.
    Als absolut positiv bewerten wir die Neuregelung beim Nachweis des Bedürfnis-Fortbestehens, der praktikabel und realitätsnah ist, die Öffnungsklausel für die Schießstandsachverständigen, die es den Ländern ermöglicht, den Personenkreis deutlich auszuweiten und das Ergebnis bei Vorderladerwaffen und Armbrüsten, für die weiterhin die bisherigen Regelungen gelten."
    Wie haben Sie bei diesem Gesetzgebungsverfahren die Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden gesehen?
    Wolpert: „Ich glaube, dass dieses Gesetzgebungsverfahren dafür gesorgt hat, dass es einen in dieser Form noch nie dagewesenen Schulterschluss der Verbände gegeben hat. Dies ist an den gemeinsamen Stellungnahmen abzulesen, aber auch an der nahezu 100%igen Übereinstimmung bei der Thematik Schießstandsachverständige. Zudem fanden Themen auch dann Unterstützung, wenn Verbände von einzelnen Regelungen des Gesetzes nicht unbedingt betroffen waren. Diese Solidarisierung habe ich als sehr angenehm und wirkungsvoll empfunden und sollten wir auch zukünftig leben, um dem Schießsport in Deutschland gebündelt eine möglichst starke Stimme zu geben."
    Während des Gesetzgebungsverfahrens, vor allem aber nach der Verabschiedung im Bundestag, wurden auch kritische Stimmen laut. Was entgegnen Sie?
    Wolpert: „Auch der DSB hätte die EU-Feuerwaffenrichtlinie gerne 1:1 umgesetzt und sich für die oben genannten Verschärfungen andere Regelungen gewünscht. Dafür haben wir uns stets in allen Gesprächen, Sitzungen, in einer Vielzahl von Schreiben und unseren Stellungnahmen stark gemacht. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie die gesetzgebenden Gremien hatten aber eigene Vorstellungen und ließen sich zum Teil nicht von diesen abbringen. So beispielsweise bei den Themen Magazingröße, gelbe WBK und Verfassungsschutzabfrage - die waren nicht diskutierbar! Wenn man sich den ersten Referentenentwurf des BMI und vor allem auch die zwischenzeitliche Stellungnahme des Bundesrats ansieht, dann muss man mit dem Ergebnis zufrieden sein. Denn nur noch einmal zu Erinnerung: Zwischenzeitlich waren Regelungen auf dem Tisch, wie die zwingende persönliche Erscheinenspflicht bei der Behörde, der erschwerte Erwerb und Besitz von Armbrüsten und Vorderladerwaffen oder auch das Erbringen der schießsportlichen Aktivität von 12 bzw. 18 mal im Jahr mit jeder (!) einzelnen Waffe! Vor allem, was die Bedürfnisprüfung anbelangt, hätten die Neuregelungen ein nicht auszumalendes Mehr an Bürokratie und Kosten für die Sportschützen bedeutet. Vor diesem Hintergrund muss konstatiert werden, dass die zahlreichen Gespräche und Treffen des Präsidenten, der DSB-Geschäftsführung, der DSB-Landesverbände und der anderen Schießsportverbände Wirkung erzielt haben. Deswegen gilt mein Dank diesem Personenkreis, explizit auch unserer Vizepräsidentin Susanne Mittag, die ihre Fachkenntnis als ehemalige Polizeibeamtin in die Beratungen in einer Vielzahl von internen Gesprächen und Sitzungen eingebracht hat. Eine öffentlich wahrnehmbare Positionierung von Frau Mittag wäre eher kontraproduktiv gewesen."
    Wie geht es weiter? Das nächste große Thema, Stichwort Bleiverbot, steht auf der Agenda!
    Wolpert: „Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden die neuen Regelungen des Waffenrechts geltendes Recht. In der Umsetzung wird sich dann zeigen, wie die Behörden im täglichen Geschäft damit zurechtkommen. An der einen oder anderen Stelle befürchten wir schon jetzt Schwierigkeiten, vor denen wir im Gesetzgebungsverfahren gewarnt haben, beispielsweise bei der Handhabung und dem Umgang mit großen Magazinen. Altbesitze können wahrscheinlich schwerlich nachgewiesen werden, die verbotene Überkreuznutzung ist laut Experten selbst für diese kaum rechtlich korrekt zu beurteilen.
    Das Bleiverbot ist in der Tat der nächste Brocken, der im Weg liegt und den Schießsport in seiner Gesamtheit betrifft. Erst vor wenigen Tagen haben wir zu diesem Thema an einem umfangreichen Konsultationsverfahren der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA teilgenommen und uns für den Erhalt bleihaltiger Munition ausgesprochen. Auch hier kann ich versprechen, dass sich der DSB mit seinen handelnden Personen, seiner Kompetenz und seinem Netzwerk weiterhin engagiert für die Belange seiner Mitglieder einsetzen wird."
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    @Delphin
    Ich habe die Personen verwechselt, Entschuldigung,
    mich interessierte es sehr was @Bowyer berichtet hatte,
    das wenn man die Sehnenlänge verkürzt und dadurch sich die Standhöhe zwangsläufig erhöht, aber der Beschleunigungsweg damit verkürzt wird, trotzdem eine größere Pfeilbeschleunigung erfolgt.
    Ich dacht immer das sich dieses gegenseitig aufheben würde,aber es ist nicht so,Bowyer hat recht.

