Beiträge von Vanen25

    In der Beziehung bin ich vermutlich ein sturer Prinzipienreiter - und sind wir mal ehrlich, es hat mit der Rechtslage schlicht nichts zu tun. Und mich erpressen damit Ihr mir die letzte Frage beantwortet. Ich mache da nicht mit.

    Dann muss ich halt damit leben keine Antwort von Euch zu erhalten. Trotzdem vielen Dank an die zahlreichen Beiträge, habe viel neues erfahren und die letzten offenen Fragen (siehe größeres Kaliber, Erwerb legal?, Nutzung legal?) muss ich dann halt telefonisch erfragen. Zur Not beim Zoll.

    Bleibt gesund, vielen Dank und trotzdem sonnige Grüße.

    Auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole: F-Zertifiziert unter 7,5J, wird in DE vertrieben, 4,5mm, kein billiger China-Knicker, F im Fünfeck nicht auf Lauf, sondern auf System angebracht.

    Obwohl ich weiterhin nicht weiß was die Rechtslage mit der Marke und dem Modell zu tun hat.

    Na herzlichen Dank...

    Dann beantworte doch gnädiger Weise meine Frage und Du bist mich umgehend los. Versprochen.

    Hätte gerne ein Ersatzlauf für das F-LG im selben (4,5mm) Kaliber und evtl. ein Wechsellauf für ein größeres Kaliber in bspw. 5,5mm, wenn es denn rechtlich legal zu besitzen und in DE oder im Ausland zu nutzen ist. Sicher bin ich mir da weiterhin nicht.

    Klar gibt es freie LG's in größeren Kalibern als 4,5mm. Dieses jedoch nicht, lediglich die 4,5mm Version wird in DE als F vertrieben. Die nicht leistungsreduzierten Modelle sind nicht frei erhältlich.

    Dein blödes Gefühl kann ich Dir natürlich nicht nehmen, aber ich versichere Dir dass ich mich einfach nur rechtlich einwandfrei bewegen möchte und ich der Meinung bin dass das Modell oder die Firma nichts an der rechtlichen Situation ändert. Warum sonst würde ich mich über dieses Thema so gründlich erkundigen?

    Wenn nicht hier wo dann? Eingangs erwähnte ich ja bereits das mir die Aussagen der Händler (auch wenn es sich dabei um renommierte Händler handelt, wie bspw K...e) nicht sicher genug sind. Die letzte Verantwortung liegt doch bei mir....

    Hätte gerne ein Ersatzlauf für das F-LG im selben (4,5mm) Kaliber und evtl. ein Wechsellauf für ein größeres Kaliber in bspw. 5,5mm, wenn es denn rechtlich legal zu besitzen und in DE oder im Ausland zu nutzen ist. Sicher bin ich mir da weiterhin nicht.

    Trotzdem Dank ich Dir für Deine Antwort.

    So wie ich es mir zusammengereimt habe weil: die ganze F-Zertifizierungs-Prozedur nur bei dem Modell mit 4,5mm vollzogen wurde. Das LG in größeren Kalibern gibt es meines Wissens nach nicht in der leistungsreduzierten 7,5J Version zu beziehen. Nur in der 4,5mm Variante.

    Entschuldigt, habe ich es nun korrekt verstanden?

    Einen Wechsellauf für ein 4,5mm LG welches in DE vertrieben (auf 7,5J begrenzt und mit F versehen) wird und wo sich auf dem Lauf kein F befindet, sondern nur auf der Systemhülse... dafür kann ein Wechsellauf im selben Kaliber (4,5mm) auch ohne F Markierung legal erworben werden und die "freie" Nutzung erlischt dabei nicht, wenn der Lauf ausgetauscht wird?

    Hingegen kann ein passender Lauf für dieses LG (ebenfalls ohne F) im größeren Kaliber, nehmen wir mal 5,5mm, legal erworben werden allerdings würde bei Montage in DE die "Freie" Nutzung verfallen und man würde sich strafbar machen, auch wenn die Leistung logischerweise unter 7,5J liegt?

    Und abschließend, in Ländern in denen keine Joule Begrenzung vorliegt wäre das zweite vorhaben zwar sinnfrei, aber legal?

    Erneut vielen Dank

    So allmählich glaube ich es zu verstehen.

    Also ist meine Vermutung richtig und das F würde, obwohl die Joule mit größerem Kaliber sinken, entfallen. Ein Ersatzlauf (im selben getesteten und ge F ten 4,5 Kaliber für DE) könnte erworben und montiert werden und würde nichts an dem F ändern.

    Und der Besitz wäre legal wie bei einer Exportfeder? Oder wäre selbst der Besitz eines Laufes mit größerem Kaliber illegal? Man könnte ihn ja theoretisch (beispielsweise in AT) verwenden. Auch wenn die Leistung damit nicht mehr ausreichend wäre.

