Entschuldigt wenn ich den Beitrag noch einmal nach oben hole aber es lässt mir keine Ruhe:
Ich zweifle etwas an der Aussage, dass ein Büchsenmacher wirklich dazu berechtig ist ein F im Fünfeck auf eine auf oder unter 7,5 Joule reduzierte Luftdruckwaffe zu pressen. Ich kann da nur aus meiner eigenen gemachten Erfahrung berichten: ich habe wirklich haufenweise Büchsenmacher (ausschließlich die, die ausdrücklich Luftdruckwaffen anbieten und in ihrer Werkstatt reparieren) kontaktiert und um eine Reduzierung auf 7,5 Joule und ein anschließendes "F" gegen eine entsprechende Entlohnung -je nach Aufwand- gebeten.
Fast alle gaben mir als Antwort: das darf nur das Beschussamt! Kein Interesse! ...! auch meist in ähnlichen Ton.
Ich meine ich habe ja die Hose runtergelassen und die förmlich genötigt die dazu erforderlichen Arbeitsstunde(n) großzügig zu berechnen, in Vorkasse zu gehen, usw.. Bis jetzt ist niemand konkretes auf das Angebot eingegangen.
Also entweder ist das Büchsenmacherhandwerk wirklich eine wahre Goldgrube und die Herren und Damen können sich vor Aufträgen nicht mehr retten oder ich erwecke einen falschen Eindruck (was ich mir auch nicht vorstellen kann, ich möchte es doch nach geltendem Recht und Gesetz reduziert auf 7,5 Joule mit "F" haben)... ODER es ist doch etwas dran und heutzutage kann oder darf ein Büchsenmacher kein F mehr auf die kastrierte Luftdruckwaffe aufbringen.
Ich meine, sonst wäre es doch ein schönes Angebot und "leicht" verdientes Geld.
EDIT:
Ach und selbstverständlich hätte ich die Kosten für den Kauf des Luftdruckgewehrs selbst getragen oder alternativ dem Büchsenmacher im Vorfeld überwiesen. So lautete jedenfalls mein Angebot.