    Ich habe es an meiner Cobra RX 130 ausprobiert,
    mit der original Sehne und original Pfeile15 Zoll mit 233gn habe ich mit meinem Chrony 71,5m/s gemessen.
    Mit einer neu gefertigten Sehne aus BCY 450 plus, um 18mm kürzer,als die original Sehne und 18 Strang,
    die Standhöhe hat sich damit um 12mm erhöht,
    hat mein Chrony bei mehreren Versuchen 76,5 m/s angezeigt, also 251fps, das sind 7% mehr Geschwindigkeit.
    Kaum zu glauben, aber wahr.

    @JMBFan
    Stimmt :thumbup: !

    Ich Depp, denn in genau diese Aussparung habe ich schließlich ja auch den 2. Bogen eingesetzt als ich zwei 90er Bögen hintereinander gesetzt habe ... (siehe dazu anderer Thread)

    Das mit der kürzeren Sehne würde ich gerne mal probieren,
    würdest du mir die länge der gekürzten Sehne verraten, dann brauchte ich das Rad nicht neu zu erfinden, wäre sehr nett von dir.
    Besten Dank im voraus.

    MfG: Der Pfeilbeschleuniger

    @JMBFan
    @'Leerschuss
    Zunächst mal danke für euere Erfahrungswerte mit den kurzen Bolzen 7,5 Zoll Cobra Adder

    Deshalb habe ich mir auch noch keine Cobra Adder gekauft, weil es dazu nicht den idealen Pfeilfang gibt, wo man den Pfeil von Hand leicht ohne großen Aufwand herausziehen kann, außer wie schon gesagt,wenn ich auf den selbst gemachten Altkleidersack schieße, kann man die kurzen Pfeile leicht heraus ziehen auch die Pfeile die bis zu den Fletschen eingedrungen sind, aber die Fletschen sind dann auch oft verknittert, was mich doch sehr stört.

    Meines Erachtens nach hätte man die Cobra Adder so konstruieren sollen, dass man 10 Zoll lange Pfeile durch das Magazin hätte verschießen können, dann wäre das Problem wie mit den 7,5 Zoll Pfeile gar nicht aufgetreten.

    MfG: Der Pfeilbeschleuniger

    Mich würde mal interessieren auf welche Scheiben ihr mit der Cobra Adder schießt ?

    Denn ich weiß, wenn ich mit meiner Cobra RX 130lbs anfänlich mit den 7,5 Zoll langen Pfeile z.b. auf den Zombie Fred
    geschossen haben, dringen die Pfeile bis zur Befiederung ein, man kann den Pfeil dann nicht mehr richtig umgreifen und rausziehen, mit den Fingern ist das fast nicht möglich.
    Wie löst ihr Cobra Adder Besitzer diese Problem? oder schießt ihr wie ich mit 7,5 Zoll Pfeile nur auf den Altkleidersack.

    MfG: Der Pfeilbeschleuniger

    @schmerzkopf
    Es gibt zu diesem Thema so viele Möglichkeiten und Meinungen, dass es sich eigentlich nicht lohnt darüber noch was zu berichten, von mir aus kann jemand seine Sehne im Jahr auch mehrmals wachsen, wenn er sich damit besser fühlt, nach meinen Erkenntnissen recht das einmal im Jahr vollkommen aus.
    Denn ich habe im Bogen und Armbrustsport noch nicht gesehen das die Sehne im geraden Strang reist, sondern immer in der Mittelwicklung oder in den Schlaufen, wo sie eingehängt ist,was sich aber meist schon vorher ankündigt in dem einzelne Stränge schon ohne Spannung sind,weil sie schon durch sind bevor die ganze Sehne reist.
    Nur wer mein Pflege Tips befolgt hat länger Freude an seiner MW,weil weniger Reibung an der MW entsteht und insgesamt verschleißt die Sehne langsamer.