    Was trägt denn das LG-Modell oder die Hersteller-Fa. zur Rechtslage bei?

    Das LG kann in DE von mindestens zwei DE-Händlern "frei" (in der 7,5 Joule Version) erworben werden und ist auf der Systemhülse mit einem "F im Fünfeck" gekennzeichnet.

    Mit einer WBK in DE oder in EU Ländern in denen keine Joule Beschränkung vorliegt ist das LG auch mit höherer Leistung und in unterschiedlichen Kalibern "frei" erhältlich. In DE meines Wissens nach (als F-Version) nur in 4,5mm.

    Die Händler in DE bieten keine Wechselläufe für das o.g. LG an, andere Händler innerhalb der EU schon. Daher meine Frage ob ich einen Ersatz/Wechsellauf beziehen kann ohne Angst haben zu müssen mich mit den Kauf bereits strafbar zu machen.

    Der Lauf ändert an der 7,5 Joule Beschränkung meines Wissens nach nichts da die Regulierung auf oder unter 7,5 Joule über andere Bauteile erfolgt und der Lauf darauf keinen Einfluss haben dürfte.

    Wie verhält es sich mit einen Kauf eines (originalen) Laufes eines größeren Kalibers? Ist der alleinige Kauf legal? Bei Montage, die Leistung müsste ja logischerweise deutlich unter 7,5 Joule liegen, erlischt das F und das LG wäre dann WBK pflichtig?

    Das war nicht schwer - habe sogar ich als einfach strukturierter Mensch verstanden. Danke dafür.

    Steht das F bei der F-Version nicht auf dem Lauf sondern nur auf der Systemhülse, braucht es auch nicht auf dem erworbenen Lauf zu stehen und er kann frei gehandelt/verschifft und sonst was werden.

    Also handelt es sich bei einem Luftgewehrlauf nicht um ein wesentliches Waffenteil und kann also wie der NL-Händler mir versicherte auch frei in DE gehandelt werden? Dann könnte ich sogar einen, rein hypothetisch vorhandenen Kaliber .50 Lauf für ein F-LG (welches in DE geprüft und mit F versehen wurde) erstehen?

    Wenn man davon absieht dass das F-Zeichen bei Montage dieses theoretischen Laufes verfallen würde. Aber erwerben dürfte man dies. Korrekt?

    Vielen Dank für den für Euch mühsamen versuch mir die Rechtslage zu erklären. Ich finde es wirklich schwer verständlich.

    Also wenn ich jetzt alles zusammenfasse, kann ich vorsichtig davon ausgehen dass die überwiegende Mehrheit davon ausgeht, dass ein Kauf eines Wechsel/Ersatzlaufes für ein F-LG unproblematisch sein sollte?

    Meines Wissens nach wird die Regulierung des LG auf 7,5J lediglich durch einen anderen Druckregulator, Ventilnadel und zwei anderen Federn erreicht. Unterschiede im Lauf sind mir nicht bekannt zwischen der "F" und der "offenen" Version.

    Es gibt den Lauf halt noch in verschiedenen Kalibern, befürchte aber ein größeres Kaliber (die F Version hat 4,5mm) hat dann DEUTLICH unter 7,5J und wird wohl nahezu unbrauchbar sein. Und es gibt unterschiedliche Lauflängen, also eine Kompakte Version sozusagen.

    Nichts besonderes oder spezielles, wird halt meines Wissens nach nicht in DE vertrieben.

    Bei K...e (NL) sagte man mir, dass Sie den Wechsellauf und allesamt Zubehör, nicht aber das LG nach DE versenden dürfen. Vermutlich da sie das LG in über 7,5J und ohne F vertreiben. In DE ist es mit max. 7,5J und selbstverständlich mit F "frei" verkäuflich.

    Doch wenn es Ärger gibt, habe ich und nicht K...e diesen. So jedenfalls mein Kenntnisstand und darauf will und werde ich verzichten. Es ist so unglaublich kompliziert... ich blicke da ernsthaft nicht durch...

    Guten Morgen und vielen Dank für die flotte Antwort,

    das freut mich zu hören.

    Eine Frage muss ich noch stellen - woher weiß beispielsweise der Zoll das dieser Lauf für ein F-LG bestimmt ist? Das wunderschöne F im Fünfeck ist auf dem LG und nicht auf dem Lauf angebracht. Hättest Du einen Verweis auf einen Text wo auf explizit das Thema beim Kauf eines Wechsellaufes eingegangen wird?

    Ich konnte absolut nichts finden, kann mich lediglich auf die Aussage zweier Händler (Niederlande und Österreich) und auf Deine Aussage stützen...

    Erneut vielen lieben Dank.

