Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.669 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Die Nummer mit dem Waffenlager wird gerne als Erfolgsmeldung gezogen...2000 Schuss Munition und diverse Waffen sichergestellt.

    4 Dosen Diabolos und ein paar Luftpusten...aber das muß ja keiner wissen.

    BTW...ich kann auch meine Plempem aus der Vitrine nehmen und putzen. Das mache ich täglich, 24h lang 8)

  • Und was ist, wenn du deine Waffen zwecks Reinigung aus den Koffern geholt hast, bevor dir schwindlig wurde? Dann liegen auch die offen rum.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Und was ist, wenn du deine Waffen zwecks Reinigung aus den Koffern geholt hast, bevor dir schwindlig wurde? Dann liegen auch die offen rum.

    Dann liegt da aber nur eine und nicht alle. Dürfte zumindest plausibler zu erklären sein bzw. der Angehörige könnte clevererweise das Teil vor eintreffen der Rettungskräfte wegräumen, wenn man in so einem Moment dann überhaupt an sowas denkt....

    Aus dem Raum schleifen und abschließen ist vielleicht nicht immer so möglich ;)

  • Jetzt sitzt man in seinem nicht mehr abgeschlossenen Raum drin und bastelt gerade oder putz was. Da wird einem schwindelig und ein Rettungswagen wird gerufen. Die kommen dann rein und behandeln die Person in diesem Raum. Sehen die Waffen und rufen noch die Polizei hinzu.

    freischütz

  • Was wäre wenn du gerade über die geöffnete Waffenkiste gebeugt einen Schwindelanfall bekommst ? ? ?

    Dann greif ich beim umkippen den Deckel und zieh ihn zu. Mit aller letzter Kraft, parallel wird schon alles schwarz vor Augen, wird als gesetzestreuer Bürger das Vorhängeschloss angebracht :D

    Mein Gott das war nur ein Beispiel aber wenn man es genau nimmt würde man in so einer Situation wo alles in einem Raum offen gelagert wird in Erklärungsnot kommen, wenn es jemand drauf anlegt. Dort kommt es dann auf die jeweiligen Leute vor Ort an und wie diese die Sache bewerten.

  • Ist ja klar, reine Theorie die so nur selten oder gar nicht passiert. Wenn doch und man es nicht schafft, noch vor Eintreffen der Rettungskräfte den Raum zu verlassen müsste ja jedem vernünftig denkenden Menschen, und dazu zähle ich Notarzt und Sanitäter, auffallen dass da weder ein Kühlschrank noch sonst irgendwelche Einrichtungsgegenstände vorhanden sind. Also kein bewohnter Raum, sondern nur ein Aufbewahrungsort freier Waffen. Außerdem wird es die Leute eh nicht interessieren wenn sie mit der Thematik nicht vertraut sind und wenn ja, dann erst recht.

    freischütz

  • Nützt doch alles nichts.
    Weiter vorne hatte doch jemand, ich meine es war in Hamburg, nachgefragt bei der Behörde. Ein abgeschlossener Raum erfüllt nicht die Mindestanforderungen eines „verschlossenen Behältnisses“.
    Kann man wohl nicht so einfach verallgemeinern.

  • Naja, das war die Einschätzung einer einzelnen Behörde.
    Meine Einschätzung ist, dass die Mitarbeiter in dieser Behörde nicht lesen können oder aber selber auf Nummer sicher gehen wollen um nicht im Falle eines Falles auf eine zu laxe Einschätzung des Gesetzes festgenagelt zu werden.
    Dazu kommt noch, dass es in Hamburg, ebenso wie in Bremen oder Berlin politische Umstände in der Regierung gibt, die nicht eben positiv für Waffenbesitzer sind. Rot/Grün halt.
    Frag mal in einer Polizeibehörde in der bayrischen Provinz nach.
    Da wirst du wahrscheinlich hören, dass es reicht, wenn du das Teil so hoch an die Wand hängst, dass die Kinder nicht dran kommen.

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    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Esti:
    Aber weißt du auch, wie deine Behörde, der jeweilige Polizist, der zuständige Staatsanwalt, der zuständige Richter ticken?
    Nein.
    Also ist das verschlossene Behältnis im allgemein erkennbaren Wortsinne (Kiste, Truhe, Tüte, Sack, Schrank, Kommode, Kasette, usw.) die einzige Option, bei der du auch nur halbwegs sicher sein kannst, dass auch die o.g. Entscheider dies als solches sehen.


    Stefan

  • Ja, das sagt einen der gesunde Menschenverstand - aber - nicht alle Menschen verfügen darüber, obwohl sie es glauben!

    Und wenn man sich unsere Gesetze so durchlesen tut, da wimmelt es vor unterschiedlich auslegbaren Formulierungen.

    Edit: oder wie ich vor kurzen in einem anderen Thread schrieb . . .

    Gibt es einen Unterschied zwischen SSW und SRS Waffen?

    Polizist: Das schießen mit SSW ist verboten!
    Bürger: Aber Herr Wachtmeister, das weiß ich doch, deshalb verwende ich ja meine SRS Pistole!
    Polizist: Ach so, dann ist ja alles gut, weitermachen!

    10 Minuten später kommt der nächste Streifenwagen!

    Polizist: Das schießen mit SRS ist verboten!
    Bürger: Aber Herr Wachtmeister, das weiß ich doch, deshalb verwende ich ja meine SSW Pistole!
    Polizist: Ach so, dann ist ja alles gut, weitermachen!

