Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.840 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Aufbewahrung:
    Hier gilt der §36 abs 1 Satz 1 WaffG mit der Amtlich gültigen und geforderten Auslegung des §36 WaffG durch die WaffVwV 36.2.1.
    diese besagt wörtlich: „Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.“

    Ein Verschlossener Raum gilt nicht als Behältnis und entbindet damit nicht von der Pflicht die Waffe wegzuschließen, dazu siehe die Rechtliche Definition von einem Behältnis:

    „Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.“
    Quelle: MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 243 StGB, Rn 32
    Diese Aufbewahrungspflicht ist gültig seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz im Jahr 2012.

    So und nicht anders!

    Gruß Dirk

    Toujours en vedette - Allzeit bereit

  • Himmel nochmal...MINDESTstandard...

    Edit: und ja..."Zirkus Gallwitz" hatte schon was.... :D

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

    Einmal editiert, zuletzt von Vanguard (30. Dezember 2018 um 00:18)

  • Hmm weil ich von diesem Thema mittlerweile echt meeega genervt bin habe ich mal eben eine kurze Frage:
    Kann ich meine Benachrichtigungen zu nur diesem einem Thema irgendwie deaktivieren ohne es gänzlich zu ignorieren?
    Also ich will echt nimmer hierdrüber (aber mittlerweile auch andere einzelne Themen) zugespamt werden aber dennoch für die Zukunft gerne nochmal reinschauen können.

    Danke für eure Hilfe

  • Ja eben, es muss ein verschlossenes Behältnis sein, ein verschlossener Raum alleine reicht da nicht aus.

  • Wie schwer ist die deutsche Sprache eigentlich?
    Ein Behältnis ist gerade NICHT gefordert!
    Sonst stünde das da.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da ist halt das Problem wenn Behördenvertreter Vorschriften ausarbeiten.
    Viel zu kompliziert und für den Normalo nicht eindeutig zu verstehen.
    Hätte man einfach in das Gesetz/Vorschrift geschrieben: "freie Waffen müssen vor Zugriff von Minderjährigen und weiteren unberechtigten Personen gesichert aufbewahrt/gelagert und transportiert werden, beim Transport darf kein schneller Zugriff vorhanden sein", und schon wäre da die Sache geritzt.
    Wie oben schon Mal geschrieben, hat man mir auf der Behörde auf Nachfrage erklärt, dass ein normales Zimmer was abgeschlossen ist, genauso wie die abgeschlossene, kinderlose Wohnung zur Lagerung von Luftgewehren nicht ausreichend ist.
    Ein abgeschlossener, fensterloser kleiner Abstellraum der rein zur Lagerung von Waffen dient, aber nicht als Zimmer sondern als Waffenkammer/Raum gesehen wird und damit zur Lagerung von freien Waffen geeignet/zugelassen ist.
    Das ist jetzt natürlich nur die Aussage eines Sachbearbeiters, einer Behörde (Stadtamt, Abteilung für Angel/Jagd und Waffenangelegenheiten).

  • Wie schwer ist die deutsche Sprache eigentlich?
    Ein Behältnis ist gerade NICHT gefordert!
    Sonst stünde das da.

    doch, es reicht mindestens ein festes verschlossenes Behältnis.
    Und ein Raum ist kein Behältnis.

  • Hmm weil ich von diesem Thema mittlerweile echt meeega genervt bin habe ich mal eben eine kurze Frage:
    Kann ich meine Benachrichtigungen zu nur diesem einem Thema irgendwie deaktivieren ohne es gänzlich zu ignorieren?
    Also ich will echt nimmer hierdrüber (aber mittlerweile auch andere einzelne Themen) zugespamt werden aber dennoch für die Zukunft gerne nochmal reinschauen können.

    Danke für eure Hilfe

  • Brauchst das Thema doch nur aus deinen abonnierten Themen löschen, dann bekommst darüber auch keine Benachrichtigungen mehr.

    Hmm danke für den Tipp, aber wo macht man das? bei mir steht nur der Knopf "Thema ignorieren", dann ist aber das ganze Thema dauerhaft ausgeblendet

  • Wie schwer ist die deutsche Sprache eigentlich?
    Ein Behältnis ist gerade NICHT gefordert!
    Sonst stünde das da.

    Doch, seit 06.07.2017 (Änderung/Verschärfung des Waffengesetzes) ist ein verschlossenes Behältnis gefordert.
    Seit dem darfst du dir eben kein Schwert oder Luftgewehr usw. mehr so an die Wand hängen, eine einfache Sicherung durch zB. Anschließen ist nicht mehr ausreichend, da muss dann ein Kasten umzu.

  • http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…d=1546140739349

    Unter: Art der Aufbewahrung, d)
    Erlaubnisfreie Waffen / erlaubnisfreie Munition
    Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizie-
    rung erforderlich

    Das Merkblatt sollte offiziell genug sein ;) .

    Definition:
    Ein verschlossenes Behältnis ist ein Raumgebilde, das allein der Aufnahme von Sachen dienen und nicht zum Betreten durch Menschen bestimmt ist.

    § 20 Begriff der Wohnung. 1Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (30. Dezember 2018 um 05:08)

  • Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizie-
    rung erforderlich

    Hab ich..besitzt auch so ziemlich jeder


    Jo..steht im Merkblatt der Bundeshonks...und im Gesetz steht das:

    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
    1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;


    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

    also..was irgendwas stimmt da nicht..oder das Gesetz ist nicht aktuell

    Einmal editiert, zuletzt von Olja (30. Dezember 2018 um 06:29)

  • Doch, seit 06.07.2017 (Änderung/Verschärfung des Waffengesetzes) ist ein verschlossenes Behältnis gefordert.Seit dem darfst du dir eben kein Schwert oder Luftgewehr usw. mehr so an die Wand hängen, eine einfache Sicherung durch zB. Anschließen ist nicht mehr ausreichend, da muss dann ein Kasten umzu.

    Eben komplett falsch!
    Es werden sogar expliziteabschliessbare abschliessbare Wandhalter für Blankwaffen als Beispiel für ausreichende Sicherung erwähnt!
    Und wenn ein Raum sicherer ist, als ein festes, verschlossenes Behältnis, ist auch das mindestens erfüllt!
    Es darf halt kein dauerhaft bewohnter Raum sein. Sonst wird man dir nicht abnehmen, dass er immer verschlossen ist, wenn Kinder anwesend sind.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nur das ein Luftgewehr keine Blankwaffe ist...

    Das "z.B." vor der Blankwaffe hast du aber gelesen, oder? Heißt "zum Beispiel" und nicht "zu Befehl" ;) .

    Da es in dem Abschnitt um die sogenannte "Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen" geht fallen darunter natürlich Blankwaffen, aber auch Luftgewehre.


    Sorry, das Thema war noch abonniert und ich war neugierig ;)

  • Jetzt kommt doch endlich von dem Behälter runter,
    das ist ja nicht zum aushalten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.