    Servus,

    mal eine allgemeine Frage an Euch, ich nehme die Aussagen der Händler meistens mit einer gewissen Skepsis zur Kenntnis und mir fehlt einfach das entsprechende Fachwissen dazu. Selbst beantworten konnte ich mir die Frage auch nicht, einerseits sind "wesentliche Waffenteile" ja erlaubnispflichtig, andererseits werden Exportkits legal verkauft (Hammerfeder, Regulator, ...) und sind meines Wissens nach ebenfalls "wesentliche Waffenteile". Sowie ein Haufen an Zubehör (Griffstück, Magazin, ...) was doch ebenfalls als "wesentlicher Waffenteil" gilt?

    Darf man sich für ein F-zertifiziertes Luftdruckgewehr einen Ersatzlauf (meines Wissens nach auch nur für dieses eine LG verwendbar) kaufen? Selbsterklärend das dieser nicht modifiziert, bearbeitet, o.ä. ist. Einfach ein original Lauf für Dieses frei verkäufliche LG. Abgesehen davon, das ich mit diesen winzigen und dünnen Blech/Stahlrohr jemanden erschlagen könnte, kann doch nix gefährliches und verbotenes damit angestellt werden?

    Vielen Dank an Euch

    Wie zuvor geschrieben werde ich bei Benke ebenfalls eine Anfrage aufgeben - vermute aber das diese ins leere verläuft weil:

    a) wenn von dem Modell eine "F" Version verfügbar wäre, dann würde er diese auch anbieten

    b) wenn ich vorher richtig aufgepasst habe, gilt für Händler oder Shop-Anbieter offenbar eine etwas abgeänderte Verfahrensweise bezüglich der Freigabe durch die Behörde und dazu müssen sie ein oder mehrere Modelle der gedrosselten Version beim Beschussamt, Lka oder wo auch immer hinterlegen was mit Kosten verbunden ist, welche sich bei einer vermeintlich geringen Nachfrage nicht rentiert

    c) bei Serienproduktion etwas strengere/höhere Anforderung der technischen Ausführung der Drosslung

    Alles ohne Gewähr, seit Tagen dreht sich alles um die FX Modelle bei mir - habe die Punkte hier oder anderswo aufgeschnappt.

    Ruf doch mal den Benke an..der bietet hat die Dinger doch an. Kann er sie "F-en" ?
    Frag da einfach mal nach.


    Wenn dann hätte er sie bestimmt im Angebot, also die "F" Version davon. Und ob er eine Waffenwerkstatt hat weiß ich auch nicht - ist doch so ein großer Versandhandel.

    Aber was bleibt mir anderes übrig, werde ihn dann mal kommende Woche kontaktieren.

    Entschuldigt wenn ich den Beitrag noch einmal nach oben hole aber es lässt mir keine Ruhe:

    Ich zweifle etwas an der Aussage, dass ein Büchsenmacher wirklich dazu berechtig ist ein F im Fünfeck auf eine auf oder unter 7,5 Joule reduzierte Luftdruckwaffe zu pressen. Ich kann da nur aus meiner eigenen gemachten Erfahrung berichten: ich habe wirklich haufenweise Büchsenmacher (ausschließlich die, die ausdrücklich Luftdruckwaffen anbieten und in ihrer Werkstatt reparieren) kontaktiert und um eine Reduzierung auf 7,5 Joule und ein anschließendes "F" gegen eine entsprechende Entlohnung -je nach Aufwand- gebeten.

    Fast alle gaben mir als Antwort: das darf nur das Beschussamt! Kein Interesse! ...! auch meist in ähnlichen Ton.

    Ich meine ich habe ja die Hose runtergelassen und die förmlich genötigt die dazu erforderlichen Arbeitsstunde(n) großzügig zu berechnen, in Vorkasse zu gehen, usw.. Bis jetzt ist niemand konkretes auf das Angebot eingegangen.

    Also entweder ist das Büchsenmacherhandwerk wirklich eine wahre Goldgrube und die Herren und Damen können sich vor Aufträgen nicht mehr retten oder ich erwecke einen falschen Eindruck (was ich mir auch nicht vorstellen kann, ich möchte es doch nach geltendem Recht und Gesetz reduziert auf 7,5 Joule mit "F" haben)... ODER es ist doch etwas dran und heutzutage kann oder darf ein Büchsenmacher kein F mehr auf die kastrierte Luftdruckwaffe aufbringen.

    Ich meine, sonst wäre es doch ein schönes Angebot und "leicht" verdientes Geld.

    EDIT:

    Ach und selbstverständlich hätte ich die Kosten für den Kauf des Luftdruckgewehrs selbst getragen oder alternativ dem Büchsenmacher im Vorfeld überwiesen. So lautete jedenfalls mein Angebot.