    Einmal editiert, zuletzt von HW 100 SE (29. Dezember 2018 um 10:50)

  • Und vor allen Dingen wird es bestimmt lustig, wenn man bei einer Prüfung dann argumentiert,
    „Ja, aber der Herr xy aus dem CO2 Forum hat gesagt, das ist so in Ordnung, und für mein Verständnis ist das auch Ok“
    Ob sich die Behörden mit solch einer Argumentation zufrieden geben werden?

  • Ja, das sagt einen der gesunde Menschenverstand - aber - nicht alle Menschen verfügen darüber, obwohl sie es glauben!

    Und wenn man sich unsere Gesetze so durchlesen tut, da wimmelt es vor unterschiedlich auslegbaren Formulierungen.

    Richtig, daran kann man gut erkennen wie ungebildet und unfähig unsere sogenannten Juristen sind, die solche Gesetzestexte mit unglaublich verdrehten Schachtelsätzen konstruieren. Es finden sich dort auch fast alle Satzbaufehler die man nur machen kann.
    Doppelte Verneinungen, etc.
    Würden Ingenieure Gesetzestexte entwerfen, wären diese klar und einfach.

    Seltsamerweise wird bei niedrigen Gerichten das Gesetz meist nach Wortlaut ausgelegt und erst bei den höheren Gerichten nach dem Sinn des Gesetzes.
    Daran erkennt man, das es viele schlechte Juristen aber auch etliche gute Juristen gibt.
    Ich habe beides bereits kennengelernt.
    Ein guter Anwalt lohnt sich also.

    Gruß Udo

    PS: Man überlege weshalb der Gesetzgeber möchte das freie Waffen verschlossen aufbewahrt werden. Dann weiß man auch was alles geeignet wäre diesen Sinn zu erfüllen, ohne überhaupt auf den Wortlaut eingehen zu müssen.

  • Willst du sicher sein?
    Dann gehe vom schlimmsten aus.


    Stefan


    Willst du sicher sein, kannst (darfst) du garnicht aus dem Hause gehen. Oder besser noch, garnicht aus dem Bett raus.
    Aber selbst dort kann dich der Schlag treffen.
    Zum Leben gehört nun mal eine gewisse Unsicherheit.
    Wer die versucht zu verhindern, wird eines Tages eines besseren belehrt.
    Und sagt sich dann sicherlich ... ach, dann hätte ich auch ...

    „Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt“

  • Esti:
    Aber weißt du auch, wie deine Behörde, der jeweilige Polizist, der zuständige Staatsanwalt, der zuständige Richter ticken?

    Nach meiner bisherigen Erfahrung ist meine Behörde recht entspannt.
    Ich hatte mal angefragt, wie sie die sportliche Nutzung von Waffen, die mit jagdlichem Bedürfnis erworben wurden, sehen. Antwort: Kein Problem.
    Eintragungen werden sofort erledigt, da kann ich daneben sitzen bleiben.
    Usw.
    Um Richter und Co. mache ich mir bei Bedarf Sorgen, habe aber bisher die Erfahrung gemacht, dass Polizisten sich weniger um Waffen scheren, als man oft denkt.

    Und vor allen Dingen wird es bestimmt lustig, wenn man bei einer Prüfung dann argumentiert,
    „Ja, aber der Herr xy aus dem CO2 Forum hat gesagt, das ist so in Ordnung, und für mein Verständnis ist das auch Ok“
    Ob sich die Behörden mit solch einer Argumentation zufrieden geben werden?

    Wer so dämlich argumentiert, gehört auch bestraft. Man kann da durchaus selber seine “Auslegung“ darlegen und mit Praxisbeispielen untermauern.
    Aber Foren und Wikipedia würde ich nicht als Argument heranziehen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Habe in Absprache mit meinem Sachbearbeiter, meine Vorderlader und freien Waffen in einem 4x4m großen 58mm Wandstärke massiven Gartenhaus, der auch als Widerlade Raum und zur Aufbewahrung von Sprengstoff dient.

    Allerdings ist die Tür von außen doppelt gesichert, es gibt eine Akustische Alarmanlage sowie eine Wlan Kamera, die bei Zutritt Bilder liefert.

    Die Langwaffen sind noch zusätzlich durch kunststoffbeschichtete Stahlseile gesichert und hängen an der Wand.

    Zusätzlich ist mein Grundstück auch noch Video Überwacht, alles im allen liegen der Behörde darüber Bilder vor, und es gab keine Beanstandungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Blechkuchencontainer (29. Dezember 2018 um 12:34)

  • Wenn du jetzt noch einen Tragriff oben aufs Dach schraubst, ist es auch ausreichend “Behältnis“, um rechtskonform zu sein... ;)

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  • Nach meiner bisherigen Erfahrung ist meine Behörde recht entspannt.Ich hatte mal angefragt, wie sie die sportliche Nutzung von Waffen, die mit jagdlichem Bedürfnis erworben wurden, sehen. Antwort: Kein Problem.
    Eintragungen werden sofort erledigt, da kann ich daneben sitzen bleiben.
    Usw.
    Um Richter und Co. mache ich mir bei Bedarf Sorgen, habe aber bisher die Erfahrung gemacht, dass Polizisten sich weniger um Waffen scheren, als man oft denkt.

    Wer so dämlich argumentiert, gehört auch bestraft. Man kann da durchaus selber seine “Auslegung“ darlegen und mit Praxisbeispielen untermauern.Aber Foren und Wikipedia würde ich nicht als Argument heranziehen.

    Ganz genau, wichtig ist am Ende des Tages, was Richter und Staatsanwalt dazu sagen.
    Die Meinung eines Sachbearbeiters oder der Polizei ist da nicht relevant, solange die das nicht schriftlich bestätigen was sie gesagt haben.
    Wenn es Hart auf Hart kommt, sagen die sowieso, „Das habe ich so nie gesagt“.