Guten Tag liebe Community,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, leider ist das Deutsche Waffengesetz sehr undurchsichtig und schwer verständlich.
Wird ein neues PCP Luftgewehr im Ausland erworben und auf oder bis maximal 7.5 Joule (durch einen offiziellen und lizensierten Waffenhändler) begrenzt, darf dieses dann käuflich erworben werden oder durch mich in einem geeigneten Behältnis nach Deutschland verbracht werden? Die Händler (bzw. der, den ich kontaktiert habe) haben damit kein Problem und sagen dies ist möglich nur ist es doch so, (wenn ich das Waffenrecht mit meinen Laienwissen korrekt interpretiere) dass die Verantwortung letztlich bei mir liegt und ich die Gefahr einer Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz nicht eingehen möchte und werde.
Vielleicht bringt jemand Licht ins dunkle... Vielen Dank.
Vanen